Zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub
- ShortId
-
10.3700
- Id
-
20103700
- Updated
-
27.07.2023 20:32
- Language
-
de
- Title
-
Zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub
- AdditionalIndexing
-
28;Geburt;frühe Kindheit;Erwerbsersatzordnung;Vaterschaftsurlaub;Eltern;Erziehung
- 1
-
- L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L06K010703040102, Geburt
- L05K0107010203, frühe Kindheit
- L04K01030302, Erziehung
- L04K01030301, Eltern
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Geburt eines Kindes ist ein Moment der Freude, aber auch eine emotionale Zeit, in der es viele Schwierigkeiten zu überwinden gilt. Dazu gehören schlaflose Nächte, die aufwendige Betreuung des Neugeborenen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stillen, aber auch die Organisation von Kinderbetreuung und die Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit. Der Vater soll bereits nach der Geburt die Chance erhalten, in seine neue Rolle hineinzuwachsen, die Mutter zu unterstützen und allenfalls bei der Betreuung der älteren Kinder zu entlasten. Auch liegt die Verantwortung für die Erziehung bei beiden Elternteilen.</p><p>Der heutige Mutterschaftsurlaub soll deshalb mit einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ergänzt werden. Er würde es dem Vater ermöglichen, bei der Geburt seines Kindes in einem Rahmen Urlaub zu machen, wie er bereits an vielen Orten üblich ist (z. B. Swisscom, SBB, Swiss Re oder Migros).</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat Schmid-Federer 08.3507 bereiterklärt, das Modell eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs zu prüfen und dazu das Obligationenrecht anzupassen. Das ist zwar löblich, bringt jedoch den allermeisten Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen nichts. Der von einigen Unternehmen freiwillig gewährte Vaterschaftsurlaub soll deshalb mit der Finanzierung über die EO analog zur Mutterschaftsversicherung auf alle Arbeitgeber ausgedehnt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich gegen die Einführung eines Vaterschafts- bzw. Elternurlaubes ausgesprochen, weil sich die sozialpartnerschaftliche Lösung bewährt und die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs aus sozialpolitischer Sicht keine Priorität hat (vgl. Motion Nordmann 06.3662, Postulat Nordmann 08.3315, Postulat Teuscher 08.3953 und Motion Hiltpold 09.3187).</p><p>Die im Jahre 2005 in die Erwerbsersatzordnung eingefügte Mutterschaftsversicherung erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Juni 2010 entschieden, den Beitragssatz auf den 1. Januar 2011 befristet auf fünf Jahre von heute 0,3 auf 0,5 Prozent zu erhöhen. Eine Erweiterung dieses Versicherungszweiges auf Väter im vorgeschlagenen Umfang würde Mehrkosten von 170 Millionen Franken verursachen. Dieser Berechnung liegt ein durchschnittliches Taggeld für Männer von Fr. 162.80 (Maximalbetrag 2010: 196 Franken) zugrunde. Der Bundesrat erachtet einen solchen Schritt im heutigen Zeitpunkt, in welchem das finanzielle Gleichgewicht aller Sozialversicherungen gefährdet ist oder wiederhergestellt werden muss, als nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat lehnt auch die Schaffung von mehr Freiraum für Väter nach der Geburt im Sinne eines Elternurlaubes ab, der es den Eltern erlauben würde, die durch den bezahlten Mutterschaftsurlaub gewährte Zeit für das Kind unter bestimmten Einschränkungen frei untereinander aufzuteilen. Bei solchen Modellen besteht die Gefahr einer Aushöhlung des geltenden Mutterschaftsschutzes (vgl. dazu Motion Hiltpold 09.3187, Postulat Nordmann 08.3315, Postulat Teuscher 08.3953, Motion Freysinger 07.3156). Im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 08.3507 hat sich der Bundesrat aber für die Prüfung eines Modells eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen, welcher im Obligationenrecht geregelt und gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht würde. Allerdings ist dieses Postulat in der Zwischenzeit abgeschrieben worden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt sozialpartnerschaftliche Lösungen und erachtet auch das erwähnte Modell im Obligationenrecht als prüfenswert. Im Übrigen hat der Bundesrat jedoch bereits mehrfach festgehalten, dass für ihn andere familienpolitische Themen im Vordergrund stehen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seiner Ansicht nach entscheidender verbessern. Dazu gehören die Familienbesteuerung, die Förderung familienergänzender Kinderbetreuung sowie die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung der betroffenen Gesetze zu unterbreiten: Ein erwerbstätiger Vater soll künftig im Anschluss an die Geburt seines Kindes Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub haben, welcher analog zum Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird.</p>
- Zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Geburt eines Kindes ist ein Moment der Freude, aber auch eine emotionale Zeit, in der es viele Schwierigkeiten zu überwinden gilt. Dazu gehören schlaflose Nächte, die aufwendige Betreuung des Neugeborenen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stillen, aber auch die Organisation von Kinderbetreuung und die Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit. Der Vater soll bereits nach der Geburt die Chance erhalten, in seine neue Rolle hineinzuwachsen, die Mutter zu unterstützen und allenfalls bei der Betreuung der älteren Kinder zu entlasten. Auch liegt die Verantwortung für die Erziehung bei beiden Elternteilen.</p><p>Der heutige Mutterschaftsurlaub soll deshalb mit einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ergänzt werden. Er würde es dem Vater ermöglichen, bei der Geburt seines Kindes in einem Rahmen Urlaub zu machen, wie er bereits an vielen Orten üblich ist (z. B. Swisscom, SBB, Swiss Re oder Migros).</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat Schmid-Federer 08.3507 bereiterklärt, das Modell eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs zu prüfen und dazu das Obligationenrecht anzupassen. Das ist zwar löblich, bringt jedoch den allermeisten Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen nichts. Der von einigen Unternehmen freiwillig gewährte Vaterschaftsurlaub soll deshalb mit der Finanzierung über die EO analog zur Mutterschaftsversicherung auf alle Arbeitgeber ausgedehnt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich gegen die Einführung eines Vaterschafts- bzw. Elternurlaubes ausgesprochen, weil sich die sozialpartnerschaftliche Lösung bewährt und die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs aus sozialpolitischer Sicht keine Priorität hat (vgl. Motion Nordmann 06.3662, Postulat Nordmann 08.3315, Postulat Teuscher 08.3953 und Motion Hiltpold 09.3187).</p><p>Die im Jahre 2005 in die Erwerbsersatzordnung eingefügte Mutterschaftsversicherung erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Juni 2010 entschieden, den Beitragssatz auf den 1. Januar 2011 befristet auf fünf Jahre von heute 0,3 auf 0,5 Prozent zu erhöhen. Eine Erweiterung dieses Versicherungszweiges auf Väter im vorgeschlagenen Umfang würde Mehrkosten von 170 Millionen Franken verursachen. Dieser Berechnung liegt ein durchschnittliches Taggeld für Männer von Fr. 162.80 (Maximalbetrag 2010: 196 Franken) zugrunde. Der Bundesrat erachtet einen solchen Schritt im heutigen Zeitpunkt, in welchem das finanzielle Gleichgewicht aller Sozialversicherungen gefährdet ist oder wiederhergestellt werden muss, als nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat lehnt auch die Schaffung von mehr Freiraum für Väter nach der Geburt im Sinne eines Elternurlaubes ab, der es den Eltern erlauben würde, die durch den bezahlten Mutterschaftsurlaub gewährte Zeit für das Kind unter bestimmten Einschränkungen frei untereinander aufzuteilen. Bei solchen Modellen besteht die Gefahr einer Aushöhlung des geltenden Mutterschaftsschutzes (vgl. dazu Motion Hiltpold 09.3187, Postulat Nordmann 08.3315, Postulat Teuscher 08.3953, Motion Freysinger 07.3156). Im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 08.3507 hat sich der Bundesrat aber für die Prüfung eines Modells eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen, welcher im Obligationenrecht geregelt und gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht würde. Allerdings ist dieses Postulat in der Zwischenzeit abgeschrieben worden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt sozialpartnerschaftliche Lösungen und erachtet auch das erwähnte Modell im Obligationenrecht als prüfenswert. Im Übrigen hat der Bundesrat jedoch bereits mehrfach festgehalten, dass für ihn andere familienpolitische Themen im Vordergrund stehen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seiner Ansicht nach entscheidender verbessern. Dazu gehören die Familienbesteuerung, die Förderung familienergänzender Kinderbetreuung sowie die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung der betroffenen Gesetze zu unterbreiten: Ein erwerbstätiger Vater soll künftig im Anschluss an die Geburt seines Kindes Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub haben, welcher analog zum Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird.</p>
- Zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub
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