Sicherung der Finanzierung der Erasmus-Studienplätze
- ShortId
-
10.3806
- Id
-
20103806
- Updated
-
27.07.2023 21:36
- Language
-
de
- Title
-
Sicherung der Finanzierung der Erasmus-Studienplätze
- AdditionalIndexing
-
32;36;schulische Mobilität;wissenschaftlicher Austausch;Erasmus;Finanzierung
- 1
-
- L05K1303010501, Erasmus
- L04K13010207, schulische Mobilität
- L03K110902, Finanzierung
- L05K1001021601, wissenschaftlicher Austausch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kann nach langer Zeit endlich als vollwertiger Partner am Erasmus-Programm (Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of University Students) teilnehmen. Am 1. Oktober hat das SBF die Stabsübergabe an die ch-Stiftung vorgenommen, deren Auftrag es ist, die Kontakte mit der EU zu führen. Wie dem Zeitungsartikel "Erasmus plonge les universités suisses dans un flou profond" von "24 Heures" vom 29. September 2010 zu entnehmen war, besteht bei den Universitäten die Sorge, dass Fristen nicht eingehalten werden können.</p><p>Im Sinne einer sauberen und der Schweiz dienlichen Finanzpolitik ist es nicht nur für die Studierenden und die Hochschulen, sondern auch für die Bundesfinanzen von Interesse, dass die Fristen eingehalten werden.</p>
- <p>1. Erasmus-Mobilitäten werden jeweils bilateral zwischen den beteiligten Hochschulen in der Schweiz und in Europa vereinbart. Diese im Rahmen der bisherigen indirekten Teilnahme an Erasmus ausgehandelten interinstitutionellen Abkommen werden auch für die offizielle Teilnahme ab dem akademischen Jahr 2011/12 ihre Gültigkeit behalten. Die Studienplätze sind somit gesichert.</p><p>2. Mit der offiziellen Teilnahme an den EU-Programmen Lebenslanges Lernen (LLP) und Jugend in Aktion (JiA) wird die Schweiz deutlich mehr Mittel für Mobilität und Kooperation mit europäischen Partnern investieren (2011: 23,1 Millionen Franken) als während der bisherigen indirekten Teilnahme (2009: 16,6 Millionen Franken). Dies gilt auch für Erasmus, das Subprogramm des LLP für die Hochschulbildung. Es ist demnach davon auszugehen, dass sich die Konditionen für Outgoing-Studierende ab dem ersten akademischen Jahr der offiziellen Teilnahme (2011/12) wesentlich verbessern.</p><p>Durch die offizielle Beteiligung an den Programmen muss die Schweiz nicht mehr wie bisher für die Incoming-Studierenden bezahlen, da künftig die jeweiligen Herkunftsländer für jene Studierenden aufkommen, welche in die Schweiz kommen. Dadurch entfällt auch die Unterstützung für die Betreuung der Incoming-Studierenden, die neu ebenfalls durch deren Herkunftsinstitutionen übernommen wird.</p><p>3. Das mit der EU abgeschlossene Abkommen sieht die provisorische Anwendung des Abkommens ab 1. Januar 2011 vor, auch wenn die endgültige Ratifizierung bis dahin noch nicht erfolgt sein sollte. Es sieht einen fixen jährlichen Beitrag der Schweiz an die Programmbudgets LLP und JiA vor, welcher von der EU grösstenteils wieder an die ch-Stiftung, die schweizerische nationale Agentur für die Umsetzung dieser Programme, weitergereicht wird zur Verteilung an die Endbenutzer. </p><p>Im Falle der Mobilitätsaktivitäten des Subprogramms Erasmus haben die schweizerischen Hochschulen - wie alle ihre Partnerinstitutionen auf europäischer Ebene - bis März 2011 Zeit, bei der ch-Stiftung, welche diese Mittel verwaltet, ihre Anträge für das akademische Jahr 2011/12 einzureichen. Dies entspricht in etwa denselben Fristen, welche bereits in der bisherigen indirekten Teilnahme galten.</p><p>4. Vorausschickend ist zu bemerken, dass die Implementation der offiziellen Beteiligung an den Programmen durch die nationale Agentur sich wesentlich vom Modus der bisherigen indirekten Teilnahme unterscheidet.</p><p>Das SBF verwaltete die indirekte Teilnahme nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit rund zehn mandatierten Stellen. Alle diese Akteure unterstützen im laufenden Jahr, wo möglich und notwendig, die ch-Stiftung im Wissenstransfer. Entsprechende Regelungen wurden in deren Mandaten verankert.</p><p>Das SBF unterstützt ausserdem im Rahmen des Mandats an die ch-Stiftung auch die Arbeiten zum Aufbau der Agentur und der Aufnahme der Informations- und Beratungstätigkeit ab 1. Oktober 2010 gebührend. Diese hat sich mit regen Kontakten zur Europäischen Kommission und mit Besuchen bei anderen nationalen Agenturen über die anfallenden Vorbereitungen informiert und ist ihren terminlichen Verpflichtungen stets nachgekommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Sind Erasmus-Studienplätze für das Herbstsemester 2011 gesichert?</p><p>2. Ist die Finanzierung für die Incomings, die Outgoings und die Betreuung für die Erasmus-Studienplätze für das Herbstsemester 2011 gesichert?</p><p>3. Kann die Schweiz die dazu zur Verfügung stehenden Gelder bei der EU fristgerecht beantragen?</p><p>4. Wie stellt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) sicher, dass die ch-Stiftung ihre Aufgaben wahrnehmen kann, wenn das bisher zuständige Fachpersonal keine zusätzlichen Ressourcen erhält, um das Personal der ch-Stiftung bis zur Fälligkeit der Fristen einzuarbeiten?</p>
