Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU

ShortId
10.3655
Id
20103655
Updated
14.11.2025 08:09
Language
de
Title
Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU
AdditionalIndexing
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Kohäsionsfonds;Evaluation;bilaterales Abkommen;Rahmenabkommen;Angleichung der Rechtsvorschriften;Steuerrecht
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1002020107, Rahmenabkommen
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L04K11070312, Steuerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat begrüsst, dass die künftige Ausgestaltung der Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union seit geraumer Zeit verstärkt thematisiert und diskutiert wird. Auf die Bedeutung einer möglichst sachlichen Europadiskussion hat der Bundesrat bereits in seinem Europabericht von 2006 hingewiesen.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Klausursitzung vom 18. August 2010 bestätigt, dass der bilaterale Weg, der bis heute sehr gute Ergebnisse für unser Land gezeitigt hat, im gegenwärtigen Zeitpunkt am besten geeignet ist, die Interessen sowohl der Schweiz als auch der EU in Einklang zu bringen. Er bleibt ausserdem das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik. Der Bundesrat verschweigt jedoch nicht, dass die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden ist. Zum einen macht die zunehmende Intensität der Beziehungen mit unserer wichtigsten Partnerin die Verwaltung unserer zahlreichen Abkommen immer komplexer. Zum anderen ist bei der EU eine immer stärkere Tendenz zu spüren, eine Vereinfachung und Dynamisierung der Beziehungen mit unserem Land zu verlangen. Wie der Bundesrat in seinem am 17. September 2010 verabschiedeten Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik festhält, lassen diese Entwicklungen den bilateralen Weg nicht unbegehbar werden. Gleichwohl gilt es zu prüfen, wie dieses europapolitische Instrument den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann. In dieser Absicht haben die Schweiz und die EU die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die institutionelle Fragen erörtern (namentlich die Anpassung der Abkommen an die Weiterentwicklung des Acquis, die Überwachung der Anwendung der Abkommen und die Streitbeilegung) und erste Lösungsansätze ausarbeiten soll.</p><p>Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die bisher abgeschlossenen bilateralen Abkommen sind ausgewogen und liegen im Interesse beider Vertragsparteien. In seinem oben zitierten Bericht weist der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz und die EU angesichts ihrer engen Beziehungen ein gemeinsames Interesse haben, gemeinsame Lösungen in weiteren Bereichen zu finden. Auch das Europäische Parlament hat am 7. September 2010 in einem Bericht über die Verwirklichung des EU-Binnenmarkts mit Blick auf unser Land festgestellt, dass die Schweiz mit den bilateralen Abkommen "auf ihre eigene Weise zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts beiträgt".</p><p>2. Sowohl für den Bundesrat als auch für die EU-Institutionen sind die Rechtssicherheit und gleiche Marktzugangsbedingungen für das gute Funktionieren der Abkommen wichtig. Das erfordert das Vorhandensein eines einheitlichen rechtlichen Rahmens in der Schweiz und in der EU, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer beider Parteien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellen sich konkrete Fragen in vier Bereichen: der Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen, der Auslegung der bilateralen Abkommen, der Überwachung der Anwendung der bilateralen Abkommen sowie der Streitbeilegung. Für den Bundesrat müssen neue Lösungen für diese institutionellen Fragen die Souveränität beider Parteien sowie das gute Funktionieren ihrer Institutionen gewährleisten.</p><p>3a. Unter "institutionellen Mechanismen" versteht der Bundesrat Regelungen, die das gute Funktionieren der Abkommen gewährleisten, z. B. Regeln, wie die bilateralen Abkommen angepasst bzw. wie rechtliche Weiterentwicklungen übernommen werden, nach welchen Regeln die Abkommen ausgelegt werden und wie bei Uneinigkeit zu verfahren ist. Bisher sind für die jeweiligen Abkommen je eigene Lösungen getroffen worden, was die Übersicht und die Verwaltung der Abkommen erschwert.