Gestüt als nationale Aufgabe
- ShortId
-
10.3767
- Id
-
20103767
- Updated
-
25.06.2025 00:15
- Language
-
de
- Title
-
Gestüt als nationale Aufgabe
- AdditionalIndexing
-
55;Leistungsauftrag;Agrarrecht;Einhufer;Eidgenössisches Gestüt
- 1
-
- L05K0804060202, Eidgenössisches Gestüt
- L05K1401080102, Einhufer
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K1401030203, Agrarrecht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Pferd stellt durch die Zucht, die Haltung und die Nutzung (Reiten und Fahren) im Sport und in der Freizeit einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Daneben hat das Pferd auch eine wichtige ökologische und soziale Stellung in der gesamten Landschaft und der Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung des Abkommens von Rio zur Erhaltung der Artenvielfalt hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, die einzige Schweizer Pferderasse, den Freiberger, zu erhalten.</p><p>Das Pferd hat einen zunehmend wichtigen Stellenwert in der regionalen Entwicklungsstrategie, welche die Landwirtschaftspolitik ergänzt. Die Pferdehaltung wird überwiegend in der Landwirtschaftszone betrieben und erlaubt eine bodenschonende Nutzung von Grünflächen, ohne die Milchmenge zu erhöhen. Mit der Entwicklung alternativer Verwendungszwecke in der medizinischen Therapie (Hippotherapie) eröffnen sich zudem weitere Perspektiven.</p><p>Ohne ein qualitativ hochstehendes Kompetenzzentrum Pferd, welches solche Systeme entwickeln und vielfältige Dienstleistungen anbieten kann, wäre all dies nicht möglich. Das Nationalgestüt in Avenches ist ein einzigartiger Pool von Experten und Spezialisten sämtlicher Bereiche der Pferdebranche in der Schweiz. Das Nationalgestüt ist eine angesehene Einheit der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux, welche unverzichtbare öffentliche Aufgaben in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Erhaltung der Biodiversität erfüllt. Weiter werden Dienstleistungen für Dritte erbracht, welche natürlich angemessen fakturiert werden. Die Haltung von Hengsten der Freibergerrasse ist existenziell für die Qualität dieser Zucht, da einzelne Zuchtlinien erhalten, der Inzuchtgrad limitiert und der Bekanntheitsgrad im In- und Ausland gesteigert werden kann.</p><p>Die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm, welche der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat, sieht einerseits vor, das Nationalgestüt zu schliessen oder zu privatisieren. Andererseits ist glücklicherweise der Weg einer dritten Lösung zwischen den beiden Extremvarianten geöffnet worden, welcher mit der vorliegenden Motion unterstützt werden soll.</p><p>Es geht darum, den Fortbestand dieser einmaligen Institution und die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu garantieren. Im Gegenzug dazu muss klar getrennt werden zwischen den Aufgaben im öffentlichen Interesse und denjenigen, die in privater Verantwortung liegen. Auf dieser Grundlage soll eine andere Finanzierungsstruktur erarbeitet werden, welche die Eidgenossenschaft etwas entlastet.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt in der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 für den Bundeshaushalt (KOP 2012/13) vom 1. September 2010, den Bundesbeitrag an das Nationalgestüt per Ende 2011 zu streichen. Wie im Rahmen der Beantwortung der entsprechenden parlamentarischen Vorstösse signalisiert, würde der Bundesrat eine Übernahme des Gestüts durch eine private Trägerschaft begrüssen. Diskussionen mit den betroffenen Akteuren sind im Gange. Dabei werden auch Alternativen mit einem Engagement des Bundes geprüft, was zum Fortbestand des Gestüts beitragen würde. Nach Auffassung des Bundesrates soll jedoch die private Beteiligung gewichtiger sein als eine allfällige Beteiligung des Bundes. Es ist Aufgabe des Parlamentes, im Rahmen der Debatte über KOP 2012/13 über die Zukunft des Gestüts zu entscheiden.</p><p>In Artikel 147 des Landwirtschaftsgesetzes findet sich eine Kann-Formulierung. Eine weiter gehende gesetzliche Regelung würde lediglich den Spielraum des Bundes einschränken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 147 des Landwirtschaftsgesetzes vorzuschlagen. Darin soll sich die Eidgenossenschaft verpflichten, ein Nationalgestüt zu betreiben und dieses nachhaltig zu finanzieren. Die Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit (Ausbildung, Forschung, Erhaltung der Biodiversität) sollen von der Eidgenossenschaft finanziert werden. Leistungen, die einen Nutzen für Private darstellen, sollen diesen zu angemessenen Konditionen verrechnet werden.</p>
