Jugendsession. Wo steht sie, und was kostet sie?
- ShortId
-
10.3697
- Id
-
20103697
- Updated
-
28.07.2023 10:50
- Language
-
de
- Title
-
Jugendsession. Wo steht sie, und was kostet sie?
- AdditionalIndexing
-
04;junger Mensch;politische Richtung;Jugendarbeit;Session;politische Mitbestimmung;Kostenrechnung;Subvention;Jugendbewegung
- 1
-
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0803010501, Session
- L04K08020111, Jugendbewegung
- L05K1102030202, Subvention
- L04K08020329, politische Mitbestimmung
- L04K01040205, Jugendarbeit
- L03K080502, politische Richtung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Jugendsession wird seit 1993 regelmässig durchgeführt und vom Bund finanziert. Der Kredit wird jährlich vom Parlament auf Antrag des Bundesrats hin gesprochen. Von 1993 bis 2005 war das Bundesamt für Kultur (BAK) für die Finanzierung der Jugendsession und die Erteilung des Mandats an die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) zuständig. Seit dem Jahre 2006 wird das Mandat zur Durchführung der Jugendsession vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) an die SAJV erteilt.</p><p>1. Insgesamt wurden vom BAK/BSV von 1993 bis 2009 Gelder in der Höhe von 2 545 241 Franken ausbezahlt (durchschnittlich rund 150 000 Franken jährlich). Daneben hat die Jugendsession punktuell bei anderen Bundesstellen Gelder für themengebundene Aktivitäten akquiriert, namentlich bei der Eidgenössischen Ausländerkommission (heute Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen), der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Raumentwicklung. Themengebundene Beiträge wurden von den erwähnten Bundesstellen in der Zeitspanne von 2001 bis 2009 im Umfang von insgesamt 138 900 Franken geleistet.</p><p>2. Im Jahr 2009 wurden zwischen der Projektleitung der Jugendsession und dem BSV/BAG folgende Ziele und Schwerpunkte für die Jugendsession vereinbart:</p><p>- Thematischer Vorbereitungsworkshop und inhaltlicher Schwerpunkt an der Session zu Gesundheitspolitik und Gesundheitskosten, aktive Bewegungspause im Nationalratssaal.</p><p>- Qualitative Verbesserung des Outputs (Resultate in Form von Petitionen, Stellungnahmen und Projektideen), Überprüfung der für die Workshops erstellten Dossiers durch Fachpersonen, Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus der Berufsbildung (Lernende).</p><p>3. Die SAJV wurde und wird von 2005 bis 2010 von folgenden Bundesstellen subventioniert:</p><p>- Vom BSV mit einer Jahresfinanzhilfe in Form einer Leistungsvereinbarung für die Durchführung von regelmässigen Tätigkeiten eines Dachverbands (Art. 7 des Jugendförderungsgesetzes, JFG) mit 485 000 Franken jährlich. </p><p>- Vom BAG, von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), vom Bundesamt für Migration (BFM) und von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen mit durchschnittlich 120 000 Franken pro Jahr (zwischen 32 500 Franken und 280 000 Franken).</p><p>4. Die Jugendsession verfügt zurzeit über keine Statuten oder eigene Rechtsform. Die SAJV hat es jedoch übernommen, die Jugendsession zu organisieren. </p><p>Die Projektleitung der Jugendsession reicht jeweils Anfang Jahr beim BSV einen Antrag um Unterstützung, inkl. Konzept und Budget, ein. Das BSV prüft den Antrag. Die Ziele und Schwerpunkte der bevorstehenden Jugendsession werden zusammen definiert. Sofern der Kredit vom Parlament genehmigt wird, erhält die SAJV vom BSV ein Mandat zur Durchführung der Jugendsession. Die Auszahlung der Gelder ist an Berichterstattung und Schlussrechnung geknüpft.</p><p>5. Die SAJV als Dachorganisation vertritt die Interessen von rund 70 Jugendverbänden, darunter auch Umweltorganisationen oder Gewerkschaften - sofern diese für die Interessenvertretung der Jugendlichen eigene Suborganisationsformen haben (z. B. WWF für Jugendliche: http://www.wwf.ch/de/derwwf/jugend/).</p><p>Die SAJV sieht sich als Sprachrohr der Jugend und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in diesem Bereich gegenüber Behörden, politischen Gremien und der Öffentlichkeit. Parteipolitisch wie konfessionell ist der Dachverband neutral (Art. 2.1 der SAJV-Statuten). Unter den Mitgliedsverbänden sind jedoch verschiedene religiös geprägte oder politische Jugendorganisationen vertreten (z. B. der Cevi oder die Jungparteien). Jede Jugendorganisation und jeder Jugendverband ist frei, der SAJV beizutreten.