Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger
- ShortId
-
10.3747
- Id
-
20103747
- Updated
-
24.06.2025 23:39
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger
- AdditionalIndexing
-
12;Strafverfahren;strafbare Handlung;Vereinfachung von Verfahren;Geldstrafe
- 1
-
- L04K05010107, Geldstrafe
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L04K05040402, Strafverfahren
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>Einfache Verstösse gegen Strassenverkehrsvorschriften können durch die Polizei mittels Ordnungsbussen einfach und wirksam geahndet werden (Parksünden, Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich, Nichttragen der Sicherheitsgurten usw.). Das hat Vorteile für alle Beteiligten: Die fehlbare Person spürt die Strafe sofort, die Polizei muss keine aufwendigen Anzeigen schreiben, und die Gerichtsbehörden sind massiv entlastet.</p><p>In anderen Bundesgesetzen fehlt eine solche Regelung. Zum Beispiel müssen alle Verstösse gegen das Binnenschifffahrtsgesetz (Missachtung von Signalen oder Geschwindigkeitsvorschriften usw.) von der Polizei aufwendig angezeigt und in einem Strafverfahren abgehandelt werden. Dasselbe gilt für Verstösse gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Teilweise ist heute die Polizei kantonsintern ermächtigt, Bussen auf der Stelle zu erheben. Diese Möglichkeit stützt sich auf kantonale Strafprozessordnungen; sie fällt jedoch im nächsten Jahr mit der Einführung der Eidgenössischen Strafprozessordnung dahin.</p><p>Es ist angezeigt, das Ordnungsbussensystem bei leichteren Verstössen auf weitere Bundesgesetze auszudehnen. Damit wirkt die Strafe auf die fehlbaren Bürgerinnen und Bürger sofort. Polizei und Strafbehörden werden entlastet, und das Leben wird entbürokratisiert.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist beauftragt:</p><p>1. zu prüfen, welche einfachen Verstösse gegen die Rechtsordnung zusätzlich zum heutigen Recht dem Ordnungsbussensystem unterstellt werden können, und</p><p>2. die entsprechende Vorlage spätestens im Jahr 2012 der Bundesversammlung vorzulegen.</p>
- Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Einfache Verstösse gegen Strassenverkehrsvorschriften können durch die Polizei mittels Ordnungsbussen einfach und wirksam geahndet werden (Parksünden, Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich, Nichttragen der Sicherheitsgurten usw.). Das hat Vorteile für alle Beteiligten: Die fehlbare Person spürt die Strafe sofort, die Polizei muss keine aufwendigen Anzeigen schreiben, und die Gerichtsbehörden sind massiv entlastet.</p><p>In anderen Bundesgesetzen fehlt eine solche Regelung. Zum Beispiel müssen alle Verstösse gegen das Binnenschifffahrtsgesetz (Missachtung von Signalen oder Geschwindigkeitsvorschriften usw.) von der Polizei aufwendig angezeigt und in einem Strafverfahren abgehandelt werden. Dasselbe gilt für Verstösse gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Teilweise ist heute die Polizei kantonsintern ermächtigt, Bussen auf der Stelle zu erheben. Diese Möglichkeit stützt sich auf kantonale Strafprozessordnungen; sie fällt jedoch im nächsten Jahr mit der Einführung der Eidgenössischen Strafprozessordnung dahin.</p><p>Es ist angezeigt, das Ordnungsbussensystem bei leichteren Verstössen auf weitere Bundesgesetze auszudehnen. Damit wirkt die Strafe auf die fehlbaren Bürgerinnen und Bürger sofort. Polizei und Strafbehörden werden entlastet, und das Leben wird entbürokratisiert.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist beauftragt:</p><p>1. zu prüfen, welche einfachen Verstösse gegen die Rechtsordnung zusätzlich zum heutigen Recht dem Ordnungsbussensystem unterstellt werden können, und</p><p>2. die entsprechende Vorlage spätestens im Jahr 2012 der Bundesversammlung vorzulegen.</p>
- Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger
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