Widerspruchsmodell bei Organentnahmen
- ShortId
-
10.3701
- Id
-
20103701
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
-
Widerspruchsmodell bei Organentnahmen
- AdditionalIndexing
-
2841;Bericht;Organverpflanzung;Evaluation;Mangel;Ländervergleich
- 1
-
- L04K01050516, Organverpflanzung
- L03K020206, Bericht
- L04K02022201, Ländervergleich
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0701030902, Mangel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 8 des Transplantationsgesetzes ist für eine Organentnahme die Zustimmung der betroffenen Person bzw. von deren Angehörigen notwendig. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, Italien, Norwegen, Finnland, ist das sogenannte Widerspruchsmodell in Kraft. Nach diesem Modell können sich Menschen, die ihre Organe nicht zu Spendezwecken zur Verfügung stellen wollen, in einem zentralen Register eintragen lassen. Währenddem die Anzahl Organspenden in der Schweiz in den letzten zehn Jahren rückläufig ist, ist die Zahl der gespendeten Organe in Österreich im internationalen Vergleich hoch. Zwar ist die Akzeptanz für Organspenden auch bei uns gross, trotzdem lassen sich nur wenige Schweizerinnen und Schweizer zur Beschaffung eines Spenderausweises motivieren; gemäss Befragung befürworten 80 Prozent der Menschen in der Schweiz die Organspende, aber nur gerade 8 Prozent tragen tatsächlich einen Ausweis auf sich. Per 2010 sind über 1000 Menschen auf der nationalen Warteliste. Alleine im ersten Halbjahr sind 27 Patienten verstorben, weil das passende Organ nicht gefunden werden konnte. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz an zweitletzter Stelle der "Spenderwilligkeit".</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt, dass in der Schweiz nicht genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Immerhin hat die Zahl der Organspenden und Transplantationen seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Juli 2007 zugenommen (21,3 Prozent Zuwachs bei Leichenspendern aus der Schweiz und 15 Prozent Zuwachs bei Transplantationen von Leichenspendern aus der Schweiz zwischen 2007 und 2009). In dieser Zeit ist allerdings auch die Anzahl der Patienten auf der Warteliste überdurchschnittlich gestiegen. </p><p>Neueste und umfassende Studien zeigen, dass die unterschiedlichen Spenderaten in verschiedenen Ländern nicht mit der Widerspruchslösung erklärt werden können. Der Bundesrat ist aber bereit, die Frage der Widerspruchslösung wie auch andere Massnahmen (Eintrag im Führerausweis, nationales Spenderegister, Indikationen für Eintrag in Warteliste usw.) in diesem Bericht zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu folgenden Fragen auszuarbeiten:</p><p>1. Welche gesetzlichen Modelle zur Organspende bestehen in den verschiedenen europäischen Ländern?</p><p>2. Wie sind die Erfahrungen der Länder mit einem Widerspruchsmodell nach österreichischem Muster?</p><p>3. Wie hat sich die Lage in der Schweiz in Bezug auf benötigte und zur Verfügung stehende Organe in den letzten Jahren entwickelt?</p><p>4. Erachtet er angesichts des Notstandes verfügbarer Organe und in Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Länder eine Änderung der gesetzlichen Regelung als notwendig oder prüfenswert?</p>
- Widerspruchsmodell bei Organentnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 8 des Transplantationsgesetzes ist für eine Organentnahme die Zustimmung der betroffenen Person bzw. von deren Angehörigen notwendig. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, Italien, Norwegen, Finnland, ist das sogenannte Widerspruchsmodell in Kraft. Nach diesem Modell können sich Menschen, die ihre Organe nicht zu Spendezwecken zur Verfügung stellen wollen, in einem zentralen Register eintragen lassen. Währenddem die Anzahl Organspenden in der Schweiz in den letzten zehn Jahren rückläufig ist, ist die Zahl der gespendeten Organe in Österreich im internationalen Vergleich hoch. Zwar ist die Akzeptanz für Organspenden auch bei uns gross, trotzdem lassen sich nur wenige Schweizerinnen und Schweizer zur Beschaffung eines Spenderausweises motivieren; gemäss Befragung befürworten 80 Prozent der Menschen in der Schweiz die Organspende, aber nur gerade 8 Prozent tragen tatsächlich einen Ausweis auf sich. Per 2010 sind über 1000 Menschen auf der nationalen Warteliste. Alleine im ersten Halbjahr sind 27 Patienten verstorben, weil das passende Organ nicht gefunden werden konnte. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz an zweitletzter Stelle der "Spenderwilligkeit".</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt, dass in der Schweiz nicht genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Immerhin hat die Zahl der Organspenden und Transplantationen seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Juli 2007 zugenommen (21,3 Prozent Zuwachs bei Leichenspendern aus der Schweiz und 15 Prozent Zuwachs bei Transplantationen von Leichenspendern aus der Schweiz zwischen 2007 und 2009). In dieser Zeit ist allerdings auch die Anzahl der Patienten auf der Warteliste überdurchschnittlich gestiegen. </p><p>Neueste und umfassende Studien zeigen, dass die unterschiedlichen Spenderaten in verschiedenen Ländern nicht mit der Widerspruchslösung erklärt werden können. Der Bundesrat ist aber bereit, die Frage der Widerspruchslösung wie auch andere Massnahmen (Eintrag im Führerausweis, nationales Spenderegister, Indikationen für Eintrag in Warteliste usw.) in diesem Bericht zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu folgenden Fragen auszuarbeiten:</p><p>1. Welche gesetzlichen Modelle zur Organspende bestehen in den verschiedenen europäischen Ländern?</p><p>2. Wie sind die Erfahrungen der Länder mit einem Widerspruchsmodell nach österreichischem Muster?</p><p>3. Wie hat sich die Lage in der Schweiz in Bezug auf benötigte und zur Verfügung stehende Organe in den letzten Jahren entwickelt?</p><p>4. Erachtet er angesichts des Notstandes verfügbarer Organe und in Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Länder eine Änderung der gesetzlichen Regelung als notwendig oder prüfenswert?</p>
- Widerspruchsmodell bei Organentnahmen
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