Gewerbliches Bürgschaftswesen als potenzielles Kriseninstrument

ShortId
10.3792
Id
20103792
Updated
28.07.2023 09:35
Language
de
Title
Gewerbliches Bürgschaftswesen als potenzielles Kriseninstrument
AdditionalIndexing
15;Gewerbe;Bürgschaft;Unternehmensgründung;Antikrisenplan;Kredit
1
  • L05K0507020101, Bürgschaft
  • L05K0705070202, Gewerbe
  • L03K110403, Kredit
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Förderung des gewerblichen Bürgschaftswesens soll gemäss dem geltenden Bundesgesetz die Erweiterung, Erneuerung und Gründung kleiner Unternehmen begünstigt werden. Diese Daueraufgabe stellt sich weiterhin.</p><p>Nachdem sich das gewerbliche Bürgschaftswesen als taugliches wirtschaftspolitisches Instrument erwiesen hat, drängt es sich daher auf, seinen verstärkten Einsatz in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten als Möglichkeit vorzusehen. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass es irgendwann wieder zu einer Krise bzw. Rezession kommen wird, es aber nicht voraussehbar ist, welcher Art diese Krise sein wird und mit welchen Instrumenten sie bekämpft werden muss. Es ist daher sinnvoll, im fraglichen Zeitpunkt eine Vielzahl möglicher anwendungsbereiter Instrumente zur Verfügung zu haben, um situationsgerecht reagieren zu können.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Möglichkeit erhalten, gegebenenfalls das gewerbliche Bürgschaftswesen auszuweiten und zu verstärken, um auch kleineren Unternehmen die Erhaltung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Die Verankerung dieser Möglichkeit im Gesetz sorgt auch dafür, dass diese Massnahme gegebenenfalls rechtzeitig ins Auge gefasst wird und die Modalitäten der Umsetzung rechtzeitig geprüft werden.</p>
  • <p>Der Einsatz des gewerblichen Bürgschaftswesens zur Krisenbekämpfung wurde vom Bundesrat bereits in der Beantwortung der Motion Hochreutener 09.3639 abgelehnt. Die wichtigsten Argumente hierbei waren:</p><p>- Eine Ausweitung des Bürgschaftswesens wäre keine Massnahme, die zeitlich befristet werden könnte und zur akuten Krisenbekämpfung dienen würde. Die Massnahme käme einem dauerhaften Ausbau des gewerblichen Bürgschaftswesens mit erheblicher Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gleich.</p><p>- Per Ende 2009 kamen rund 1900 KMU der insgesamt 300 000 marktwirtschaftlichen Unternehmungen der Schweiz in den Genuss einer Bürgschaft. Das Bürgschaftsvolumen betrug 188 Millionen Franken. Angesichts eines Kreditvolumens von 228 Milliarden Franken für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden in der Schweiz stellt das Bürgschaftswesen ein Nischenprodukt dar und wäre deshalb kaum ein geeignetes Instrument zur effektiven Krisenbekämpfung.</p><p>- Die Bürgschaftsgenossenschaften sind rechtlich unabhängige Organisationen. Eine erhebliche Limitenerhöhung hätte auch eine grössere finanzielle Beteiligung des Bundes am Bürgschaftssystem (Verlustbeteiligung, Verwaltungskosten, Kapital usw.) zur Folge. Deshalb müsste in diesem Fall das System generell überdacht werden.</p><p>Eine wie in der vorliegenden Motion geforderte gesetzliche Verankerung des Bürgschaftswesens als Kriseninstrument wäre mit grossen Umsetzungsproblemen verbunden. Im Gesetz müsste genau umschrieben werden, bei welcher Art von Krise und unter welchen Bedingungen das Instrument eingesetzt werden könnte, denn nicht jede Krise verlangt die gleichen Strategien zu ihrer Bewältigung. Der Einsatz des gewerblichen Bürgschaftswesens als Rettungsmassnahme bei einem konjunkturellen Einbruch birgt abgesehen vom Problem der Gleichbehandlung das Risiko, den notwendigen Strukturwandel zu behindern.</p><p>Im Gesetz wäre zudem der Rahmen einer möglichen Limitenerhöhung in Krisenzeiten zu fixieren (aktuelle Limite: 500 000 Franken). Aufgrund der heutigen gewerblichen Ausrichtung des Bürgschaftswesens und seiner Fokussierung auf Kleinunternehmungen würde das System bei einer Limitenerhöhung rasch mit Projekten industrieller Grösse konfrontiert, für welche Erfahrungs- und Referenzwerte fehlen.</p><p>Je nach gewählter Höhe der Limite wären andere Anpassungen im System nötig, die in jedem Fall viel Zeit beanspruchen würden. Es ist kaum realistisch, das System vorgängig im Hinblick auf verschiedene Eventualitäten auszubauen. Eine Anpassung wäre nur bei einem definitiven Ausbau möglich, was der Einführung eines neuen staatlichen Instrumentes gleichkäme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Vorschlag zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Erhöhung der Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen vorzuschlagen. Es ist eine Kompetenz des Bundesrates vorzusehen, die Limiten gegebenenfalls - insbesondere in Zeiten der Rezession und bei einer Kreditverknappung - zu erhöhen.</p>