</p><p>6. Mitglied der SAJV können alle Jugendverbände und Trägerschaften werden, deren Aktivitäten auf Jugendliche ausgerichtet sind, welche die Mitbestimmung und Mitverantwortung von Jugendlichen fördern sowie in mehreren Kantonen oder gesamtschweizerisch tätig sind. Will eine Jugendorganisation Mitglied bei der SAJV werden, braucht sie lediglich der Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag zu stellen.</p><p>Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder der SAJV bilden die demokratischen Strukturen der Organisation, d. h., die Mitglieder delegieren Personen in Vorstände, Arbeitsgruppen, Komitees usw. Die politische Ausrichtung der SAJV wird durch ihre Mitglieder gesteuert, d. h., alle Mitglieder - auch die Jungparteien - bringen in diesen Gefässen ihre Interessen ein.</p><p>Bei der SAJV sind zurzeit keine Jungparteien aus dem mittleren und rechten politischen Spektrum vertreten. Bis zum Jahr 2005 waren die Jungfreisinnigen und die Junge CVP Mitglied bei der SAJV. Die SAJV prüft zurzeit eine neue Form der Zusammenarbeit in jugendpolitischen Themen mit allen Jungparteien.</p><p>7. Inhalte, Themen und Gäste der Jugendsession werden ausschliesslich von den Jugendlichen aus dem Organisationskomitee (OK) der Jugendsession bestimmt. Das ehrenamtlich tätige OK setzt sich aus politisch engagierten Jugendlichen, aus Jungparlamentariern und Jungparlamentarierinnen und aus ehemaligen Teilnehmenden der Jugendsession zusammen. Diese Jugendlichen können, müssen aber nicht Mitglied bei einer der SAJV angeschlossenen Organisation sein. Beschlüsse werden innerhalb des OK demokratisch gefasst. Begleitet und kontrolliert wird die Arbeit der SAJV vom BSV (vgl. Punkt 4).</p><p>8. Das BSV begleitet und verfolgt die Jugendsession aktiv. Die in der Jugendsession gefassten Beschlüsse und Petitionen, welche häufig politisch aktuelle Themen aufnehmen, werden im Anschluss an die Session publiziert und den parlamentarischen Kommissionen übergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1991 hat die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) die Jugendsession ins Leben gerufen. Deren Ziel ist, Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren in die Politik einzuführen. Das EDI hat dieses Projekt im Jahr 2009 mit insgesamt 170 800 Franken unterstützt, das heisst mit einer Subvention von 152 300 Franken vonseiten des BSV und einer Subvention von 18 500 Franken vonseiten des BAG.</p><p>Die Jugendsession untersteht der SAJV. Diese setzt sich gemäss ihren Statuten für die allseitige Förderung der Jugendverbände und der Jugendlichen, für die Vertretung und Wahrung der Interessen von Jugendverbänden und Jugendlichen namentlich in der schweizerischen Öffentlichkeit und gegenüber Behörden des Bundes sowie für die Durchführung von Projekten, welche für die Jugendorganisationen und die Jugendlichen von nationalem Interesse sind, ein. Ausserdem betont die SAJV, dass sie parteipolitisch unabhängig sei.</p><p>Wenn ich die Mitglieder der SAJV anschaue, stelle ich fest, dass Bewegungen der politischen Linken (z. B. Juso, Junge Grüne usw.) und die Gewerkschaften (Unia, SGB) als einzige politische Richtung in dieser Organisation vertreten sind.</p><p>Tatsächlich entsprechen die in der Jugendsession behandelten Themen und die entsprechenden Ergebnisse häufig den politischen Forderungen der Mitglieder der SAJV.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund der Jugendsession seit 1991 zugesprochen? Welche Stelle des Bundes war dafür zuständig?</p><p>2. Mit welchem Ziel haben das BSV und das BAG die Jugendsession 2009 subventioniert?</p><p>3. Welche Beträge wurden der SAJV während der letzten fünf Jahre jährlich zugesprochen?</p><p>4. Welche Rechtsstellung besitzt die Jugendsession? In welcher Beziehung steht sie zur SAJV bezüglich Statuten und Finanzen?</p><p>5. Wie lässt sich angesichts der politischen Unabhängigkeit der SAJV, wie sie in Artikel 2.1 ihrer Statuten festgelegt ist, die Mitgliedschaft von Gewerkschaften, von humanitären Organisationen und Umweltschutzorganisationen erklären? In welcher Beziehung stehen diese Organisationen zur Jugend?</p><p>6. Wie sehen die Aufnahmebedingungen für SAJV-Mitglieder aus? Welche Pflichten und Rechte (z. B. Mitbestimmungsrecht) haben die Mitglieder?</p><p>7. Nach welchen Kriterien werden die Themen für die Jugendsession sowie die eingeladenen Gäste bestimmt? Gibt es Entscheidungs- und Kontrollorgane? Wenn ja, welche?</p><p>8. Verfolgt der Bundesrat die Entwicklung der Entscheidungen der Jugendsession?</p>
