Erfolg bei Förderung von Fernwärmenetzen?
- ShortId
-
10.3645
- Id
-
20103645
- Updated
-
28.07.2023 10:08
- Language
-
de
- Title
-
Erfolg bei Förderung von Fernwärmenetzen?
- AdditionalIndexing
-
66;Klimarappen;Kohlendioxid;Heizung;Reduktion;Evaluation;Subvention;Ankurbelung der Wirtschaft
- 1
-
- L05K0705030204, Heizung
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L04K08020302, Evaluation
- L05K1701010501, Klimarappen
- L05K1102030202, Subvention
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K08020224, Reduktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Energie hat am 2. September 2010 über die im Rahmen des Konjunkturstabilisierungsprogramms 2 unterstützten Fernwärmeversorgungen mit erneuerbaren Energien oder Abwärme informiert. Dabei wurde sowohl auf die vorgenommenen Investitionen als auch auf energetische Wirkungen hingewiesen. Im Vordergrund stand im Stabilisierungsprogramm 2 das kurzfristige Auslösen von Projekten (Konjunkturstützung).</p><p>1./2. Doppelfinanzierungen durch die öffentliche Hand und die Stiftung Klimarappen sind bei derartigen Projekten grundsätzlich möglich. Ausschlaggebend ist, dass die Projektnehmer bei beiden Stellen jeweils die Anforderungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllen, auch unter Angabe der Finanzmittel, die von anderen Stellen erwartet werden.</p><p>Bei den CO2-Wirkungen müssen konsequenterweise Doppelzählungen vermieden werden. Dies wird bei Finanzierungen durch zwei Stellen in der Regel so gelöst, dass die Wirkungen im Verhältnis zu den eingesetzten finanziellen Mitteln geteilt werden. Für die zeitlich beschränkte Förderung der Fernwärme im Stabilisierungsprogramm 2 wurde insofern eine Ausnahme gemacht, als das BFE gegenüber der Stiftung Klimarappen keinen Anspruch auf einen Teil der CO2-Wirkungen gestellt hat.</p><p>Das BFE überprüft im Verlaufe der nächsten Monate, inwiefern die Wirkungsaufteilung im Detail korrekt abgerechnet wurde (inklusive der Anlagen, die nicht vom Klimarappen unterstützt wurden). Es ist möglich, dass dann die ersten Einschätzungen revidiert werden müssen.</p><p>3. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe hat das Parlament im Juni 2009 beschlossen: Während zehn Jahren stellt der Bund den Kantonen maximal 200 Millionen Franken pro Jahr in Form von globalen Finanzhilfen zur Verfügung, um CO2-wirksame Massnahmen im Gebäudebereich zu fördern.</p><p>Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich. Um Doppelförderungen zu vermeiden, haben die Kantone zusammen mit dem Bund Vollzugsrichtlinien entwickelt, welche die Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten wie dem Klimarappen regeln. Die Förderberechtigung einzelner Objekte wird von den kantonalen Vollzugsstellen kontrolliert. Zusätzlich überprüft der Bund die korrekte Umsetzung anhand von Stichproben.</p><p>Die CO2-Reduktionen des Gebäudeprogramms werden unter Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten dem Bund angerechnet.</p><p>4. Das sehr kurz angelegte Konjunkturstabilisierungsprogramm beansprucht keine energetischen CO2-Wirkungen - weder in den Jahren bis 2012 noch danach.