  • Gewerbliches Bürgschaftswesen als potenzielles Kriseninstrument
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Förderung des gewerblichen Bürgschaftswesens soll gemäss dem geltenden Bundesgesetz die Erweiterung, Erneuerung und Gründung kleiner Unternehmen begünstigt werden. Diese Daueraufgabe stellt sich weiterhin.</p><p>Nachdem sich das gewerbliche Bürgschaftswesen als taugliches wirtschaftspolitisches Instrument erwiesen hat, drängt es sich daher auf, seinen verstärkten Einsatz in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten als Möglichkeit vorzusehen. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass es irgendwann wieder zu einer Krise bzw. Rezession kommen wird, es aber nicht voraussehbar ist, welcher Art diese Krise sein wird und mit welchen Instrumenten sie bekämpft werden muss. Es ist daher sinnvoll, im fraglichen Zeitpunkt eine Vielzahl möglicher anwendungsbereiter Instrumente zur Verfügung zu haben, um situationsgerecht reagieren zu können.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Möglichkeit erhalten, gegebenenfalls das gewerbliche Bürgschaftswesen auszuweiten und zu verstärken, um auch kleineren Unternehmen die Erhaltung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Die Verankerung dieser Möglichkeit im Gesetz sorgt auch dafür, dass diese Massnahme gegebenenfalls rechtzeitig ins Auge gefasst wird und die Modalitäten der Umsetzung rechtzeitig geprüft werden.</p>
    • <p>Der Einsatz des gewerblichen Bürgschaftswesens zur Krisenbekämpfung wurde vom Bundesrat bereits in der Beantwortung der Motion Hochreutener 09.3639 abgelehnt. Die wichtigsten Argumente hierbei waren:</p><p>- Eine Ausweitung des Bürgschaftswesens wäre keine Massnahme, die zeitlich befristet werden könnte und zur akuten Krisenbekämpfung dienen würde. Die Massnahme käme einem dauerhaften Ausbau des gewerblichen Bürgschaftswesens mit erheblicher Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gleich.</p><p>- Per Ende 2009 kamen rund 1900 KMU der insgesamt 300 000 marktwirtschaftlichen Unternehmungen der Schweiz in den Genuss einer Bürgschaft. Das Bürgschaftsvolumen betrug 188 Millionen Franken. Angesichts eines Kreditvolumens von 228 Milliarden Franken für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden in der Schweiz stellt das Bürgschaftswesen ein Nischenprodukt dar und wäre deshalb kaum ein geeignetes Instrument zur effektiven Krisenbekämpfung.</p><p>- Die Bürgschaftsgenossenschaften sind rechtlich unabhängige Organisationen. Eine erhebliche Limitenerhöhung hätte auch eine grössere finanzielle Beteiligung des Bundes am Bürgschaftssystem (Verlustbeteiligung, Verwaltungskosten, Kapital usw.) zur Folge. Deshalb müsste in diesem Fall das System generell überdacht werden.</p><p>Eine wie in der vorliegenden Motion geforderte gesetzliche Verankerung des Bürgschaftswesens als Kriseninstrument wäre mit grossen Umsetzungsproblemen verbunden. Im Gesetz müsste genau umschrieben werden, bei welcher Art von Krise und unter welchen Bedingungen das Instrument eingesetzt werden könnte, denn nicht jede Krise verlangt die gleichen Strategien zu ihrer Bewältigung. Der Einsatz des gewerblichen Bürgschaftswesens als Rettungsmassnahme bei einem konjunkturellen Einbruch birgt abgesehen vom Problem der Gleichbehandlung das Risiko, den notwendigen Strukturwandel zu behindern.</p><p>Im Gesetz wäre zudem der Rahmen einer möglichen Limitenerhöhung in Krisenzeiten zu fixieren (aktuelle Limite: 500 000 Franken). Aufgrund der heutigen gewerblichen Ausrichtung des Bürgschaftswesens und seiner Fokussierung auf Kleinunternehmungen würde das System bei einer Limitenerhöhung rasch mit Projekten industrieller Grösse konfrontiert, für welche Erfahrungs- und Referenzwerte fehlen.</p><p>Je nach gewählter Höhe der Limite wären andere Anpassungen im System nötig, die in jedem Fall viel Zeit beanspruchen würden. Es ist kaum realistisch, das System vorgängig im Hinblick auf verschiedene Eventualitäten auszubauen. Eine Anpassung wäre nur bei einem definitiven Ausbau möglich, was der Einführung eines neuen staatlichen Instrumentes gleichkäme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Vorschlag zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Erhöhung der Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen vorzuschlagen. Es ist eine Kompetenz des Bundesrates vorzusehen, die Limiten gegebenenfalls - insbesondere in Zeiten der Rezession und bei einer Kreditverknappung - zu erhöhen.</p>
    • Gewerbliches Bürgschaftswesen als potenzielles Kriseninstrument

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