Aufhebung, Revision und Neubeurteilung von IV-Renten nach Gutachten. Effizienz und Kosten

ShortId
10.3687
Id
20103687
Updated
28.07.2023 12:37
Language
de
Title
Aufhebung, Revision und Neubeurteilung von IV-Renten nach Gutachten. Effizienz und Kosten
AdditionalIndexing
28;2841;geistig Behinderte/r;IV-Rente;medizinische Diagnose;Hausarzt/-ärztin;Vollzug von Beschlüssen;Expertise;Invalidenversicherung;Psychiatrie;Kosten-Nutzen-Analyse;psychische Krankheit
1
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
  • L05K0104020102, geistig Behinderte/r
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K16030202, Psychiatrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dazu gibt es keine Angaben. Aus den Zahlen, die dem Bundesrat für 2009 zur Verfügung stehen, geht aber hervor, dass die IV insgesamt 184 000 Abklärungsmassnahmen veranlasst hat. Rund 95 Prozent dieser Abklärungen werden von Ärztinnen und Ärzten oder Spitälern durchgeführt. Die restlichen 5 Prozent sind medizinische Abklärungen (bi- oder polydisziplinär) zur Ermittlung des Rentenanspruchs und Massnahmen, die in medizinischen Abklärungsstellen (Medas) der Invalidenversicherung durchgeführt werden.</p><p>2. Zunächst muss zwischen der Rolle der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie jener der regionalen ärztlichen Dienste (RAD) und der Medas unterschieden werden. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte stellen lediglich eine Diagnose und verfassen einen ärztlichen Bericht, der für die Patientin und den Patienten eine geeignete Behandlung enthält. In der Regel verlangen Patientinnen und Patienten selber einen solchen Bericht, und zwar bevor ein IV-Verfahren läuft beziehungsweise unabhängig davon. Die RAD und die Medas schalten sich erst ein, wenn die versicherte Person der IV gemeldet wurde oder sie sich für den Bezug von Leistungen der IV anmeldet, das heisst im Rahmen einer formellen Abklärung. Die RAD prüfen die medizinischen Voraussetzungen für den Leistungsanspruch und setzen die für die Invalidenversicherung massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten fest, eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Tätigkeit im Aufgabenbereich auszuüben. Die Medas ihrerseits erstellen einen Expertenbericht anhand medizinischer Untersuchungen und beurteilen die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die funktionelle Leistungsfähigkeit der versicherten Person. Die Medas klären somit nicht nur Krankheitsaspekte ab, sondern auch die Frage, ob eine Eingliederung der Versicherten möglich ist und inwiefern deren Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder nicht. </p><p>Da die einzelnen Akteure bei der Beurteilung verschiedene Ansätze verfolgen, ist klar, dass die Gutachten der behandelnden Ärzte, der RAD und der Medas bisweilen unterschiedlich ausfallen können. Dazu liegen indes keine Zahlen vor.</p><p>3. Jährlich finden im Schnitt 50 000 Rentenrevisionen statt, entweder von Amtes wegen oder auf Anfrage einer versicherten Person. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Revisionen konstant geblieben. Unverändert blieb auch die Anzahl Beschwerden gegen Entscheide über Rentenaufhebungen beziehungsweise -herabsetzungen. Diese Feststellung gilt für Beschwerden sowohl vor kantonalen Gerichten als auch vor Bundesgericht.</p><p>Jedoch werden nicht viele Renten infolge einer Rentenrevision aufgehoben oder herabgesetzt. 2009 wurden 3 Prozent der Renten herabgesetzt, 6 Prozent aufgehoben, 6 Prozent erhöht, und 85 Prozent der Renten blieben gleich. Wie viele Aufhebungen im Folgejahr wieder rückgängig gemacht werden, ist statistisch nicht erfasst.</p><p>4. Die Versicherten können bei einer Rentenrevision gegen eine Rentenaufhebung beziehungsweise -herabsetzung Beschwerde einreichen und im Beschwerdeverfahren eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen oder ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Dem Bundesrat liegen keine Zahlen zu rechtlichen Konsultationen von Versicherten vor. Indes kann er festhalten, dass es in diesem Bereich zu keinem übermässigen Anstieg gekommen ist. Die Zahl der Rentenrevisionen und Beschwerdeverfahren ist nicht angestiegen.