Neun obligatorische Schuljahre an der Volksschule sind genug

ShortId
10.3789
Id
20103789
Updated
27.07.2023 19:04
Language
de
Title
Neun obligatorische Schuljahre an der Volksschule sind genug
AdditionalIndexing
32;Verfassungsartikel;Schulkoordination;Volksschule;Vorschulstufe;Schulgesetzgebung;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K13020506, Volksschule
  • L04K13030115, Schulgesetzgebung
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K13020507, Vorschulstufe
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K13030116, Schulkoordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem Bildungsartikel 62 Absatz 4 in der Bundesverfassung wird eine einheitliche Regelung des Schuleintrittsalters verlangt, sollte keine Einigung der Kantone erfolgen, muss der Bund eingreifen und eine einheitliche Lösung vorgeben.</p><p>Am 21. Mai 2006 hat das Schweizervolk mit 86 Prozent den neuen Bildungsartikel 62 in die Bundesverfassung aufgenommen, welcher eine Harmonisierung der Volksschule verlangt. Das durch die EDK ausgearbeitete Harmos-Konkordat ist in der ganzen Schweiz stark umstritten. Der Hauptgrund liegt bei Artikel 5, der eine obligatorische Einschulung der vierjährigen Kinder verlangt, sowie bei Artikel 6, welcher die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit von bisher neun auf neu elf Jahre festlegt. Sieben Kantone haben das Konkordat bereits abgelehnt, somit ist kein einheitlicher Schuleintritt mehr möglich. Es besteht kein Grund, mit der Vorgabe zum Schuleintrittsalter mit den entsprechenden obligatorischen Schuljahren abzuwarten. Im Gegenteil, die Debatte um das Harmos-Konkordat wird mit der klaren Vorgabe des Bundes stark beruhigt.</p>
  • <p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage 09.5460 sowie die Interpellation 09.4166 von NR Brönnimann vom 30. November 2009 resp. 10. Dezember 2009 dargelegt, ist der Bundesrat der Überzeugung, dass Harmonisierung und Koordination im Schulbereich in erster Linie auf dem Weg der interkantonalen Zusammenarbeit geschehen sollen.</p><p>Das Konkordat Harmos wurde am 1. August 2009 in Kraft gesetzt, 15 Kantone sind ihm beigetreten, 7 haben es abgelehnt. Die Kantone, die somit die Harmonisierungsbestrebungen auf Ebene der obligatorischen Schule befürworten, stellen 76,3 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung dar.</p><p>Der Bundesrat sieht sich somit in seiner Auffassung bestätigt, dass keine Veranlassung besteht, in diesen Prozess, der von ihm aufmerksam verfolgt wird, einzugreifen. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist (31. Juli 2015) wird zu beurteilen sein, ob die Vorgaben gemäss Artikel 62 Absatz 4 BV erfüllt sind und wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht zu entscheiden, ob der Bund Vorgaben über die Dauer sowie die Harmonisierung des vorschulischen Unterrichts machen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird bezugnehmend auf den Bildungsartikel 62 Absatz 4 in der BV beauftragt, die obligatorische Schulzeit wie bisher auf neun Jahre festzulegen. Die zweijährige Vorschule können die Kantone autonom selber gestalten.</p>
  • Neun obligatorische Schuljahre an der Volksschule sind genug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem Bildungsartikel 62 Absatz 4 in der Bundesverfassung wird eine einheitliche Regelung des Schuleintrittsalters verlangt, sollte keine Einigung der Kantone erfolgen, muss der Bund eingreifen und eine einheitliche Lösung vorgeben.</p><p>Am 21. Mai 2006 hat das Schweizervolk mit 86 Prozent den neuen Bildungsartikel 62 in die Bundesverfassung aufgenommen, welcher eine Harmonisierung der Volksschule verlangt. Das durch die EDK ausgearbeitete Harmos-Konkordat ist in der ganzen Schweiz stark umstritten. Der Hauptgrund liegt bei Artikel 5, der eine obligatorische Einschulung der vierjährigen Kinder verlangt, sowie bei Artikel 6, welcher die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit von bisher neun auf neu elf Jahre festlegt. Sieben Kantone haben das Konkordat bereits abgelehnt, somit ist kein einheitlicher Schuleintritt mehr möglich. Es besteht kein Grund, mit der Vorgabe zum Schuleintrittsalter mit den entsprechenden obligatorischen Schuljahren abzuwarten. Im Gegenteil, die Debatte um das Harmos-Konkordat wird mit der klaren Vorgabe des Bundes stark beruhigt.</p>
    • <p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage 09.5460 sowie die Interpellation 09.4166 von NR Brönnimann vom 30. November 2009 resp. 10. Dezember 2009 dargelegt, ist der Bundesrat der Überzeugung, dass Harmonisierung und Koordination im Schulbereich in erster Linie auf dem Weg der interkantonalen Zusammenarbeit geschehen sollen.</p><p>Das Konkordat Harmos wurde am 1. August 2009 in Kraft gesetzt, 15 Kantone sind ihm beigetreten, 7 haben es abgelehnt. Die Kantone, die somit die Harmonisierungsbestrebungen auf Ebene der obligatorischen Schule befürworten, stellen 76,3 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung dar.</p><p>Der Bundesrat sieht sich somit in seiner Auffassung bestätigt, dass keine Veranlassung besteht, in diesen Prozess, der von ihm aufmerksam verfolgt wird, einzugreifen. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist (31. Juli 2015) wird zu beurteilen sein, ob die Vorgaben gemäss Artikel 62 Absatz 4 BV erfüllt sind und wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht zu entscheiden, ob der Bund Vorgaben über die Dauer sowie die Harmonisierung des vorschulischen Unterrichts machen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird bezugnehmend auf den Bildungsartikel 62 Absatz 4 in der BV beauftragt, die obligatorische Schulzeit wie bisher auf neun Jahre festzulegen. Die zweijährige Vorschule können die Kantone autonom selber gestalten.</p>
    • Neun obligatorische Schuljahre an der Volksschule sind genug

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