Hohes Niveau der Schweizer Hochschulen sichern

ShortId
10.3771
Id
20103771
Updated
28.07.2023 12:24
Language
de
Title
Hohes Niveau der Schweizer Hochschulen sichern
AdditionalIndexing
32;Mittelschule;Hochschulförderung;Qualitätssicherung;Hochschulwesen
1
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L04K13020502, Mittelschule
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie die Interpellantin festhält, weist die tertiäre Bildung in der Schweiz im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau auf, und unsere Hochschulen gehören zu den besten der Welt. Die grösste Herausforderung wird somit sein, diese hohe Qualität, insbesondere vor dem Hintergrund der immer noch wachsenden Studierendenzahlen, nachhaltig zu sichern und zu stärken sowie im Bereich Forschung und Innovation die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum zu steigern. Der Bundesrat wird in den sich in Planung befindenden Kreditbotschaften über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaften) 2012 und 2013-2016 eine Gesamtsicht der kommenden Herausforderungen des gesamten BFI-Bereichs darlegen. Er wird darin auch konkrete Massnahmen, wie der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen diesen Herausforderungen begegnen kann, vorschlagen. In diesem Kontext ist auch auf die vom Bundesrat im Juni 2010 verabschiedete internationale Strategie im BFI-Bereich zu verweisen.</p><p>2. Gemäss Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a Abs. 3 BV) haben Bund und Kantone gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen gewährleistet ist. Die Qualitätssicherung nimmt folglich im HFKG einen wichtigen Platz ein: Bund und Kantone werden gemäss Entwurf des HFKG über den Erlass von Richtlinien sowie im Rahmen der institutionellen Akkreditierung gemeinsam dafür sorgen, dass die Hochschulen eigene Qualitätssicherungssysteme einrichten und die Qualitätssicherung nach nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam stattfindet. Für die eigentliche Qualitätssicherung sind jedoch die Hochschulen zuständig. Neu wird die institutionelle Akkreditierung Voraussetzung sein für das Führen der Bezeichnungen Universität, Fachhochschule und pädagogische Hochschule. Sie ist weiter notwendige Voraussetzung für die beitragsrechtliche Anerkennung durch den Bund.</p><p>3. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Durchlässigkeit des Bildungsraumes zu sorgen (Art. 61a BV). Die Voraussetzungen dafür wurden in vielen Bereichen bereits geschaffen. Betreffend Durchlässigkeit zwischen allgemeinbildenden und den berufsbezogenen Bildungswegen beispielsweise haben Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmatura über eine Passerelle Zugang zu den universitären Hochschulen, während Inhaber und Inhaberinnen einer gymnasialen Matura nach einem einjährigen Praktikum ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen können. Weiter können Inhaber und Inhaberinnen von Abschlüssen der höheren Berufsbildung fachbereichsbezogen bis zu 50 Prozent der zu erbringenden Studienleistungen an ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule anrechnen lassen. Um schliesslich den Eintritt in ein Fachhochschul-Master-Studium zu erleichtern, hat die zuständige Rektorenkonferenz Empfehlungen zur Anrechnung von Qualifikationen aus Berufspraxis / qualifizierender Weiterbildung an Master-Studiengängen in Fachhochschulen erlassen. Auch der Wechsel zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen bzw. pädagogischen Hochschulen wird bereits heute über eine Vereinbarung der drei Rektorenkonferenzen geregelt. Sie bezeichnet abschliessend, welche Übertritte von Bachelor- zu Master-Studiengängen verschiedener Hochschultypen bei entsprechender fachlicher Ausrichtung möglich sind. Zur Vermeidung eines unerwünschten Qualitätsverlusts können bei einem Wechsel zusätzliche Studienleistungen verlangt werden. Momentan ist es noch zu früh, um abzuschätzen, ob diese Übertrittsregelungen im gewünschten Rahmen genutzt werden.</p><p>Die Schweizerische Universitätskonferenz hat die Rektorenkonferenzen beauftragt, die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen in einem Bericht zu evaluieren. Der Bericht wird voraussichtlich 2011 erscheinen und die Basis liefern für das Ergreifen allfälliger Massnahmen. Gemäss Entwurf des HFKG kann der Hochschulkonferenz die Zuständigkeit übertragen werden, Vorschriften über die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen zu erlassen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bundesrat zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf ortet.