Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- ShortId
-
10.3815
- Id
-
20103815
- Updated
-
28.07.2023 15:22
- Language
-
de
- Title
-
Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- AdditionalIndexing
-
66;52;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Durchführung eines Projektes;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung;Boden;Landschaftsschutz
- 1
-
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L04K18010305, Transport über Kabel
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K06030401, Boden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 26. August 2009 trat das deutsche Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG; beschlossen vom Bundestag am 21. August 2009) in Kraft. Darin werden vier Neubauleitungsstrecken der Spannungsebene 380 Kilovolt als Pilotvorhaben bezeichnet, "um den Einsatz von Erdkabeln ... zu testen" (Paragraf 2 Absatz 1 EnLAG). Diese Leitungsabschnitte tangieren Wohngebiete sowie in einem Fall einen Naturpark (Thüringer Wald). Die Übertragungsleitungsbetreiber werden verpflichtet, die Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln zu ermitteln und die so ermittelten Gesamtkosten für Erdkabel anteilig auf alle Übertragungsnetzbetreiber umzulegen. Auch in den Niederlanden ist unseres Wissens ein Pilotvorhaben zur Verkabelung einer Höchstspannungsleitung in Vorbereitung.</p><p>Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit an vielen Orten die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen gefordert, so für die Gürbetalleitung der BKW, die Leitung Chamoson-Chippis-Mörel und Mörel-Ulrichen der Alpiq, die Reusstalleitung der Axpo (Niederwil-Bremgarten-Obfelden), die Leitung Galmiz-Yverdon der Alpiq und andere. Um die Frage der Vor- und Nachteile von Verkabelungen zu testen, sind Pilotvorhaben im Sinne des EnLAG auch in der Schweiz sinnvoll und nötig. Erst sie ermöglichen für die weiteren Leitungsvorhaben der Swissgrid eine klare Beurteilung.</p><p>Es ist daher zweckmässig, dass der Bundesrat analog zum EnLAG einige Leitungsabschnitte aus dem strategischen Netz auswählt, um die Verkabelung und Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als konkrete Pilotvorhaben zu testen. Dabei stehen Leitungsvorhaben wie die obenerwähnten Beispiele im Vordergrund, die entweder geschützte Landschaften oder wertvolle Ortsbilder tangieren oder von der lokalen Bevölkerung und Behörden als Freileitung vehement abgelehnt werden. In der Beantwortung der Interpellation 09.4058 verweist der Bundesrat auf das Beurteilungsschema Kabel-Freileitung des Bundesamtes für Energie. Dieses Beurteilungsschema schwebt aber so lange in der Luft, als nicht die Fakten auf eigenen Verkabelungserfahrungen beruhen. Zur Konfliktlösung drängen sich daher Pilotprojekte auf, so, wie das in einzelnen Ländern nun offenbar auch verfolgt wird.</p>
- <p>In der Schweiz wird die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen bereits seit Jahren intensiv diskutiert. Aufgrund der bestehenden rechtlichen und geografischen Rahmenbedingungen wird heute bei praktisch allen Leitungsbauvorhaben auf dieser Spannungsebene geprüft, ob eine Verkabelung anzuordnen ist. </p><p>Bei dieser Prüfung spielen neben dem Schutz der Landschaft auch die übrigen Umweltanliegen, das nationale Interesse an einer kostengünstigen, sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung, die betrieblichen Aspekte sowie die lokalen und regionalen Interessen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang werden auch laufend Erfahrungen bezüglich der Vor- und Nachteile von Erdverkabelungen gesammelt.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in Umsetzung der Motion Fournier 08.3138, "Hochspannungsleitungen", die Erarbeitung eines "Prüfungs- und Beurteilungsschemas Kabel-Freileitungen" in Auftrag gegeben, mit dem die beschriebene Interessenabwägung transparent vorgenommen und Freileitungs- und Kabelvarianten nachvollziehbar miteinander verglichen werden können. Das Beurteilungsschema wurde im Rahmen einer Anhörung von den interessierten Kreisen beurteilt und in drei Testfällen erprobt. Das Bundesamt für Energie ist zurzeit zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Amt für Raumentwicklung daran, das Beurteilungsschema aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und der Auswertung der Testphase zu überarbeiten. Es ist vorgesehen, das Beurteilungsschema in den Sachplan Energienetze (SEN) einzubauen, der dem Bundesrat Mitte nächsten Jahres unterbreitet werden soll.