- Jugendsession. Wo steht sie, und was kostet sie?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Jugendsession wird seit 1993 regelmässig durchgeführt und vom Bund finanziert. Der Kredit wird jährlich vom Parlament auf Antrag des Bundesrats hin gesprochen. Von 1993 bis 2005 war das Bundesamt für Kultur (BAK) für die Finanzierung der Jugendsession und die Erteilung des Mandats an die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) zuständig. Seit dem Jahre 2006 wird das Mandat zur Durchführung der Jugendsession vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) an die SAJV erteilt.</p><p>1. Insgesamt wurden vom BAK/BSV von 1993 bis 2009 Gelder in der Höhe von 2 545 241 Franken ausbezahlt (durchschnittlich rund 150 000 Franken jährlich). Daneben hat die Jugendsession punktuell bei anderen Bundesstellen Gelder für themengebundene Aktivitäten akquiriert, namentlich bei der Eidgenössischen Ausländerkommission (heute Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen), der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Raumentwicklung. Themengebundene Beiträge wurden von den erwähnten Bundesstellen in der Zeitspanne von 2001 bis 2009 im Umfang von insgesamt 138 900 Franken geleistet.</p><p>2. Im Jahr 2009 wurden zwischen der Projektleitung der Jugendsession und dem BSV/BAG folgende Ziele und Schwerpunkte für die Jugendsession vereinbart:</p><p>- Thematischer Vorbereitungsworkshop und inhaltlicher Schwerpunkt an der Session zu Gesundheitspolitik und Gesundheitskosten, aktive Bewegungspause im Nationalratssaal.</p><p>- Qualitative Verbesserung des Outputs (Resultate in Form von Petitionen, Stellungnahmen und Projektideen), Überprüfung der für die Workshops erstellten Dossiers durch Fachpersonen, Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus der Berufsbildung (Lernende).</p><p>3. Die SAJV wurde und wird von 2005 bis 2010 von folgenden Bundesstellen subventioniert:</p><p>- Vom BSV mit einer Jahresfinanzhilfe in Form einer Leistungsvereinbarung für die Durchführung von regelmässigen Tätigkeiten eines Dachverbands (Art. 7 des Jugendförderungsgesetzes, JFG) mit 485 000 Franken jährlich. </p><p>- Vom BAG, von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), vom Bundesamt für Migration (BFM) und von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen mit durchschnittlich 120 000 Franken pro Jahr (zwischen 32 500 Franken und 280 000 Franken).</p><p>4. Die Jugendsession verfügt zurzeit über keine Statuten oder eigene Rechtsform. Die SAJV hat es jedoch übernommen, die Jugendsession zu organisieren. </p><p>Die Projektleitung der Jugendsession reicht jeweils Anfang Jahr beim BSV einen Antrag um Unterstützung, inkl. Konzept und Budget, ein. Das BSV prüft den Antrag. Die Ziele und Schwerpunkte der bevorstehenden Jugendsession werden zusammen definiert. Sofern der Kredit vom Parlament genehmigt wird, erhält die SAJV vom BSV ein Mandat zur Durchführung der Jugendsession. Die Auszahlung der Gelder ist an Berichterstattung und Schlussrechnung geknüpft.</p><p>5. Die SAJV als Dachorganisation vertritt die Interessen von rund 70 Jugendverbänden, darunter auch Umweltorganisationen oder Gewerkschaften - sofern diese für die Interessenvertretung der Jugendlichen eigene Suborganisationsformen haben (z. B. WWF für Jugendliche: http://www.wwf.ch/de/derwwf/jugend/).</p><p>Die SAJV sieht sich als Sprachrohr der Jugend und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in diesem Bereich gegenüber Behörden, politischen Gremien und der Öffentlichkeit. Parteipolitisch wie konfessionell ist der Dachverband neutral (Art. 2.1 der SAJV-Statuten). Unter den Mitgliedsverbänden sind jedoch verschiedene religiös geprägte oder politische Jugendorganisationen vertreten (z. B. der Cevi oder die Jungparteien). Jede Jugendorganisation und jeder Jugendverband ist frei, der SAJV beizutreten.</p><p>6. Mitglied der SAJV können alle Jugendverbände und Trägerschaften werden, deren Aktivitäten auf Jugendliche ausgerichtet sind, welche die Mitbestimmung und Mitverantwortung von Jugendlichen fördern sowie in mehreren Kantonen oder gesamtschweizerisch tätig sind. Will eine Jugendorganisation Mitglied bei der SAJV werden, braucht sie lediglich der Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag zu stellen.