</p><p>4. Der Bundesrat setzt sich für eine hohe Qualität der schweizerischen Maturität ein. Ein Ziel der Qualitätssicherung ist es, den prüfungsfreien Zugang zum universitären Hochschulstudium oder zum Studium an einer pädagogischen Hochschule mit einer schweizerischen gymnasialen Maturität als Regelfall aufrechterhalten zu können. Die Evaluation der Maturitätsreform Evamar II kam 2008 zu einem grundsätzlich positiven Befund bezüglich der Qualität des schweizerischen Gymnasiums, zeigt jedoch auch Schwächen auf. Aus diesem Grund sind aus der Sicht des Bundesrates Massnahmen zur Qualitätssicherung und besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse anzustreben. Da aber Bund und Kantone gemeinsam für das Maturitätsreglement (MAR) zuständig sind, müssen solche Massnahmen mit der EDK diskutiert werden. Diese Gespräche sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Hochschulen gehören weltweit zu den besten. Über 70 Prozent der Studierenden in der Schweiz studieren an einer der Top-200-Universitäten des Shanghai-Rankings. Zum Vergleich: In den USA oder in Deutschland liegt diese Quote bei knapp 20 Prozent. Das hohe Niveau der Schweizer Hochschulen stellt einen entscheidenden Standortvorteil im internationalen Wettbewerb dar. Diesem Vorteil muss nachhaltig Sorge getragen werden. Ich ersuche deshalb den Bundesrat, folgende vier Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind aus der Sicht des Bundesrates die grössten Herausforderungen, die in nächster Zeit auf die Schweizer Hochschulen zukommen? Wie können bzw. sollen diese Herausforderungen gemeistert werden?</p><p>2. Welche Rolle in der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung der Schweizer Hochschulen misst er den laufenden Arbeiten am Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) bei?</p><p>3. Wo ortet er Handlungsbedarf in Bezug auf die Durchlässigkeit auf der tertiären Bildungsstufe? Sollten weitere Möglichkeiten geschaffen werden, zwischen den einzelnen Bildungswegen zu wechseln (z. B. durch eine stärkere Berücksichtigung nichtschulischer, d. h. beruflicher oder aussercurricularer Erfahrungen)? Oder führen bestimmte bestehende Durchlässigkeiten gar zu einem unerwünschten Qualitätsverlust?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass am universellen und prüfungsfreien Zugang zum Hochschulstudium mit einer schweizerischen gymnasialen Maturität langfristig festgehalten werden soll? Wenn ja, wie kann die Qualität an den Schweizer Gymnasien aufrechterhalten bzw. wie können die bestehenden kantonalen/regionalen Qualitätsunterschiede beseitigt werden?</p>
  • Hohes Niveau der Schweizer Hochschulen sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie die Interpellantin festhält, weist die tertiäre Bildung in der Schweiz im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau auf, und unsere Hochschulen gehören zu den besten der Welt. Die grösste Herausforderung wird somit sein, diese hohe Qualität, insbesondere vor dem Hintergrund der immer noch wachsenden Studierendenzahlen, nachhaltig zu sichern und zu stärken sowie im Bereich Forschung und Innovation die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum zu steigern. Der Bundesrat wird in den sich in Planung befindenden Kreditbotschaften über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaften) 2012 und 2013-2016 eine Gesamtsicht der kommenden Herausforderungen des gesamten BFI-Bereichs darlegen. Er wird darin auch konkrete Massnahmen, wie der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen diesen Herausforderungen begegnen kann, vorschlagen. In diesem Kontext ist auch auf die vom Bundesrat im Juni 2010 verabschiedete internationale Strategie im BFI-Bereich zu verweisen.</p><p>2. Gemäss Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a Abs. 3 BV) haben Bund und Kantone gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen gewährleistet ist. Die Qualitätssicherung nimmt folglich im HFKG einen wichtigen Platz ein: Bund und Kantone werden gemäss Entwurf des HFKG über den Erlass von Richtlinien sowie im Rahmen der institutionellen Akkreditierung gemeinsam dafür sorgen, dass die Hochschulen eigene Qualitätssicherungssysteme einrichten und die Qualitätssicherung nach nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam stattfindet. Für die eigentliche Qualitätssicherung sind jedoch die Hochschulen zuständig. Neu wird die institutionelle Akkreditierung Voraussetzung sein für das Führen der Bezeichnungen Universität, Fachhochschule und pädagogische Hochschule. Sie ist weiter notwendige Voraussetzung für die beitragsrechtliche Anerkennung durch den Bund.</p><p>3. