NFA-Lücke schliessen. Mitfinanzierung der interkantonalen Passstrassen durch den Bund

ShortId
10.3649
Id
20103649
Updated
14.11.2025 07:06
Language
de
Title
NFA-Lücke schliessen. Mitfinanzierung der interkantonalen Passstrassen durch den Bund
AdditionalIndexing
48;Mitfinanzierung;Subvention;Finanzausgleich;Strassenunterhalt;Hauptstrasse;Passstrasse
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L05K1803010206, Passstrasse
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss der Bundesverfassung bis 1998 erhielten die Kantone rund um das Gotthardgebiet eine jährliche Entschädigung "mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen".</p><p>Im langen Prozess der Erarbeitung der NFA-Gesetzgebung wurde das Thema der Finanzierung grösserer Strassenvorhaben, gerade im Gebirge, immer wieder besprochen, über längere Zeit unter dem Titel "schwerfinanzierbare Einzelobjekte" geführt und letztlich fallengelassen, leider ungelöst. Zwar haben verschiedene Vorkehrungen (topografisch-geografischer Lastenausgleich, Infrastrukturfonds usw.) dazu beigetragen, dass die Gebirgskantone den normalen Betrieb und Unterhalt dieser Strassen tragen können. Bei eigentlichen Erneuerungen, grösseren Naturereignissen oder dergleichen aber herrschen wesentlich andere Verhältnisse, und es besteht die realistische Befürchtung, dass solche Passstrassen geschlossen werden müssten bzw. geschlossen blieben. Diese Gefahr besteht insbesondere in den finanzschwächeren Kantonen, die es sich aus verschiedenen Gründen nicht werden leisten können, einen verhältnismässig sehr grossen Betrag für eine solche Strasse einzusetzen.</p><p>Interkantonale Passstrassen verbinden logischerweise zwei Kantone und damit grössere Regionen der Schweiz. Sie dienen nicht nur dem Tourismus, der öffentlichen Sicherheit, der Landwirtschaft und anderen Funktionen, sie sind auch Ausdruck der schweizerischen Zusammengehörigkeit. Probleme im einen Kanton, eine solche Passstrasse zu finanzieren, würden sich somit nicht nur auf den jeweils anderen Kanton, sondern auch auf weitere Gebiete und Menschen auswirken. Die schweizerische Regionalpolitik im Alpenraum wäre gestört.</p><p>Das Ziel der Interpellation geht dahin, einerseits auf das Problem, das uns in naher oder ferner Zukunft treffen wird, aufmerksam zu machen und anderseits den Bundesrat einzuladen, zu prüfen, ob der Bund für die Lösung des Problems eine neue Strassenkategorie (ähnlich den Nationalstrassen, aber im Standard weitaus bescheidener) schaffen, eine Mitfinanzierung im Rahmen abgesteckter Grenzen oder eine dritte Variante vorsehen will.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Alpenpassstrassen. Aus diesem Grund hat er die meisten Alpenpassstrassen dem Hauptstrassennetz zugeordnet. Das Interesse an diesen Strassen bekundet der Bund, indem er sich am Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Hauptstrassen in Form eines Globalbeitrags finanziell beteiligt (vgl. insb. Art. 12 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, MinVG; SR 725.116.2). Hinzu kommen namhafte Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen gemäss dem Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13).</p><p>Die heutige Regelung ist aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hervorgegangen. Im Rahmen der NFA hat der Bund den Kantonen zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Im Gegenzug hat er die Kantone aber auch von Aufgaben entlastet. So trägt der Bund im Bereich der Strasse seit der Inkraftsetzung der NFA die gesamten finanziellen Lasten für die Nationalstrassen. Die daraus resultierende Entlastung steht den Kantonen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung. In der Summe erfolgte die Umsetzung der NFA haushaltneutral.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erhalt von Alpenpassstrassen nach der Inkraftsetzung der NFA insbesondere für finanzschwache Kantone Probleme aufwerfen kann. In Anerkennung des im Rahmen der NFA durchgeführten Aufgaben- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen sowie in Anbetracht der gravierenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung der nationalen Verkehrsinfrastrukturen sieht der Bundesrat derzeit allerdings keine Möglichkeiten, die Kantone beim Erhalt der Alpenpassstrassen finanziell zusätzlich zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die heutigen "Hauptstrassenalpenpässe" ein gewisses Bundesinteresse geniessen?</p><p>2. Ist er grundsätzlich bereit, die betroffenen Kantone finanziell zu unterstützen, oder nimmt er die Schliessung dieser Strecken bewusst in Kauf?</p><p>3. Ist er bereit, Lösungen zu prüfen und dem Parlament vorzulegen?</p>
