Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?

ShortId
10.3698
Id
20103698
Updated
28.07.2023 08:27
Language
de
Title
Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?
AdditionalIndexing
24;12;juristische Person;Grossbank;Rechtsstellung;Verjährung;USA
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K05040107, Verjährung
  • L04K03050305, USA
  • L04K05070203, Rechtsstellung
  • L05K0507020303, juristische Person
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von der Interpellantin in der Fragestunde vom 20. September 2010 gestellte Frage bezog sich auf Empfehlung 19 des Berichts "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA" der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vom 30. Mai 2010. In dieser Empfehlung fordern die GPK den Bundesrat auf, "dafür zu sorgen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft bzw. Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre ... in die Lage versetzt werden, straf- bzw. zivilrechtliche Schritte (Verantwortlichkeitsklagen) gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die verantwortlichen Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle (der UBS) in die Wege zu leiten".</p><p>Institutionen des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit sind - neben der Eidgenossenschaft selbst - zunächst die folgenden, in Anhang 1 zur Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (RVOV; SR 172.010.1) erwähnten, rechtlich verselbstständigten Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung:</p><p>- Eidgenössische Technische Hochschule Zürich</p><p>- Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne</p><p>- Paul-Scherrer-Institut</p><p>- Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft</p><p>- Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt</p><p>- Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz</p><p>- Schweizerisches Nationalmuseum</p><p>- Pro Helvetia</p><p>- Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut</p><p>- Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung</p><p>- Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum</p><p>- Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde</p><p>- Eidgenössische Alkoholverwaltung</p><p>- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</p><p>- Pensionskasse des Bundes</p><p>- Schweiz Tourismus</p><p>- Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit</p><p>- Schweizerische Exportrisikoversicherung</p><p>- Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung</p><p>- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat</p><p>Weitere Bundesinstitutionen mit Rechtspersönlichkeit sind:</p><p>- Schweizerische Bundesbahnen</p><p>- Schweizerische Post</p><p>- Schweizerische Nationalbank</p><p>- Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung</p><p>- Sicherheitsfonds BVG</p><p>- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt</p><p>- Skyguide, Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische Flugsicherung</p><p>- Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung</p><p>Juristische Personen sind rechtsfähig (Art. 53 ZGB) und damit parteifähig (vgl. Art. 66 ZPO; AS 2010 1739). Sie können daher in einem Verantwortlichkeitsprozess als Kläger auftreten. Für einen Schadenersatzanspruch nach Artikel 754 bzw. 755 OR gegen Verantwortliche der UBS ist es aber auf jeden Fall notwendig, dass die klagende Bundesinstitution als Aktionärin oder Gläubigerin einen Schaden erlitten hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In meiner Frage vom 20. September 2010 habe ich einige Institutionen aufgezählt und dem Bundesrat die Frage gestellt, ob diese ermächtigt seien, rechtliche Schritte zu unternehmen. Die Antwort des Bundesrates war, dass nur Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit dazu ermächtigt seien.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich, eine vollständige Liste aller Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit aufzustellen und jeweils anzugeben, ob diese rechtliche Schritte unternehmen können.</p>
  • Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der Interpellantin in der Fragestunde vom 20. September 2010 gestellte Frage bezog sich auf Empfehlung 19 des Berichts "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA" der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vom 30. Mai 2010. In dieser Empfehlung fordern die GPK den Bundesrat auf, "dafür zu sorgen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft bzw. Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre ... in die Lage versetzt werden, straf- bzw. zivilrechtliche Schritte (Verantwortlichkeitsklagen) gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die verantwortlichen Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle (der UBS) in die Wege zu leiten".</p><p>Institutionen des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit sind - neben der Eidgenossenschaft selbst - zunächst die folgenden, in Anhang 1 zur Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (RVOV; SR 172.010.1) erwähnten, rechtlich verselbstständigten Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung:</p><p>- Eidgenössische Technische Hochschule Zürich</p><p>- Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne</p><p>- Paul-Scherrer-Institut</p><p>- Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft</p><p>- Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt</p><p>- Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz</p><p>- Schweizerisches Nationalmuseum</p><p>- Pro Helvetia</p><p>- Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut</p><p>- Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung</p><p>- Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum</p><p>- Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde</p><p>- Eidgenössische Alkoholverwaltung</p><p>- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</p><p>- Pensionskasse des Bundes</p><p>- Schweiz Tourismus</p><p>- Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit</p><p>- Schweizerische Exportrisikoversicherung</p><p>- Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung</p><p>- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat</p><p>Weitere Bundesinstitutionen mit Rechtspersönlichkeit sind:</p><p>- Schweizerische Bundesbahnen</p><p>- Schweizerische Post</p><p>- Schweizerische Nationalbank</p><p>- Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung</p><p>- Sicherheitsfonds BVG</p><p>- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt</p><p>- Skyguide, Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische Flugsicherung</p><p>- Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung</p><p>Juristische Personen sind rechtsfähig (Art. 53 ZGB) und damit parteifähig (vgl. Art. 66 ZPO; AS 2010 1739). Sie können daher in einem Verantwortlichkeitsprozess als Kläger auftreten. Für einen Schadenersatzanspruch nach Artikel 754 bzw. 755 OR gegen Verantwortliche der UBS ist es aber auf jeden Fall notwendig, dass die klagende Bundesinstitution als Aktionärin oder Gläubigerin einen Schaden erlitten hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In meiner Frage vom 20. September 2010 habe ich einige Institutionen aufgezählt und dem Bundesrat die Frage gestellt, ob diese ermächtigt seien, rechtliche Schritte zu unternehmen. Die Antwort des Bundesrates war, dass nur Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit dazu ermächtigt seien.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich, eine vollständige Liste aller Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit aufzustellen und jeweils anzugeben, ob diese rechtliche Schritte unternehmen können.</p>
    • Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?

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