Verlagerung der Kosten bei Schleudertrauma-Patienten
- ShortId
-
10.3755
- Id
-
20103755
- Updated
-
27.07.2023 21:16
- Language
-
de
- Title
-
Verlagerung der Kosten bei Schleudertrauma-Patienten
- AdditionalIndexing
-
48;2841;28;Versicherungsleistung;Kostenrechnung;Motorfahrzeugversicherung;Schleudertrauma;Verursacherprinzip;Verkehrsunfall;Sozialhilfe;Statistik;Haftung
- 1
-
- L05K0105011201, Schleudertrauma
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K1110010801, Motorfahrzeugversicherung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K05070202, Haftung
- L04K06010417, Verursacherprinzip
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes gilt seit dem Jahr 2004 die Vermutung, dass Schmerzerkrankungen, die organisch nicht erklärbar sind, mit einer zumutbaren Willensanstrengung aus objektiver Sicht überwindbar sind und die Voraussetzungen für den Anspruch einer IV-Rente nicht gegeben sind. Diese Vermutung ist von den IV-Stellen in jedem einzelnen Fall anhand verschiedener Kriterien zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass die (Wieder-)Aufnahme einer Tätigkeit für eine versicherte Person aus objektiver Sicht nicht zumutbar ist, ist ein Anspruch auf eine Rente dagegen zu bejahen. Diese Praxis wurde im Rahmen der 5. IV-Revision ins geltende Recht aufgenommen (Art. 7 Abs. 2 ATSG). Mit dem Entscheid vom 30. August 2010 hat das Bundesgericht seine Praxis bestätigt und in dem Sinne präzisiert, dass auch eine Distorsion der Halswirbelsäule (HWS, Schleudertrauma) entsprechend zu beurteilen sei.</p><p>Der Entscheid des Bundesgerichtes ist in dem Sinne konsequent, indem vergleichbare Gesundheitsbeeinträchtigungen gleich zu prüfen und zu beurteilen sind. Folgen für die privaten Haftpflichtversicherungen ergeben sich daraus nicht direkt, da deren Schadenüberprüfungen nach eigenen haftpflichtrechtlichen (zivilrechtlichen) Kriterien erfolgen.</p><p>1./2. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit wurden 2008 16 662 Fälle eines HWS-Traumas (Schleudertrauma) infolge eines Verkehrsunfalls registriert. Im Jahr 2004 waren es noch 18 503 Fälle gewesen. Insgesamt waren 2008 24 486 Personen von einem Schleudertrauma betroffen (2004: 26 486).</p><p>3. Ein Schleudertrauma tritt in den meisten Fällen als Folge eines Verkehrsunfalls auf. In vielen Fällen kommen zum Schleudertrauma indes weitere Gesundheits- oder Integritätsschäden hinzu, die dann eine Erwerbsunfähigkeit begründen. Folglich ist die statistische Erfassung der IV-Renten, die ausschliesslich infolge eines Schleudertraumas ausgerichtet werden, nicht möglich. Gäbe es dennoch eine solche Statistik, könnten die von den Privatversicherern erzielten Einsparungen nicht beziffert werden, denn die Berechnung des zu deckenden Schadens stützt sich im Sozialversicherungsrecht und im Privatrecht nicht auf dieselben Kriterien und erfolgt auch auf unterschiedliche Art und Weise.</p><p>4./6. Das erwähnte Urteil des Bundesgerichtes verdeutlicht lediglich, dass die seit 2004 angewandte konstante Rechtsprechung auch bei einem Schleudertrauma zur Anwendung gelangen wird. Als Folge davon werden bestimmte Rentenentscheide negativ ausfallen. Die genaue Anzahl kann nicht beziffert werden. Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, treten Verletzungen der HWS in vielen Fällen gemeinsam mit anderen Gesundheits- oder Integritätsschäden auf, sodass eine Rente auch gewährt werden kann, wenn dem Schleudertrauma nicht Rechnung getragen wird. Angesichts dieser komplexen Sachverhalte können die finanziellen Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids auf die IV nicht quantifiziert werden. Zudem wirken sich Veränderungen in der IV nicht eins zu eins auf die Sozialhilfe aus. Die zusätzlichen Kosten für die Sozialhilfe können daher nicht genau ermittelt werden, dürften aber eher gering ausfallen. Deshalb erachtet der Bundesrat zusätzliche Massnahmen nicht für angezeigt.</p><p>5. Nach Ansicht des Bundesrates verletzt diese neue Praxis die Haftpflichtgrundsätze im Strassenverkehr in keiner Weise, auch nicht, was den Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Versicherungsfall anbelangt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesgericht hat entschieden, dass Schleudertrauma-Patienten in aller Regel keine Invalidenrente mehr erhalten sollen. Ein grosser Teil der Schleudertrauma-Patienten sind Opfer von Verkehrsunfällen. Therapien und Renten werden daher von den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen übernommen. Diese gehen bei der Umsetzung des Bundesgerichtes deshalb von massiven Einsparungen aus. Dagegen befürchten die Gemeinden und Kantone eine Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen leiden jährlich nach einem Verkehrsunfall an einem Schleudertrauma?</p><p>2. Wie viele Personen sind in der Schweiz insgesamt von Schleudertraumas betroffen?</p><p>3. Wie viel würden die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen bei der Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides jährlich einsparen?</p><p>4. Mit welchen zusätzlichen Sozialhilfekosten müssten die Gemeinden infolge nichtgedeckter Kosten von Schleudertrauma-Folgen rechnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass mit dieser Verlagerung von den Autoversicherungen auf die Sozialhilfe der Grundsatz des Verursachersystems verletzt wird?</p><p>6. Wie wird er sich gegen diese Kostenverlagerung wehren?</p>
