Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser

ShortId
10.3635
Id
20103635
Updated
14.11.2025 08:56
Language
de
Title
Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
AdditionalIndexing
52;gefährlicher Stoff;Abwasser;Giftstoff;Finanzierung;Gewässerschutz
1
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06010101, Abwasser
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K06020104, gefährlicher Stoff
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das UVEK hat Ende 2009 die Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) mit Frist bis 30. April 2010 eröffnet. Damit sollen Massnahmen bei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern und damit zum Schutze des Ökosystems und der Trinkwasserressourcen verankert werden. Die Vorlage sah vor, die Investitionen von etwa 1,2 Milliarden Franken durch die betroffenen Anlagebetreiber bzw. ihnen angeschlossene Einwohner und Einwohnerinnen zu finanzieren. Der Vorlage wurde breit zugestimmt. Es wurde jedoch gefordert, dass der Ausbau verursachergerecht mittels einer schweizweiten Abwasserabgabe und/oder einer Abgabe auf problematischen Stoffen zu finanzieren sei. Der Bundesrat ist bereit, verursachergerechte Finanzierungslösungen zu prüfen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Finanzierung soll möglichst verursachergerecht ausgestaltet werden.</p>
  • Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das UVEK hat Ende 2009 die Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) mit Frist bis 30. April 2010 eröffnet. Damit sollen Massnahmen bei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern und damit zum Schutze des Ökosystems und der Trinkwasserressourcen verankert werden. Die Vorlage sah vor, die Investitionen von etwa 1,2 Milliarden Franken durch die betroffenen Anlagebetreiber bzw. ihnen angeschlossene Einwohner und Einwohnerinnen zu finanzieren. Der Vorlage wurde breit zugestimmt. Es wurde jedoch gefordert, dass der Ausbau verursachergerecht mittels einer schweizweiten Abwasserabgabe und/oder einer Abgabe auf problematischen Stoffen zu finanzieren sei. Der Bundesrat ist bereit, verursachergerechte Finanzierungslösungen zu prüfen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Finanzierung soll möglichst verursachergerecht ausgestaltet werden.</p>
    • Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser

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