Roaming-Probleme im Ausland. Schnelle Lösung gegen Rechnungsschocks

ShortId
10.3782
Id
20103782
Updated
27.07.2023 21:23
Language
de
Title
Roaming-Probleme im Ausland. Schnelle Lösung gegen Rechnungsschocks
AdditionalIndexing
34;Telekommunikationsindustrie;Europäische Union;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;Mobiltelefon;Ausland;Preisaufschlag
1
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L03K100103, Ausland
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K11050410, Preisaufschlag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mehr und mehr Schweizer haben ein webfähiges Mobiltelefon (Smartphone) und brauchen dies auch im Ausland. Bei ihrer Rückkehr erleben sie wegen der hohen Datenroaminggebühren zwischen den Ländern unliebsame Überraschungen in Form von massiv überhöhten Rechnungen von Tausenden von Franken. </p><p>Die Schweizer Bürger werden im Gegensatz zu denen aus der EU nur ungenügend gegen solche Rechnungsschocks geschützt. Heute wird nur ein SMS zugestellt, welches beim Grenzübergang auf hohe Kosten hinweist. In der EU gibt es eine wirkungsvolle Kostenbremse mit einem fixen Betrag. Danach muss der Kunde bewusst diese Kostenbremse aufheben.</p><p>Die Lösung ist, dass bei Erreichung der Kostengrenze dem Handybenutzer eine Mitteilung zugestellt wird oder analog der Kreditkarte die weitere Handynutzung gesperrt wird, wenn die frei bestimmte Kostenlimite überschritten wird.</p><p>Eine Gesetzesrevision zur Senkung von Roaminggebühren ist sehr langwierig. Bis das realisiert ist, gehen die Schweizer noch ein paarmal ins Ausland. Der Bundesrat soll deshalb über geeignete Stellen (Comcom oder Preisüberwacher) z. B. am runden Tisch Druck auf die Mobilfunkanbieter ausüben, damit einerseits eine solche Kostenbremse und andere Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz eingeführt werden und andererseits die Roaminggebühren in der Schweiz weiter gesenkt werden. </p><p>Ein solches Vorgehen ist vielversprechender und sollte schnellere und bessere Resultate zeigen als eine Gesetzesrevision oder Abkommen mit anderen Ländern.</p>
  • <p>Mit der letzten Revision der Fernmeldedienstverordnung vom 4. November 2009 hat der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen verstärkt, die Konsumentinnen und Konsumenten bei der mobilen Kommunikation vor ungewollt hohen Kosten schützen sollen. So hat er im Bereich des sog. Roamings die schweizerischen Anbieterinnen verpflichtet, ihre Kundschaft beim Einreisen in ein anderes Land unverzüglich zu informieren, welche Kosten dort bei der mobilen Sprach- bzw. Datenkommunikation anfallen. Im Gegensatz zur entsprechenden EU-Regelung, welche nur innerhalb der EU (bzw. des EWR) greift, gilt die schweizerische Vorschrift bei Reisen weltweit.</p><p>In der Zwischenzeit hat die EU zusätzliche Bestimmungen eingeführt, welche beim mobilen Datenverkehr im EU-Ausland (mobiles Datenroaming) grundsätzlich Datenmengen- bzw. Kostenobergrenzen vorsehen. Falls die Kundin oder der Kunde keine andere Obergrenze wählt, gilt in der EU seit 1. Juli 2010 eine Datenlimite, deren Kosten 50 Euro nicht übersteigen dürfen. </p><p>Wie der Bundesrat in Kapitel 3.3.9 seines Berichts in Erfüllung des Postulats der KVF-S vom 13. Januar 2009 (09.3002) ausführt, sollen vorerst mit den schweizerischen Transparenzbestimmungen, welche übrigens auch erst seit 1. Juli dieses Jahres in Kraft sind, Erfahrungen gesammelt und diese ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass Swisscom auf den 1. Dezember 2010 hin eine signifikante Reduktion ihrer Datenroaminggebühren angekündigt hat. Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, könnte der Bundesrat zu gegebener Zeit über eine Verordnungsänderung zusätzliche Massnahmen für mobile Datendienste beschliessen, die dem Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen dienen. Bei Notwendigkeit können somit entsprechende Verpflichtungen unter Beachtung der vorgesehenen Rechtsetzungsverfahren zeitgerecht erlassen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat hat zu prüfen, wie er über geeignete Stellen Druck auf die Mobilfunkbetreiber ausüben kann, um Schweizer Mobilabonnenten Rechnungsschocks zu ersparen, die im Ausland das Handy nutzen. Analog der Kostenbremse in der EU sollen damit überhöhte Roaminggebühren vermieden werden. </p><p>Der Bundesrat hat innert Jahresfrist das Parlament über die Aktivitäten und die Resultate zu informieren.</p>
