Tiger-Teilersatz. Transparenz in der langfristigen Planung

ShortId
10.3653
Id
20103653
Updated
28.07.2023 11:57
Language
de
Title
Tiger-Teilersatz. Transparenz in der langfristigen Planung
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Militärflugzeug;F/A-18;politische Planung;Kauf;Transparenz;Rüstungspolitik
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0402040401, F/A-18
  • L03K040202, Rüstungspolitik
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0701010203, Kauf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wenn der Bundesrat bis 2015 die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges beschliesst, ist - unter Annahme der bei solchen Geschäften üblichen Prozeduren und Wartefristen - davon auszugehen, dass die ersten Flugzeuge im Zeitraum 2018/19 in der Schweiz einträfen. Diese Flugzeuge wären ab diesem Zeitpunkt einsatzfähig. Weil aber nicht alle bestellten Flugzeuge gleichzeitig ausgeliefert würden, sondern gestaffelt der Schweiz übergeben würden, könnte die volle Einsatzfähigkeit der neuen Flotte erst später erreicht werden. Im Regelfall zieht sich eine Beschaffung dieser Art über ein bis zwei Jahre hin. Es ist also davon auszugehen, dass die gesamte Flotte der neuen Kampfflugzeuge etwa ab dem Jahr 2020/21 in der Schweiz einsatzbereit wäre.</p><p>2. Der Bundesrat wird vorgängig der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges wiederum eine Evaluation durchführen. Allerdings geht er - in Anbetracht der relativ kurzen Zwischenzeit - davon aus, dass er teilweise auf die Resultate der zurückliegenden Evaluation zurückgreifen kann und nicht ein vollständig neues Verfahren durchführen muss. In welchem Umfang die gemachte Evaluation wieder genutzt werden kann, hängt vor allem vom technologischen Fortschritt und von der Weiterentwicklung der einzelnen Flugzeugtypen ab. Eine präzise Aussage dazu ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.</p><p>3. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Ersatz für die Tiger-Flotte bis Ende dieses Jahrzehnts realisiert wird und damit die Leistungsfähigkeit der Luftwaffe nicht nur gewahrt, sondern gesteigert werden kann. Der Bundesrat rechnet deshalb auch nicht mit einem "Erneuerungsstau" im Jahr 2030. In vorausschauender Planung wird es für diesen Zeitraum aber darum gehen, eine möglichst reibungslose Ablösung der F/A-18-Flotte sicherzustellen, damit die Luftwaffe auch nachher über die notwendigen Kampfflugzeuge in genügend grosser Anzahl verfügt, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.</p><p>4. Bei der Weiterentwicklung der Luftwaffe geht es um die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit für die Wahrung der Lufthoheit und für die Luftverteidigung. Zudem sollen mehrere derzeit bestehende Fähigkeitslücken zumindest teilweise geschlossen werden, wie die Feuerunterstützung Luft-Boden und die operative Aufklärung mit luftgestützten Sensoren. Die Luftwaffe wird die gleichen Aufgaben wie heute haben: Luftraumüberwachung, Luftpolizeidienst, Luftverteidigung, operative Aufklärung mit Kampfflugzeugen und Unterstützung des Heeres (Luft-Boden), wobei es bei den letzten beiden Aufgaben vor allem darum gehen wird, das Know-how wieder zu erwerben und weiterzuentwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Transparenz langfristiger Planung ist zwingend notwendig, denn nur sie erlaubt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr. Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Unter der Annahme, dass bis 2015 ein Entscheid betreffend Beschaffung von Tiger-Teilersatz getroffen wird: Bis wann rechnet der Bundesrat mit dem Erreichen der Einsatzbereitschaft des neuen Flugzeugs?</p><p>2. Hält er vorgängig diesem Entscheid eine Neuauflage der Evaluation für erforderlich?</p><p>3. Die Lebensdauer der F/A-18 endet gemäss heutiger Planung 2030. Wie gedenkt er den um diesen Zeitpunkt herum eintretenden Erneuerungsstau (Tiger-Teilersatz und F/A-18-Nachfolge) finanziell aufzulösen?</p><p>4. Wie plant er Auftrag und Leistungsvermögen der Luftwaffe nach ihrer Erneuerung?</p>
