Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Bau einer zweiten Röhre
- ShortId
-
10.3650
- Id
-
20103650
- Updated
-
28.07.2023 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Bau einer zweiten Röhre
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Uri;Autobahn;Nationalstrassenbau;Verkehrsstau;Strassenunterhalt;Tessin;Sanierung
- 1
-
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K08020341, Sanierung
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K18010219, Verkehrsstau
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0301010119, Uri
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Gotthard-Strassentunnel soll ungefähr 2020 komplett saniert werden. Laut Äusserungen eines Vertreters des Bundesamtes für Strassen in den Medien könnten die Renovationsarbeiten drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die Regierungsräte Josef Dittli (UR), Luigi Pedrazzini (TI) und Marco Borradori (TI) bestätigen diese Aussage. Trotz flankierender Massnahmen während der Sanierungsarbeiten - Autoverlad, Ausbau des Strassentrassees der Gotthard-Passstrasse und saisonal bedingte temporäre Öffnung des Tunnels - wird die Schliessung des einzigen Strassentunnels während einer langen Zeit die Wirtschaft und die Umwelt enorm beeinträchtigen, ganz zu schweigen von den Auswirkungen für das Tessin. </p><p>Bereits heute ist die Situation auf der A2 um den Gotthardtunnel absolut unbefriedigend. In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum 07.3652 beziffert der Bundesrat die durchschnittliche Anzahl Stautage für die Jahre 2003 bis 2007 mit 83 vor dem Nordportal und 121 vor dem Südportal. An 50 (Nord) beziehungsweise 75 Tagen (Süd) betrug die Wartezeit sogar mehr als zwei Stunden. Diese Situation ist inakzeptabel: Sie verursacht beträchtliche wirtschaftliche Kosten, sorgt für Verärgerung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die den Gotthardtunnel benutzen, und beschneidet den Kanton Tessin in seiner Entwicklung sowie in seinem Recht auf eine angemessene Verkehrsanbindung an den Rest der Schweiz.</p>
- <p>Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat der Ständerat am 4. März 2009 das Postulat 09.3000 (KVF-S. Sanierung des Gotthard-Strassentunnels) angenommen. In Erfüllung dieses Postulates wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 in einem Konzept aufzeigen, wie und wann er die notwendigen grossen Sanierungsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel vornehmen zu lassen gedenkt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden auch die hier gestellten Fragen beantwortet. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als angezeigt, dass das Parlament vorerst das Konzept zur Kenntnis nimmt und allfällige weitere Fragen und Aufträge an den Bundesrat erst gestützt auf die im Konzept enthaltenen Fakten und Darlegungen erfolgen.</p><p>An dieser Stelle ist lediglich festzuhalten, dass Volk und Stände mehrfach und klar den Willen geäussert haben, dass die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden soll (vgl. z. B. die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Dick Marty 08.3594, "Zweite Röhre mit einspuriger Verkehrsführung").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels wird grosse Schwierigkeiten mit sich bringen.</p><p>Diesbezüglich wird der Bundesrat aufgefordert, zu folgenden Punkten Auskunft zu geben:</p><p>a. Ist er, ohne zwingend die Ergebnisse der laufenden Studien abzuwarten, aus Gründen der Zweckmässigkeit nicht bereit, seine vergangenen Stellungnahmen zu überdenken und den Bau einer zweiten Röhre für den Gotthard-Strassentunnel in Erwägung zu ziehen?</p><p>b. Artikel 3 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) lautet: "Der Umbau bestehender Strassen, der in erster Linie der Substanzerhaltung und der Verkehrssicherheit dient, gilt nicht als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrskapazität." Könnte mit Blick auf diese Bestimmung das scheinbar unumgehbare Verbot in Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung nicht auch lockerer ausgelegt werden?</p>
- Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Bau einer zweiten Röhre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Gotthard-Strassentunnel soll ungefähr 2020 komplett saniert werden. Laut Äusserungen eines Vertreters des Bundesamtes für Strassen in den Medien könnten die Renovationsarbeiten drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die Regierungsräte Josef Dittli (UR), Luigi Pedrazzini (TI) und Marco Borradori (TI) bestätigen diese Aussage. Trotz flankierender Massnahmen während der Sanierungsarbeiten - Autoverlad, Ausbau des Strassentrassees der Gotthard-Passstrasse und saisonal bedingte temporäre Öffnung des Tunnels - wird die Schliessung des einzigen Strassentunnels während einer langen Zeit die Wirtschaft und die Umwelt enorm beeinträchtigen, ganz zu schweigen von den Auswirkungen für das Tessin. </p><p>Bereits heute ist die Situation auf der A2 um den Gotthardtunnel absolut unbefriedigend. In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum 07.3652 beziffert der Bundesrat die durchschnittliche Anzahl Stautage für die Jahre 2003 bis 2007 mit 83 vor dem Nordportal und 121 vor dem Südportal. An 50 (Nord) beziehungsweise 75 Tagen (Süd) betrug die Wartezeit sogar mehr als zwei Stunden. Diese Situation ist inakzeptabel: Sie verursacht beträchtliche wirtschaftliche Kosten, sorgt für Verärgerung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die den Gotthardtunnel benutzen, und beschneidet den Kanton Tessin in seiner Entwicklung sowie in seinem Recht auf eine angemessene Verkehrsanbindung an den Rest der Schweiz.</p>
- <p>Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat der Ständerat am 4. März 2009 das Postulat 09.3000 (KVF-S. Sanierung des Gotthard-Strassentunnels) angenommen. In Erfüllung dieses Postulates wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 in einem Konzept aufzeigen, wie und wann er die notwendigen grossen Sanierungsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel vornehmen zu lassen gedenkt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden auch die hier gestellten Fragen beantwortet. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als angezeigt, dass das Parlament vorerst das Konzept zur Kenntnis nimmt und allfällige weitere Fragen und Aufträge an den Bundesrat erst gestützt auf die im Konzept enthaltenen Fakten und Darlegungen erfolgen.</p><p>An dieser Stelle ist lediglich festzuhalten, dass Volk und Stände mehrfach und klar den Willen geäussert haben, dass die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden soll (vgl. z. B. die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Dick Marty 08.3594, "Zweite Röhre mit einspuriger Verkehrsführung").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels wird grosse Schwierigkeiten mit sich bringen.</p><p>Diesbezüglich wird der Bundesrat aufgefordert, zu folgenden Punkten Auskunft zu geben:</p><p>a. Ist er, ohne zwingend die Ergebnisse der laufenden Studien abzuwarten, aus Gründen der Zweckmässigkeit nicht bereit, seine vergangenen Stellungnahmen zu überdenken und den Bau einer zweiten Röhre für den Gotthard-Strassentunnel in Erwägung zu ziehen?</p><p>b. Artikel 3 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) lautet: "Der Umbau bestehender Strassen, der in erster Linie der Substanzerhaltung und der Verkehrssicherheit dient, gilt nicht als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrskapazität." Könnte mit Blick auf diese Bestimmung das scheinbar unumgehbare Verbot in Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung nicht auch lockerer ausgelegt werden?</p>
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