</p><p>Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder der SAJV bilden die demokratischen Strukturen der Organisation, d. h., die Mitglieder delegieren Personen in Vorstände, Arbeitsgruppen, Komitees usw. Die politische Ausrichtung der SAJV wird durch ihre Mitglieder gesteuert, d. h., alle Mitglieder - auch die Jungparteien - bringen in diesen Gefässen ihre Interessen ein.</p><p>Bei der SAJV sind zurzeit keine Jungparteien aus dem mittleren und rechten politischen Spektrum vertreten. Bis zum Jahr 2005 waren die Jungfreisinnigen und die Junge CVP Mitglied bei der SAJV. Die SAJV prüft zurzeit eine neue Form der Zusammenarbeit in jugendpolitischen Themen mit allen Jungparteien.</p><p>7. Inhalte, Themen und Gäste der Jugendsession werden ausschliesslich von den Jugendlichen aus dem Organisationskomitee (OK) der Jugendsession bestimmt. Das ehrenamtlich tätige OK setzt sich aus politisch engagierten Jugendlichen, aus Jungparlamentariern und Jungparlamentarierinnen und aus ehemaligen Teilnehmenden der Jugendsession zusammen. Diese Jugendlichen können, müssen aber nicht Mitglied bei einer der SAJV angeschlossenen Organisation sein. Beschlüsse werden innerhalb des OK demokratisch gefasst. Begleitet und kontrolliert wird die Arbeit der SAJV vom BSV (vgl. Punkt 4).</p><p>8. Das BSV begleitet und verfolgt die Jugendsession aktiv. Die in der Jugendsession gefassten Beschlüsse und Petitionen, welche häufig politisch aktuelle Themen aufnehmen, werden im Anschluss an die Session publiziert und den parlamentarischen Kommissionen übergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1991 hat die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) die Jugendsession ins Leben gerufen. Deren Ziel ist, Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren in die Politik einzuführen. Das EDI hat dieses Projekt im Jahr 2009 mit insgesamt 170 800 Franken unterstützt, das heisst mit einer Subvention von 152 300 Franken vonseiten des BSV und einer Subvention von 18 500 Franken vonseiten des BAG.</p><p>Die Jugendsession untersteht der SAJV. Diese setzt sich gemäss ihren Statuten für die allseitige Förderung der Jugendverbände und der Jugendlichen, für die Vertretung und Wahrung der Interessen von Jugendverbänden und Jugendlichen namentlich in der schweizerischen Öffentlichkeit und gegenüber Behörden des Bundes sowie für die Durchführung von Projekten, welche für die Jugendorganisationen und die Jugendlichen von nationalem Interesse sind, ein. Ausserdem betont die SAJV, dass sie parteipolitisch unabhängig sei.</p><p>Wenn ich die Mitglieder der SAJV anschaue, stelle ich fest, dass Bewegungen der politischen Linken (z. B. Juso, Junge Grüne usw.) und die Gewerkschaften (Unia, SGB) als einzige politische Richtung in dieser Organisation vertreten sind.</p><p>Tatsächlich entsprechen die in der Jugendsession behandelten Themen und die entsprechenden Ergebnisse häufig den politischen Forderungen der Mitglieder der SAJV.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund der Jugendsession seit 1991 zugesprochen? Welche Stelle des Bundes war dafür zuständig?</p><p>2. Mit welchem Ziel haben das BSV und das BAG die Jugendsession 2009 subventioniert?</p><p>3. Welche Beträge wurden der SAJV während der letzten fünf Jahre jährlich zugesprochen?</p><p>4. Welche Rechtsstellung besitzt die Jugendsession? In welcher Beziehung steht sie zur SAJV bezüglich Statuten und Finanzen?</p><p>5. Wie lässt sich angesichts der politischen Unabhängigkeit der SAJV, wie sie in Artikel 2.1 ihrer Statuten festgelegt ist, die Mitgliedschaft von Gewerkschaften, von humanitären Organisationen und Umweltschutzorganisationen erklären? In welcher Beziehung stehen diese Organisationen zur Jugend?</p><p>6. Wie sehen die Aufnahmebedingungen für SAJV-Mitglieder aus? Welche Pflichten und Rechte (z. B. Mitbestimmungsrecht) haben die Mitglieder?</p><p>7. Nach welchen Kriterien werden die Themen für die Jugendsession sowie die eingeladenen Gäste bestimmt? Gibt es Entscheidungs- und Kontrollorgane? Wenn ja, welche?</p><p>8. Verfolgt der Bundesrat die Entwicklung der Entscheidungen der Jugendsession?</p>
- Jugendsession. Wo steht sie, und was kostet sie?
Back to List