Steuerung und Monitoring der Kosten gemäss KVG

ShortId
10.3678
Id
20103678
Updated
28.07.2023 09:56
Language
de
Title
Steuerung und Monitoring der Kosten gemäss KVG
AdditionalIndexing
2841;Buchführung;Bundesamt für Gesundheit;Krankenversicherung;Monitoring;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhebt im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion jährlich Daten zur finanziellen Lage sämtlicher Versicherer und publiziert die wichtigsten Kenngrössen pro Versicherer gemäss Artikel 28b Absatz 2 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102). Neben diesen finanziellen Daten werden auch gewisse statistische Angaben zu Kosten und Beständen nach den Kriterien Kanton, Altersgruppe, Kostengruppe, Versicherungsmodell usw. erhoben und in der jährlich erscheinenden Publikation "Statistik der obligatorischen Krankenversicherung" analysiert und veröffentlicht.</p><p>Der Datenpool von Santésuisse ist daneben eine weitere, umfassende Datenquelle für statistische Analysen, die das ordentliche Reporting der Versicherer beim BAG nicht erlaubt. Der Vorteil des Datenpools liegt einerseits in der grösseren Anzahl der Kriterien und dem höheren Detaillierungsgrad. So können die Kosten der Leistungserbringer genauer aufgeschlüsselt werden, wie z. B. im ambulanten Bereich nach Facharztgruppen. Die Statistiken können auch wahlweise nach Monat des Behandlungsbeginns oder nach Monat der Abrechnung erstellt werden, und die Klassierung kann nach Versicherungsmodell erfolgen. Andererseits erlaubt der Datenpool auch, all diese Kriterien zu kreuzen und beispielsweise Kosten nach Kanton und Leistungserbringerart und weiteren Kriterien auszuwerten.</p><p>Seit dem Entscheid der Assura, keine Daten mehr an den Datenpool zu liefern, hat das BAG mehrere Massnahmen getroffen, um die Auswirkungen des tieferen Abdeckungsgrades des Datenpools zu minimieren. So wurde beispielsweise die jährliche Datenerhebung des BAG im Rahmen des ordentlichen Reportings sämtlicher Versicherer bereits für das Rechnungsjahr 2009 stark ausgebaut. Damit können neu alle jährlich vom BAG standardmässig publizierten statistischen Tabellen zur Krankenversicherung auf der Basis vollständiger Daten (inklusive Assura) erstellt werden.</p><p>Das BAG verfügt heute im Bereich der Aufsicht nicht über genügend personelle Ressourcen. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament die Bewilligung zusätzlicher Stellen beantragt, dies unter anderem zugunsten der Statistik der Krankenversicherung. Diese Stellen werden allerdings nicht ausreichen, um den Datenpool von Santésuisse gänzlich zu ersetzen.</p><p>2. Das BAG fordert die Buchhaltungsdaten schon seit langer Zeit nach einem einheitlichen Kontenrahmen ein. Dieser wird im Moment revidiert, um den Bedürfnissen der Aufsicht noch besser gerecht zu werden. Es ist vorgesehen, für das Rechnungsjahr 2012 auf Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) umzustellen. Die damit verbundene Bilanzierung nach Marktwerten wird zu grösserer Transparenz führen.</p><p>3. Die Erhebung statistischer Daten durch das BAG basiert auf Artikel 21 Absatz 4 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10). Eine Modifikation dieses Absatzes, die dem BAG die Kompetenz verliehen hätte, auch quartalsweise Erhebungen durchzuführen, war im Rahmen der "Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung" (Vorlage 09.053) vorgesehen. Die Gesetzesrevision ist jedoch vom Nationalrat am 1. Oktober 2010 abgelehnt worden. Deshalb wird sich das quartalsweise Monitoring weiterhin auf Daten des Datenpools von Santésuisse stützen müssen.</p><p>4. Bei den von der Interpellantin angesprochenen kalkulatorischen kantonalen Reserven, die weder im Gesetz noch in der Buchhaltung der Versicherer existieren, handelt es sich um eine rechnerische Grösse, welche der Differenz zwischen dem Total der Prämieneinnahmen und dem Total der Kosten in einem Kanton seit Einführung des KVG entspricht. Für die Beurteilung der Prämieneingaben der Versicherer werden diese kantonalen Reserven aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr herangezogen.</p><p>Für dringliche Massnahmen vor dem 31. Dezember 2010 besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Anlass, da ein effektiver Reserventransfer nicht stattgefunden hat und auch nicht stattfinden kann. Zudem ist das BAG jederzeit in der Lage, diese Reserven zu berechnen und auszuweisen. Um die in der Vergangenheit entstandenen Differenzen von in einigen Kantonen zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien auszugleichen, prüft der Bundesrat zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen verschiedene Möglichkeiten und trägt dabei auch der Motion der SGK-N 10.3887, "Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", Rechnung. Im Vordergrund dieser Abklärungen steht neben einem zeitlich befristeten Korrekturmechanismus insbesondere ein Ausgleich der Differenzen über eine befristete Neu- bzw. Umverteilung der Umweltabgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jeden Herbst beginnt das Psychodrama der Krankenkassenprämienerhöhung von Neuem. Es geht dabei nicht nur um Schlagzeilen, sondern vor allem um die Familien dieses Landes, die finanziell von der Erhöhung betroffen sind. Die Anzahl der Familien, denen eine Prämienverbilligung gewährt werden muss, nimmt mit jedem Jahr leicht zu.