Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?
- ShortId
-
10.3725
- Id
-
20103725
- Updated
-
28.07.2023 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?
- AdditionalIndexing
-
09;Militärflugzeug;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Evaluation;Kauf;Rüstungspolitik
- 1
-
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L05K0701010203, Kauf
- L03K040202, Rüstungspolitik
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass Entscheide zur Verschiebung eines Beschaffungsprojekts in der nationalen und internationalen Praxis nichts Ausserordentliches sind. Der Umstand, dass die Bewerber beträchtliche Mittel für die Evaluation aufgewendet haben, darf nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates führen. Es wäre auch mehr als fragwürdig, an der Verlässlichkeit der Schweiz als Handelspartner zu zweifeln: Die Schweiz behält auch während und nach einer Evaluation ihre volle Handlungsfreiheit, und der Bundesrat wird alle Versuche zurückweisen, diese einzuschränken. Im Übrigen weist er darauf hin, dass wesentlich mehr als 10 der 33 F/A-18 zu einem gegebenen Zeitpunkt einsatzbereit sind und dass die Zusammenarbeit in der Luft mit Frankreich zum Schutz des Frankophonie-Gipfeltreffens in Montreux nicht durch fehlende Kapazitäten der Schweizer Luftwaffe, sondern durch die Lage von Montreux an der Grenze zu Frankreich bedingt ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./2. Die Vollkosten der Evaluation umfassen Kosten des VBS, Kosten der drei an der Evaluation beteiligten Hersteller und ihrer Regierungsvertreter und Kosten der Schweizer Industrie im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Portfolios für das Schweizer Industrie-Beteiligungsprogramm. Eine konkrete Kostenerfassung liegt nur für folgende Elemente des VBS vor: Kredit für Projektierung, Erprobung und Beschaffung, Arbeitsstunden der VBS-Mitarbeitenden und Spesen. Der Aufwand der drei an der Evaluation beteiligten Hersteller und ihrer Regierungsvertreter sowie der Schweizer Industrie ist dem VBS nicht bekannt, da sie diesen selbst getragen haben. Aufgrund einer Abschätzung geht das VBS davon aus, dass die Vollkosten im Bereich von 50 bis 100 Millionen Franken liegen dürften.</p><p>3. Das VBS plant nicht, die F/A-18-Flotte intensiver zu nutzen. Die jährlichen Flugstunden, die ein Pilot absolviert, sind so bemessen, dass er den erforderlichen Trainingsstand erreicht. Die Kapazität der industriellen Unterhaltsstelle Ruag Aerospace ist auf diese Flugstundenproduktion ausgelegt und damit entsprechend optimiert. Es gibt keinen operationellen Grund, die Anzahl Piloten oder deren jährliche Flugstunden zu erhöhen. Die Absenz eines Tiger-Teilersatzes würde sich bei länger dauernden Einsätzen zum Schutz des Luftraums auswirken, aber auch dann primär in einer geringeren Durchhaltefähigkeit und weniger in einer stärkeren Nutzung der F/A-18.</p><p>4. Aus heutiger Sicht erscheint ein Entscheid zur Ablösung der F/A-18-Flotte innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht zwingend nötig, weil diese Flugzeuge bis mindestens 2025 bis 2030 wirksam im Einsatz stehen können. Es ist aber naheliegend, beim Tiger-Teilersatz die Option im Auge zu behalten, den gleichen Typ später auch als Ablösung für die F/A-18 beschaffen zu können. Angesichts dieser Sachlage und des Umstandes, dass die zur Diskussion stehenden Flugzeuge sich auch im Preis stark unterscheiden, wäre es sinnlos, heute eine Preisangabe für den Ersatz der ganzen F/A-18-Flotte und des Tiger-Teilersatzes zu machen.