Rückschaffung der Asylbewerber durch die Luftwaffe

ShortId
10.3709
Id
20103709
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Rückschaffung der Asylbewerber durch die Luftwaffe
AdditionalIndexing
2811;Militärflugzeug;Asylbewerber/in;Kostenrechnung;Ausschaffung
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einiger Zeit werden Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern aus Sicherheitsgründen nicht mehr zusammen mit anderen Passagieren in Linienflugzeugen durchgeführt, sondern mit eigens dafür gemieteten Flugzeugen. Dies verursacht sehr hohe Transportkosten.</p><p>Im August 2010 wurde bekannt, dass eine Ausschaffung von sechs Asylbewerbern, die rund 110 000 Franken gekostet hat, scheiterte und das Flugzeug unverrichteter Dinge wieder in die Schweiz zurückgekehrt ist. Es stellt sich die Frage, ob die Luftwaffe nicht auch solche Transporte durchführen könnte und dies nicht preiswerter wäre.</p>
  • <p>98 Prozent aller Weg- und Ausweisungen auf dem Luftweg erfolgen im Asyl- und Ausländerbereich mit Linienflügen. Eine überwiegende Mehrheit der rückzuführenden Personen reist freiwillig aus. Daneben können die Betroffenen mittels Polizeibegleitung auf einem Linienflug oder bei Widerstand mit einem Sonderflug ausgeschafft werden.</p><p>Ausschaffungen auf dem Luftweg im Asyl- und Ausländerbereich werden bereits heute mit Transportmitteln der Luftwaffe durchgeführt. Seit November 2006 bestehen entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dem Bundesamt für Migration (BFM) steht dafür ein jährliches Budget von 150 000 Franken zur Verfügung. Allfällige weitere Flugdienstleistungen der Luftwaffe werden dem BFM im Umfang der Vollkosten in Rechnung gestellt. </p><p>Die Luftwaffe stellt dem BFM das Fluggerät Beech 1900D (total 18 Sitzplätze) zur Verfügung (nach Verfügbarkeit). Die Beech 1900D ist für maximal fünf auszuschaffende Personen und die entsprechenden Begleitpersonen für Rückführungen im Raum Mittel-/Südosteuropa geeignet. Um sicherheitspolizeilich riskante oder technisch unnötige Zwischenlandungen zu vermeiden, müssen bei Ausschaffungen mit grösseren Flugdistanzen und mehr als fünf rückzuführenden Personen geeignete grossräumigere Flugzeuge mit entsprechender Reichweite und höherer Reisegeschwindigkeit eingesetzt werden. Die relative Grösse der jeweiligen Chartermaschinen ist mitunter auch im Umstand der medizinischen und polizeilichen Begleitung sowie der Sitzplatzanordnung der Rückzuführenden (sicherheitspolizeiliche Gründe) begründet. </p><p>Bei Rückführungen im Ausländer- und Asylbereich arbeitet das BFM mit dem Reisedienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), den Fluggesellschaften oder privaten Reiseagenturen zusammen. Das BFM entscheidet sich grundsätzlich für das im konkreten Einzelfall technisch geeignetste Fluggerät zum ökonomisch besten Marktpreis. Die Flugkosten hängen massgeblich von der Anzahl Starts und Landungen, Passagieren sowie von der Flugdistanz ab. Die im Postulat erwähnten Transportkosten von 110 000 Franken für einen Sonderflug nach Westafrika richten sich nach den aktuellen Charter- und Marktpreisen und sind daher zu relativieren. Rückführungen mit der Luftwaffe sind generell nicht kostengünstiger als solche mit privaten Anbietern. </p><p>Überdies kann das Problem vom Nichterscheinen der rückzuführenden Personen am Flughafen ("no-shows") durch den Einsatz der Luftwaffe bei Rückführungen nicht gelöst werden. Es ist ein wesentliches Ziel der Rückkehrpolitik des Bundes, freiwillige Ausreisen zu fördern. Allfällige "no-shows" können nicht von vornherein ausgeschlossen werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine Prüfung der notwendigen Mittel und organisatorischen Massnahmen bei Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden durch die Luftwaffe als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, welche Mittel und organisatorische Massnahmen notwendig sind, damit die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern durch die Luftwaffe durchgeführt werden kann.</p>