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist dafür zuständig, die Prämien der Grundversicherung zu genehmigen und die Aufsicht über die Grundversicherung auszuüben.</p><p>Die Schweiz hat ein äusserst kompliziertes System der Finanzierung des Gesundheitswesens; dazu kommt, dass die zahlreichen Akteure unterschiedliche Interessen verfolgen. Wer angesichts dieser Ausgangslage die Übersicht behalten will, erkennt rasch, dass eine neutrale Aufsichtsstelle notwendig ist. Genau diese Funktion hat der Bundesgesetzgeber dem Bundesrat oder genauer gesagt dem BAG zugesprochen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann erhält das BAG die notwendigen personellen und technischen Mittel, um die gesamten finanziellen Daten analysieren zu können, insbesondere jene aller Grundversicherer in der Schweiz? Denn bis heute beruhen die Analysen auf Zahlen einer privaten Dachorganisation, die nicht für die Gesamtheit repräsentativ und klar von Eigeninteressen geprägt ist.</p><p>2. Wäre es nicht an der Zeit, von den Krankenversicherern eine einheitliche Buchführung für die obligatorische Grundversicherung zu fordern? So würden den Behörden, aber auch der Bevölkerung, die diesem Markt ausgesetzt ist, transparente Vergleiche ermöglicht.</p><p>3. Wie lange dauert es noch, bis das BAG endlich ein verlässliches Monitoring in Echtzeit (Informationen pro Quartal beispielsweise) gewährleisten kann?</p><p>4. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat vor Ende 2010 zu treffen, um die mehr als zweifelhaften Transfers von Reserven bestimmter Versicherer zu verhindern? Diese versuchen, eine Gesetzeslücke auszunützen, wohingegen das Parlament kürzlich mit der Annahme der Standesinitiative des Kantons Genf den Willen geäussert hat, diese Lücke schnellstmöglich zu schliessen.</p>
  • Steuerung und Monitoring der Kosten gemäss KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhebt im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion jährlich Daten zur finanziellen Lage sämtlicher Versicherer und publiziert die wichtigsten Kenngrössen pro Versicherer gemäss Artikel 28b Absatz 2 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102). Neben diesen finanziellen Daten werden auch gewisse statistische Angaben zu Kosten und Beständen nach den Kriterien Kanton, Altersgruppe, Kostengruppe, Versicherungsmodell usw. erhoben und in der jährlich erscheinenden Publikation "Statistik der obligatorischen Krankenversicherung" analysiert und veröffentlicht.</p><p>Der Datenpool von Santésuisse ist daneben eine weitere, umfassende Datenquelle für statistische Analysen, die das ordentliche Reporting der Versicherer beim BAG nicht erlaubt. Der Vorteil des Datenpools liegt einerseits in der grösseren Anzahl der Kriterien und dem höheren Detaillierungsgrad. So können die Kosten der Leistungserbringer genauer aufgeschlüsselt werden, wie z. B. im ambulanten Bereich nach Facharztgruppen. Die Statistiken können auch wahlweise nach Monat des Behandlungsbeginns oder nach Monat der Abrechnung erstellt werden, und die Klassierung kann nach Versicherungsmodell erfolgen. Andererseits erlaubt der Datenpool auch, all diese Kriterien zu kreuzen und beispielsweise Kosten nach Kanton und Leistungserbringerart und weiteren Kriterien auszuwerten.</p><p>Seit dem Entscheid der Assura, keine Daten mehr an den Datenpool zu liefern, hat das BAG mehrere Massnahmen getroffen, um die Auswirkungen des tieferen Abdeckungsgrades des Datenpools zu minimieren. So wurde beispielsweise die jährliche Datenerhebung des BAG im Rahmen des ordentlichen Reportings sämtlicher Versicherer bereits für das Rechnungsjahr 2009 stark ausgebaut. Damit können neu alle jährlich vom BAG standardmässig publizierten statistischen Tabellen zur Krankenversicherung auf der Basis vollständiger Daten (inklusive Assura) erstellt werden.</p><p>Das BAG verfügt heute im Bereich der Aufsicht nicht über genügend personelle Ressourcen. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament die Bewilligung zusätzlicher Stellen beantragt, dies unter anderem zugunsten der Statistik der Krankenversicherung. Diese Stellen werden allerdings nicht ausreichen, um den Datenpool von Santésuisse gänzlich zu ersetzen.