Transparenz in den Bildungsstatistiken

ShortId
10.3803
Id
20103803
Updated
27.07.2023 21:56
Language
de
Title
Transparenz in den Bildungsstatistiken
AdditionalIndexing
32;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Student/in;Bologna-Prozess;Hochschulwesen;Statistik
1
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K1301020101, Student/in
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L03K020218, Statistik
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Qualität der Statistik der Hochschulstudierenden und der Hochschulabschlüsse bewusst. Im Bundesstatistikgesetz regelt Artikel 10 Absatz 3ter die Führung und Verwendung eines schweizerischen Registers der Hochschulstudierenden. Dieses Register enthält Individualdaten der Studierenden, wobei die schweizerische Matrikelnummer, die alle Studierenden bei der erstmaligen Immatrikulation an einer schweizerischen Hochschule erhalten, einen eindeutigen Identifikator darstellt. Die gleiche Rechtsgrundlage erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Angaben aus diesem Register für Überprüfungen, die der Wahrnehmung von finanzwirtschaftlichen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Interessen dienen.</p><p>Das Bundesamt für Statistik publiziert jährlich die Anzahl der Studierenden und Abschlüsse nach Hochschultyp, Hochschule, Studien-/Fachrichtung und Studienstufe, einschliesslich der Abschlüsse von Weiterbildungs- und Vertiefungsstudien.</p><p>Anhand der Matrikelnummer werden die Datenlieferungen der Hochschulen stets auch auf Doppelimmatrikulationen überprüft und mit Blick auf die Berechnung der Bundesbeiträge (und der interkantonalen Ausgleichszahlungen) korrigiert.</p><p>Angesichts der Anzahl der bisher vergebenen Weiterbildungsabschlüsse an Hochschulen (CAS, DAS, MAS) haben die Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge ohne anderen Hochschulabschluss einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Berechnung des Bildungsstandes der Bevölkerung mit den Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake). Da das Gewicht dieser Personen bei den Berechnungen zum Bildungsstand der Bevölkerung künftig steigen könnte, wird der Fragebogen der Sake angepasst. Ab 2011 werden Weiterbildungsabschlüsse an Hochschulen bei der Erhebung der Bildungsbiografie der Befragten mit einer spezifischen Antwortkategorie erfasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>- Hat der Bundesrat eine Übersicht über die aktuellen Abschlüsse von Studierenden auf der Hochschulstufe (Lic., Diplome, Bachelor und Master)?</p><p>- Kann er sicherstellen, dass es mit der Umstellung auf das Bologna-System nicht faktisch zu Doppelzählungen von Studierenden kommt?</p><p>- Gibt es weiter eine transparente Differenzierung der verschiedenen Hochschultypen (Universitäten, pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschulinstitutionen)? Können die Abschlüsse nach Institutionen und Disziplinen unterteilt ausgewiesen werden?</p><p>- Die Titelverwirrung, welche durch die Weiterbildungsabschlüsse der Hochschulen auf dem Arbeitsmarkt entstanden ist, wird Auswirkungen auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung haben. Viele Studierende meinen, dass sie mit einem Weiterbildungsabschluss an einer Hochschule einen Hochschulabschluss erworben hätten. Wie stellt das Bundesamt für Statistik sicher, dass bei den Befragungen klar zum Ausdruck kommt, dass es sich beim höchsten Abschluss um akademische Abschlüsse (Hochschulabschlüsse: Bachelor, Master, PhD oder Abschlüsse der höheren Berufsbildung) handelt und nicht um Weiterbildungsabschlüsse einer Hochschule (CAS, DAS, MAS)?</p><p>Da die Statistiken als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen finanziellen Beteiligung des Bundes dienen, ist es zwingend, dass man sich auf diese verlassen kann.</p>
  • Transparenz in den Bildungsstatistiken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Qualität der Statistik der Hochschulstudierenden und der Hochschulabschlüsse bewusst. Im Bundesstatistikgesetz regelt Artikel 10 Absatz 3ter die Führung und Verwendung eines schweizerischen Registers der Hochschulstudierenden. Dieses Register enthält Individualdaten der Studierenden, wobei die schweizerische Matrikelnummer, die alle Studierenden bei der erstmaligen Immatrikulation an einer schweizerischen Hochschule erhalten, einen eindeutigen Identifikator darstellt. Die gleiche Rechtsgrundlage erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Angaben aus diesem Register für Überprüfungen, die der Wahrnehmung von finanzwirtschaftlichen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Interessen dienen.</p><p>Das Bundesamt für Statistik publiziert jährlich die Anzahl der Studierenden und Abschlüsse nach Hochschultyp, Hochschule, Studien-/Fachrichtung und Studienstufe, einschliesslich der Abschlüsse von Weiterbildungs- und Vertiefungsstudien.</p><p>Anhand der Matrikelnummer werden die Datenlieferungen der Hochschulen stets auch auf Doppelimmatrikulationen überprüft und mit Blick auf die Berechnung der Bundesbeiträge (und der interkantonalen Ausgleichszahlungen) korrigiert.</p><p>Angesichts der Anzahl der bisher vergebenen Weiterbildungsabschlüsse an Hochschulen (CAS, DAS, MAS) haben die Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge ohne anderen Hochschulabschluss einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Berechnung des Bildungsstandes der Bevölkerung mit den Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake). Da das Gewicht dieser Personen bei den Berechnungen zum Bildungsstand der Bevölkerung künftig steigen könnte, wird der Fragebogen der Sake angepasst. Ab 2011 werden Weiterbildungsabschlüsse an Hochschulen bei der Erhebung der Bildungsbiografie der Befragten mit einer spezifischen Antwortkategorie erfasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>- Hat der Bundesrat eine Übersicht über die aktuellen Abschlüsse von Studierenden auf der Hochschulstufe (Lic., Diplome, Bachelor und Master)?</p><p>- Kann er sicherstellen, dass es mit der Umstellung auf das Bologna-System nicht faktisch zu Doppelzählungen von Studierenden kommt?</p><p>- Gibt es weiter eine transparente Differenzierung der verschiedenen Hochschultypen (Universitäten, pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschulinstitutionen)? Können die Abschlüsse nach Institutionen und Disziplinen unterteilt ausgewiesen werden?</p><p>- Die Titelverwirrung, welche durch die Weiterbildungsabschlüsse der Hochschulen auf dem Arbeitsmarkt entstanden ist, wird Auswirkungen auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung haben. Viele Studierende meinen, dass sie mit einem Weiterbildungsabschluss an einer Hochschule einen Hochschulabschluss erworben hätten. Wie stellt das Bundesamt für Statistik sicher, dass bei den Befragungen klar zum Ausdruck kommt, dass es sich beim höchsten Abschluss um akademische Abschlüsse (Hochschulabschlüsse: Bachelor, Master, PhD oder Abschlüsse der höheren Berufsbildung) handelt und nicht um Weiterbildungsabschlüsse einer Hochschule (CAS, DAS, MAS)?</p><p>Da die Statistiken als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen finanziellen Beteiligung des Bundes dienen, ist es zwingend, dass man sich auf diese verlassen kann.</p>
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