Umweltverschmutzung. Einführung von Umweltzonen
- ShortId
-
10.3778
- Id
-
20103778
- Updated
-
27.07.2023 19:46
- Language
-
de
- Title
-
Umweltverschmutzung. Einführung von Umweltzonen
- AdditionalIndexing
-
48;52;Verordnung;touristisches Gebiet;Verkehrszeichengebung;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;Strassenverkehrsordnung;europäische Norm;Aufgaben des Parlaments;Gesetzgebungsverfahren;Luftreinhaltung;Schutzgebiet
- 1
-
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
- L05K0503010103, Verordnung
- L06K070601020102, europäische Norm
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L05K0704030109, touristisches Gebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das UVEK hat am 27. August 2010 die Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen eröffnet, die noch bis zum 26. November 2010 dauert. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen soll darüber beschlossen werden, ob und wie das Vorhaben weiterverfolgt werden soll. Die nachfolgenden Antworten orientieren sich deshalb ausschliesslich an den in die Anhörung gegebenen Vorschlägen.</p><p>1. Die Verordnungsentwürfe stützen sich auf die Rechtsetzungskompetenzen des Bundesrates in Artikel 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und in Artikel 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01). Der Bundesrat ist demnach ausschliesslich zuständig für den Entscheid, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt die vorgeschlagenen Verordnungen in Kraft gesetzt werden.</p><p>2. Der Verordnungsentwurf sieht ein Vignettensystem vor (schwarze, graue, weisse und goldene Vignetten). Welche Vignette ein bestimmtes Fahrzeug erhalten soll, hängt von seinen Emissionswerten ab: je besser die Abgaskategorie, desto heller die zugeteilte Vignette. Die entsprechende Zuteilungstabelle übernimmt die Euro-Abgasstufen (Euro 1 bis Euro 5). Entspricht zum Beispiel ein benzingetriebener Personenwagen der Abgasstufe Euro 2, erhält er eine graue Vignette. Entspricht er aber der Abgasstufe Euro 3, erhält er eine weisse Vignette.</p><p>3. Für den Vollzug der vorgeschlagenen Regelung sind die Kantone zuständig. Die bundesrechtliche Regelung sieht bereits Ausnahmen von der Vignettenpflicht vor, so zum Beispiel für den öffentlichen Verkehr. Die Kantone haben die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu gestatten und beispielsweise Gewerbebetriebe von der Vignettenpflicht zu befreien.</p><p>4. Der bundesrätliche Verordnungsentwurf sieht keine Ausnahmen für ausländische Touristen vor. Die Kantone können jedoch gestützt auf ihre Kompetenz (vgl. die Antwort auf die Frage 3) entsprechende Ausnahmen einführen, wenn sie dies als verhältnismässig erachten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist vorgesehen, bis 2015 sogenannte "Umweltzonen" einzurichten. Dabei handelt es sich um Zonen, die von gewissen Motorfahrzeugen mit besonders hohem Schadstoffausstoss nicht mehr befahren werden dürfen. </p><p>Damit solche Umweltzonen eingeführt werden können, müssen namentlich folgende Verordnungen geändert werden:</p><p>- die Signalisationsverordnung, um entsprechende Verkehrssignale festzulegen;</p><p>- die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge für das Anbringen einer Plakette oder eines Klebers an den Fahrzeugen;</p><p>- die Verkehrsregelnverordnung, damit die Einhaltung dieser Massnahme kontrolliert werden kann.</p><p>- Zudem wird es vermutlich notwendig sein, eine neue Bundesverordnung über die Umweltzonen zu schaffen, um die Massnahmen der Kantone zu vereinheitlichen.</p><p>Die vorgesehenen Massnahmen werden die Gewohnheiten der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker empfindlich beeinflussen, und ich möchte dem Bundesrat bereits jetzt die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Wird die Einrichtung von Umweltzonen ausschliesslich auf dem Verordnungsweg durchgesetzt, oder kann das Parlament darüber befinden?</p><p>2. Kann der Bundesrat bereits Angaben dazu machen, welche Euro-Norm als Richtwert gelten wird? (Euro 2: Fahrzeuge, die ab 1996 in den Verkehr gebracht wurden, Euro 3 für solche ab 2000, Euro 4 für solche ab 2005)</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit touristische Aktivitäten und Geschäftstätigkeiten in den Stadtzentren nicht beeinträchtigt werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, für ausländische Touristinnen und Touristen Ausnahmen vorzusehen?</p>