</p><p>5. Der Bundesrat ist über die im VBS anfallenden Kosten informiert, nicht aber über die andernorts entstandenen Kosten, wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt. Er sieht darin aber keinen Mangel, weil die Kosten der Evaluation kein Entscheidungskriterium für eine Beschaffung oder Nichtbeschaffung sein können - sonst wäre die Handlungsfreiheit des Bundesrates bereits mit der Einleitung einer Evaluation eingeschränkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat vor acht Jahren beschlossen, ein Verfahren zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, die die F-5-Flotte ersetzen sollten, zu lancieren. Seither haben die beteiligten Parteien über 100 Millionen Franken investiert und stecken nun plötzlich in einer Sackgasse. Auf der anderen Seite ist der Raumschutz bereits heute offensichtlich ungenügend, denn während des Frankophonie-Gipfels in Montreux im Oktober 2010 ist die Schweiz auf die Unterstützung der französischen Luftwaffe angewiesen, um das eigene Defizit zu decken. Dies entspricht weder unserer unabhängigen Sicherheitspolitik noch dem Grundsatz der Neutralität. Der Entscheid des Bundesrates vom 25. August 2010 schadet unserer Unabhängigkeit in Sachen Sicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Schweiz als Handelspartnerin infrage. Ich bitte demzufolge den Vorsteher des VBS um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Vollkosten für die Investitionen des VBS und der drei Bewerber in diesem Evaluationsverfahren bis heute?</p><p>2. Wie hoch sind die Kosten, die die Schweizer Industrie im Rahmen dieses Evaluationsverfahrens übernommen hat?</p><p>3. Wie viel wird der Unterhalt und die Nachrüstung der F/A-18 kosten unter Berücksichtigung einer stärkeren Nutzung?</p><p>4. Wie sieht die Strategie des Bundesrates zur Wiederaufnahme des Beschaffungsprojekts aus? Sollen nur die F-5 ersetzt werden, oder soll ein koordinierter Ersatz der F-5- und F/A-18-Flotte ins Auge gefasst werden? Mit welchen Kosten für den Bund müsste im letzteren Fall gerechnet werden?</p><p>5. Hat der VBS-Vorsteher den Bundesrat über die Vollkosten des laufenden Evaluationsverfahrens sowie über die Kosten, die die beschlossene Strategieänderung nach sich zieht, informiert?</p>
- Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass Entscheide zur Verschiebung eines Beschaffungsprojekts in der nationalen und internationalen Praxis nichts Ausserordentliches sind. Der Umstand, dass die Bewerber beträchtliche Mittel für die Evaluation aufgewendet haben, darf nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates führen. Es wäre auch mehr als fragwürdig, an der Verlässlichkeit der Schweiz als Handelspartner zu zweifeln: Die Schweiz behält auch während und nach einer Evaluation ihre volle Handlungsfreiheit, und der Bundesrat wird alle Versuche zurückweisen, diese einzuschränken. Im Übrigen weist er darauf hin, dass wesentlich mehr als 10 der 33 F/A-18 zu einem gegebenen Zeitpunkt einsatzbereit sind und dass die Zusammenarbeit in der Luft mit Frankreich zum Schutz des Frankophonie-Gipfeltreffens in Montreux nicht durch fehlende Kapazitäten der Schweizer Luftwaffe, sondern durch die Lage von Montreux an der Grenze zu Frankreich bedingt ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./2. Die Vollkosten der Evaluation umfassen Kosten des VBS, Kosten der drei an der Evaluation beteiligten Hersteller und ihrer Regierungsvertreter und Kosten der Schweizer Industrie im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Portfolios für das Schweizer Industrie-Beteiligungsprogramm. Eine konkrete Kostenerfassung liegt nur für folgende Elemente des VBS vor: Kredit für Projektierung, Erprobung und Beschaffung, Arbeitsstunden der VBS-Mitarbeitenden und Spesen. Der Aufwand der drei an der Evaluation beteiligten Hersteller und ihrer Regierungsvertreter sowie der Schweizer Industrie ist dem VBS nicht bekannt, da sie diesen selbst getragen haben. Aufgrund einer Abschätzung geht das VBS davon aus, dass die Vollkosten im Bereich von 50 bis 100 Millionen Franken liegen dürften.