Missbrauch von Radarfallen
- ShortId
-
10.3800
- Id
-
20103800
- Updated
-
28.07.2023 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Missbrauch von Radarfallen
- AdditionalIndexing
-
48;Überwachung des Verkehrs;Autobahn;Sicherheit im Strassenverkehr;Strassenverkehr
- 1
-
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L03K180301, Strassenverkehr
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Artikel 82 der Bundesverfassung (BV, SR 101) erlässt der Bund Vorschriften über den Strassenverkehr. Artikel 32 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) verpflichtet den Bundesrat, die Geschwindigkeit auf allen Strassen zu beschränken. Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts (und deshalb auch die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit) obliegt den Kantonen.</p><p>Tempolimiten gelten gemäss Bundesrecht auf allen Streckenabschnitten und nicht bloss auf solchen, die in der Vergangenheit "unfallträchtig" waren. Da die Kantone für den Vollzug dieser Strassenverkehrsvorschriften zuständig sind, entscheiden sie, wo, wann und wie häufig sie die Einhaltung der Tempolimiten kontrollieren. Die Kantone können Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen (temporären) Anlagen, mit stationären Anlagen oder mittels Nachfahrmessungen durchführen.</p><p>Bei den derzeit im Rahmen von Versuchen getesteten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen handelt es sich um stationäre Kontrollanlagen, die nicht wie herkömmliche Geräte die Einhaltung der Geschwindigkeit an einem einzigen Punkt, sondern über einen längeren Abschnitt überwachen.</p><p>Gestützt auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Nationalstrassen am 1. Januar 2008 in das Eigentum des Bundes übergegangen. Gleiches passierte mit den fest mit der Autobahn verbundenen Kontrolleinrichtungen. Auch neue, fest installierte Anlagen sind im Besitz des Bundes. Deshalb hat das Bundesamt für Strassen (Astra) ein Bewilligungsverfahren entwickelt. Es verpflichtet die Polizeien, detaillierte Angaben bezüglich Unfallgeschehen und Widerhandlungen zu ihren Begehren zu liefern. Diese Informationen ermöglichen eine einheitliche Bewilligungspraxis im Sinne der Verkehrssicherheit. Erfüllt eine projektierte Anlage die Voraussetzungen, so erteilt das Astra die entsprechende Bewilligung und übernimmt auch die anfallenden Geräte- und Montagekosten (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MinVG; SR 725.116.2).</p><p>Der Bund hat hingegen auf den Einsatz mobiler Kontrolleinrichtungen auf den Nationalstrassen oder stationärer Anlagen abseits der nationalen Autobahnen keinen Einfluss. Würde die Motion auch für die mobilen Geschwindigkeitsmessungen auf Nationalstrassen umgesetzt, so wäre dies ein sachlich ungerechtfertigter Eingriff in die kantonale Polizeihoheit.</p><p>Eine Reduktion der Geschwindigkeitskontrollen hätte negative Auswirkungen auf das Unfallgeschehen. So waren zu hohe oder unangepasste Geschwindigkeit im Jahr 2009 verantwortlich für 118 Getötete (33 Prozent aller Verkehrstoten) und 1139 Schwerverletzte (24 Prozent aller Schwerverletzten).</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab, zumal sie der Verkehrssicherheit abträglich wäre und zudem einen ungerechtfertigten Eingriff in die kantonale Polizeihoheit darstellen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung und alle Verordnungen so anzupassen, dass Radarkontrollen auf Autobahnen in Zukunft nur noch stichprobenweise oder an unfallträchtigen Abschnitten gemacht werden dürfen.</p><p>Längere Streckenabschnittskontrollen, die nichts mit Verkehrssicherheit zu tun haben, werden verboten.</p>
- Missbrauch von Radarfallen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach Artikel 82 der Bundesverfassung (BV, SR 101) erlässt der Bund Vorschriften über den Strassenverkehr. Artikel 32 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) verpflichtet den Bundesrat, die Geschwindigkeit auf allen Strassen zu beschränken. Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts (und deshalb auch die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit) obliegt den Kantonen.</p><p>Tempolimiten gelten gemäss Bundesrecht auf allen Streckenabschnitten und nicht bloss auf solchen, die in der Vergangenheit "unfallträchtig" waren. Da die Kantone für den Vollzug dieser Strassenverkehrsvorschriften zuständig sind, entscheiden sie, wo, wann und wie häufig sie die Einhaltung der Tempolimiten kontrollieren. Die Kantone können Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen (temporären) Anlagen, mit stationären Anlagen oder mittels Nachfahrmessungen durchführen.</p><p>Bei den derzeit im Rahmen von Versuchen getesteten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen handelt es sich um stationäre Kontrollanlagen, die nicht wie herkömmliche Geräte die Einhaltung der Geschwindigkeit an einem einzigen Punkt, sondern über einen längeren Abschnitt überwachen.</p><p>Gestützt auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Nationalstrassen am 1. Januar 2008 in das Eigentum des Bundes übergegangen. Gleiches passierte mit den fest mit der Autobahn verbundenen Kontrolleinrichtungen. Auch neue, fest installierte Anlagen sind im Besitz des Bundes. Deshalb hat das Bundesamt für Strassen (Astra) ein Bewilligungsverfahren entwickelt. Es verpflichtet die Polizeien, detaillierte Angaben bezüglich Unfallgeschehen und Widerhandlungen zu ihren Begehren zu liefern. Diese Informationen ermöglichen eine einheitliche Bewilligungspraxis im Sinne der Verkehrssicherheit. Erfüllt eine projektierte Anlage die Voraussetzungen, so erteilt das Astra die entsprechende Bewilligung und übernimmt auch die anfallenden Geräte- und Montagekosten (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MinVG; SR 725.116.2).</p><p>Der Bund hat hingegen auf den Einsatz mobiler Kontrolleinrichtungen auf den Nationalstrassen oder stationärer Anlagen abseits der nationalen Autobahnen keinen Einfluss. Würde die Motion auch für die mobilen Geschwindigkeitsmessungen auf Nationalstrassen umgesetzt, so wäre dies ein sachlich ungerechtfertigter Eingriff in die kantonale Polizeihoheit.</p><p>Eine Reduktion der Geschwindigkeitskontrollen hätte negative Auswirkungen auf das Unfallgeschehen. So waren zu hohe oder unangepasste Geschwindigkeit im Jahr 2009 verantwortlich für 118 Getötete (33 Prozent aller Verkehrstoten) und 1139 Schwerverletzte (24 Prozent aller Schwerverletzten).</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab, zumal sie der Verkehrssicherheit abträglich wäre und zudem einen ungerechtfertigten Eingriff in die kantonale Polizeihoheit darstellen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung und alle Verordnungen so anzupassen, dass Radarkontrollen auf Autobahnen in Zukunft nur noch stichprobenweise oder an unfallträchtigen Abschnitten gemacht werden dürfen.</p><p>Längere Streckenabschnittskontrollen, die nichts mit Verkehrssicherheit zu tun haben, werden verboten.</p>
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