- Umweltverschmutzung. Einführung von Umweltzonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das UVEK hat am 27. August 2010 die Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen eröffnet, die noch bis zum 26. November 2010 dauert. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen soll darüber beschlossen werden, ob und wie das Vorhaben weiterverfolgt werden soll. Die nachfolgenden Antworten orientieren sich deshalb ausschliesslich an den in die Anhörung gegebenen Vorschlägen.</p><p>1. Die Verordnungsentwürfe stützen sich auf die Rechtsetzungskompetenzen des Bundesrates in Artikel 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und in Artikel 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01). Der Bundesrat ist demnach ausschliesslich zuständig für den Entscheid, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt die vorgeschlagenen Verordnungen in Kraft gesetzt werden.</p><p>2. Der Verordnungsentwurf sieht ein Vignettensystem vor (schwarze, graue, weisse und goldene Vignetten). Welche Vignette ein bestimmtes Fahrzeug erhalten soll, hängt von seinen Emissionswerten ab: je besser die Abgaskategorie, desto heller die zugeteilte Vignette. Die entsprechende Zuteilungstabelle übernimmt die Euro-Abgasstufen (Euro 1 bis Euro 5). Entspricht zum Beispiel ein benzingetriebener Personenwagen der Abgasstufe Euro 2, erhält er eine graue Vignette. Entspricht er aber der Abgasstufe Euro 3, erhält er eine weisse Vignette.</p><p>3. Für den Vollzug der vorgeschlagenen Regelung sind die Kantone zuständig. Die bundesrechtliche Regelung sieht bereits Ausnahmen von der Vignettenpflicht vor, so zum Beispiel für den öffentlichen Verkehr. Die Kantone haben die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu gestatten und beispielsweise Gewerbebetriebe von der Vignettenpflicht zu befreien.</p><p>4. Der bundesrätliche Verordnungsentwurf sieht keine Ausnahmen für ausländische Touristen vor. Die Kantone können jedoch gestützt auf ihre Kompetenz (vgl. die Antwort auf die Frage 3) entsprechende Ausnahmen einführen, wenn sie dies als verhältnismässig erachten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist vorgesehen, bis 2015 sogenannte "Umweltzonen" einzurichten. Dabei handelt es sich um Zonen, die von gewissen Motorfahrzeugen mit besonders hohem Schadstoffausstoss nicht mehr befahren werden dürfen. </p><p>Damit solche Umweltzonen eingeführt werden können, müssen namentlich folgende Verordnungen geändert werden:</p><p>- die Signalisationsverordnung, um entsprechende Verkehrssignale festzulegen;</p><p>- die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge für das Anbringen einer Plakette oder eines Klebers an den Fahrzeugen;</p><p>- die Verkehrsregelnverordnung, damit die Einhaltung dieser Massnahme kontrolliert werden kann.</p><p>- Zudem wird es vermutlich notwendig sein, eine neue Bundesverordnung über die Umweltzonen zu schaffen, um die Massnahmen der Kantone zu vereinheitlichen.</p><p>Die vorgesehenen Massnahmen werden die Gewohnheiten der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker empfindlich beeinflussen, und ich möchte dem Bundesrat bereits jetzt die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Wird die Einrichtung von Umweltzonen ausschliesslich auf dem Verordnungsweg durchgesetzt, oder kann das Parlament darüber befinden?</p><p>2. Kann der Bundesrat bereits Angaben dazu machen, welche Euro-Norm als Richtwert gelten wird? (Euro 2: Fahrzeuge, die ab 1996 in den Verkehr gebracht wurden, Euro 3 für solche ab 2000, Euro 4 für solche ab 2005)</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit touristische Aktivitäten und Geschäftstätigkeiten in den Stadtzentren nicht beeinträchtigt werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, für ausländische Touristinnen und Touristen Ausnahmen vorzusehen?</p>
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