- Sicherung der Finanzierung der Erasmus-Studienplätze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz kann nach langer Zeit endlich als vollwertiger Partner am Erasmus-Programm (Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of University Students) teilnehmen. Am 1. Oktober hat das SBF die Stabsübergabe an die ch-Stiftung vorgenommen, deren Auftrag es ist, die Kontakte mit der EU zu führen. Wie dem Zeitungsartikel "Erasmus plonge les universités suisses dans un flou profond" von "24 Heures" vom 29. September 2010 zu entnehmen war, besteht bei den Universitäten die Sorge, dass Fristen nicht eingehalten werden können.</p><p>Im Sinne einer sauberen und der Schweiz dienlichen Finanzpolitik ist es nicht nur für die Studierenden und die Hochschulen, sondern auch für die Bundesfinanzen von Interesse, dass die Fristen eingehalten werden.</p>
- <p>1. Erasmus-Mobilitäten werden jeweils bilateral zwischen den beteiligten Hochschulen in der Schweiz und in Europa vereinbart. Diese im Rahmen der bisherigen indirekten Teilnahme an Erasmus ausgehandelten interinstitutionellen Abkommen werden auch für die offizielle Teilnahme ab dem akademischen Jahr 2011/12 ihre Gültigkeit behalten. Die Studienplätze sind somit gesichert.</p><p>2. Mit der offiziellen Teilnahme an den EU-Programmen Lebenslanges Lernen (LLP) und Jugend in Aktion (JiA) wird die Schweiz deutlich mehr Mittel für Mobilität und Kooperation mit europäischen Partnern investieren (2011: 23,1 Millionen Franken) als während der bisherigen indirekten Teilnahme (2009: 16,6 Millionen Franken). Dies gilt auch für Erasmus, das Subprogramm des LLP für die Hochschulbildung. Es ist demnach davon auszugehen, dass sich die Konditionen für Outgoing-Studierende ab dem ersten akademischen Jahr der offiziellen Teilnahme (2011/12) wesentlich verbessern.</p><p>Durch die offizielle Beteiligung an den Programmen muss die Schweiz nicht mehr wie bisher für die Incoming-Studierenden bezahlen, da künftig die jeweiligen Herkunftsländer für jene Studierenden aufkommen, welche in die Schweiz kommen. Dadurch entfällt auch die Unterstützung für die Betreuung der Incoming-Studierenden, die neu ebenfalls durch deren Herkunftsinstitutionen übernommen wird.</p><p>3. Das mit der EU abgeschlossene Abkommen sieht die provisorische Anwendung des Abkommens ab 1. Januar 2011 vor, auch wenn die endgültige Ratifizierung bis dahin noch nicht erfolgt sein sollte. Es sieht einen fixen jährlichen Beitrag der Schweiz an die Programmbudgets LLP und JiA vor, welcher von der EU grösstenteils wieder an die ch-Stiftung, die schweizerische nationale Agentur für die Umsetzung dieser Programme, weitergereicht wird zur Verteilung an die Endbenutzer. </p><p>Im Falle der Mobilitätsaktivitäten des Subprogramms Erasmus haben die schweizerischen Hochschulen - wie alle ihre Partnerinstitutionen auf europäischer Ebene - bis März 2011 Zeit, bei der ch-Stiftung, welche diese Mittel verwaltet, ihre Anträge für das akademische Jahr 2011/12 einzureichen. Dies entspricht in etwa denselben Fristen, welche bereits in der bisherigen indirekten Teilnahme galten.</p><p>4. Vorausschickend ist zu bemerken, dass die Implementation der offiziellen Beteiligung an den Programmen durch die nationale Agentur sich wesentlich vom Modus der bisherigen indirekten Teilnahme unterscheidet.</p><p>Das SBF verwaltete die indirekte Teilnahme nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit rund zehn mandatierten Stellen. Alle diese Akteure unterstützen im laufenden Jahr, wo möglich und notwendig, die ch-Stiftung im Wissenstransfer. Entsprechende Regelungen wurden in deren Mandaten verankert.</p><p>Das SBF unterstützt ausserdem im Rahmen des Mandats an die ch-Stiftung auch die Arbeiten zum Aufbau der Agentur und der Aufnahme der Informations- und Beratungstätigkeit ab 1. Oktober 2010 gebührend. Diese hat sich mit regen Kontakten zur Europäischen Kommission und mit Besuchen bei anderen nationalen Agenturen über die anfallenden Vorbereitungen informiert und ist ihren terminlichen Verpflichtungen stets nachgekommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Sind Erasmus-Studienplätze für das Herbstsemester 2011 gesichert?</p><p>2. Ist die Finanzierung für die Incomings, die Outgoings und die Betreuung für die Erasmus-Studienplätze für das Herbstsemester 2011 gesichert?</p><p>3. Kann die Schweiz die dazu zur Verfügung stehenden Gelder bei der EU fristgerecht beantragen?</p><p>4. Wie stellt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) sicher, dass die ch-Stiftung ihre Aufgaben wahrnehmen kann, wenn das bisher zuständige Fachpersonal keine zusätzlichen Ressourcen erhält, um das Personal der ch-Stiftung bis zur Fälligkeit der Fristen einzuarbeiten?</p>
- Sicherung der Finanzierung der Erasmus-Studienplätze
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