  • NFA-Lücke schliessen. Mitfinanzierung der interkantonalen Passstrassen durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Bundesverfassung bis 1998 erhielten die Kantone rund um das Gotthardgebiet eine jährliche Entschädigung "mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen".</p><p>Im langen Prozess der Erarbeitung der NFA-Gesetzgebung wurde das Thema der Finanzierung grösserer Strassenvorhaben, gerade im Gebirge, immer wieder besprochen, über längere Zeit unter dem Titel "schwerfinanzierbare Einzelobjekte" geführt und letztlich fallengelassen, leider ungelöst. Zwar haben verschiedene Vorkehrungen (topografisch-geografischer Lastenausgleich, Infrastrukturfonds usw.) dazu beigetragen, dass die Gebirgskantone den normalen Betrieb und Unterhalt dieser Strassen tragen können. Bei eigentlichen Erneuerungen, grösseren Naturereignissen oder dergleichen aber herrschen wesentlich andere Verhältnisse, und es besteht die realistische Befürchtung, dass solche Passstrassen geschlossen werden müssten bzw. geschlossen blieben. Diese Gefahr besteht insbesondere in den finanzschwächeren Kantonen, die es sich aus verschiedenen Gründen nicht werden leisten können, einen verhältnismässig sehr grossen Betrag für eine solche Strasse einzusetzen.</p><p>Interkantonale Passstrassen verbinden logischerweise zwei Kantone und damit grössere Regionen der Schweiz. Sie dienen nicht nur dem Tourismus, der öffentlichen Sicherheit, der Landwirtschaft und anderen Funktionen, sie sind auch Ausdruck der schweizerischen Zusammengehörigkeit. Probleme im einen Kanton, eine solche Passstrasse zu finanzieren, würden sich somit nicht nur auf den jeweils anderen Kanton, sondern auch auf weitere Gebiete und Menschen auswirken. Die schweizerische Regionalpolitik im Alpenraum wäre gestört.</p><p>Das Ziel der Interpellation geht dahin, einerseits auf das Problem, das uns in naher oder ferner Zukunft treffen wird, aufmerksam zu machen und anderseits den Bundesrat einzuladen, zu prüfen, ob der Bund für die Lösung des Problems eine neue Strassenkategorie (ähnlich den Nationalstrassen, aber im Standard weitaus bescheidener) schaffen, eine Mitfinanzierung im Rahmen abgesteckter Grenzen oder eine dritte Variante vorsehen will.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Alpenpassstrassen. Aus diesem Grund hat er die meisten Alpenpassstrassen dem Hauptstrassennetz zugeordnet. Das Interesse an diesen Strassen bekundet der Bund, indem er sich am Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Hauptstrassen in Form eines Globalbeitrags finanziell beteiligt (vgl. insb. Art. 12 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, MinVG; SR 725.116.2). Hinzu kommen namhafte Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen gemäss dem Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13).</p><p>Die heutige Regelung ist aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hervorgegangen. Im Rahmen der NFA hat der Bund den Kantonen zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Im Gegenzug hat er die Kantone aber auch von Aufgaben entlastet. So trägt der Bund im Bereich der Strasse seit der Inkraftsetzung der NFA die gesamten finanziellen Lasten für die Nationalstrassen. Die daraus resultierende Entlastung steht den Kantonen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung. In der Summe erfolgte die Umsetzung der NFA haushaltneutral.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erhalt von Alpenpassstrassen nach der Inkraftsetzung der NFA insbesondere für finanzschwache Kantone Probleme aufwerfen kann. In Anerkennung des im Rahmen der NFA durchgeführten Aufgaben- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen sowie in Anbetracht der gravierenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung der nationalen Verkehrsinfrastrukturen sieht der Bundesrat derzeit allerdings keine Möglichkeiten, die Kantone beim Erhalt der Alpenpassstrassen finanziell zusätzlich zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die heutigen "Hauptstrassenalpenpässe" ein gewisses Bundesinteresse geniessen?</p><p>2. Ist er grundsätzlich bereit, die betroffenen Kantone finanziell zu unterstützen, oder nimmt er die Schliessung dieser Strecken bewusst in Kauf?</p><p>3. Ist er bereit, Lösungen zu prüfen und dem Parlament vorzulegen?</p>
    • NFA-Lücke schliessen. Mitfinanzierung der interkantonalen Passstrassen durch den Bund

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