Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes

ShortId
10.3612
Id
20103612
Updated
28.07.2023 11:01
Language
de
Title
Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes
AdditionalIndexing
32;12;Bildungspolitik;Kosten des Bildungswesens;Gebühren;Privatschulwesen;Schule;Urheberrecht;reduzierter Preis
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L03K130204, Schule
  • L04K13020603, Privatschulwesen
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K13030113, Kosten des Bildungswesens
  • L05K1107020401, Gebühren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alle fünf Jahre müssen Schulen - staatliche und private - höhere Abgaben an ProLitteris entrichten. Gemäss Angaben von Pro Litteris bezahlen EDK und Privatschulen jährlich 4,3 Millionen Franken Urheberrechtsabgaben, bei einem Gesamtvolumen von 8,6 Millionen Franken. Damit ist der Bildungsbereich mit Abstand - rund 50 Prozent - der grösste Beitragszahler an Pro Litteris. Der Verwaltungskostenanteil von Pro Litteris betrug 2008 unglaubliche 24,3 Prozent des Gesamtvolumens aller Urheberrechtsvergütungen! Die Schweizer Wirtschaft bezahlt wesentlich weniger Urheberrechtsabgaben als der Bildungssektor. Trotz des sogenannten Schulrabatts wird die Bildung mit immer höheren Abgaben konfrontiert. So beantragt Pro Litteris in den derzeit laufenden Verhandlungen des gemeinsamen Tarifs 9 (Netzwerkabgaben) eine Verdoppelung der Tarife! Der einvernehmlich auf 35 Prozent angesetzte Rabatt ist viel zu tief, angesichts der permanent neu zusätzlich erhobenen Tarife. Der Standortfaktor Bildung muss entlastet werden. Es sind die Schulen, die Kulturtechniken vermitteln und jungen Menschen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken überhaupt erschliessen. Beispiel: Eine Gymnasiastin im Kanton Bern kauft im letzten Ausbildungsjahr für etwa 300 Franken literarische Werke im Buchhandel. Gleichzeitig bezahlt das Gymnasium jährlich eine Fotokopieabgabe von Fr. 4.60 und neu eine Netzwerkabgabe von 3 Franken pro Schülerin bzw. Schüler. Diese urheberrechtliche Belastung steht in keinem Verhältnis zum urheberrechtlichen Nutzen, zum exorbitant hohen Verwaltungskostenanteil der Urheberrechtsgesellschaften und zu den Leistungen der Bildungsinstitutionen, die den urheberrechtlich geschützten Nutzen überhaupt ermöglichen.</p>
  • <p>Das geltende Urheberrechtsgesetz privilegiert die Bildungsinstitutionen gegenüber anderen Nutzern, indem es die Verwertungsgesellschaften verpflichtet, die schulische Nutzung tariflich zu begünstigen. In den drei auf die schulische Nutzung bezogenen Tarifen wird gegenwärtig eine Vergünstigung von 35 Prozent gewährt. Die Verbände der Bildungseinrichtungen haben dieser Vergünstigung in den Tarifverhandlungen zugestimmt, und die Tarife wurden gestützt auf die erzielte Einigung von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigt.</p><p>Die Gültigkeitsdauer dieser Tarife läuft Ende 2011 ab, und die Tarifpartner verhandeln bereits jetzt über neue Tarife. Es ist den Verbänden der Bildungseinrichtungen unbenommen, im Rahmen der Verhandlungen eine weitergehende Vergünstigung als die bisher gewährte zu fordern. Falls es dabei zu keiner Einigung kommt, wird die Schiedskommission anlässlich der Angemessenheitsprüfung im Tarifgenehmigungsverfahren darüber zu befinden haben, ob eine weitere Erhöhung der Vergünstigung angezeigt ist.</p><p>Solange offen ist, ob das im geltenden Recht enthaltene Schulprivileg ausgeschöpft worden ist, besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 19 Absatz 1 Litera b in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 3 URG in dem Sinne zu ändern oder zu ergänzen, dass Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen auf den mit den Urheberrechtsgesellschaften ausgehandelten "gemeinsamen Tarifen" verbindlich ein Rabatt von 65 Prozent gewährt wird.</p>
  • Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alle fünf Jahre müssen Schulen - staatliche und private - höhere Abgaben an ProLitteris entrichten. Gemäss Angaben von Pro Litteris bezahlen EDK und Privatschulen jährlich 4,3 Millionen Franken Urheberrechtsabgaben, bei einem Gesamtvolumen von 8,6 Millionen Franken. Damit ist der Bildungsbereich mit Abstand - rund 50 Prozent - der grösste Beitragszahler an Pro Litteris. Der Verwaltungskostenanteil von Pro Litteris betrug 2008 unglaubliche 24,3 Prozent des Gesamtvolumens aller Urheberrechtsvergütungen! Die Schweizer Wirtschaft bezahlt wesentlich weniger Urheberrechtsabgaben als der Bildungssektor. Trotz des sogenannten Schulrabatts wird die Bildung mit immer höheren Abgaben konfrontiert. So beantragt Pro Litteris in den derzeit laufenden Verhandlungen des gemeinsamen Tarifs 9 (Netzwerkabgaben) eine Verdoppelung der Tarife! Der einvernehmlich auf 35 Prozent angesetzte Rabatt ist viel zu tief, angesichts der permanent neu zusätzlich erhobenen Tarife. Der Standortfaktor Bildung muss entlastet werden. Es sind die Schulen, die Kulturtechniken vermitteln und jungen Menschen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken überhaupt erschliessen. Beispiel: Eine Gymnasiastin im Kanton Bern kauft im letzten Ausbildungsjahr für etwa 300 Franken literarische Werke im Buchhandel. Gleichzeitig bezahlt das Gymnasium jährlich eine Fotokopieabgabe von Fr. 4.60 und neu eine Netzwerkabgabe von 3 Franken pro Schülerin bzw. Schüler. Diese urheberrechtliche Belastung steht in keinem Verhältnis zum urheberrechtlichen Nutzen, zum exorbitant hohen Verwaltungskostenanteil der Urheberrechtsgesellschaften und zu den Leistungen der Bildungsinstitutionen, die den urheberrechtlich geschützten Nutzen überhaupt ermöglichen.</p>
    • <p>Das geltende Urheberrechtsgesetz privilegiert die Bildungsinstitutionen gegenüber anderen Nutzern, indem es die Verwertungsgesellschaften verpflichtet, die schulische Nutzung tariflich zu begünstigen. In den drei auf die schulische Nutzung bezogenen Tarifen wird gegenwärtig eine Vergünstigung von 35 Prozent gewährt. Die Verbände der Bildungseinrichtungen haben dieser Vergünstigung in den Tarifverhandlungen zugestimmt, und die Tarife wurden gestützt auf die erzielte Einigung von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigt.</p><p>Die Gültigkeitsdauer dieser Tarife läuft Ende 2011 ab, und die Tarifpartner verhandeln bereits jetzt über neue Tarife. Es ist den Verbänden der Bildungseinrichtungen unbenommen, im Rahmen der Verhandlungen eine weitergehende Vergünstigung als die bisher gewährte zu fordern. Falls es dabei zu keiner Einigung kommt, wird die Schiedskommission anlässlich der Angemessenheitsprüfung im Tarifgenehmigungsverfahren darüber zu befinden haben, ob eine weitere Erhöhung der Vergünstigung angezeigt ist.</p><p>Solange offen ist, ob das im geltenden Recht enthaltene Schulprivileg ausgeschöpft worden ist, besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 19 Absatz 1 Litera b in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 3 URG in dem Sinne zu ändern oder zu ergänzen, dass Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen auf den mit den Urheberrechtsgesellschaften ausgehandelten "gemeinsamen Tarifen" verbindlich ein Rabatt von 65 Prozent gewährt wird.</p>
    • Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Back to List