Zeitpunkt der Zustellung von Tageszeitungen

ShortId
10.3793
Id
20103793
Updated
27.07.2023 21:55
Language
de
Title
Zeitpunkt der Zustellung von Tageszeitungen
AdditionalIndexing
34;Post;Presseförderung;Leistungsabbau;Lieferung;Zeitung;Frist
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K02021703, Zeitung
  • L05K0701050108, Lieferung
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L06K120205010503, Presseförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einiger Zeit führt die Post Pilotversuche für eine Nachmittagszustellung für Briefe und Zeitungen/Zeitschriften durch. Die Kunden und die Zeitungsverleger wehren sich gegen diese geplante Nachmittagszustellung. Diese wird als weiterer Dienstleistungsabbau der Post bei notabene steigenden Vertriebspreisen wahrgenommen.</p><p>Gerade in jenen Gebieten, die noch keine Frühzustellung der Zeitung kennen, sind die Regional- und Lokalzeitungen stark verwurzelt und gehören zur politischen Kultur. Hier wird die Tageszeitung am Mittagstisch gelesen und das politische Geschehen diskutiert. Oft ist es in solchen Regionen des Landes auch nicht möglich, sich die Tageszeitung am Kiosk zu erwerben, sondern man ist auf die abonnierte und zugestellte Zeitung angewiesen. Bis heute erhalten fast ausnahmslos alle Haushalte die Post bis um 12.30 Uhr. </p><p>Eine Änderung der Zustellung der Post an die Privathaushalte, bei der die Tageszeitung erst am Abend gelesen werden kann, verdrängt die gedruckte Lokalpresse und führt zu einer einseitigeren Information durch die elektronischen Medien, welche viele lokalen Informationen gar nicht übermitteln können (Todesanzeigen, Versammlungsankündigungen von Vereinen usw.). Hinzu kommt, dass viele ältere Zeitungsleserinnen und -leser den Zugang zu den neuen elektronischen Medien nicht gefunden haben und damit von wichtigen Informationen abgeschnitten würden. Mit der Nachmittagszustellung würde zudem die gewünschte Pressevielfalt, die der Gesetzgeber laut dem neusten deutlichen Entscheid zum Postgesetz ja weiter unbefristet unterstützen will, torpediert.</p><p>Aus diesen Gründen erscheint es uns wesentlich, dass die Post die Tageszeitungen zusammen mit der privaten Post weiterhin bis zur Mittagszeit (12.30 Uhr) zustellt, wie dies bis anhin grösstenteils der Fall war.</p>
  • <p>Die strategischen Ziele des Bundesrats verlangen von der Post, dass sie ein innovatives Unternehmen ist und Effizienzsteigerungspotenziale ausschöpft. In dieser Situation ist es Aufgabe der Post, das Angebot, die Prozesse und die Strukturen kritisch zu hinterfragen, sie anzupassen und die nötigen Reorganisationen vorzunehmen, um auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende Grundversorgung erbringen zu können.</p><p>Vor diesem Hintergrund führt die Post zurzeit Versuche zur maschinellen Sortierung von Briefen bis auf die einzelnen Hausbriefkästen durch. Wegen des Wegfalles des Sortierprozesses wurden bei den betroffenen Briefträgern die Zustelltouren angepasst. Dies kann Auswirkungen auf die Zustellzeiten bei den einzelnen Haushalten haben. Die Post hat im Rahmen ihrer Kommunikation zu den laufenden Pilotversuchen jedoch zugesichert, dass sämtliche Kunden bis spätestens Ende der Mittagszeit bedient werden. Von einer möglichen Nachmittagszustellung, wie dies bei einem früheren Versuch in der Westschweiz noch der Fall war, kann also nicht mehr gesprochen werden. Die Post hat drei Testgebiete in der Schweiz definiert, in welchen diese Neuerungen angewandt und ausgewertet werden. Es handelt sich also um regional eingeschränkte Pilotprojekte, Entscheide wurden noch keine getroffen.</p><p>Abonnierte Tageszeitungen werden heute grösstenteils im Rahmen der Frühzustellung und nicht in der ordentlichen Zustellung durch den Briefträger zugestellt. Verschiedene Zeitungsverlage nutzen jedoch nach wie vor die ordentliche Zustellung, z. B. weil sie von der Presseförderung profitieren, welche nur auf diesem Weg gewährt wird. Die Post bemüht sich, auch im Rahmen der zurzeit laufenden Versuche die Zeitungen so zuzustellen, dass sie am Mittagstisch gelesen werden können. Der Bundesrat begrüsst diese Bemühungen der Post, kann er doch das Anliegen der Zeitungsleser nach einer Zeitungslektüre spätestens am Mittag nachvollziehen. </p><p>Der Bundesrat wartet nun die Ergebnisse der Pilotversuche sowie allfällige Vorschläge der Post für Umsetzungsmassnahmen ab. Grundsätzlich ist er bereit, im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnung zum Postgesetz Ausführungen zum Zeitpunkt der Sendungszustellungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass abonnierte Tageszeitungen durch die Post - dort, wo diese den Vertrieb übernimmt - bis zum Mittag den Leserinnen und Lesern zugestellt werden sollen?</p><p>2. Ist er bereit, auf Verordnungsstufe zu regeln, dass die abonnierten Tageszeitungen durch die Post bis spätestens 12.30 Uhr zugestellt sein müssen?</p>