  • Rückschaffung der Asylbewerber durch die Luftwaffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einiger Zeit werden Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern aus Sicherheitsgründen nicht mehr zusammen mit anderen Passagieren in Linienflugzeugen durchgeführt, sondern mit eigens dafür gemieteten Flugzeugen. Dies verursacht sehr hohe Transportkosten.</p><p>Im August 2010 wurde bekannt, dass eine Ausschaffung von sechs Asylbewerbern, die rund 110 000 Franken gekostet hat, scheiterte und das Flugzeug unverrichteter Dinge wieder in die Schweiz zurückgekehrt ist. Es stellt sich die Frage, ob die Luftwaffe nicht auch solche Transporte durchführen könnte und dies nicht preiswerter wäre.</p>
    • <p>98 Prozent aller Weg- und Ausweisungen auf dem Luftweg erfolgen im Asyl- und Ausländerbereich mit Linienflügen. Eine überwiegende Mehrheit der rückzuführenden Personen reist freiwillig aus. Daneben können die Betroffenen mittels Polizeibegleitung auf einem Linienflug oder bei Widerstand mit einem Sonderflug ausgeschafft werden.</p><p>Ausschaffungen auf dem Luftweg im Asyl- und Ausländerbereich werden bereits heute mit Transportmitteln der Luftwaffe durchgeführt. Seit November 2006 bestehen entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dem Bundesamt für Migration (BFM) steht dafür ein jährliches Budget von 150 000 Franken zur Verfügung. Allfällige weitere Flugdienstleistungen der Luftwaffe werden dem BFM im Umfang der Vollkosten in Rechnung gestellt. </p><p>Die Luftwaffe stellt dem BFM das Fluggerät Beech 1900D (total 18 Sitzplätze) zur Verfügung (nach Verfügbarkeit). Die Beech 1900D ist für maximal fünf auszuschaffende Personen und die entsprechenden Begleitpersonen für Rückführungen im Raum Mittel-/Südosteuropa geeignet. Um sicherheitspolizeilich riskante oder technisch unnötige Zwischenlandungen zu vermeiden, müssen bei Ausschaffungen mit grösseren Flugdistanzen und mehr als fünf rückzuführenden Personen geeignete grossräumigere Flugzeuge mit entsprechender Reichweite und höherer Reisegeschwindigkeit eingesetzt werden. Die relative Grösse der jeweiligen Chartermaschinen ist mitunter auch im Umstand der medizinischen und polizeilichen Begleitung sowie der Sitzplatzanordnung der Rückzuführenden (sicherheitspolizeiliche Gründe) begründet. </p><p>Bei Rückführungen im Ausländer- und Asylbereich arbeitet das BFM mit dem Reisedienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), den Fluggesellschaften oder privaten Reiseagenturen zusammen. Das BFM entscheidet sich grundsätzlich für das im konkreten Einzelfall technisch geeignetste Fluggerät zum ökonomisch besten Marktpreis. Die Flugkosten hängen massgeblich von der Anzahl Starts und Landungen, Passagieren sowie von der Flugdistanz ab. Die im Postulat erwähnten Transportkosten von 110 000 Franken für einen Sonderflug nach Westafrika richten sich nach den aktuellen Charter- und Marktpreisen und sind daher zu relativieren. Rückführungen mit der Luftwaffe sind generell nicht kostengünstiger als solche mit privaten Anbietern. </p><p>Überdies kann das Problem vom Nichterscheinen der rückzuführenden Personen am Flughafen ("no-shows") durch den Einsatz der Luftwaffe bei Rückführungen nicht gelöst werden. Es ist ein wesentliches Ziel der Rückkehrpolitik des Bundes, freiwillige Ausreisen zu fördern. Allfällige "no-shows" können nicht von vornherein ausgeschlossen werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine Prüfung der notwendigen Mittel und organisatorischen Massnahmen bei Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden durch die Luftwaffe als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, welche Mittel und organisatorische Massnahmen notwendig sind, damit die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern durch die Luftwaffe durchgeführt werden kann.</p>
    • Rückschaffung der Asylbewerber durch die Luftwaffe

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