Auskunft über die wahren atomaren Strahlenschäden

ShortId
10.3683
Id
20103683
Updated
28.07.2023 08:10
Language
de
Title
Auskunft über die wahren atomaren Strahlenschäden
AdditionalIndexing
66;IAEO;nuklearer Unfall;radioaktiver Ausstoss;Gesundheitsrisiko;nukleare Sicherheit;WHO;Informationsverbreitung;radioaktive Verseuchung;Strahlenschutz
1
  • L05K1703010603, Strahlenschutz
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K06010110, radioaktiver Ausstoss
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K15040104, IAEO
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K15040313, WHO
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich vor 50 Jahren vertraglich verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Forschungen über die gesundheitlichen Folgen der zivilen Nutzung von Atomenergie der Internationalen Atomenergiebehörde (IEAO) zur Kontrolle vorzulegen. Dieser Knebelvertrag führt implizite zu Zensur bzw. zur Nichtveröffentlichung gewisser Erkenntnisse. So waren die Gesundheitsfolgen der AKW-Katastrophe von Tschernobyl das Thema von zwei internationalen Konferenzen in Kiew (1995) und Genf (2001). Die vollständigen Berichte beider Konferenzen werden bis heute unter Verschluss gehalten. Das Standard-Risikomodell zur Einschätzung von atomaren Strahlengefahren der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) ist veraltet und unterschätzt vor allem die chronische Niedrigexposition. Wissenschafterinnen und Wissenschafter haben deshalb auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) im Jahr 2009 ein besseres Risikomodell entwickelt.</p>
  • <p>1. Die WHO hat die Resultate dieser beiden internationalen Konferenzen zu den Gesundheitsfolgen der Tschernobyl-Katastrophe (Genf: 1995 und Kiew: 2001) veröffentlicht. Es ist nicht üblich, alle Einzelpräsentationen von Teilnehmenden an internationalen Konferenzen auf offiziellen WHO-Kanälen zu veröffentlichen. Wie von der WHO bestätigt, existieren keine separaten und unveröffentlichten Berichte zu diesen beiden Konferenzen. Die WHO weist zudem auf ihre eigene neueste Publikation "Health Effects of the Chernobyl Accident and Special Health Care Programmes", Genf 2006 (http://whqlibdoc.who.int/publications/2006/9241594179_eng.pdf), hin. </p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Recordon 06.3208 ausgeführt hat, wurde aufgrund eines Vorstosses der Schweiz zusammen mit Kanada und Norwegen im Jahre 2001 das Abkommen von 1959 zwischen der WHO und der IAEA überprüft. Der Bericht kam zum Schluss, dass das Abkommen für die Zusammenarbeit der beiden Organisationen ausreichend sei (Conclusions of the review by independent legal experts: http://www.who.int/inf-pr-2001/en/state2001-05.html). Die WHO hat Massnahmen zur Verbesserung der Vorgehensweise und der Abläufe im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens ergriffen. So hat sich die WHO in den letzten Jahren zu verschiedenen Themen unabhängig und ohne Einflussnahme der IAEA geäussert. Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keinen Anlass für eine erneute Überprüfung. </p><p>3. Der Bundesrat wird sich nicht in die internationale wissenschaftliche Diskussion über die Modelle der Strahlenwirkung einmischen. Das Strahlenschutzgesetz der Schweiz verlangt, dass zur Begrenzung der Strahlenexposition jeder einzelnen Person sowie der Gesamtheit der Betroffenen alle Massnahmen zu ergreifen sind, die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik geboten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Modelle zur Beurteilung der Strahlengefahren. Die Fachleute des Bundes werden diese verschiedenen wissenschaftlichen Modelle wie das etablierte Modell der International Commission on Radiological Protection (ICRP) wie auch alternative Modelle wie jenes der European Committee on Radiation Risk (ECRR) mit einbeziehen. Sie sind sich dabei der Ungewissheiten des heutigen Kenntnisstandes bewusst und werden die Entwicklungen auf dem Gebiet der Strahlenschäden wachsam verfolgen. </p><p>Natürlich hat die WHO selbst ein Interesse, sich nach dem neusten Stand des Wissens auszurichten. Die Schweizer Delegation wird sich auch in Zukunft bei der WHO dafür einsetzen, dass die Strahlenrisiken nach dem neusten Stand der Wissenschaft beurteilt werden. </p><p>4. Der Bundesrat stützt sich bei seiner Lagebeurteilung auf seine wissenschaftlichen Institutionen ab. Die Fachleute richten sich, wie in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt, nach dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik aus. Dabei werden alle verfügbaren Informationen und Publikationen, insbesondere auch diejenigen der ECRR, in Erwägung gezogen. Die Fachstellen des Bundes werden auch weiterhin die Publikationen der ECRR mit Interesse verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die Berichte der Konferenzen von Kiew 1995 und Genf 2001 integral zu veröffentlichen?</p><p>2. Ist er bereit, sich bei der WHO dafür einzusetzen, dass sie den Vertrag mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) vom 28. Mai 1959 kündigt?</p><p>3. Ist er bereit, sich bei der WHO dafür einzusetzen, dass sie sich in Zukunft am Risikomodell ECRR und nicht länger am Modell ICRP orientiert?</p><p>4. Ist er bereit, seine eigenen Lagebeurteilungen gemäss Modell ECRR vorzunehmen?</p>
