Härtere Sanktionen für den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln
- ShortId
-
10.3786
- Id
-
20103786
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
-
Härtere Sanktionen für den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsrisiko;betrügerisches Handelsgeschäft;Medikamentenkonsum;strafbare Handlung;Medikamentenmissbrauch;Nachahmung;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L05K0706010307, Nachahmung
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L06K010503010202, Medikamentenkonsum
- L05K0101020103, Medikamentenmissbrauch
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fälschung und der Schmuggel von Arzneimitteln nehmen weltweit zu; jeden Tag nehmen in Europa ungefähr 200 000 Personen gefälschte Arzneimittel ein. Dies stellt für die öffentliche Gesundheit eine gefährliche Bedrohung dar, gegen die mit allen möglichen und sinnvollen Massnahmen vorgegangen werden muss. Man bedenke zum Beispiel, dass manche anabole Steroide schneller abhängig machen als Betäubungsmittel. Für Einzelpersonen sowie die Gesellschaft insgesamt kann diese Entwicklung dramatische Auswirkungen haben und beträchtliche Kosten verursachen. Ausserdem ist es zurzeit attraktiver, einträglicher und vor allem weniger riskant, sich dem Handel mit falschen Medikamenten oder Heilmitteln ohne Rezepte zu widmen, als mit Betäubungsmitteln zu handeln. Auch wenn unser Land von dieser Bedrohung offenbar noch eher verschont geblieben ist, muss alles unternommen werden, um zu verhindern, dass es zu einer Drehscheibe für solche Delikte wird. Es muss ebenfalls verhindert werden, dass die Vertriebskette für Arzneimittel in der Schweiz durch gefälschte Produkte "verschmutzt" wird, mit allen Auswirkungen, die dadurch für die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger entstehen könnten. Dazu müssen die Strafmassnahmen beträchtlich verschärft und die administrativen Massnahmen verbessert werden, und es muss sichergestellt werden, dass die Gelder aus solchen illegalen Machenschaften systematisch beschlagnahmt werden. Ausserdem ist es wichtig, dass die Bussen ebenfalls zu einem Instrument der Abschreckung werden.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 12. Mai 2010 auf die am 17. März 2010 eingereichte Interpellation Parmelin 10.3170 angekündigt, wird die Frage härterer Sanktionen zur Bekämpfung der Fälschung von Arzneimitteln im Rahmen der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) geprüft. Bei dieser Prüfung ist auch der Entwurf der Medicrime Convention des Europarates (Council of Europe convention on counterfeiting of medical products and similar crimes involving threats to public health) zu berücksichtigen, die der Europarat vermutlich Ende 2010 formell verabschieden wird.</p><p>Der derzeit diskutierte Entwurf beruht in strafrechtlicher Hinsicht auf drei Hauptpfeilern: auf der Einführung des Tatbestands einer abstrakten Gefährdung, auf höheren Strafen für begangene Verstösse und auf der Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, besondere Ermittlungsmassnahmen durchzuführen (Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Kontrolle von Lieferungen). Diese drei Pfeiler bewirken alle, dass sich die Systeme zur Bekämpfung von Verstössen im Betäubungsmittelbereich bzw. im Arzneimittelbereich annähern, wie es die Motion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch die Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, um den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln und anderen vergleichbaren Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken, das heisst auf strafrechtlicher Ebene, in verwaltungstechnischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen.</p><p>Als Vorbild sollen dem Bundesrat dabei die Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels dienen. Durch die rechtliche Annäherung der Fälschung und des Schmuggels von Arzneimitteln und anderen vergleichbaren Heilmitteln an den Tatbestand des Drogenhandels wird ein stark abschreckendes Zeichen gesetzt und kann das Risiko einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit gemindert werden.</p>
- Härtere Sanktionen für den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Fälschung und der Schmuggel von Arzneimitteln nehmen weltweit zu; jeden Tag nehmen in Europa ungefähr 200 000 Personen gefälschte Arzneimittel ein. Dies stellt für die öffentliche Gesundheit eine gefährliche Bedrohung dar, gegen die mit allen möglichen und sinnvollen Massnahmen vorgegangen werden muss. Man bedenke zum Beispiel, dass manche anabole Steroide schneller abhängig machen als Betäubungsmittel. Für Einzelpersonen sowie die Gesellschaft insgesamt kann diese Entwicklung dramatische Auswirkungen haben und beträchtliche Kosten verursachen. Ausserdem ist es zurzeit attraktiver, einträglicher und vor allem weniger riskant, sich dem Handel mit falschen Medikamenten oder Heilmitteln ohne Rezepte zu widmen, als mit Betäubungsmitteln zu handeln. Auch wenn unser Land von dieser Bedrohung offenbar noch eher verschont geblieben ist, muss alles unternommen werden, um zu verhindern, dass es zu einer Drehscheibe für solche Delikte wird. Es muss ebenfalls verhindert werden, dass die Vertriebskette für Arzneimittel in der Schweiz durch gefälschte Produkte "verschmutzt" wird, mit allen Auswirkungen, die dadurch für die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger entstehen könnten. Dazu müssen die Strafmassnahmen beträchtlich verschärft und die administrativen Massnahmen verbessert werden, und es muss sichergestellt werden, dass die Gelder aus solchen illegalen Machenschaften systematisch beschlagnahmt werden. Ausserdem ist es wichtig, dass die Bussen ebenfalls zu einem Instrument der Abschreckung werden.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 12. Mai 2010 auf die am 17. März 2010 eingereichte Interpellation Parmelin 10.3170 angekündigt, wird die Frage härterer Sanktionen zur Bekämpfung der Fälschung von Arzneimitteln im Rahmen der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) geprüft. Bei dieser Prüfung ist auch der Entwurf der Medicrime Convention des Europarates (Council of Europe convention on counterfeiting of medical products and similar crimes involving threats to public health) zu berücksichtigen, die der Europarat vermutlich Ende 2010 formell verabschieden wird.</p><p>Der derzeit diskutierte Entwurf beruht in strafrechtlicher Hinsicht auf drei Hauptpfeilern: auf der Einführung des Tatbestands einer abstrakten Gefährdung, auf höheren Strafen für begangene Verstösse und auf der Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, besondere Ermittlungsmassnahmen durchzuführen (Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Kontrolle von Lieferungen). Diese drei Pfeiler bewirken alle, dass sich die Systeme zur Bekämpfung von Verstössen im Betäubungsmittelbereich bzw. im Arzneimittelbereich annähern, wie es die Motion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch die Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, um den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln und anderen vergleichbaren Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken, das heisst auf strafrechtlicher Ebene, in verwaltungstechnischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen.</p><p>Als Vorbild sollen dem Bundesrat dabei die Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels dienen. Durch die rechtliche Annäherung der Fälschung und des Schmuggels von Arzneimitteln und anderen vergleichbaren Heilmitteln an den Tatbestand des Drogenhandels wird ein stark abschreckendes Zeichen gesetzt und kann das Risiko einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit gemindert werden.</p>
- Härtere Sanktionen für den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln
Back to List