Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen

ShortId
10.3642
Id
20103642
Updated
14.11.2025 09:06
Language
de
Title
Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen
AdditionalIndexing
04;Meinungsumfrage;Volksabstimmung;Prognose;Wahlergebnis;Informationsverbreitung;Wahl;Abstimmungsergebnis
1
  • L04K01090301, Meinungsumfrage
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L03K080103, Wahl
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K0801010102, Abstimmungsergebnis
  • L05K0801010105, Wahlergebnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Auswirkung von Umfragen und Prognosen vor Wahlen und Abstimmungen auf die Meinungsbildung und Mobilisierung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist seit vielen Jahren umstritten. Bereits mehrfach war die Frage einer rechtlich relevanten Störung des demokratischen Entscheidungsprozesses Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Auch der jüngst publizierte Studienbericht der Universitäten Bern und Konstanz vom August 2010, der im Auftrag der SRG unter Leitung von Prof. M. Freitag und Prof. A. Vatter erarbeitet wurde, kommt zum Schluss, "dass die Vorumfragen keinen Einfluss auf das Entscheidungsverhalten der Stimmbürgerschaft hatten und mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit auch die Beteiligungsbereitschaft nicht beeinträchtigten" (S. 4; Download unter www.srgssrideesuisse.ch/fileadmin/pdfs/2010-08-17_Studie_Freitag_Vatter_de.pdf).</p><p>Dies sagt freilich noch nichts über die Qualität der von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien publizierten Umfragen aus. Entsprechende Erhebungen gehören seit nunmehr fünfzig Jahren - seit der ersten vom Fernsehen übertragenen Debatte zwischen den US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Kennedy und Nixon - zum mehr oder weniger festen Bestandteil der politischen Auseinandersetzung. Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Instrumente der Demoskopie von den Medien zu eigenen Zwecken genutzt werden. Ein letztlich fiktives Ereignis wird inszeniert, analysiert und interpretiert. Ziel ist es, einen möglichst grossen Nachrichtenwert für den Auftraggeber zu generieren. Ein Eingreifen des Gesetzgebers in diese Medienmechanismen könnte unerwünschte Nebeneffekte zeigen: Durch eine gesetzliche Regelung der Umfragenmethodik würden demoskopische Erhebungen mit einem quasi staatlichen Gütesiegel versehen. Darin sieht der Bundesrat eine weitaus grössere Gefahr für die demokratische Meinungsbildung als mit dem Status quo. Die Stimmberechtigten in der Schweiz sind an Ergebnisse von Meinungsumfragen gewöhnt und nehmen sie nicht als Versuch der Beeinflussung wahr.</p><p>Problematisch ist zudem auch die Frage der gesetzlichen Einschränkung der Publikationsfristen. Eine Regelung würde einen massiven, nur schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die von der Bundesverfassung (BV) garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) sowie in die Medienfreiheit (Art. 17 BV) bedeuten. Erfahrungen aus dem Ausland haben zudem gezeigt, dass im Zeitalter von Internet entsprechende Publikationsverbote letztlich toter Buchstabe bleiben, die lediglich einheimische Medien benachteiligen, aber ansonsten leicht zu umgehen sind: Publikationssperrfristen werden in Ländern mit entsprechenden Vorschriften immer wieder dadurch umgangen, dass Umfragen im Ausland veröffentlicht, aber breit kommentiert werden. Zudem erhalten Umfrageergebnisse in diesem Kontext einen unverdientermassen erhöhten Stellenwert. Aus all diesen Gründen ist die in der Schweiz seit den Neunzigerjahren geltende Branchenbestimmung, welche auf freiwilliger Basis beruht, Mindeststandards für abstimmungs- und wahlbezogene Umfragen enthält und den Verzicht auf die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen ab zehn Tagen vor dem offiziellen Abstimmungs- beziehungsweise Wahltermin statuiert, einer gesetzlichen Regelung klar vorzuziehen (Richtlinie zur Durchführung von abstimmungs- und wahlbezogenen Umfragen, die zur Veröffentlichung vor dem Urnengang bestimmt sind, Ausgabe Oktober 2009, </p><p>http://www.vsms-asms.ch/uploads/Anhang%20II_Abstimmungen%20und%20Wahlen%20(Oktober%202009).pdf).</p><p>Die gewünschten Verbesserungen bezüglich Wahl- und Abstimmungserhebungen lassen sich nach Auffassung des Bundesrates folglich nicht auf dem Wege der Gesetzgebung, sondern primär über den Weg eines gesunden und selbstregulierten Wettbewerbs zwischen politikwissenschaftlicher Forschung und privaten Instituten erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für gesetzliche Bestimmungen zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Abstimmungen und Wahlen vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Fristen für die Publikation solcher Umfragen sowie die Anforderungen an ihre Wissenschaftlichkeit und die Herstellung von Transparenz der angewendeten Methoden geregelt werden.</p>
  • Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20090524
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Auswirkung von Umfragen und Prognosen vor Wahlen und Abstimmungen auf die Meinungsbildung und Mobilisierung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist seit vielen Jahren umstritten. Bereits mehrfach war die Frage einer rechtlich relevanten Störung des demokratischen Entscheidungsprozesses Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Auch der jüngst publizierte Studienbericht der Universitäten Bern und Konstanz vom August 2010, der im Auftrag der SRG unter Leitung von Prof. M. Freitag und Prof. A. Vatter erarbeitet wurde, kommt zum Schluss, "dass die Vorumfragen keinen Einfluss auf das Entscheidungsverhalten der Stimmbürgerschaft hatten und mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit auch die Beteiligungsbereitschaft nicht beeinträchtigten" (S. 4; Download unter www.srgssrideesuisse.ch/fileadmin/pdfs/2010-08-17_Studie_Freitag_Vatter_de.pdf).</p><p>Dies sagt freilich noch nichts über die Qualität der von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien publizierten Umfragen aus. Entsprechende Erhebungen gehören seit nunmehr fünfzig Jahren - seit der ersten vom Fernsehen übertragenen Debatte zwischen den US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Kennedy und Nixon - zum mehr oder weniger festen Bestandteil der politischen Auseinandersetzung. Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Instrumente der Demoskopie von den Medien zu eigenen Zwecken genutzt werden. Ein letztlich fiktives Ereignis wird inszeniert, analysiert und interpretiert. Ziel ist es, einen möglichst grossen Nachrichtenwert für den Auftraggeber zu generieren. Ein Eingreifen des Gesetzgebers in diese Medienmechanismen könnte unerwünschte Nebeneffekte zeigen: Durch eine gesetzliche Regelung der Umfragenmethodik würden demoskopische Erhebungen mit einem quasi staatlichen Gütesiegel versehen. Darin sieht der Bundesrat eine weitaus grössere Gefahr für die demokratische Meinungsbildung als mit dem Status quo. Die Stimmberechtigten in der Schweiz sind an Ergebnisse von Meinungsumfragen gewöhnt und nehmen sie nicht als Versuch der Beeinflussung wahr.</p><p>Problematisch ist zudem auch die Frage der gesetzlichen Einschränkung der Publikationsfristen. Eine Regelung würde einen massiven, nur schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die von der Bundesverfassung (BV) garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) sowie in die Medienfreiheit (Art. 17 BV) bedeuten. Erfahrungen aus dem Ausland haben zudem gezeigt, dass im Zeitalter von Internet entsprechende Publikationsverbote letztlich toter Buchstabe bleiben, die lediglich einheimische Medien benachteiligen, aber ansonsten leicht zu umgehen sind: Publikationssperrfristen werden in Ländern mit entsprechenden Vorschriften immer wieder dadurch umgangen, dass Umfragen im Ausland veröffentlicht, aber breit kommentiert werden. Zudem erhalten Umfrageergebnisse in diesem Kontext einen unverdientermassen erhöhten Stellenwert. Aus all diesen Gründen ist die in der Schweiz seit den Neunzigerjahren geltende Branchenbestimmung, welche auf freiwilliger Basis beruht, Mindeststandards für abstimmungs- und wahlbezogene Umfragen enthält und den Verzicht auf die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen ab zehn Tagen vor dem offiziellen Abstimmungs- beziehungsweise Wahltermin statuiert, einer gesetzlichen Regelung klar vorzuziehen (Richtlinie zur Durchführung von abstimmungs- und wahlbezogenen Umfragen, die zur Veröffentlichung vor dem Urnengang bestimmt sind, Ausgabe Oktober 2009, </p><p>http://www.vsms-asms.ch/uploads/Anhang%20II_Abstimmungen%20und%20Wahlen%20(Oktober%202009).pdf).</p><p>Die gewünschten Verbesserungen bezüglich Wahl- und Abstimmungserhebungen lassen sich nach Auffassung des Bundesrates folglich nicht auf dem Wege der Gesetzgebung, sondern primär über den Weg eines gesunden und selbstregulierten Wettbewerbs zwischen politikwissenschaftlicher Forschung und privaten Instituten erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für gesetzliche Bestimmungen zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Abstimmungen und Wahlen vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Fristen für die Publikation solcher Umfragen sowie die Anforderungen an ihre Wissenschaftlichkeit und die Herstellung von Transparenz der angewendeten Methoden geregelt werden.</p>
    • Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen

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