Ausschreibungsverfahren des Bundes. Gerechte Verteilung auf die Sprachregionen

ShortId
10.3646
Id
20103646
Updated
27.07.2023 19:41
Language
de
Title
Ausschreibungsverfahren des Bundes. Gerechte Verteilung auf die Sprachregionen
AdditionalIndexing
15;04;Ausschreibung;französisch-sprachige Schweiz;sprachliche Diskriminierung;Submissionswesen;Sprachregion;italienisch-sprachige Schweiz;regionale Wirtschaft;Gleichbehandlung
1
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K01060102, Sprachregion
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
  • L06K010601020301, italienisch-sprachige Schweiz
  • L05K0704060209, regionale Wirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausschreibungsverfahren des Bundes haben zum Ziel, jedem Schweizer Unternehmen die gleichen Chancen auf den Zuschlag eines öffentlichen Auftrags einzuräumen. Es ist aber eine Tatsache, dass der Grossteil der Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen geht. Der Bundesrat hat 2009 in seiner Antwort auf die Interpellation Moret 09.4121 angegeben, dass nur 3 Prozent der vom BBL publizierten Zuschläge für WTO-Beschaffungen an Unternehmen aus der Romandie oder dem Tessin gingen!</p><p>Einer der Hauptgründe für diese Diskriminierung scheint die Sprache zu sein: In den allermeisten Fällen wird das Vergabeverfahren auf Deutsch abgewickelt, oft auch aufgrund mangelnder sprachlicher Kompetenzen der zuständigen Verwaltungsangestellten. Demzufolge ist es notwendig, die Anforderungen so auszugestalten, dass die Sprachen gleich behandelt werden und Gerechtigkeit zwischen den Sprachregionen geschaffen werden kann.</p>
  • <p>Fällt eine Beschaffung in den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens, hat die Publikation grundsätzlich in mindestens zwei Amtssprachen zu erfolgen. Wird ein geplanter Auftrag nicht in französischer Sprache ausgeschrieben, so muss der Ausschreibung zusätzlich eine Zusammenfassung in französischer, englischer oder spanischer Sprache beigefügt werden (Art. 24 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.1). Die Beschaffungsstellen müssen dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erteilen. Davon darf auch im Hinblick auf die Erzielung eines Gleichgewichts zwischen den Sprachregionen nicht abgewichen werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Anbietenden verbietet die Bevorzugung wie auch die Diskriminierung von Anbietenden bestimmter Sprachregionen.</p><p>Um die Teilnahme der Anbietenden aus der Romandie und dem Tessin an Ausschreibungen des Bundes zu fördern, führt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) spezifische Informationsveranstaltungen für Anbietende in der Romandie durch. Diese haben zum Ziel, die Anbietenden mit den Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffungen des Bundes vertraut zu machen und dadurch ihre Chancen auf den Zuschlag eines Auftrags des Bundes zu erhöhen. Die Anbietenden werden hierbei auch über die Möglichkeit eines Simap-Abonnements (Push-Service) geschult, welches sie stets über Ausschreibungen bestimmter Branchen und Vergabestellen informiert.</p><p>Wer sich an eine Bundesbehörde wendet, kann dies in der Amtssprache seiner Wahl tun (Art. 6 Abs. 1 SpG). Anbietende können ihr Angebot folglich in der Amtssprache ihrer Wahl einreichen, es sei denn, die Beschaffungsstelle hat die Wahlmöglichkeit ausdrücklich in der Ausschreibung eingeschränkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes sowie sämtliche Vertragsvorlagen sind in allen Amtssprachen verfügbar. </p><p>Der Bundesrat geht von der Gleichwertigkeit der Landessprachen aus. Die Bundesverwaltung verlangt von ihren Mitarbeitenden, dass sie über die für die Ausübung der Funktion erforderlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache verfügen. Diese Anforderungen sind im Bundespersonalgesetz und in der Bundespersonalverordnung sowie im Sprachengesetz und in der Sprachenverordnung (Art. 6 Abs. 1 SpV; SR 441.11; in Kraft getreten auf den 1. Juli 2010) festgehalten. Verfügen die Angestellten nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse, bieten die Verwaltungseinheiten ihnen eine sprachliche Aus- und Weiterbildung in Deutsch, Französisch und Italienisch an (Art. 6 Abs. 3 SpV). Das BBL ist bemüht, vakante Stellen nach Möglichkeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der französischen und der italienischen Schweiz zu besetzen. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen die Bestimmungen der SpV, wonach bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig die Bewerberinnen und Bewerber aus Sprachgemeinschaften, die im BBL untervertreten sind, berücksichtigt werden. Trotz intensiver Suche - Stelleninserate werden immer in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch, darüber hinaus eigens als Einzelinserate in den Tageszeitungen der Romandie und des Tessins publiziert - ist es sehr schwierig, Mitarbeitende aus diesen Landesteilen zu rekrutieren (vgl. Antwort auf Anfrage Levrat 06.1169 und zur Interpellation Moret 09.3828).</p><p>Das Eidgenössische Personalamt setzt seit dem 1. Juli 2010 einen Delegierten für Mehrsprachigkeit ein, dessen Hauptaufgabe die Förderung der französischen und italienischen Sprache in der Bundesverwaltung ist. Der Sprachendelegierte ist zuständig zu prüfen, ob im BBL die gemäss Sprachengesetz und SpV geforderten Sprachkenntnisse des Personals vorhanden sind. Ab Dezember 2010 wird die Bundeskanzlei einen Berater für Sprachenpolitik einsetzen, der für die Gleichbehandlung der Amtssprachen innerhalb der Bundesverwaltung zuständig sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge dazu auszuarbeiten, wie die Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verbessert werden kann.</p>