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Durchlässigkeit des Bildungsraumes zu sorgen (Art. 61a BV). Die Voraussetzungen dafür wurden in vielen Bereichen bereits geschaffen. Betreffend Durchlässigkeit zwischen allgemeinbildenden und den berufsbezogenen Bildungswegen beispielsweise haben Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmatura über eine Passerelle Zugang zu den universitären Hochschulen, während Inhaber und Inhaberinnen einer gymnasialen Matura nach einem einjährigen Praktikum ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen können. Weiter können Inhaber und Inhaberinnen von Abschlüssen der höheren Berufsbildung fachbereichsbezogen bis zu 50 Prozent der zu erbringenden Studienleistungen an ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule anrechnen lassen. Um schliesslich den Eintritt in ein Fachhochschul-Master-Studium zu erleichtern, hat die zuständige Rektorenkonferenz Empfehlungen zur Anrechnung von Qualifikationen aus Berufspraxis / qualifizierender Weiterbildung an Master-Studiengängen in Fachhochschulen erlassen. Auch der Wechsel zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen bzw. pädagogischen Hochschulen wird bereits heute über eine Vereinbarung der drei Rektorenkonferenzen geregelt. Sie bezeichnet abschliessend, welche Übertritte von Bachelor- zu Master-Studiengängen verschiedener Hochschultypen bei entsprechender fachlicher Ausrichtung möglich sind. Zur Vermeidung eines unerwünschten Qualitätsverlusts können bei einem Wechsel zusätzliche Studienleistungen verlangt werden. Momentan ist es noch zu früh, um abzuschätzen, ob diese Übertrittsregelungen im gewünschten Rahmen genutzt werden.</p><p>Die Schweizerische Universitätskonferenz hat die Rektorenkonferenzen beauftragt, die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen in einem Bericht zu evaluieren. Der Bericht wird voraussichtlich 2011 erscheinen und die Basis liefern für das Ergreifen allfälliger Massnahmen. Gemäss Entwurf des HFKG kann der Hochschulkonferenz die Zuständigkeit übertragen werden, Vorschriften über die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen zu erlassen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bundesrat zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf ortet.</p><p>4. Der Bundesrat setzt sich für eine hohe Qualität der schweizerischen Maturität ein. Ein Ziel der Qualitätssicherung ist es, den prüfungsfreien Zugang zum universitären Hochschulstudium oder zum Studium an einer pädagogischen Hochschule mit einer schweizerischen gymnasialen Maturität als Regelfall aufrechterhalten zu können. Die Evaluation der Maturitätsreform Evamar II kam 2008 zu einem grundsätzlich positiven Befund bezüglich der Qualität des schweizerischen Gymnasiums, zeigt jedoch auch Schwächen auf. Aus diesem Grund sind aus der Sicht des Bundesrates Massnahmen zur Qualitätssicherung und besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse anzustreben. Da aber Bund und Kantone gemeinsam für das Maturitätsreglement (MAR) zuständig sind, müssen solche Massnahmen mit der EDK diskutiert werden. Diese Gespräche sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Hochschulen gehören weltweit zu den besten. Über 70 Prozent der Studierenden in der Schweiz studieren an einer der Top-200-Universitäten des Shanghai-Rankings. Zum Vergleich: In den USA oder in Deutschland liegt diese Quote bei knapp 20 Prozent. Das hohe Niveau der Schweizer Hochschulen stellt einen entscheidenden Standortvorteil im internationalen Wettbewerb dar. Diesem Vorteil muss nachhaltig Sorge getragen werden. Ich ersuche deshalb den Bundesrat, folgende vier Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind aus der Sicht des Bundesrates die grössten Herausforderungen, die in nächster Zeit auf die Schweizer Hochschulen zukommen? Wie können bzw. sollen diese Herausforderungen gemeistert werden?</p><p>2. Welche Rolle in der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung der Schweizer Hochschulen misst er den laufenden Arbeiten am Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) bei?</p><p>3. Wo ortet er Handlungsbedarf in Bezug auf die Durchlässigkeit auf der tertiären Bildungsstufe? Sollten weitere Möglichkeiten geschaffen werden, zwischen den einzelnen Bildungswegen zu wechseln (z. B. durch eine stärkere Berücksichtigung nichtschulischer, d. h. beruflicher oder aussercurricularer Erfahrungen)? Oder führen bestimmte bestehende Durchlässigkeiten gar zu einem unerwünschten Qualitätsverlust?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass am universellen und prüfungsfreien Zugang zum Hochschulstudium mit einer schweizerischen gymnasialen Maturität langfristig festgehalten werden soll? Wenn ja, wie kann die Qualität an den Schweizer Gymnasien aufrechterhalten bzw. wie können die bestehenden kantonalen/regionalen Qualitätsunterschiede beseitigt werden?</p>
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