Helmtragpflicht für schnelle Elektrovelos

ShortId
10.3783
Id
20103783
Updated
28.07.2023 10:22
Language
de
Title
Helmtragpflicht für schnelle Elektrovelos
AdditionalIndexing
48;Elektrofahrzeug;Radfahrer/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Velo
1
  • L05K1803010501, Velo
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieses Jahr dürften rund 35 000 E-Bikes verkauft werden. Von Jahr zu Jahr verdoppelt sich die Zahl der verkauften E-Bikes. Gleichzeitig steigt ihre Leistungsfähigkeit aufgrund der technischen Entwicklung rasch an. Heute gibt es E-Bike-Modelle, die mühelos Spitzengeschwindigkeiten von über 50 Stundenkilometern erreichen. Während Fahrerinnen und Fahrer von Mofas (Töffli) einer Helmpflicht unterstehen, gibt es für die E-Bikes keine entsprechende Sicherheitsvorschrift. Das ist eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit, zumal angemessene gesetzliche Sicherheitsvorschriften für die Unfallprävention bei E-Bikes fehlen bzw. von der technischen Entwicklung überholt worden sind. </p><p>Grundsätzlich ist der Trend hin zu E-Bikes zu begrüssen. Sie können dazu motivieren, vom Auto oder Motorrad auf ein emissionsarmes Fortbewegungsmittel umzusteigen, welches auch der Bewegungsförderung dient. </p><p>Die Ungleichbehandlung im Vergleich zum Mofa ist aber aus Sicht der Unfallprävention nicht gerechtfertigt. E-Bikes sind mit ähnlichen oder gar höheren Geschwindigkeiten als herkömmliche Mofas unterwegs, und die Lenkenden sind besonderen Risiken ausgesetzt:</p><p>- Ungeübtere erreichen auf dem E-Bike oft unerwartet hohe Geschwindigkeiten, welche sie allenfalls nicht beherrschen. Viele sind sich kaum bewusst, wie stark die entsprechenden Brems- und Anhaltewege steigen.</p><p>- Velofahrerinnen und -fahrer werden aufgrund ihrer schmalen Silhouette oft nur schlecht wahrgenommen. Sind die Fahrräder dank Tretunterstützung schneller als üblich, steigt das Risiko, dass diese übersehen werden. </p><p>- Elektrovelos sind wie herkömmliche Fahrräder nahezu geräuschlos. Gerade für Fussgänger und andere Fahrradlenker entfällt dadurch die akustische Wahrnehmbarkeit, was sich gepaart mit der erhöhten Geschwindigkeit negativ auswirken kann.</p><p>Alle diese Risiken erhöhen die Unfallgefahr für E-Bikes. Die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms kann schwerwiegende Kopfverletzungen verhindern. Daher ist ein Velohelm oder allenfalls ein für schnelle Elektrovelos speziell entwickelter Schutzhelm vorzuschreiben.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage Weber-Gobet 10.5389, "Helmtragpflicht für Elektrovelos", seine Bereitschaft erklärt, zu prüfen, ob die diesbezüglichen Vorschriften angepasst werden müssen. Bevor die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, will er sich aber nicht verbindlich festlegen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Abänderungsantrag stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sicherheitsbestimmungen für Elektrovelos (E-Bikes) der technischen Entwicklung anzupassen. Es ist eine Helmtragpflicht für E-Bikes einzuführen, deren elektrische Tretunterstützung nicht auf maximal 25 Stundenkilometer begrenzt ist.</p>
  • Helmtragpflicht für schnelle Elektrovelos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieses Jahr dürften rund 35 000 E-Bikes verkauft werden. Von Jahr zu Jahr verdoppelt sich die Zahl der verkauften E-Bikes. Gleichzeitig steigt ihre Leistungsfähigkeit aufgrund der technischen Entwicklung rasch an. Heute gibt es E-Bike-Modelle, die mühelos Spitzengeschwindigkeiten von über 50 Stundenkilometern erreichen. Während Fahrerinnen und Fahrer von Mofas (Töffli) einer Helmpflicht unterstehen, gibt es für die E-Bikes keine entsprechende Sicherheitsvorschrift. Das ist eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit, zumal angemessene gesetzliche Sicherheitsvorschriften für die Unfallprävention bei E-Bikes fehlen bzw. von der technischen Entwicklung überholt worden sind. </p><p>Grundsätzlich ist der Trend hin zu E-Bikes zu begrüssen. Sie können dazu motivieren, vom Auto oder Motorrad auf ein emissionsarmes Fortbewegungsmittel umzusteigen, welches auch der Bewegungsförderung dient. </p><p>Die Ungleichbehandlung im Vergleich zum Mofa ist aber aus Sicht der Unfallprävention nicht gerechtfertigt. E-Bikes sind mit ähnlichen oder gar höheren Geschwindigkeiten als herkömmliche Mofas unterwegs, und die Lenkenden sind besonderen Risiken ausgesetzt:</p><p>- Ungeübtere erreichen auf dem E-Bike oft unerwartet hohe Geschwindigkeiten, welche sie allenfalls nicht beherrschen. Viele sind sich kaum bewusst, wie stark die entsprechenden Brems- und Anhaltewege steigen.</p><p>- Velofahrerinnen und -fahrer werden aufgrund ihrer schmalen Silhouette oft nur schlecht wahrgenommen. Sind die Fahrräder dank Tretunterstützung schneller als üblich, steigt das Risiko, dass diese übersehen werden. </p><p>- Elektrovelos sind wie herkömmliche Fahrräder nahezu geräuschlos. Gerade für Fussgänger und andere Fahrradlenker entfällt dadurch die akustische Wahrnehmbarkeit, was sich gepaart mit der erhöhten Geschwindigkeit negativ auswirken kann.</p><p>Alle diese Risiken erhöhen die Unfallgefahr für E-Bikes. Die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms kann schwerwiegende Kopfverletzungen verhindern. Daher ist ein Velohelm oder allenfalls ein für schnelle Elektrovelos speziell entwickelter Schutzhelm vorzuschreiben.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage Weber-Gobet 10.5389, "Helmtragpflicht für Elektrovelos", seine Bereitschaft erklärt, zu prüfen, ob die diesbezüglichen Vorschriften angepasst werden müssen. Bevor die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, will er sich aber nicht verbindlich festlegen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Abänderungsantrag stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sicherheitsbestimmungen für Elektrovelos (E-Bikes) der technischen Entwicklung anzupassen. Es ist eine Helmtragpflicht für E-Bikes einzuführen, deren elektrische Tretunterstützung nicht auf maximal 25 Stundenkilometer begrenzt ist.</p>
    • Helmtragpflicht für schnelle Elektrovelos

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