</p><p>Eigner von Fernwärmeprojekten können grundsätzlich die über die gesamte Projektlaufzeit entstehenden CO2-Reduktionen veräussern, sofern sie diese nicht schon an Dritte übertragen haben. Bescheinigungen werden allerdings nur ausgestellt, wenn das Projekt gemäss der Vollzugsweisung "Klimaschutzprojekte in der Schweiz" registriert wurde. Bereits umgesetzte Projekte können nicht neu registriert werden, da bei diesen die erforderliche Additionalität (Zusätzlichkeit, vgl. Vollzugsweisung, S. 30ff.) nicht gegeben ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das BFE behauptet in einer Mitteilung vom 2. September 2010, die im Rahmen des Konjunkturstabilisierungsprogramms 2 zur Förderung von Fernwärmenetzen bereitgestellten 55 Millionen Franken hätten Investitionen von 323 Millionen Franken und eine jährliche CO2-Reduktion von 86 000 Tonnen ausgelöst. Laut Angaben der Stiftung Klimarappen erhielt aber jedes dritte der 46 vom Bund unterstützten Projekte bereits Klimarappen-Mittel. Etwa die Hälfte der vom Bund reklamierten CO2-Reduktionen dürfte sich im exklusiven Besitz der Stiftung Klimarappen befinden und wird zur Erfüllung ihres Vertrags mit dem Bund angerechnet.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie rechtfertigt er die Unterstützung von Projekten aus Bundesmitteln, welche allein dank Mitteln der Stiftung Klimarappen bereits zustande gekommen waren (nur die CO2-Reduktionen aus solchen Projekten rechnet der Bund der Stiftung an die Erfüllung ihres Vertrags an)?</p><p>2. Wie kann er die zusätzliche Unterstützung von Projekten, die ohne den Bund zustande gekommen sind, als Erfolg verbuchen? Hält er es insbesondere nicht für problematisch, wenn er ein und dieselbe CO2-Reduktion öffentlich als Erfolg seines Wirkens ausweist und zugleich der Stiftung Klimarappen als Erfolg ihres Wirkens an die Erfüllung des gemeinsamen Vertrages anrechnet?</p><p>3. Wie will er sicherstellen, dass in Zukunft - insbesondere beim Einsatz der Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen - nur effektiv zusätzliche CO2-Reduktionen als von Bundesmitteln ausgelöst ausgewiesen werden?</p><p>4. Ist er der Ansicht, die nach 2012 durch den Betrieb der Fernwärmenetze entstehende CO2-Reduktion als Erfolg des Stabilisierungsprogramms ausweisen zu können, und wenn ja, für wie lange, oder sind die dann anfallenden CO2-Reduktionen von den Projektbetreibern über einen entsprechenden Zeitraum (z. B. in Form von Bescheinigungen) vermarktbar?</p>
- Erfolg bei Förderung von Fernwärmenetzen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesamt für Energie hat am 2. September 2010 über die im Rahmen des Konjunkturstabilisierungsprogramms 2 unterstützten Fernwärmeversorgungen mit erneuerbaren Energien oder Abwärme informiert. Dabei wurde sowohl auf die vorgenommenen Investitionen als auch auf energetische Wirkungen hingewiesen. Im Vordergrund stand im Stabilisierungsprogramm 2 das kurzfristige Auslösen von Projekten (Konjunkturstützung).</p><p>1./2. Doppelfinanzierungen durch die öffentliche Hand und die Stiftung Klimarappen sind bei derartigen Projekten grundsätzlich möglich. Ausschlaggebend ist, dass die Projektnehmer bei beiden Stellen jeweils die Anforderungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllen, auch unter Angabe der Finanzmittel, die von anderen Stellen erwartet werden.</p><p>Bei den CO2-Wirkungen müssen konsequenterweise Doppelzählungen vermieden werden. Dies wird bei Finanzierungen durch zwei Stellen in der Regel so gelöst, dass die Wirkungen im Verhältnis zu den eingesetzten finanziellen Mitteln geteilt werden. Für die zeitlich beschränkte Förderung der Fernwärme im Stabilisierungsprogramm 2 wurde insofern eine Ausnahme gemacht, als das BFE gegenüber der Stiftung Klimarappen keinen Anspruch auf einen Teil der CO2-Wirkungen gestellt hat.</p><p>Das BFE überprüft im Verlaufe der nächsten Monate, inwiefern die Wirkungsaufteilung im Detail korrekt abgerechnet wurde (inklusive der Anlagen, die nicht vom Klimarappen unterstützt wurden). Es ist möglich, dass dann die ersten Einschätzungen revidiert werden müssen.