  • Ausschreibungsverfahren des Bundes. Gerechte Verteilung auf die Sprachregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausschreibungsverfahren des Bundes haben zum Ziel, jedem Schweizer Unternehmen die gleichen Chancen auf den Zuschlag eines öffentlichen Auftrags einzuräumen. Es ist aber eine Tatsache, dass der Grossteil der Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen geht. Der Bundesrat hat 2009 in seiner Antwort auf die Interpellation Moret 09.4121 angegeben, dass nur 3 Prozent der vom BBL publizierten Zuschläge für WTO-Beschaffungen an Unternehmen aus der Romandie oder dem Tessin gingen!</p><p>Einer der Hauptgründe für diese Diskriminierung scheint die Sprache zu sein: In den allermeisten Fällen wird das Vergabeverfahren auf Deutsch abgewickelt, oft auch aufgrund mangelnder sprachlicher Kompetenzen der zuständigen Verwaltungsangestellten. Demzufolge ist es notwendig, die Anforderungen so auszugestalten, dass die Sprachen gleich behandelt werden und Gerechtigkeit zwischen den Sprachregionen geschaffen werden kann.</p>
    • <p>Fällt eine Beschaffung in den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens, hat die Publikation grundsätzlich in mindestens zwei Amtssprachen zu erfolgen. Wird ein geplanter Auftrag nicht in französischer Sprache ausgeschrieben, so muss der Ausschreibung zusätzlich eine Zusammenfassung in französischer, englischer oder spanischer Sprache beigefügt werden (Art. 24 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.1). Die Beschaffungsstellen müssen dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erteilen. Davon darf auch im Hinblick auf die Erzielung eines Gleichgewichts zwischen den Sprachregionen nicht abgewichen werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Anbietenden verbietet die Bevorzugung wie auch die Diskriminierung von Anbietenden bestimmter Sprachregionen.</p><p>Um die Teilnahme der Anbietenden aus der Romandie und dem Tessin an Ausschreibungen des Bundes zu fördern, führt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) spezifische Informationsveranstaltungen für Anbietende in der Romandie durch. Diese haben zum Ziel, die Anbietenden mit den Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffungen des Bundes vertraut zu machen und dadurch ihre Chancen auf den Zuschlag eines Auftrags des Bundes zu erhöhen. Die Anbietenden werden hierbei auch über die Möglichkeit eines Simap-Abonnements (Push-Service) geschult, welches sie stets über Ausschreibungen bestimmter Branchen und Vergabestellen informiert.</p><p>Wer sich an eine Bundesbehörde wendet, kann dies in der Amtssprache seiner Wahl tun (Art. 6 Abs. 1 SpG). Anbietende können ihr Angebot folglich in der Amtssprache ihrer Wahl einreichen, es sei denn, die Beschaffungsstelle hat die Wahlmöglichkeit ausdrücklich in der Ausschreibung eingeschränkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes sowie sämtliche Vertragsvorlagen sind in allen Amtssprachen verfügbar. </p><p>Der Bundesrat geht von der Gleichwertigkeit der Landessprachen aus. Die Bundesverwaltung verlangt von ihren Mitarbeitenden, dass sie über die für die Ausübung der Funktion erforderlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache verfügen. Diese Anforderungen sind im Bundespersonalgesetz und in der Bundespersonalverordnung sowie im Sprachengesetz und in der Sprachenverordnung (Art. 6 Abs. 1 SpV; SR 441.11; in Kraft getreten auf den 1. Juli 2010) festgehalten. Verfügen die Angestellten nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse, bieten die Verwaltungseinheiten ihnen eine sprachliche Aus- und Weiterbildung in Deutsch, Französisch und Italienisch an (Art. 6 Abs. 3 SpV). Das BBL ist bemüht, vakante Stellen nach Möglichkeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der französischen und der italienischen Schweiz zu besetzen. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen die Bestimmungen der SpV, wonach bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig die Bewerberinnen und Bewerber aus Sprachgemeinschaften, die im BBL untervertreten sind, berücksichtigt werden. Trotz intensiver Suche - Stelleninserate werden immer in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch, darüber hinaus eigens als Einzelinserate in den Tageszeitungen der Romandie und des Tessins publiziert - ist es sehr schwierig, Mitarbeitende aus diesen Landesteilen zu rekrutieren (vgl. Antwort auf Anfrage Levrat 06.1169 und zur Interpellation Moret 09.3828).</p><p>Das Eidgenössische Personalamt setzt seit dem 1. Juli 2010 einen Delegierten für Mehrsprachigkeit ein, dessen Hauptaufgabe die Förderung der französischen und italienischen Sprache in der Bundesverwaltung ist. Der Sprachendelegierte ist zuständig zu prüfen, ob im BBL die gemäss Sprachengesetz und SpV geforderten Sprachkenntnisse des Personals vorhanden sind. Ab Dezember 2010 wird die Bundeskanzlei einen Berater für Sprachenpolitik einsetzen, der für die Gleichbehandlung der Amtssprachen innerhalb der Bundesverwaltung zuständig sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge dazu auszuarbeiten, wie die Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verbessert werden kann.</p>
    • Ausschreibungsverfahren des Bundes. Gerechte Verteilung auf die Sprachregionen

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