Für mehr Organspender

ShortId
10.3703
Id
20103703
Updated
25.06.2025 00:16
Language
de
Title
Für mehr Organspender
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Organverpflanzung;Mangel;Gesundheitspass;Verzeichnis
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L03K020206, Bericht
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K0701030902, Mangel
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>2009 starben in der Schweiz 67 Personen, welche auf eine Organspende warteten. Das ist alarmierend: Im Vergleich zu 2008 starben 8 Prozent Personen mehr. Und die Situation verbessert sich nicht, im Gegenteil: Die Warteliste wird jedes Jahr länger. Während 2000 diese Liste 468 umfasste, sind es zurzeit 1050 Personen. Es ist eine Frage von Leben und Tod, dass die Politik Gegensteuer gibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass in der Schweiz nicht genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Immerhin hat die Zahl der Organspenden und Transplantationen seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Juli 2007 zugenommen (21,3 Prozent Zuwachs bei Leichenspendern aus der Schweiz und 15 Prozent Zuwachs bei Transplantationen von Leichenspendern aus der Schweiz zwischen 2007 und 2009). In dieser Zeit ist allerdings auch die Anzahl der Patienten auf der Warteliste überdurchschnittlich gestiegen. </p><p>Neueste und umfassende Studien zeigen, dass die unterschiedlichen Spenderaten in verschiedenen Ländern nicht mit der Widerspruchslösung erklärt werden können. Der Bundesrat ist aber bereit, die Frage der Widerspruchslösung wie auch andere Massnahmen (Eintrag im Führerausweis, nationales Spenderegister, Indikationen für Eintrag in Warteliste usw.) in diesem Bericht zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erhöhung der Zahl der Organspender zu prüfen. Er erstellt einen entsprechenden Bericht. Dabei untersucht er namentlich folgende Massnahmen: </p><p>1. Einführung der Widerspruchsregelung: Ohne ausdrückliche Ablehnung wird von der Zustimmung der Betroffenen zur Organspende ausgegangen. </p><p>2. Klärung des Organspenderstatus auf der Versichertenkarte der obligatorischen Krankenkasse bzw. auf dem Fahrausweis.</p><p>3. Ein nationales Organspenderregister ist ebenfalls zu prüfen. </p><p>4. Verbesserung und Finanzierung der Information bzw. der Ausbildung des Medizinalpersonals, welches Patienten und ihre Angehörigen über die Organtransplantation informiert.</p>
  • Für mehr Organspender
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2009 starben in der Schweiz 67 Personen, welche auf eine Organspende warteten. Das ist alarmierend: Im Vergleich zu 2008 starben 8 Prozent Personen mehr. Und die Situation verbessert sich nicht, im Gegenteil: Die Warteliste wird jedes Jahr länger. Während 2000 diese Liste 468 umfasste, sind es zurzeit 1050 Personen. Es ist eine Frage von Leben und Tod, dass die Politik Gegensteuer gibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass in der Schweiz nicht genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Immerhin hat die Zahl der Organspenden und Transplantationen seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Juli 2007 zugenommen (21,3 Prozent Zuwachs bei Leichenspendern aus der Schweiz und 15 Prozent Zuwachs bei Transplantationen von Leichenspendern aus der Schweiz zwischen 2007 und 2009). In dieser Zeit ist allerdings auch die Anzahl der Patienten auf der Warteliste überdurchschnittlich gestiegen. </p><p>Neueste und umfassende Studien zeigen, dass die unterschiedlichen Spenderaten in verschiedenen Ländern nicht mit der Widerspruchslösung erklärt werden können. Der Bundesrat ist aber bereit, die Frage der Widerspruchslösung wie auch andere Massnahmen (Eintrag im Führerausweis, nationales Spenderegister, Indikationen für Eintrag in Warteliste usw.) in diesem Bericht zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erhöhung der Zahl der Organspender zu prüfen. Er erstellt einen entsprechenden Bericht. Dabei untersucht er namentlich folgende Massnahmen: </p><p>1. Einführung der Widerspruchsregelung: Ohne ausdrückliche Ablehnung wird von der Zustimmung der Betroffenen zur Organspende ausgegangen. </p><p>2. Klärung des Organspenderstatus auf der Versichertenkarte der obligatorischen Krankenkasse bzw. auf dem Fahrausweis.</p><p>3. Ein nationales Organspenderregister ist ebenfalls zu prüfen. </p><p>4. Verbesserung und Finanzierung der Information bzw. der Ausbildung des Medizinalpersonals, welches Patienten und ihre Angehörigen über die Organtransplantation informiert.</p>
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