Projekt Porta Alpina. Stand der Abklärungen
- ShortId
-
10.3743
- Id
-
20103743
- Updated
-
28.07.2023 08:30
- Language
-
de
- Title
-
Projekt Porta Alpina. Stand der Abklärungen
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Graubünden;Bahnhof;Eisenbahntunnel;NEAT
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
- L04K18030202, Bahnhof
- L05K0301010108, Graubünden
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 16. Mai 2007 hat der Bundesrat seinen definitiven Entscheid über die Porta Alpina Sedrun von zusätzlichen Abklärungen in Bezug auf Kosten und Betrieb abhängig gemacht. Entsprechend wurde das UVEK beauftragt, diese Fragen bis zum Jahre 2012 zu beantworten und dann dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition zu stellen. Gleichzeitig hatte er entschieden, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, ausgeführt werden könnte. Dementsprechend wolle sich der Bund für die Offenhaltung der Option Porta Alpina einsetzen, indem das Konzept für die Option einer Minimalvariante offengehalten werden müsse. In der Folge wurde das Plangenehmigungsverfahren für das Auflageprojekt Porta Alpina durch das Bundesamt für Verkehr bis zum Vorliegen des aktualisierten Bauprojekts (GBT, Bereich MFS Sedrun mit Integration PAS) sistiert.</p>
- <p>1. Seit dem Bundesratsentscheid vom 16. Mai 2007 wurden gleichzeitig mit dem Bau der Multifunktionsstelle Sedrun des Gotthard-Basistunnels die Vorinvestitionen für die Option Porta Alpina Sedrun ausgeführt und wurde der Stand der Arbeiten in Koordinationsplänen festgehalten. Im Auftrag des Kantons Graubünden untersuchten die SBB ein minimales Angebots- und Betriebskonzept für die Bedienung einer Haltestelle Porta Alpina auf Basis des Kernangebots ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur). Die Schlussfolgerung im Bericht der SBB vom 5. September 2007, insbesondere die Aussagen über die Ergebnisverschlechterung von etwa 9 Millionen Franken pro Jahr, die Einschränkung der betrieblichen Flexibilität des Verkehrs auf der Gotthardachse und damit kein zugesichertes Betriebskonzept, waren mit ein Grund für die Einstellung der weiteren Projektierungsarbeiten durch die Projektträgerschaft. </p><p>2. Aus Sicht des Bundes wurde mit dem Bau der Wartehallen und der Definition der Abschlussarbeiten die Möglichkeit einer Realisierung der Porta Alpina Sedrun nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels baulich grundsätzlich offengehalten. Eine weiter gehende bauliche Berücksichtigung der Porta Alpina bzw. zusätzliche Vorinvestitionen wurden auch aus Kostengründen weder vom Bund noch vom Kanton Graubünden unterstützt. Soll die Porta Alpina dereinst tatsächlich realisiert werden, müssten deshalb verschiedene Anlageteile (z. B. Lüftung, Hebeeinrichtungen) umgebaut oder ersetzt werden. </p><p>Betrieblich ist die Porta Alpina mit Einschränkungen bei der Kapazität und Flexibilität des Angebots und bei der Fahrplanstabilität verbunden. Mit Blick auf die effiziente und wirtschaftliche Nutzung des Basistunnels und die Leistungsfähigkeit der gesamten Nord-Süd-Achse sind solche Einschränkungen unerwünscht. Die Wirtschaftlichkeit einer Porta Alpina ist nicht gegeben, die Finanzierung der zusätzlichen Betriebskosten ist nicht gesichert. Eine Realisierung unmittelbar nach Inbetriebnahme des GBT ist daher nicht realistisch. </p><p>3. Das Auflageprojekt 2 berücksichtigt die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Gotthard-Basistunnels nicht ausreichend. SBB und ATG haben deshalb zahlreiche Einsprachepunkte vorgebracht, welche bei einer Weiterbearbeitung zu berücksichtigen wären. Das Auflageprojekt 2 ist in der vorgelegten Form, weil es sich auf eine gleichzeitige Realisierung von Tunnel und Porta Alpina abstützt, nicht genehmigungsfähig. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf der Grundlage dieses Projekts sind deshalb nicht gegeben. Das Vorhaben für eine Porta Alpina müsste deshalb unter Einbezug der zwischenzeitlichen Erkenntnisse neu projektiert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das sistierte Plangenehmigungsverfahren abgeschrieben wird.</p><p>Das weitere Vorgehen wird der Bundesrat in seinem Bericht spätestens 2012 darlegen. </p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 2007 dargelegt, dass eine Realisierung der Porta Alpina vor der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels nicht weiterverfolgt wird. Die Option einer Realisierung ab 2012 stand nicht zur Diskussion. Dass die Neat in gewissen Regionen Vorteile gebracht hat oder noch bringen wird, ist erfreulich. Um die Versorgung der Neat-Baustelle in Sedrun mit Massengütern umweltfreundlich und überwiegend auf der Schiene abwickeln zu können, wurden auf den Strecken durch die Surselva namhafte und nachhaltige Investitionen getätigt, die auch dem öffentlichen Personenverkehr zugutekommen. Dazu gehören insbesondere ein neuer Disentisertunnel, der Ausbau des Bahnhofs Disentis sowie eine neue Kreuzungsstation in Mompé-Tujetsch. Insgesamt belaufen sich diese Investitionen auf rund 100 Millionen Franken. Im Zuge der Endgestaltung der Portalzone in Sedrun soll sodann dem Anliegen der Gemeinde Tujetsch nach einer besseren Nutzung und einer Erweiterung der Gewerbezone entsprochen werden. Hierfür ist vorgesehen, die das Gebiet überquerende Hochspannungsleitung an den Rand des Gewerbegebiets zu verlegen. Damit können auch die vorgeschriebenen Abstände zum neuen Bahntechnikgebäude für den Gotthard-Basistunnel eingehalten werden. Weiter wurde dem langgehegten Wunsch der Gemeinde nach der Schaffung eines Badesees in Claus Surrein durch eine entsprechende Gestaltung der Materialschüttungen von Alptransit entsprochen. Alle diese Massnahmen führen zu nachhaltigen positiven Wirkungen auch über die Gemeinde Tujetsch hinaus. </p><p>Es konnte dagegen kein Ziel der Neat sein, allen Landesteilen gleichmässig verteilte Vorteile zu verschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Durchschlag des Basistunnels am Gotthard am 15. Oktober 2010 rückt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Bahnverbindung immer näher. Ich nehme den Durchschlag zum Anlass, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Am 16. Mai 2007 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, offene Fragen zur Porta Alpina, insbesondere in Bezug auf Kosten und Betrieb, zu klären. Wie weit sind diese Abklärungen gediehen, bzw. wie beurteilt er im heutigen Zeitpunkt die Realisierungschancen?</p><p>2. Existieren aus Sicht des Bundes bauliche, technische, betriebliche oder wirtschaftliche Gründe, welche den Schluss zulassen, dass eine Realisierung nach dem Jahre 2012 und Inbetriebnahme etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels - wie vom Bundesrat als Option skizziert - auszuschliessen ist? Ist eine Realisierung aus Sicht des Bundesrates heute realistisch?</p><p>3. Falls keine Gründe dagegen sprechen, ist er bereit, die Sistierung und Beurteilung des Auflageprojektes für die Porta Alpina aufzuheben und das Genehmigungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen?</p><p>4. Falls mit der Realisierung - wie vom Bundesrat als Option in Aussicht gestellt - ab 2012 nicht gerechnet werden kann, wie beurteilt der Bundesrat die Forderung des Kantons Graubünden nach einer Kompensation der durch die Realisierung der Neat (Gotthard und Lötschberg) bewirkten regionalwirtschaftlichen Vorteile, beispielsweise für die Kantone Wallis, Bern und Tessin?</p>