</p><p>Ein Anstieg privater Konsultationen könnte unerwünschte Folgen haben. Zum einen könnten die Verfahrenskosten ansteigen (Anwaltskosten, durch Gutachten bedingte medizinische Kosten usw.), zum anderen bestünde die Gefahr, dass die Verfahren in die Länge gezogen würden und so eine Chronifizierung der Krankheit bewirken könnten, was die Eingliederungschancen der versicherten Person mindern würde.</p><p>5. Das alle drei bis fünf Jahre stattfindende Rentenrevisionsverfahren wird heute bereits frühzeitig geplant. Seit der 5. IV-Revision, die kürzere Dossierbearbeitungszeiten bewirkt, können auch die Planung der Revisionen und die Revisionen selber schneller erfolgen.</p><p>Die Versicherten werden über die Planung informiert. Je nach Gesundheitszustand sollte ihnen diese Information aber erst später zur Kenntnis gebracht werden, da dies ansonsten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und somit der Eingliederungsfähigkeit bewirken könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Revision von IV-Renten mit begleitenden Massnahmen zur beruflichen Eingliederung scheint viel Anlass zu Hoffnung zu geben. Oft kommen spezialisierte oder multidisziplinäre Gutachten besonders von IV-unabhängigen privaten Stellen zu teilweise oder vollständig anderen Schlüssen als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.</p><p>Gestützt auf solche Berichte hebt die IV manchmal Renten auf brutale Weise auf. Darauf folgt ein Anstieg von Arztkonsultationen, Konsultationen von Anwältinnen und Anwälten sowie von Spitalaufenthalten, worauf schlussendlich der Aufhebungsentscheid rückgängig gemacht wird. Dieser kann übrigens auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes zur Folge haben.</p><p>1. Wie viele solcher Privatgutachten werden pro Jahr eingeholt, insbesondere bei psychiatrischen und psychosomatischen Störungen?</p><p>2. Wie viele dieser Gutachten unterscheiden sich vollständig oder teilweise von der Meinung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte?</p><p>3. Wie viele Renten werden jährlich aufgehoben, und wie viele Aufhebungen werden im Folgejahr wieder rückgängig gemacht?</p><p>4. Welche negativen Auswirkungen haben solche Entscheide auf den Anstieg von Arzt-, Spital- und rechtlichen Konsultationen?</p><p>5. Könnte die Eingliederung durch frühzeitig geplante Verfahren vereinfacht werden?</p>
  • Aufhebung, Revision und Neubeurteilung von IV-Renten nach Gutachten. Effizienz und Kosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dazu gibt es keine Angaben. Aus den Zahlen, die dem Bundesrat für 2009 zur Verfügung stehen, geht aber hervor, dass die IV insgesamt 184 000 Abklärungsmassnahmen veranlasst hat. Rund 95 Prozent dieser Abklärungen werden von Ärztinnen und Ärzten oder Spitälern durchgeführt. Die restlichen 5 Prozent sind medizinische Abklärungen (bi- oder polydisziplinär) zur Ermittlung des Rentenanspruchs und Massnahmen, die in medizinischen Abklärungsstellen (Medas) der Invalidenversicherung durchgeführt werden.</p><p>2. Zunächst muss zwischen der Rolle der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie jener der regionalen ärztlichen Dienste (RAD) und der Medas unterschieden werden. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte stellen lediglich eine Diagnose und verfassen einen ärztlichen Bericht, der für die Patientin und den Patienten eine geeignete Behandlung enthält. In der Regel verlangen Patientinnen und Patienten selber einen solchen Bericht, und zwar bevor ein IV-Verfahren läuft beziehungsweise unabhängig davon. Die RAD und die Medas schalten sich erst ein, wenn die versicherte Person der IV gemeldet wurde oder sie sich für den Bezug von Leistungen der IV anmeldet, das heisst im Rahmen einer formellen Abklärung. Die RAD prüfen die medizinischen Voraussetzungen für den Leistungsanspruch und setzen die für die Invalidenversicherung massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten fest, eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Tätigkeit im Aufgabenbereich auszuüben. Die Medas ihrerseits erstellen einen Expertenbericht anhand medizinischer Untersuchungen und beurteilen die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die funktionelle Leistungsfähigkeit der versicherten Person. Die Medas klären somit nicht nur Krankheitsaspekte ab, sondern auch die Frage, ob eine Eingliederung der Versicherten möglich ist und inwiefern deren Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder nicht. </p><p>Da die einzelnen Akteure bei der Beurteilung verschiedene Ansätze verfolgen, ist klar, dass die Gutachten der behandelnden Ärzte, der RAD und der Medas bisweilen unterschiedlich ausfallen können. Dazu liegen indes keine Zahlen vor.