  • Tiger-Teilersatz. Transparenz in der langfristigen Planung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wenn der Bundesrat bis 2015 die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges beschliesst, ist - unter Annahme der bei solchen Geschäften üblichen Prozeduren und Wartefristen - davon auszugehen, dass die ersten Flugzeuge im Zeitraum 2018/19 in der Schweiz einträfen. Diese Flugzeuge wären ab diesem Zeitpunkt einsatzfähig. Weil aber nicht alle bestellten Flugzeuge gleichzeitig ausgeliefert würden, sondern gestaffelt der Schweiz übergeben würden, könnte die volle Einsatzfähigkeit der neuen Flotte erst später erreicht werden. Im Regelfall zieht sich eine Beschaffung dieser Art über ein bis zwei Jahre hin. Es ist also davon auszugehen, dass die gesamte Flotte der neuen Kampfflugzeuge etwa ab dem Jahr 2020/21 in der Schweiz einsatzbereit wäre.</p><p>2. Der Bundesrat wird vorgängig der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges wiederum eine Evaluation durchführen. Allerdings geht er - in Anbetracht der relativ kurzen Zwischenzeit - davon aus, dass er teilweise auf die Resultate der zurückliegenden Evaluation zurückgreifen kann und nicht ein vollständig neues Verfahren durchführen muss. In welchem Umfang die gemachte Evaluation wieder genutzt werden kann, hängt vor allem vom technologischen Fortschritt und von der Weiterentwicklung der einzelnen Flugzeugtypen ab. Eine präzise Aussage dazu ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.</p><p>3. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Ersatz für die Tiger-Flotte bis Ende dieses Jahrzehnts realisiert wird und damit die Leistungsfähigkeit der Luftwaffe nicht nur gewahrt, sondern gesteigert werden kann. Der Bundesrat rechnet deshalb auch nicht mit einem "Erneuerungsstau" im Jahr 2030. In vorausschauender Planung wird es für diesen Zeitraum aber darum gehen, eine möglichst reibungslose Ablösung der F/A-18-Flotte sicherzustellen, damit die Luftwaffe auch nachher über die notwendigen Kampfflugzeuge in genügend grosser Anzahl verfügt, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.</p><p>4. Bei der Weiterentwicklung der Luftwaffe geht es um die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit für die Wahrung der Lufthoheit und für die Luftverteidigung. Zudem sollen mehrere derzeit bestehende Fähigkeitslücken zumindest teilweise geschlossen werden, wie die Feuerunterstützung Luft-Boden und die operative Aufklärung mit luftgestützten Sensoren. Die Luftwaffe wird die gleichen Aufgaben wie heute haben: Luftraumüberwachung, Luftpolizeidienst, Luftverteidigung, operative Aufklärung mit Kampfflugzeugen und Unterstützung des Heeres (Luft-Boden), wobei es bei den letzten beiden Aufgaben vor allem darum gehen wird, das Know-how wieder zu erwerben und weiterzuentwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Transparenz langfristiger Planung ist zwingend notwendig, denn nur sie erlaubt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr. Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Unter der Annahme, dass bis 2015 ein Entscheid betreffend Beschaffung von Tiger-Teilersatz getroffen wird: Bis wann rechnet der Bundesrat mit dem Erreichen der Einsatzbereitschaft des neuen Flugzeugs?</p><p>2. Hält er vorgängig diesem Entscheid eine Neuauflage der Evaluation für erforderlich?</p><p>3. Die Lebensdauer der F/A-18 endet gemäss heutiger Planung 2030. Wie gedenkt er den um diesen Zeitpunkt herum eintretenden Erneuerungsstau (Tiger-Teilersatz und F/A-18-Nachfolge) finanziell aufzulösen?</p><p>4. Wie plant er Auftrag und Leistungsvermögen der Luftwaffe nach ihrer Erneuerung?</p>
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