  • Auskunft über die wahren atomaren Strahlenschäden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich vor 50 Jahren vertraglich verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Forschungen über die gesundheitlichen Folgen der zivilen Nutzung von Atomenergie der Internationalen Atomenergiebehörde (IEAO) zur Kontrolle vorzulegen. Dieser Knebelvertrag führt implizite zu Zensur bzw. zur Nichtveröffentlichung gewisser Erkenntnisse. So waren die Gesundheitsfolgen der AKW-Katastrophe von Tschernobyl das Thema von zwei internationalen Konferenzen in Kiew (1995) und Genf (2001). Die vollständigen Berichte beider Konferenzen werden bis heute unter Verschluss gehalten. Das Standard-Risikomodell zur Einschätzung von atomaren Strahlengefahren der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) ist veraltet und unterschätzt vor allem die chronische Niedrigexposition. Wissenschafterinnen und Wissenschafter haben deshalb auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) im Jahr 2009 ein besseres Risikomodell entwickelt.</p>
    • <p>1. Die WHO hat die Resultate dieser beiden internationalen Konferenzen zu den Gesundheitsfolgen der Tschernobyl-Katastrophe (Genf: 1995 und Kiew: 2001) veröffentlicht. Es ist nicht üblich, alle Einzelpräsentationen von Teilnehmenden an internationalen Konferenzen auf offiziellen WHO-Kanälen zu veröffentlichen. Wie von der WHO bestätigt, existieren keine separaten und unveröffentlichten Berichte zu diesen beiden Konferenzen. Die WHO weist zudem auf ihre eigene neueste Publikation "Health Effects of the Chernobyl Accident and Special Health Care Programmes", Genf 2006 (http://whqlibdoc.who.int/publications/2006/9241594179_eng.pdf), hin. </p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Recordon 06.3208 ausgeführt hat, wurde aufgrund eines Vorstosses der Schweiz zusammen mit Kanada und Norwegen im Jahre 2001 das Abkommen von 1959 zwischen der WHO und der IAEA überprüft. Der Bericht kam zum Schluss, dass das Abkommen für die Zusammenarbeit der beiden Organisationen ausreichend sei (Conclusions of the review by independent legal experts: http://www.who.int/inf-pr-2001/en/state2001-05.html). Die WHO hat Massnahmen zur Verbesserung der Vorgehensweise und der Abläufe im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens ergriffen. So hat sich die WHO in den letzten Jahren zu verschiedenen Themen unabhängig und ohne Einflussnahme der IAEA geäussert. Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keinen Anlass für eine erneute Überprüfung. </p><p>3. Der Bundesrat wird sich nicht in die internationale wissenschaftliche Diskussion über die Modelle der Strahlenwirkung einmischen. Das Strahlenschutzgesetz der Schweiz verlangt, dass zur Begrenzung der Strahlenexposition jeder einzelnen Person sowie der Gesamtheit der Betroffenen alle Massnahmen zu ergreifen sind, die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik geboten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Modelle zur Beurteilung der Strahlengefahren. Die Fachleute des Bundes werden diese verschiedenen wissenschaftlichen Modelle wie das etablierte Modell der International Commission on Radiological Protection (ICRP) wie auch alternative Modelle wie jenes der European Committee on Radiation Risk (ECRR) mit einbeziehen. Sie sind sich dabei der Ungewissheiten des heutigen Kenntnisstandes bewusst und werden die Entwicklungen auf dem Gebiet der Strahlenschäden wachsam verfolgen. </p><p>Natürlich hat die WHO selbst ein Interesse, sich nach dem neusten Stand des Wissens auszurichten. Die Schweizer Delegation wird sich auch in Zukunft bei der WHO dafür einsetzen, dass die Strahlenrisiken nach dem neusten Stand der Wissenschaft beurteilt werden. </p><p>4. Der Bundesrat stützt sich bei seiner Lagebeurteilung auf seine wissenschaftlichen Institutionen ab. Die Fachleute richten sich, wie in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt, nach dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik aus. Dabei werden alle verfügbaren Informationen und Publikationen, insbesondere auch diejenigen der ECRR, in Erwägung gezogen. Die Fachstellen des Bundes werden auch weiterhin die Publikationen der ECRR mit Interesse verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die Berichte der Konferenzen von Kiew 1995 und Genf 2001 integral zu veröffentlichen?</p><p>2. Ist er bereit, sich bei der WHO dafür einzusetzen, dass sie den Vertrag mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) vom 28. Mai 1959 kündigt?</p><p>3. Ist er bereit, sich bei der WHO dafür einzusetzen, dass sie sich in Zukunft am Risikomodell ECRR und nicht länger am Modell ICRP orientiert?</p><p>4. Ist er bereit, seine eigenen Lagebeurteilungen gemäss Modell ECRR vorzunehmen?</p>
    • Auskunft über die wahren atomaren Strahlenschäden

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