- Verlagerung der Kosten bei Schleudertrauma-Patienten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes gilt seit dem Jahr 2004 die Vermutung, dass Schmerzerkrankungen, die organisch nicht erklärbar sind, mit einer zumutbaren Willensanstrengung aus objektiver Sicht überwindbar sind und die Voraussetzungen für den Anspruch einer IV-Rente nicht gegeben sind. Diese Vermutung ist von den IV-Stellen in jedem einzelnen Fall anhand verschiedener Kriterien zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass die (Wieder-)Aufnahme einer Tätigkeit für eine versicherte Person aus objektiver Sicht nicht zumutbar ist, ist ein Anspruch auf eine Rente dagegen zu bejahen. Diese Praxis wurde im Rahmen der 5. IV-Revision ins geltende Recht aufgenommen (Art. 7 Abs. 2 ATSG). Mit dem Entscheid vom 30. August 2010 hat das Bundesgericht seine Praxis bestätigt und in dem Sinne präzisiert, dass auch eine Distorsion der Halswirbelsäule (HWS, Schleudertrauma) entsprechend zu beurteilen sei.</p><p>Der Entscheid des Bundesgerichtes ist in dem Sinne konsequent, indem vergleichbare Gesundheitsbeeinträchtigungen gleich zu prüfen und zu beurteilen sind. Folgen für die privaten Haftpflichtversicherungen ergeben sich daraus nicht direkt, da deren Schadenüberprüfungen nach eigenen haftpflichtrechtlichen (zivilrechtlichen) Kriterien erfolgen.</p><p>1./2. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit wurden 2008 16 662 Fälle eines HWS-Traumas (Schleudertrauma) infolge eines Verkehrsunfalls registriert. Im Jahr 2004 waren es noch 18 503 Fälle gewesen. Insgesamt waren 2008 24 486 Personen von einem Schleudertrauma betroffen (2004: 26 486).</p><p>3. Ein Schleudertrauma tritt in den meisten Fällen als Folge eines Verkehrsunfalls auf. In vielen Fällen kommen zum Schleudertrauma indes weitere Gesundheits- oder Integritätsschäden hinzu, die dann eine Erwerbsunfähigkeit begründen. Folglich ist die statistische Erfassung der IV-Renten, die ausschliesslich infolge eines Schleudertraumas ausgerichtet werden, nicht möglich. Gäbe es dennoch eine solche Statistik, könnten die von den Privatversicherern erzielten Einsparungen nicht beziffert werden, denn die Berechnung des zu deckenden Schadens stützt sich im Sozialversicherungsrecht und im Privatrecht nicht auf dieselben Kriterien und erfolgt auch auf unterschiedliche Art und Weise.</p><p>4./6. Das erwähnte Urteil des Bundesgerichtes verdeutlicht lediglich, dass die seit 2004 angewandte konstante Rechtsprechung auch bei einem Schleudertrauma zur Anwendung gelangen wird. Als Folge davon werden bestimmte Rentenentscheide negativ ausfallen. Die genaue Anzahl kann nicht beziffert werden. Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, treten Verletzungen der HWS in vielen Fällen gemeinsam mit anderen Gesundheits- oder Integritätsschäden auf, sodass eine Rente auch gewährt werden kann, wenn dem Schleudertrauma nicht Rechnung getragen wird. Angesichts dieser komplexen Sachverhalte können die finanziellen Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids auf die IV nicht quantifiziert werden. Zudem wirken sich Veränderungen in der IV nicht eins zu eins auf die Sozialhilfe aus. Die zusätzlichen Kosten für die Sozialhilfe können daher nicht genau ermittelt werden, dürften aber eher gering ausfallen. Deshalb erachtet der Bundesrat zusätzliche Massnahmen nicht für angezeigt.</p><p>5. Nach Ansicht des Bundesrates verletzt diese neue Praxis die Haftpflichtgrundsätze im Strassenverkehr in keiner Weise, auch nicht, was den Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Versicherungsfall anbelangt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesgericht hat entschieden, dass Schleudertrauma-Patienten in aller Regel keine Invalidenrente mehr erhalten sollen. Ein grosser Teil der Schleudertrauma-Patienten sind Opfer von Verkehrsunfällen. Therapien und Renten werden daher von den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen übernommen. Diese gehen bei der Umsetzung des Bundesgerichtes deshalb von massiven Einsparungen aus. Dagegen befürchten die Gemeinden und Kantone eine Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen leiden jährlich nach einem Verkehrsunfall an einem Schleudertrauma?</p><p>2. Wie viele Personen sind in der Schweiz insgesamt von Schleudertraumas betroffen?</p><p>3. Wie viel würden die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen bei der Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides jährlich einsparen?</p><p>4. Mit welchen zusätzlichen Sozialhilfekosten müssten die Gemeinden infolge nichtgedeckter Kosten von Schleudertrauma-Folgen rechnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass mit dieser Verlagerung von den Autoversicherungen auf die Sozialhilfe der Grundsatz des Verursachersystems verletzt wird?</p><p>6. Wie wird er sich gegen diese Kostenverlagerung wehren?</p>
- Verlagerung der Kosten bei Schleudertrauma-Patienten
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