</p><p>b./c. Es geht vorderhand darum, inhaltliche Lösungen für die institutionellen Fragen zu finden. Die Form solcher Lösungen steht nicht im Vordergrund; sie kann gegebenenfalls erst dann diskutiert werden, wenn inhaltliche Lösungen vorliegen.</p><p>4. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Lösungsansätze für die institutionellen Fragen auszuarbeiten, um den bilateralen Weg zu konsolidieren, zu sichern und weiterzuentwickeln. Wie diese aussehen könnten, ist gegenwärtig in Prüfung.</p><p>5a. Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik (vgl. Ziff. 2.2) ausführt, ist die Stellung der Schweiz als zuverlässige und solidarische Partnerin in Europa ein wichtiger Aspekt unserer Europapolitik. Deshalb setzt sich die Schweiz in Europa für Ziele wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die Linderung der Armut ein. Auf diese Weise wird auch Akzeptanz für die Stellung der Schweiz in Europa geschaffen und werden die Voraussetzungen für die Machbarkeit des bilateralen Wegs in der Zukunft gestärkt.</p><p>b. Nein, es gibt gegenwärtig keine konkreten Forderungen der EU. Doch die Schweiz und die EU sind Partnerinnen, welche dieselben Ziele in Bezug auf die Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent verfolgen. Somit liegt eine Zusammenarbeit auf diesen Gebieten in der Natur der Sache.</p><p>c. Die Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags für die der EU 2004 und 2007 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten ist in vollem Gang bzw. läuft nun an (für Bulgarien und Rumänien). Ob ein neuer Erweiterungsbeitrag bereitgestellt werden soll und in welcher Höhe, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit und im Licht unserer Gesamtbeziehungen mit der EU entscheiden. Dabei wird der Bundesrat auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Erweiterungsbeitrag sowie die Bedürfnisse der Empfängerstaaten mitberücksichtigen.</p><p>6. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik (vgl. Ziff. 1.3.3.12 sowie Ziff. 4.3) ausgeführt, mit welchen Herausforderungen vonseiten der EU sich die Schweiz derzeit im Steuerbereich konfrontiert sieht und welche nächsten Schritte der Bundesrat diesbezüglich unternehmen will.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Beziehungen der Schweiz zur EU stehen fast konstant auf der politischen Tagesordnung. In den letzten Monaten haben sich hierzu etliche Akteure verlauten lassen. Die Kantone forderten ein Rahmenabkommen, Avenir Suisse verlangte den EU-Beitritt, Economiesuisse äusserte sich in einer Studie zugunsten der Fortsetzung des bilateralen Weges. EU-Vertreter wie Kommissionspräsident Barroso oder Botschafter Reiterer erklärten jedoch, dass der bilaterale Weg in absehbarer Zeit an sein Ende gelange. Sie versuchten so, Druck auf die Schweiz auszuüben. Auch der Bundesrat hat in einer Europa-Klausur über das Verhältnis unseres Landes zur EU diskutiert. In diesem Zusammenhang drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung der EU, dass die Schweiz "Rosinenpickerei" betreibe und für sich insgesamt nur vorteilhafte Abkommen habe aushandeln können, oder hat er gegenüber der EU auch auf die konkreten Nachteile der Vertragswerke für die Schweiz hingewiesen? Wenn ja, auf welche?</p><p>2. In welchen konkreten Bereichen sieht er Handlungsbedarf, dass er zur Klärung institutioneller Fragen eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat?</p><p>3. Der Bundesrat spricht davon, dass "institutionelle Mechanismen ... die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern" sollen.</p><p>a. Was versteht er unter dem Begriff "institutionelle Mechanismen"?</p><p>b. Worin sieht er den Unterschied zwischen "institutionellen Mechanismen" und einem Rahmenabkommen?</p><p>c. Liegt die Prüfung eines Rahmenabkommens mit der EU ebenfalls im Aufgabengebiet der angekündigten Arbeitsgruppe?</p><p>4. Werden an dieser Arbeitsgruppe auch Varianten eines Beitritts zum EWR oder EWR "light" geprüft?</p><p>5. Der Bundesrat spricht in seiner Medienmitteilung davon, "einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa" leisten zu wollen.</p><p>a. Was genau ist unter diesem Beitrag zu verstehen?</p><p>b. Gibt es aufseiten der EU konkrete Forderungen an die Schweiz? Wenn ja, welche?</p><p>c. Sind neue Kohäsionszahlungen in diesem Zusammenhang ein Thema? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Rahmen?</p><p>6. Ist in absehbarer Zeit mit neuen Angriffen der EU oder einzelner EU-Staaten auf das schweizerische Steuersystem zu rechnen?</p>
  • Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat begrüsst, dass die künftige Ausgestaltung der Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union seit geraumer Zeit verstärkt thematisiert und diskutiert wird. Auf die Bedeutung einer möglichst sachlichen Europadiskussion hat der Bundesrat bereits in seinem Europabericht von 2006 hingewiesen.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Klausursitzung vom 18. August 2010 bestätigt, dass der bilaterale Weg, der bis heute sehr gute Ergebnisse für unser Land gezeitigt hat, im gegenwärtigen Zeitpunkt am besten geeignet ist, die Interessen sowohl der Schweiz als auch der EU in Einklang zu bringen. Er bleibt ausserdem das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik. Der Bundesrat verschweigt jedoch nicht, dass die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden ist. Zum einen macht die zunehmende Intensität der Beziehungen mit unserer wichtigsten Partnerin die Verwaltung unserer zahlreichen Abkommen immer komplexer. Zum anderen ist bei der EU eine immer stärkere Tendenz zu spüren, eine Vereinfachung und Dynamisierung der Beziehungen mit unserem Land zu verlangen. Wie der Bundesrat in seinem am 17. September 2010 verabschiedeten Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik festhält, lassen diese Entwicklungen den bilateralen Weg nicht unbegehbar werden. Gleichwohl gilt es zu prüfen, wie dieses europapolitische Instrument den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann. In dieser Absicht haben die Schweiz und die EU die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die institutionelle Fragen erörtern (namentlich die Anpassung der Abkommen an die Weiterentwicklung des Acquis, die Überwachung der Anwendung der Abkommen und die Streitbeilegung) und erste Lösungsansätze ausarbeiten soll.</p><p>Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die bisher abgeschlossenen bilateralen Abkommen sind ausgewogen und liegen im Interesse beider Vertragsparteien. In seinem oben zitierten Bericht weist der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz und die EU angesichts ihrer engen Beziehungen ein gemeinsames Interesse haben, gemeinsame Lösungen in weiteren Bereichen zu finden. Auch das Europäische Parlament hat am 7. September 2010 in einem Bericht über die Verwirklichung des EU-Binnenmarkts mit Blick auf unser Land festgestellt, dass die Schweiz mit den bilateralen Abkommen "auf ihre eigene Weise zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts beiträgt".</p><p>2. Sowohl für den Bundesrat als auch für die EU-Institutionen sind die Rechtssicherheit und gleiche Marktzugangsbedingungen für das gute Funktionieren der Abkommen wichtig. Das erfordert das Vorhandensein eines einheitlichen rechtlichen Rahmens in der Schweiz und in der EU, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer beider Parteien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellen sich konkrete Fragen in vier Bereichen: der Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen, der Auslegung der bilateralen Abkommen, der Überwachung der Anwendung der bilateralen Abkommen sowie der Streitbeilegung. Für den Bundesrat müssen neue Lösungen für diese institutionellen Fragen die Souveränität beider Parteien sowie das gute Funktionieren ihrer Institutionen gewährleisten.</p><p>3a. Unter "institutionellen Mechanismen" versteht der Bundesrat Regelungen, die das gute Funktionieren der Abkommen gewährleisten, z. B. Regeln, wie die bilateralen Abkommen angepasst bzw. wie rechtliche Weiterentwicklungen übernommen werden, nach welchen Regeln die Abkommen ausgelegt werden und wie bei Uneinigkeit zu verfahren ist. Bisher sind für die jeweiligen Abkommen je eigene Lösungen getroffen worden, was die Übersicht und die Verwaltung der Abkommen erschwert.</p><p>b./c. Es geht vorderhand darum, inhaltliche Lösungen für die institutionellen Fragen zu finden. Die Form solcher Lösungen steht nicht im Vordergrund; sie kann gegebenenfalls erst dann diskutiert werden, wenn inhaltliche Lösungen vorliegen.</p><p>4. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Lösungsansätze für die institutionellen Fragen auszuarbeiten, um den bilateralen Weg zu konsolidieren, zu sichern und weiterzuentwickeln. Wie diese aussehen könnten, ist gegenwärtig in Prüfung.</p><p>5a. Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik (vgl. Ziff. 2.2) ausführt, ist die Stellung der Schweiz als zuverlässige und solidarische Partnerin in Europa ein wichtiger Aspekt unserer Europapolitik. Deshalb setzt sich die Schweiz in Europa für Ziele wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die Linderung der Armut ein. Auf diese Weise wird auch Akzeptanz für die Stellung der Schweiz in Europa geschaffen und werden die Voraussetzungen für die Machbarkeit des bilateralen Wegs in der Zukunft gestärkt.</p><p>b. Nein, es gibt gegenwärtig keine konkreten Forderungen der EU. Doch die Schweiz und die EU sind Partnerinnen, welche dieselben Ziele in Bezug auf die Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent verfolgen. Somit liegt eine Zusammenarbeit auf diesen Gebieten in der Natur der Sache.</p><p>c. Die Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags für die der EU 2004 und 2007 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten ist in vollem Gang bzw. läuft nun an (für Bulgarien und Rumänien). Ob ein neuer Erweiterungsbeitrag bereitgestellt werden soll und in welcher Höhe, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit und im Licht unserer Gesamtbeziehungen mit der EU entscheiden. Dabei wird der Bundesrat auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Erweiterungsbeitrag sowie die Bedürfnisse der Empfängerstaaten mitberücksichtigen.</p><p>6. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik (vgl. Ziff. 1.3.3.12 sowie Ziff. 4.3) ausgeführt, mit welchen Herausforderungen vonseiten der EU sich die Schweiz derzeit im Steuerbereich konfrontiert sieht und welche nächsten Schritte der Bundesrat diesbezüglich unternehmen will.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Beziehungen der Schweiz zur EU stehen fast konstant auf der politischen Tagesordnung. In den letzten Monaten haben sich hierzu etliche Akteure verlauten lassen. Die Kantone forderten ein Rahmenabkommen, Avenir Suisse verlangte den EU-Beitritt, Economiesuisse äusserte sich in einer Studie zugunsten der Fortsetzung des bilateralen Weges. EU-Vertreter wie Kommissionspräsident Barroso oder Botschafter Reiterer erklärten jedoch, dass der bilaterale Weg in absehbarer Zeit an sein Ende gelange. Sie versuchten so, Druck auf die Schweiz auszuüben. Auch der Bundesrat hat in einer Europa-Klausur über das Verhältnis unseres Landes zur EU diskutiert. In diesem Zusammenhang drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung der EU, dass die Schweiz "Rosinenpickerei" betreibe und für sich insgesamt nur vorteilhafte Abkommen habe aushandeln können, oder hat er gegenüber der EU auch auf die konkreten Nachteile der Vertragswerke für die Schweiz hingewiesen? Wenn ja, auf welche?</p><p>2. In welchen konkreten Bereichen sieht er Handlungsbedarf, dass er zur Klärung institutioneller Fragen eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat?</p><p>3. Der Bundesrat spricht davon, dass "institutionelle Mechanismen ... die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern" sollen.</p><p>a. Was versteht er unter dem Begriff "institutionelle Mechanismen"?</p><p>b. Worin sieht er den Unterschied zwischen "institutionellen Mechanismen" und einem Rahmenabkommen?</p><p>c. Liegt die Prüfung eines Rahmenabkommens mit der EU ebenfalls im Aufgabengebiet der angekündigten Arbeitsgruppe?</p><p>4. Werden an dieser Arbeitsgruppe auch Varianten eines Beitritts zum EWR oder EWR "light" geprüft?</p><p>5. Der Bundesrat spricht in seiner Medienmitteilung davon, "einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa" leisten zu wollen.</p><p>a. Was genau ist unter diesem Beitrag zu verstehen?</p><p>b. Gibt es aufseiten der EU konkrete Forderungen an die Schweiz? Wenn ja, welche?</p><p>c. Sind neue Kohäsionszahlungen in diesem Zusammenhang ein Thema? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Rahmen?</p><p>6. Ist in absehbarer Zeit mit neuen Angriffen der EU oder einzelner EU-Staaten auf das schweizerische Steuersystem zu rechnen?</p>
    • Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU

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