- Projekt Porta Alpina. Stand der Abklärungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 16. Mai 2007 hat der Bundesrat seinen definitiven Entscheid über die Porta Alpina Sedrun von zusätzlichen Abklärungen in Bezug auf Kosten und Betrieb abhängig gemacht. Entsprechend wurde das UVEK beauftragt, diese Fragen bis zum Jahre 2012 zu beantworten und dann dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition zu stellen. Gleichzeitig hatte er entschieden, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, ausgeführt werden könnte. Dementsprechend wolle sich der Bund für die Offenhaltung der Option Porta Alpina einsetzen, indem das Konzept für die Option einer Minimalvariante offengehalten werden müsse. In der Folge wurde das Plangenehmigungsverfahren für das Auflageprojekt Porta Alpina durch das Bundesamt für Verkehr bis zum Vorliegen des aktualisierten Bauprojekts (GBT, Bereich MFS Sedrun mit Integration PAS) sistiert.</p>
- <p>1. Seit dem Bundesratsentscheid vom 16. Mai 2007 wurden gleichzeitig mit dem Bau der Multifunktionsstelle Sedrun des Gotthard-Basistunnels die Vorinvestitionen für die Option Porta Alpina Sedrun ausgeführt und wurde der Stand der Arbeiten in Koordinationsplänen festgehalten. Im Auftrag des Kantons Graubünden untersuchten die SBB ein minimales Angebots- und Betriebskonzept für die Bedienung einer Haltestelle Porta Alpina auf Basis des Kernangebots ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur). Die Schlussfolgerung im Bericht der SBB vom 5. September 2007, insbesondere die Aussagen über die Ergebnisverschlechterung von etwa 9 Millionen Franken pro Jahr, die Einschränkung der betrieblichen Flexibilität des Verkehrs auf der Gotthardachse und damit kein zugesichertes Betriebskonzept, waren mit ein Grund für die Einstellung der weiteren Projektierungsarbeiten durch die Projektträgerschaft. </p><p>2. Aus Sicht des Bundes wurde mit dem Bau der Wartehallen und der Definition der Abschlussarbeiten die Möglichkeit einer Realisierung der Porta Alpina Sedrun nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels baulich grundsätzlich offengehalten. Eine weiter gehende bauliche Berücksichtigung der Porta Alpina bzw. zusätzliche Vorinvestitionen wurden auch aus Kostengründen weder vom Bund noch vom Kanton Graubünden unterstützt. Soll die Porta Alpina dereinst tatsächlich realisiert werden, müssten deshalb verschiedene Anlageteile (z. B. Lüftung, Hebeeinrichtungen) umgebaut oder ersetzt werden. </p><p>Betrieblich ist die Porta Alpina mit Einschränkungen bei der Kapazität und Flexibilität des Angebots und bei der Fahrplanstabilität verbunden. Mit Blick auf die effiziente und wirtschaftliche Nutzung des Basistunnels und die Leistungsfähigkeit der gesamten Nord-Süd-Achse sind solche Einschränkungen unerwünscht. Die Wirtschaftlichkeit einer Porta Alpina ist nicht gegeben, die Finanzierung der zusätzlichen Betriebskosten ist nicht gesichert. Eine Realisierung unmittelbar nach Inbetriebnahme des GBT ist daher nicht realistisch. </p><p>3. Das Auflageprojekt 2 berücksichtigt die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Gotthard-Basistunnels nicht ausreichend. SBB und ATG haben deshalb zahlreiche Einsprachepunkte vorgebracht, welche bei einer Weiterbearbeitung zu berücksichtigen wären. Das Auflageprojekt 2 ist in der vorgelegten Form, weil es sich auf eine gleichzeitige Realisierung von Tunnel und Porta Alpina abstützt, nicht genehmigungsfähig. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf der Grundlage dieses Projekts sind deshalb nicht gegeben. Das Vorhaben für eine Porta Alpina müsste deshalb unter Einbezug der zwischenzeitlichen Erkenntnisse neu projektiert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das sistierte Plangenehmigungsverfahren abgeschrieben wird.</p><p>Das weitere Vorgehen wird der Bundesrat in seinem Bericht spätestens 2012 darlegen. </p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 2007 dargelegt, dass eine Realisierung der Porta Alpina vor der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels nicht weiterverfolgt wird. Die Option einer Realisierung ab 2012 stand nicht zur Diskussion. Dass die Neat in gewissen Regionen Vorteile gebracht hat oder noch bringen wird, ist erfreulich. Um die Versorgung der Neat-Baustelle in Sedrun mit Massengütern umweltfreundlich und überwiegend auf der Schiene abwickeln zu können, wurden auf den Strecken durch die Surselva namhafte und nachhaltige Investitionen getätigt, die auch dem öffentlichen Personenverkehr zugutekommen. Dazu gehören insbesondere ein neuer Disentisertunnel, der Ausbau des Bahnhofs Disentis sowie eine neue Kreuzungsstation in Mompé-Tujetsch. Insgesamt belaufen sich diese Investitionen auf rund 100 Millionen Franken. Im Zuge der Endgestaltung der Portalzone in Sedrun soll sodann dem Anliegen der Gemeinde Tujetsch nach einer besseren Nutzung und einer Erweiterung der Gewerbezone entsprochen werden. Hierfür ist vorgesehen, die das Gebiet überquerende Hochspannungsleitung an den Rand des Gewerbegebiets zu verlegen. Damit können auch die vorgeschriebenen Abstände zum neuen Bahntechnikgebäude für den Gotthard-Basistunnel eingehalten werden. Weiter wurde dem langgehegten Wunsch der Gemeinde nach der Schaffung eines Badesees in Claus Surrein durch eine entsprechende Gestaltung der Materialschüttungen von Alptransit entsprochen. Alle diese Massnahmen führen zu nachhaltigen positiven Wirkungen auch über die Gemeinde Tujetsch hinaus. </p><p>Es konnte dagegen kein Ziel der Neat sein, allen Landesteilen gleichmässig verteilte Vorteile zu verschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Durchschlag des Basistunnels am Gotthard am 15. Oktober 2010 rückt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Bahnverbindung immer näher. Ich nehme den Durchschlag zum Anlass, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Am 16. Mai 2007 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, offene Fragen zur Porta Alpina, insbesondere in Bezug auf Kosten und Betrieb, zu klären. Wie weit sind diese Abklärungen gediehen, bzw. wie beurteilt er im heutigen Zeitpunkt die Realisierungschancen?</p><p>2. Existieren aus Sicht des Bundes bauliche, technische, betriebliche oder wirtschaftliche Gründe, welche den Schluss zulassen, dass eine Realisierung nach dem Jahre 2012 und Inbetriebnahme etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels - wie vom Bundesrat als Option skizziert - auszuschliessen ist? Ist eine Realisierung aus Sicht des Bundesrates heute realistisch?</p><p>3. Falls keine Gründe dagegen sprechen, ist er bereit, die Sistierung und Beurteilung des Auflageprojektes für die Porta Alpina aufzuheben und das Genehmigungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen?</p><p>4. Falls mit der Realisierung - wie vom Bundesrat als Option in Aussicht gestellt - ab 2012 nicht gerechnet werden kann, wie beurteilt der Bundesrat die Forderung des Kantons Graubünden nach einer Kompensation der durch die Realisierung der Neat (Gotthard und Lötschberg) bewirkten regionalwirtschaftlichen Vorteile, beispielsweise für die Kantone Wallis, Bern und Tessin?</p>
- Projekt Porta Alpina. Stand der Abklärungen
Back to List