  • Roaming-Probleme im Ausland. Schnelle Lösung gegen Rechnungsschocks
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mehr und mehr Schweizer haben ein webfähiges Mobiltelefon (Smartphone) und brauchen dies auch im Ausland. Bei ihrer Rückkehr erleben sie wegen der hohen Datenroaminggebühren zwischen den Ländern unliebsame Überraschungen in Form von massiv überhöhten Rechnungen von Tausenden von Franken. </p><p>Die Schweizer Bürger werden im Gegensatz zu denen aus der EU nur ungenügend gegen solche Rechnungsschocks geschützt. Heute wird nur ein SMS zugestellt, welches beim Grenzübergang auf hohe Kosten hinweist. In der EU gibt es eine wirkungsvolle Kostenbremse mit einem fixen Betrag. Danach muss der Kunde bewusst diese Kostenbremse aufheben.</p><p>Die Lösung ist, dass bei Erreichung der Kostengrenze dem Handybenutzer eine Mitteilung zugestellt wird oder analog der Kreditkarte die weitere Handynutzung gesperrt wird, wenn die frei bestimmte Kostenlimite überschritten wird.</p><p>Eine Gesetzesrevision zur Senkung von Roaminggebühren ist sehr langwierig. Bis das realisiert ist, gehen die Schweizer noch ein paarmal ins Ausland. Der Bundesrat soll deshalb über geeignete Stellen (Comcom oder Preisüberwacher) z. B. am runden Tisch Druck auf die Mobilfunkanbieter ausüben, damit einerseits eine solche Kostenbremse und andere Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz eingeführt werden und andererseits die Roaminggebühren in der Schweiz weiter gesenkt werden. </p><p>Ein solches Vorgehen ist vielversprechender und sollte schnellere und bessere Resultate zeigen als eine Gesetzesrevision oder Abkommen mit anderen Ländern.</p>
    • <p>Mit der letzten Revision der Fernmeldedienstverordnung vom 4. November 2009 hat der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen verstärkt, die Konsumentinnen und Konsumenten bei der mobilen Kommunikation vor ungewollt hohen Kosten schützen sollen. So hat er im Bereich des sog. Roamings die schweizerischen Anbieterinnen verpflichtet, ihre Kundschaft beim Einreisen in ein anderes Land unverzüglich zu informieren, welche Kosten dort bei der mobilen Sprach- bzw. Datenkommunikation anfallen. Im Gegensatz zur entsprechenden EU-Regelung, welche nur innerhalb der EU (bzw. des EWR) greift, gilt die schweizerische Vorschrift bei Reisen weltweit.</p><p>In der Zwischenzeit hat die EU zusätzliche Bestimmungen eingeführt, welche beim mobilen Datenverkehr im EU-Ausland (mobiles Datenroaming) grundsätzlich Datenmengen- bzw. Kostenobergrenzen vorsehen. Falls die Kundin oder der Kunde keine andere Obergrenze wählt, gilt in der EU seit 1. Juli 2010 eine Datenlimite, deren Kosten 50 Euro nicht übersteigen dürfen. </p><p>Wie der Bundesrat in Kapitel 3.3.9 seines Berichts in Erfüllung des Postulats der KVF-S vom 13. Januar 2009 (09.3002) ausführt, sollen vorerst mit den schweizerischen Transparenzbestimmungen, welche übrigens auch erst seit 1. Juli dieses Jahres in Kraft sind, Erfahrungen gesammelt und diese ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass Swisscom auf den 1. Dezember 2010 hin eine signifikante Reduktion ihrer Datenroaminggebühren angekündigt hat. Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, könnte der Bundesrat zu gegebener Zeit über eine Verordnungsänderung zusätzliche Massnahmen für mobile Datendienste beschliessen, die dem Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen dienen. Bei Notwendigkeit können somit entsprechende Verpflichtungen unter Beachtung der vorgesehenen Rechtsetzungsverfahren zeitgerecht erlassen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat hat zu prüfen, wie er über geeignete Stellen Druck auf die Mobilfunkbetreiber ausüben kann, um Schweizer Mobilabonnenten Rechnungsschocks zu ersparen, die im Ausland das Handy nutzen. Analog der Kostenbremse in der EU sollen damit überhöhte Roaminggebühren vermieden werden. </p><p>Der Bundesrat hat innert Jahresfrist das Parlament über die Aktivitäten und die Resultate zu informieren.</p>
    • Roaming-Probleme im Ausland. Schnelle Lösung gegen Rechnungsschocks

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