Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung
- ShortId
-
10.3742
- Id
-
20103742
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Fernmeldegerät;Informationstechnologie;service public
- 1
-
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur und eine ausreichende Breitbandversorgung für Bevölkerung und Arbeitsplätze sind für die Entwicklung des Wohn- und Arbeitsstandortes in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Moderne Kommunikationstechnologien sind auch für die peripher gelegenen Regionen und Berggebiete von grösster Bedeutung. Die Verfügbarkeit solcher leistungsstarken Infrastrukturen gilt heute als Grundvoraussetzung für die Ansiedlung von neuen Betrieben in einer Region, und sogar beim Entscheid über die Wohnsitznahme in einer Gemeinde ist die Verfügbarkeit moderner Kommunikationsinfrastrukturen in vielen Fällen ein wichtiges Kriterium. Der weitere Ausbau dieser Infrastruktur mit den angelaufenen Projekten zur Glasfasererschliessung in den Agglomerationen entspricht den neuen Technologien und Bedürfnissen. Ein Überblick über die heutige Situation bestätigt aber eine ungenügende Breitbandversorgung bei abgelegenen Siedlungen im Berggebiet und ländlichen Raum. Die Breitbanderschliessung wurde im Jahre 2007 als Bestandteil der Grundversorgung in das Fernmeldegesetz aufgenommen. Die Verordnung über Fernmeldedienste legt die minimale Übertragungsrate von 600/100 Kilobit/Sekunde fest. Aufgrund der raschen Entwicklung und Verbreitung von Dienstleistungen mit grossem Breitbandbedarf entspricht diese Mindestübertragungsrate heute bei Weitem nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Eine Anpassung des Grundversorgungsauftrages ist darum überfällig.</p>
- <p>Das Parlament hat im Fernmeldegesetz dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2008 die Breitbandversorgung in den Grundversorgungskatalog aufgenommen und seither die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Er wird rechtzeitig die Weichen für eine Erhöhung der in der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) festgelegten Mindestdatenübertragungsrate stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grundversorgungsauftrag im Bereich der fernmeldetechnischen Übertragung von Daten in Datenraten gemäss Artikel 16 Absätze 1 und 3 des Fernmeldegesetzes (FMG) dem Stand der aktuellen Technik anzupassen. Die in Artikel 16 Buchstabe c der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) garantierte Übertragungsrate von 600/100 Kilobit/Sekunde ist entsprechend zu erhöhen.</p>
- Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur und eine ausreichende Breitbandversorgung für Bevölkerung und Arbeitsplätze sind für die Entwicklung des Wohn- und Arbeitsstandortes in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Moderne Kommunikationstechnologien sind auch für die peripher gelegenen Regionen und Berggebiete von grösster Bedeutung. Die Verfügbarkeit solcher leistungsstarken Infrastrukturen gilt heute als Grundvoraussetzung für die Ansiedlung von neuen Betrieben in einer Region, und sogar beim Entscheid über die Wohnsitznahme in einer Gemeinde ist die Verfügbarkeit moderner Kommunikationsinfrastrukturen in vielen Fällen ein wichtiges Kriterium. Der weitere Ausbau dieser Infrastruktur mit den angelaufenen Projekten zur Glasfasererschliessung in den Agglomerationen entspricht den neuen Technologien und Bedürfnissen. Ein Überblick über die heutige Situation bestätigt aber eine ungenügende Breitbandversorgung bei abgelegenen Siedlungen im Berggebiet und ländlichen Raum. Die Breitbanderschliessung wurde im Jahre 2007 als Bestandteil der Grundversorgung in das Fernmeldegesetz aufgenommen. Die Verordnung über Fernmeldedienste legt die minimale Übertragungsrate von 600/100 Kilobit/Sekunde fest. Aufgrund der raschen Entwicklung und Verbreitung von Dienstleistungen mit grossem Breitbandbedarf entspricht diese Mindestübertragungsrate heute bei Weitem nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Eine Anpassung des Grundversorgungsauftrages ist darum überfällig.</p>
- <p>Das Parlament hat im Fernmeldegesetz dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2008 die Breitbandversorgung in den Grundversorgungskatalog aufgenommen und seither die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Er wird rechtzeitig die Weichen für eine Erhöhung der in der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) festgelegten Mindestdatenübertragungsrate stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grundversorgungsauftrag im Bereich der fernmeldetechnischen Übertragung von Daten in Datenraten gemäss Artikel 16 Absätze 1 und 3 des Fernmeldegesetzes (FMG) dem Stand der aktuellen Technik anzupassen. Die in Artikel 16 Buchstabe c der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) garantierte Übertragungsrate von 600/100 Kilobit/Sekunde ist entsprechend zu erhöhen.</p>
- Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung
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