  • Zeitpunkt der Zustellung von Tageszeitungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einiger Zeit führt die Post Pilotversuche für eine Nachmittagszustellung für Briefe und Zeitungen/Zeitschriften durch. Die Kunden und die Zeitungsverleger wehren sich gegen diese geplante Nachmittagszustellung. Diese wird als weiterer Dienstleistungsabbau der Post bei notabene steigenden Vertriebspreisen wahrgenommen.</p><p>Gerade in jenen Gebieten, die noch keine Frühzustellung der Zeitung kennen, sind die Regional- und Lokalzeitungen stark verwurzelt und gehören zur politischen Kultur. Hier wird die Tageszeitung am Mittagstisch gelesen und das politische Geschehen diskutiert. Oft ist es in solchen Regionen des Landes auch nicht möglich, sich die Tageszeitung am Kiosk zu erwerben, sondern man ist auf die abonnierte und zugestellte Zeitung angewiesen. Bis heute erhalten fast ausnahmslos alle Haushalte die Post bis um 12.30 Uhr. </p><p>Eine Änderung der Zustellung der Post an die Privathaushalte, bei der die Tageszeitung erst am Abend gelesen werden kann, verdrängt die gedruckte Lokalpresse und führt zu einer einseitigeren Information durch die elektronischen Medien, welche viele lokalen Informationen gar nicht übermitteln können (Todesanzeigen, Versammlungsankündigungen von Vereinen usw.). Hinzu kommt, dass viele ältere Zeitungsleserinnen und -leser den Zugang zu den neuen elektronischen Medien nicht gefunden haben und damit von wichtigen Informationen abgeschnitten würden. Mit der Nachmittagszustellung würde zudem die gewünschte Pressevielfalt, die der Gesetzgeber laut dem neusten deutlichen Entscheid zum Postgesetz ja weiter unbefristet unterstützen will, torpediert.</p><p>Aus diesen Gründen erscheint es uns wesentlich, dass die Post die Tageszeitungen zusammen mit der privaten Post weiterhin bis zur Mittagszeit (12.30 Uhr) zustellt, wie dies bis anhin grösstenteils der Fall war.</p>
    • <p>Die strategischen Ziele des Bundesrats verlangen von der Post, dass sie ein innovatives Unternehmen ist und Effizienzsteigerungspotenziale ausschöpft. In dieser Situation ist es Aufgabe der Post, das Angebot, die Prozesse und die Strukturen kritisch zu hinterfragen, sie anzupassen und die nötigen Reorganisationen vorzunehmen, um auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende Grundversorgung erbringen zu können.</p><p>Vor diesem Hintergrund führt die Post zurzeit Versuche zur maschinellen Sortierung von Briefen bis auf die einzelnen Hausbriefkästen durch. Wegen des Wegfalles des Sortierprozesses wurden bei den betroffenen Briefträgern die Zustelltouren angepasst. Dies kann Auswirkungen auf die Zustellzeiten bei den einzelnen Haushalten haben. Die Post hat im Rahmen ihrer Kommunikation zu den laufenden Pilotversuchen jedoch zugesichert, dass sämtliche Kunden bis spätestens Ende der Mittagszeit bedient werden. Von einer möglichen Nachmittagszustellung, wie dies bei einem früheren Versuch in der Westschweiz noch der Fall war, kann also nicht mehr gesprochen werden. Die Post hat drei Testgebiete in der Schweiz definiert, in welchen diese Neuerungen angewandt und ausgewertet werden. Es handelt sich also um regional eingeschränkte Pilotprojekte, Entscheide wurden noch keine getroffen.</p><p>Abonnierte Tageszeitungen werden heute grösstenteils im Rahmen der Frühzustellung und nicht in der ordentlichen Zustellung durch den Briefträger zugestellt. Verschiedene Zeitungsverlage nutzen jedoch nach wie vor die ordentliche Zustellung, z. B. weil sie von der Presseförderung profitieren, welche nur auf diesem Weg gewährt wird. Die Post bemüht sich, auch im Rahmen der zurzeit laufenden Versuche die Zeitungen so zuzustellen, dass sie am Mittagstisch gelesen werden können. Der Bundesrat begrüsst diese Bemühungen der Post, kann er doch das Anliegen der Zeitungsleser nach einer Zeitungslektüre spätestens am Mittag nachvollziehen. </p><p>Der Bundesrat wartet nun die Ergebnisse der Pilotversuche sowie allfällige Vorschläge der Post für Umsetzungsmassnahmen ab. Grundsätzlich ist er bereit, im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnung zum Postgesetz Ausführungen zum Zeitpunkt der Sendungszustellungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass abonnierte Tageszeitungen durch die Post - dort, wo diese den Vertrieb übernimmt - bis zum Mittag den Leserinnen und Lesern zugestellt werden sollen?</p><p>2. Ist er bereit, auf Verordnungsstufe zu regeln, dass die abonnierten Tageszeitungen durch die Post bis spätestens 12.30 Uhr zugestellt sein müssen?</p>
    • Zeitpunkt der Zustellung von Tageszeitungen

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