</p><p>2. Das BAG fordert die Buchhaltungsdaten schon seit langer Zeit nach einem einheitlichen Kontenrahmen ein. Dieser wird im Moment revidiert, um den Bedürfnissen der Aufsicht noch besser gerecht zu werden. Es ist vorgesehen, für das Rechnungsjahr 2012 auf Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) umzustellen. Die damit verbundene Bilanzierung nach Marktwerten wird zu grösserer Transparenz führen.</p><p>3. Die Erhebung statistischer Daten durch das BAG basiert auf Artikel 21 Absatz 4 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10). Eine Modifikation dieses Absatzes, die dem BAG die Kompetenz verliehen hätte, auch quartalsweise Erhebungen durchzuführen, war im Rahmen der "Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung" (Vorlage 09.053) vorgesehen. Die Gesetzesrevision ist jedoch vom Nationalrat am 1. Oktober 2010 abgelehnt worden. Deshalb wird sich das quartalsweise Monitoring weiterhin auf Daten des Datenpools von Santésuisse stützen müssen.</p><p>4. Bei den von der Interpellantin angesprochenen kalkulatorischen kantonalen Reserven, die weder im Gesetz noch in der Buchhaltung der Versicherer existieren, handelt es sich um eine rechnerische Grösse, welche der Differenz zwischen dem Total der Prämieneinnahmen und dem Total der Kosten in einem Kanton seit Einführung des KVG entspricht. Für die Beurteilung der Prämieneingaben der Versicherer werden diese kantonalen Reserven aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr herangezogen.</p><p>Für dringliche Massnahmen vor dem 31. Dezember 2010 besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Anlass, da ein effektiver Reserventransfer nicht stattgefunden hat und auch nicht stattfinden kann. Zudem ist das BAG jederzeit in der Lage, diese Reserven zu berechnen und auszuweisen. Um die in der Vergangenheit entstandenen Differenzen von in einigen Kantonen zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien auszugleichen, prüft der Bundesrat zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen verschiedene Möglichkeiten und trägt dabei auch der Motion der SGK-N 10.3887, "Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", Rechnung. Im Vordergrund dieser Abklärungen steht neben einem zeitlich befristeten Korrekturmechanismus insbesondere ein Ausgleich der Differenzen über eine befristete Neu- bzw. Umverteilung der Umweltabgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jeden Herbst beginnt das Psychodrama der Krankenkassenprämienerhöhung von Neuem. Es geht dabei nicht nur um Schlagzeilen, sondern vor allem um die Familien dieses Landes, die finanziell von der Erhöhung betroffen sind. Die Anzahl der Familien, denen eine Prämienverbilligung gewährt werden muss, nimmt mit jedem Jahr leicht zu.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist dafür zuständig, die Prämien der Grundversicherung zu genehmigen und die Aufsicht über die Grundversicherung auszuüben.</p><p>Die Schweiz hat ein äusserst kompliziertes System der Finanzierung des Gesundheitswesens; dazu kommt, dass die zahlreichen Akteure unterschiedliche Interessen verfolgen. Wer angesichts dieser Ausgangslage die Übersicht behalten will, erkennt rasch, dass eine neutrale Aufsichtsstelle notwendig ist. Genau diese Funktion hat der Bundesgesetzgeber dem Bundesrat oder genauer gesagt dem BAG zugesprochen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann erhält das BAG die notwendigen personellen und technischen Mittel, um die gesamten finanziellen Daten analysieren zu können, insbesondere jene aller Grundversicherer in der Schweiz? Denn bis heute beruhen die Analysen auf Zahlen einer privaten Dachorganisation, die nicht für die Gesamtheit repräsentativ und klar von Eigeninteressen geprägt ist.</p><p>2. Wäre es nicht an der Zeit, von den Krankenversicherern eine einheitliche Buchführung für die obligatorische Grundversicherung zu fordern? So würden den Behörden, aber auch der Bevölkerung, die diesem Markt ausgesetzt ist, transparente Vergleiche ermöglicht.</p><p>3. Wie lange dauert es noch, bis das BAG endlich ein verlässliches Monitoring in Echtzeit (Informationen pro Quartal beispielsweise) gewährleisten kann?</p><p>4. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat vor Ende 2010 zu treffen, um die mehr als zweifelhaften Transfers von Reserven bestimmter Versicherer zu verhindern? Diese versuchen, eine Gesetzeslücke auszunützen, wohingegen das Parlament kürzlich mit der Annahme der Standesinitiative des Kantons Genf den Willen geäussert hat, diese Lücke schnellstmöglich zu schliessen.</p>
    • Steuerung und Monitoring der Kosten gemäss KVG

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