Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen

ShortId
10.3722
Id
20103722
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen
AdditionalIndexing
66;52;Windenergie;Wald;Kraftwerk;Vereinfachung von Verfahren;Forstgesetzgebung;Waldschutz;Bewilligung für Kraftwerk
1
  • L03K170508, Windenergie
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L04K14010702, Wald
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L05K1401070103, Forstgesetzgebung
  • L05K1401070108, Waldschutz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Energiegesetz ist vorgesehen, dass die Windkraftanlagen bis 2030 600 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen sollen. Gegenwärtig beträgt die in der Schweiz installierte Leistung 17,6 Megawatt, womit eine Jahresproduktion von 27 Millionen Kilowattstunden erreicht werden kann. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen also noch gewaltige Anstrengungen unternommen werden.</p><p>Bei den Hindernissen für den Bau solcher Windkraftanlagen sticht besonders die ausserordentlich restriktive Haltung in Bezug darauf ins Auge, in Waldgebieten solche Anlagen zu bauen. Der Wald geniesst einen besonders hohen Schutz durch die Bundesgesetzgebung. Für den Schutz der Natur ist dies zwar durchaus positiv; für den Bau von Windkraftanlagen, deren Standort weitestgehend durch das Windkraftpotenzial bestimmt wird, stellt sich die Gesetzgebung jedoch als problematisch heraus. </p><p>Das vom Bund erarbeitete Verzeichnis möglicher Standorte lässt erkennen, dass zahlreiche vielversprechende Standorte sogar im Mittelland in Waldgebieten oder auf Waldweideflächen liegen. Im Sinne der aktuellen Gesetzgebung gelten auch Waldweideflächen als Wald. Gerade diese Flächen wären jedoch besonders interessant, denn für den Bau von Windkraftanlagen wäre dort keine Rodung notwendig.</p><p>Nachbarländer wie Deutschland haben das Problem erkannt und bewilligen solche Anlagen in Waldgebieten, ohne dass daraus besondere Probleme entstanden wären. Mit einem solchen Vorgehen könnte die Bandbreite möglicher Standorte vergrössert und der Druck auf die weiteren Gebiete, die in Betracht kommen, verringert werden. Die Bevölkerung würde besser geschützt, und Situationen wie in Saint-Brais könnten von vornherein vermieden werden.</p><p>Bei dieser unumgänglichen Flexibilisierung darf aber der notwendige Schutz von Landschaftsstrichen und Orten von besonderem Interesse sowie der Flora und Fauna auf keinen Fall vergessen gehen. Ein letzter Aspekt, der für eine Erleichterung des Baus solcher Anlagen spricht, ist die Tatsache, dass die Windkraftanlagen nach einer Betriebsdauer von ungefähr 20 bis 25 Jahren problemlos wieder abgebaut werden können. Bei der Stromproduktion fallen weder Abfälle noch Schadstoffe an, und die Anlagen sind einfach zu rezyklieren. So werden auch zukünftige Generationen nicht belastet.</p>
  • <p>Der Bau von Windenergieanlagen im Wald oder in Waldweiden kann unter bestimmten Umständen ökologisch und ökonomisch vorteilhaft sein. Angesichts der Zunahme der Waldfläche in der Schweiz und der unterschiedlichen ökologischen Qualität der verschiedenen Waldflächen ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeiten zur Erleichterung des Baus von Windenergieanlagen im Wald oder in Waldweiden zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, Massnahmen zu ergreifen, dank denen der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern oder in Waldnähe sowie auf Waldweideflächen erleichtert werden kann, wenn dort ein nutzbares Windkraftpotenzial besteht. Diese Massnahmen könnten in einer Praxisänderung bestehen oder, wenn notwendig, sogar in einer Änderung des Waldgesetzes. Der Bundesrat achtet dabei darauf, die Landschaft und die Naturschutzgebiete sowie die Fauna und Flora bestmöglich zu schützen.</p>
  • Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Energiegesetz ist vorgesehen, dass die Windkraftanlagen bis 2030 600 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen sollen. Gegenwärtig beträgt die in der Schweiz installierte Leistung 17,6 Megawatt, womit eine Jahresproduktion von 27 Millionen Kilowattstunden erreicht werden kann. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen also noch gewaltige Anstrengungen unternommen werden.</p><p>Bei den Hindernissen für den Bau solcher Windkraftanlagen sticht besonders die ausserordentlich restriktive Haltung in Bezug darauf ins Auge, in Waldgebieten solche Anlagen zu bauen. Der Wald geniesst einen besonders hohen Schutz durch die Bundesgesetzgebung. Für den Schutz der Natur ist dies zwar durchaus positiv; für den Bau von Windkraftanlagen, deren Standort weitestgehend durch das Windkraftpotenzial bestimmt wird, stellt sich die Gesetzgebung jedoch als problematisch heraus. </p><p>Das vom Bund erarbeitete Verzeichnis möglicher Standorte lässt erkennen, dass zahlreiche vielversprechende Standorte sogar im Mittelland in Waldgebieten oder auf Waldweideflächen liegen. Im Sinne der aktuellen Gesetzgebung gelten auch Waldweideflächen als Wald. Gerade diese Flächen wären jedoch besonders interessant, denn für den Bau von Windkraftanlagen wäre dort keine Rodung notwendig.</p><p>Nachbarländer wie Deutschland haben das Problem erkannt und bewilligen solche Anlagen in Waldgebieten, ohne dass daraus besondere Probleme entstanden wären. Mit einem solchen Vorgehen könnte die Bandbreite möglicher Standorte vergrössert und der Druck auf die weiteren Gebiete, die in Betracht kommen, verringert werden. Die Bevölkerung würde besser geschützt, und Situationen wie in Saint-Brais könnten von vornherein vermieden werden.</p><p>Bei dieser unumgänglichen Flexibilisierung darf aber der notwendige Schutz von Landschaftsstrichen und Orten von besonderem Interesse sowie der Flora und Fauna auf keinen Fall vergessen gehen. Ein letzter Aspekt, der für eine Erleichterung des Baus solcher Anlagen spricht, ist die Tatsache, dass die Windkraftanlagen nach einer Betriebsdauer von ungefähr 20 bis 25 Jahren problemlos wieder abgebaut werden können. Bei der Stromproduktion fallen weder Abfälle noch Schadstoffe an, und die Anlagen sind einfach zu rezyklieren. So werden auch zukünftige Generationen nicht belastet.</p>
    • <p>Der Bau von Windenergieanlagen im Wald oder in Waldweiden kann unter bestimmten Umständen ökologisch und ökonomisch vorteilhaft sein. Angesichts der Zunahme der Waldfläche in der Schweiz und der unterschiedlichen ökologischen Qualität der verschiedenen Waldflächen ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeiten zur Erleichterung des Baus von Windenergieanlagen im Wald oder in Waldweiden zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, Massnahmen zu ergreifen, dank denen der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern oder in Waldnähe sowie auf Waldweideflächen erleichtert werden kann, wenn dort ein nutzbares Windkraftpotenzial besteht. Diese Massnahmen könnten in einer Praxisänderung bestehen oder, wenn notwendig, sogar in einer Änderung des Waldgesetzes. Der Bundesrat achtet dabei darauf, die Landschaft und die Naturschutzgebiete sowie die Fauna und Flora bestmöglich zu schützen.</p>
    • Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen

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