</p><p>3. Das VBS plant nicht, die F/A-18-Flotte intensiver zu nutzen. Die jährlichen Flugstunden, die ein Pilot absolviert, sind so bemessen, dass er den erforderlichen Trainingsstand erreicht. Die Kapazität der industriellen Unterhaltsstelle Ruag Aerospace ist auf diese Flugstundenproduktion ausgelegt und damit entsprechend optimiert. Es gibt keinen operationellen Grund, die Anzahl Piloten oder deren jährliche Flugstunden zu erhöhen. Die Absenz eines Tiger-Teilersatzes würde sich bei länger dauernden Einsätzen zum Schutz des Luftraums auswirken, aber auch dann primär in einer geringeren Durchhaltefähigkeit und weniger in einer stärkeren Nutzung der F/A-18.</p><p>4. Aus heutiger Sicht erscheint ein Entscheid zur Ablösung der F/A-18-Flotte innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht zwingend nötig, weil diese Flugzeuge bis mindestens 2025 bis 2030 wirksam im Einsatz stehen können. Es ist aber naheliegend, beim Tiger-Teilersatz die Option im Auge zu behalten, den gleichen Typ später auch als Ablösung für die F/A-18 beschaffen zu können. Angesichts dieser Sachlage und des Umstandes, dass die zur Diskussion stehenden Flugzeuge sich auch im Preis stark unterscheiden, wäre es sinnlos, heute eine Preisangabe für den Ersatz der ganzen F/A-18-Flotte und des Tiger-Teilersatzes zu machen.</p><p>5. Der Bundesrat ist über die im VBS anfallenden Kosten informiert, nicht aber über die andernorts entstandenen Kosten, wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt. Er sieht darin aber keinen Mangel, weil die Kosten der Evaluation kein Entscheidungskriterium für eine Beschaffung oder Nichtbeschaffung sein können - sonst wäre die Handlungsfreiheit des Bundesrates bereits mit der Einleitung einer Evaluation eingeschränkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat vor acht Jahren beschlossen, ein Verfahren zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, die die F-5-Flotte ersetzen sollten, zu lancieren. Seither haben die beteiligten Parteien über 100 Millionen Franken investiert und stecken nun plötzlich in einer Sackgasse. Auf der anderen Seite ist der Raumschutz bereits heute offensichtlich ungenügend, denn während des Frankophonie-Gipfels in Montreux im Oktober 2010 ist die Schweiz auf die Unterstützung der französischen Luftwaffe angewiesen, um das eigene Defizit zu decken. Dies entspricht weder unserer unabhängigen Sicherheitspolitik noch dem Grundsatz der Neutralität. Der Entscheid des Bundesrates vom 25. August 2010 schadet unserer Unabhängigkeit in Sachen Sicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Schweiz als Handelspartnerin infrage. Ich bitte demzufolge den Vorsteher des VBS um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Vollkosten für die Investitionen des VBS und der drei Bewerber in diesem Evaluationsverfahren bis heute?</p><p>2. Wie hoch sind die Kosten, die die Schweizer Industrie im Rahmen dieses Evaluationsverfahrens übernommen hat?</p><p>3. Wie viel wird der Unterhalt und die Nachrüstung der F/A-18 kosten unter Berücksichtigung einer stärkeren Nutzung?</p><p>4. Wie sieht die Strategie des Bundesrates zur Wiederaufnahme des Beschaffungsprojekts aus? Sollen nur die F-5 ersetzt werden, oder soll ein koordinierter Ersatz der F-5- und F/A-18-Flotte ins Auge gefasst werden? Mit welchen Kosten für den Bund müsste im letzteren Fall gerechnet werden?</p><p>5. Hat der VBS-Vorsteher den Bundesrat über die Vollkosten des laufenden Evaluationsverfahrens sowie über die Kosten, die die beschlossene Strategieänderung nach sich zieht, informiert?</p>
- Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?
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