</p><p>3. Jährlich finden im Schnitt 50 000 Rentenrevisionen statt, entweder von Amtes wegen oder auf Anfrage einer versicherten Person. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Revisionen konstant geblieben. Unverändert blieb auch die Anzahl Beschwerden gegen Entscheide über Rentenaufhebungen beziehungsweise -herabsetzungen. Diese Feststellung gilt für Beschwerden sowohl vor kantonalen Gerichten als auch vor Bundesgericht.</p><p>Jedoch werden nicht viele Renten infolge einer Rentenrevision aufgehoben oder herabgesetzt. 2009 wurden 3 Prozent der Renten herabgesetzt, 6 Prozent aufgehoben, 6 Prozent erhöht, und 85 Prozent der Renten blieben gleich. Wie viele Aufhebungen im Folgejahr wieder rückgängig gemacht werden, ist statistisch nicht erfasst.</p><p>4. Die Versicherten können bei einer Rentenrevision gegen eine Rentenaufhebung beziehungsweise -herabsetzung Beschwerde einreichen und im Beschwerdeverfahren eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen oder ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Dem Bundesrat liegen keine Zahlen zu rechtlichen Konsultationen von Versicherten vor. Indes kann er festhalten, dass es in diesem Bereich zu keinem übermässigen Anstieg gekommen ist. Die Zahl der Rentenrevisionen und Beschwerdeverfahren ist nicht angestiegen.</p><p>Ein Anstieg privater Konsultationen könnte unerwünschte Folgen haben. Zum einen könnten die Verfahrenskosten ansteigen (Anwaltskosten, durch Gutachten bedingte medizinische Kosten usw.), zum anderen bestünde die Gefahr, dass die Verfahren in die Länge gezogen würden und so eine Chronifizierung der Krankheit bewirken könnten, was die Eingliederungschancen der versicherten Person mindern würde.</p><p>5. Das alle drei bis fünf Jahre stattfindende Rentenrevisionsverfahren wird heute bereits frühzeitig geplant. Seit der 5. IV-Revision, die kürzere Dossierbearbeitungszeiten bewirkt, können auch die Planung der Revisionen und die Revisionen selber schneller erfolgen.</p><p>Die Versicherten werden über die Planung informiert. Je nach Gesundheitszustand sollte ihnen diese Information aber erst später zur Kenntnis gebracht werden, da dies ansonsten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und somit der Eingliederungsfähigkeit bewirken könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Revision von IV-Renten mit begleitenden Massnahmen zur beruflichen Eingliederung scheint viel Anlass zu Hoffnung zu geben. Oft kommen spezialisierte oder multidisziplinäre Gutachten besonders von IV-unabhängigen privaten Stellen zu teilweise oder vollständig anderen Schlüssen als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.</p><p>Gestützt auf solche Berichte hebt die IV manchmal Renten auf brutale Weise auf. Darauf folgt ein Anstieg von Arztkonsultationen, Konsultationen von Anwältinnen und Anwälten sowie von Spitalaufenthalten, worauf schlussendlich der Aufhebungsentscheid rückgängig gemacht wird. Dieser kann übrigens auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes zur Folge haben.</p><p>1. Wie viele solcher Privatgutachten werden pro Jahr eingeholt, insbesondere bei psychiatrischen und psychosomatischen Störungen?</p><p>2. Wie viele dieser Gutachten unterscheiden sich vollständig oder teilweise von der Meinung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte?</p><p>3. Wie viele Renten werden jährlich aufgehoben, und wie viele Aufhebungen werden im Folgejahr wieder rückgängig gemacht?</p><p>4. Welche negativen Auswirkungen haben solche Entscheide auf den Anstieg von Arzt-, Spital- und rechtlichen Konsultationen?</p><p>5. Könnte die Eingliederung durch frühzeitig geplante Verfahren vereinfacht werden?</p>
    • Aufhebung, Revision und Neubeurteilung von IV-Renten nach Gutachten. Effizienz und Kosten

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