</p><p>3. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe hat das Parlament im Juni 2009 beschlossen: Während zehn Jahren stellt der Bund den Kantonen maximal 200 Millionen Franken pro Jahr in Form von globalen Finanzhilfen zur Verfügung, um CO2-wirksame Massnahmen im Gebäudebereich zu fördern.</p><p>Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich. Um Doppelförderungen zu vermeiden, haben die Kantone zusammen mit dem Bund Vollzugsrichtlinien entwickelt, welche die Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten wie dem Klimarappen regeln. Die Förderberechtigung einzelner Objekte wird von den kantonalen Vollzugsstellen kontrolliert. Zusätzlich überprüft der Bund die korrekte Umsetzung anhand von Stichproben.</p><p>Die CO2-Reduktionen des Gebäudeprogramms werden unter Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten dem Bund angerechnet.</p><p>4. Das sehr kurz angelegte Konjunkturstabilisierungsprogramm beansprucht keine energetischen CO2-Wirkungen - weder in den Jahren bis 2012 noch danach.</p><p>Eigner von Fernwärmeprojekten können grundsätzlich die über die gesamte Projektlaufzeit entstehenden CO2-Reduktionen veräussern, sofern sie diese nicht schon an Dritte übertragen haben. Bescheinigungen werden allerdings nur ausgestellt, wenn das Projekt gemäss der Vollzugsweisung "Klimaschutzprojekte in der Schweiz" registriert wurde. Bereits umgesetzte Projekte können nicht neu registriert werden, da bei diesen die erforderliche Additionalität (Zusätzlichkeit, vgl. Vollzugsweisung, S. 30ff.) nicht gegeben ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das BFE behauptet in einer Mitteilung vom 2. September 2010, die im Rahmen des Konjunkturstabilisierungsprogramms 2 zur Förderung von Fernwärmenetzen bereitgestellten 55 Millionen Franken hätten Investitionen von 323 Millionen Franken und eine jährliche CO2-Reduktion von 86 000 Tonnen ausgelöst. Laut Angaben der Stiftung Klimarappen erhielt aber jedes dritte der 46 vom Bund unterstützten Projekte bereits Klimarappen-Mittel. Etwa die Hälfte der vom Bund reklamierten CO2-Reduktionen dürfte sich im exklusiven Besitz der Stiftung Klimarappen befinden und wird zur Erfüllung ihres Vertrags mit dem Bund angerechnet.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie rechtfertigt er die Unterstützung von Projekten aus Bundesmitteln, welche allein dank Mitteln der Stiftung Klimarappen bereits zustande gekommen waren (nur die CO2-Reduktionen aus solchen Projekten rechnet der Bund der Stiftung an die Erfüllung ihres Vertrags an)?</p><p>2. Wie kann er die zusätzliche Unterstützung von Projekten, die ohne den Bund zustande gekommen sind, als Erfolg verbuchen? Hält er es insbesondere nicht für problematisch, wenn er ein und dieselbe CO2-Reduktion öffentlich als Erfolg seines Wirkens ausweist und zugleich der Stiftung Klimarappen als Erfolg ihres Wirkens an die Erfüllung des gemeinsamen Vertrages anrechnet?</p><p>3. Wie will er sicherstellen, dass in Zukunft - insbesondere beim Einsatz der Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen - nur effektiv zusätzliche CO2-Reduktionen als von Bundesmitteln ausgelöst ausgewiesen werden?</p><p>4. Ist er der Ansicht, die nach 2012 durch den Betrieb der Fernwärmenetze entstehende CO2-Reduktion als Erfolg des Stabilisierungsprogramms ausweisen zu können, und wenn ja, für wie lange, oder sind die dann anfallenden CO2-Reduktionen von den Projektbetreibern über einen entsprechenden Zeitraum (z. B. in Form von Bescheinigungen) vermarktbar?</p>
- Erfolg bei Förderung von Fernwärmenetzen?
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