Anpassung der Verkehrsregelnverordnung
- ShortId
-
10.3668
- Id
-
20103668
- Updated
-
28.07.2023 11:08
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Verkehrsregelnverordnung
- AdditionalIndexing
-
48;Nutzfahrzeug;Autobahn;Strassenverkehrsordnung;Geschwindigkeitsregelung
- 1
-
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine generelle Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängerzügen von 80 auf 100 Stundenkilometer kann die Verkehrssicherheit gefährden. Ab Erreichen der sogenannten kritischen Geschwindigkeit beginnt sich ein Anhängerzug aufzuschaukeln und kann auch von einem erfahrenen Fahrer nicht mehr aufgefangen werden. Die "kritische Geschwindigkeit" ist unterschiedlich und hängt insbesondere von den Eigenschaften des Zugfahrzeugs und des Anhängers ab. Bei schnell fahrenden Anhängerzügen wirken sich zudem äussere Einflüsse (Seitenwind, Windstösse, Fahrbahnunebenheiten) stärker und damit gefährlicher aus. Mit der geltenden Limite von 80 Stundenkilometern in der Schweiz bleibt die Sicherheit bei allen Anhängerzügen gewährleistet.</p><p>Eine spezifische Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängerzügen erscheint hingegen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Grundanliegen der Motion aufzunehmen. Denkbar ist beispielsweise eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit für Anhängerzüge, bei denen als Zugfahrzeug ein leichter Motorwagen dient, der Anhänger über Bremsen verfügt und das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Der Bundesrat will sich aber ohne vertiefte Prüfung der verschiedenen Umsetzungsvarianten sowie der Vor- und Nachteile einer entsprechenden Anpassung der Verkehrsregelnverordnung nicht für die in der Motion vorgeschlagene Regelung entscheiden. Aus diesem Grund ist die Motion abzulehnen.</p><p>Sollte die Motion gegen seinen Willen durch den Erstrat angenommen werden, so behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Änderungsvorschlag im Sinne der obigen Ausführungen zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge mit Anhängern dürfen heute in Deutschland auf Autobahnen und Autostrassen 100 Stundenkilometer fahren, wenn sie vom TCS geprüft wurden. Dies ist möglich, weil die deutsche Gesetzgebung für Zugfahrzeuge mit Anhängern oder Wohnwagen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erlaubt, und zwar unter den folgenden Bedingungen: Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein, und sein zugelassenes Gesamtgewicht darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein (für 2010 also höchstens Reifen von 2004) und für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern zugelassen sein. Die Reifentragkraft muss eingehalten werden. Anhänger mit Bremsen müssen mit hydraulischen Stossdämpfern ausgerüstet sein.</p><p>Auch in der Schweiz sind Anhänger immatrikuliert, die diese Bedingungen erfüllen und für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen und Autostrassen zugelassen sind. Daher wird der Bundesrat beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) wie folgt zu ändern: Auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen soll unter bestimmten Bedingungen für Zugfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen, die Anhänger oder Wohnwagen ziehen, ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 100 statt wie heute 80 Stundenkilometern gelten.</p>
- Anpassung der Verkehrsregelnverordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine generelle Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängerzügen von 80 auf 100 Stundenkilometer kann die Verkehrssicherheit gefährden. Ab Erreichen der sogenannten kritischen Geschwindigkeit beginnt sich ein Anhängerzug aufzuschaukeln und kann auch von einem erfahrenen Fahrer nicht mehr aufgefangen werden. Die "kritische Geschwindigkeit" ist unterschiedlich und hängt insbesondere von den Eigenschaften des Zugfahrzeugs und des Anhängers ab. Bei schnell fahrenden Anhängerzügen wirken sich zudem äussere Einflüsse (Seitenwind, Windstösse, Fahrbahnunebenheiten) stärker und damit gefährlicher aus. Mit der geltenden Limite von 80 Stundenkilometern in der Schweiz bleibt die Sicherheit bei allen Anhängerzügen gewährleistet.</p><p>Eine spezifische Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängerzügen erscheint hingegen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Grundanliegen der Motion aufzunehmen. Denkbar ist beispielsweise eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit für Anhängerzüge, bei denen als Zugfahrzeug ein leichter Motorwagen dient, der Anhänger über Bremsen verfügt und das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Der Bundesrat will sich aber ohne vertiefte Prüfung der verschiedenen Umsetzungsvarianten sowie der Vor- und Nachteile einer entsprechenden Anpassung der Verkehrsregelnverordnung nicht für die in der Motion vorgeschlagene Regelung entscheiden. Aus diesem Grund ist die Motion abzulehnen.</p><p>Sollte die Motion gegen seinen Willen durch den Erstrat angenommen werden, so behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Änderungsvorschlag im Sinne der obigen Ausführungen zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge mit Anhängern dürfen heute in Deutschland auf Autobahnen und Autostrassen 100 Stundenkilometer fahren, wenn sie vom TCS geprüft wurden. Dies ist möglich, weil die deutsche Gesetzgebung für Zugfahrzeuge mit Anhängern oder Wohnwagen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erlaubt, und zwar unter den folgenden Bedingungen: Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein, und sein zugelassenes Gesamtgewicht darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein (für 2010 also höchstens Reifen von 2004) und für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern zugelassen sein. Die Reifentragkraft muss eingehalten werden. Anhänger mit Bremsen müssen mit hydraulischen Stossdämpfern ausgerüstet sein.</p><p>Auch in der Schweiz sind Anhänger immatrikuliert, die diese Bedingungen erfüllen und für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen und Autostrassen zugelassen sind. Daher wird der Bundesrat beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) wie folgt zu ändern: Auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen soll unter bestimmten Bedingungen für Zugfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen, die Anhänger oder Wohnwagen ziehen, ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 100 statt wie heute 80 Stundenkilometern gelten.</p>
- Anpassung der Verkehrsregelnverordnung
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