- Gestüt als nationale Aufgabe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Pferd stellt durch die Zucht, die Haltung und die Nutzung (Reiten und Fahren) im Sport und in der Freizeit einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Daneben hat das Pferd auch eine wichtige ökologische und soziale Stellung in der gesamten Landschaft und der Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung des Abkommens von Rio zur Erhaltung der Artenvielfalt hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, die einzige Schweizer Pferderasse, den Freiberger, zu erhalten.</p><p>Das Pferd hat einen zunehmend wichtigen Stellenwert in der regionalen Entwicklungsstrategie, welche die Landwirtschaftspolitik ergänzt. Die Pferdehaltung wird überwiegend in der Landwirtschaftszone betrieben und erlaubt eine bodenschonende Nutzung von Grünflächen, ohne die Milchmenge zu erhöhen. Mit der Entwicklung alternativer Verwendungszwecke in der medizinischen Therapie (Hippotherapie) eröffnen sich zudem weitere Perspektiven.</p><p>Ohne ein qualitativ hochstehendes Kompetenzzentrum Pferd, welches solche Systeme entwickeln und vielfältige Dienstleistungen anbieten kann, wäre all dies nicht möglich. Das Nationalgestüt in Avenches ist ein einzigartiger Pool von Experten und Spezialisten sämtlicher Bereiche der Pferdebranche in der Schweiz. Das Nationalgestüt ist eine angesehene Einheit der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux, welche unverzichtbare öffentliche Aufgaben in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Erhaltung der Biodiversität erfüllt. Weiter werden Dienstleistungen für Dritte erbracht, welche natürlich angemessen fakturiert werden. Die Haltung von Hengsten der Freibergerrasse ist existenziell für die Qualität dieser Zucht, da einzelne Zuchtlinien erhalten, der Inzuchtgrad limitiert und der Bekanntheitsgrad im In- und Ausland gesteigert werden kann.</p><p>Die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm, welche der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat, sieht einerseits vor, das Nationalgestüt zu schliessen oder zu privatisieren. Andererseits ist glücklicherweise der Weg einer dritten Lösung zwischen den beiden Extremvarianten geöffnet worden, welcher mit der vorliegenden Motion unterstützt werden soll.</p><p>Es geht darum, den Fortbestand dieser einmaligen Institution und die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu garantieren. Im Gegenzug dazu muss klar getrennt werden zwischen den Aufgaben im öffentlichen Interesse und denjenigen, die in privater Verantwortung liegen. Auf dieser Grundlage soll eine andere Finanzierungsstruktur erarbeitet werden, welche die Eidgenossenschaft etwas entlastet.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt in der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 für den Bundeshaushalt (KOP 2012/13) vom 1. September 2010, den Bundesbeitrag an das Nationalgestüt per Ende 2011 zu streichen. Wie im Rahmen der Beantwortung der entsprechenden parlamentarischen Vorstösse signalisiert, würde der Bundesrat eine Übernahme des Gestüts durch eine private Trägerschaft begrüssen. Diskussionen mit den betroffenen Akteuren sind im Gange. Dabei werden auch Alternativen mit einem Engagement des Bundes geprüft, was zum Fortbestand des Gestüts beitragen würde. Nach Auffassung des Bundesrates soll jedoch die private Beteiligung gewichtiger sein als eine allfällige Beteiligung des Bundes. Es ist Aufgabe des Parlamentes, im Rahmen der Debatte über KOP 2012/13 über die Zukunft des Gestüts zu entscheiden.</p><p>In Artikel 147 des Landwirtschaftsgesetzes findet sich eine Kann-Formulierung. Eine weiter gehende gesetzliche Regelung würde lediglich den Spielraum des Bundes einschränken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 147 des Landwirtschaftsgesetzes vorzuschlagen. Darin soll sich die Eidgenossenschaft verpflichten, ein Nationalgestüt zu betreiben und dieses nachhaltig zu finanzieren. Die Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit (Ausbildung, Forschung, Erhaltung der Biodiversität) sollen von der Eidgenossenschaft finanziert werden. Leistungen, die einen Nutzen für Private darstellen, sollen diesen zu angemessenen Konditionen verrechnet werden.</p>
- Gestüt als nationale Aufgabe
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