</p><p>Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr bedürfen in Deutschland einer Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Paragraf 43 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes). Ergänzend zu dieser Bestimmung kann ein Planfeststellungsverfahren auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt durchgeführt werden, das in einem 20 Kilometer breiten Korridor verlegt werden soll, der längs der Küstenlinie landeinwärts verläuft. Das in der Motion angesprochene Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sieht deshalb in Paragraf 2 vor, dass vier konkrete Ausbauvorhaben der Höchstspannungsebene auch als Erdkabel realisiert werden können, um den Einsatz von Erdkabeln auf dieser Ebene zu testen. Entgegen einer verbreiteten Meinung wird damit die Verkabelung dieser Leitungen nicht angeordnet - es geht einzig um die Eröffnung der Möglichkeit einer Erdverkabelung.</p><p>Würde man für die Beurteilung von Leitungsvorhaben auf die Erfahrungen warten, welche aus den in der Motion geforderten Pilotvorhaben gewonnen werden, hätte dies faktisch ein Moratorium von mindestens zehn Jahren für den Ausbau des strategischen Stromübertragungsnetzes zur Folge. Die Pilotprojekte müssten geplant, bewilligt und realisiert und über eine bestimmte Zeit betrieben werden, bevor die Erfahrungen mit der Verkabelung auf die Projektierung und Bewilligung von weiteren Leitungen nutzbar würden. Ein solches Szenario ist für den Bundesrat aus versorgungspolitischen Gründen nicht vertretbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach dem Vorbild des deutschen EnLAG dem Parlament einen Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (220/380 Kilovolt) vorzulegen.</p>
- Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 26. August 2009 trat das deutsche Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG; beschlossen vom Bundestag am 21. August 2009) in Kraft. Darin werden vier Neubauleitungsstrecken der Spannungsebene 380 Kilovolt als Pilotvorhaben bezeichnet, "um den Einsatz von Erdkabeln ... zu testen" (Paragraf 2 Absatz 1 EnLAG). Diese Leitungsabschnitte tangieren Wohngebiete sowie in einem Fall einen Naturpark (Thüringer Wald). Die Übertragungsleitungsbetreiber werden verpflichtet, die Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln zu ermitteln und die so ermittelten Gesamtkosten für Erdkabel anteilig auf alle Übertragungsnetzbetreiber umzulegen. Auch in den Niederlanden ist unseres Wissens ein Pilotvorhaben zur Verkabelung einer Höchstspannungsleitung in Vorbereitung.</p><p>Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit an vielen Orten die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen gefordert, so für die Gürbetalleitung der BKW, die Leitung Chamoson-Chippis-Mörel und Mörel-Ulrichen der Alpiq, die Reusstalleitung der Axpo (Niederwil-Bremgarten-Obfelden), die Leitung Galmiz-Yverdon der Alpiq und andere. Um die Frage der Vor- und Nachteile von Verkabelungen zu testen, sind Pilotvorhaben im Sinne des EnLAG auch in der Schweiz sinnvoll und nötig. Erst sie ermöglichen für die weiteren Leitungsvorhaben der Swissgrid eine klare Beurteilung.</p><p>Es ist daher zweckmässig, dass der Bundesrat analog zum EnLAG einige Leitungsabschnitte aus dem strategischen Netz auswählt, um die Verkabelung und Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als konkrete Pilotvorhaben zu testen. Dabei stehen Leitungsvorhaben wie die obenerwähnten Beispiele im Vordergrund, die entweder geschützte Landschaften oder wertvolle Ortsbilder tangieren oder von der lokalen Bevölkerung und Behörden als Freileitung vehement abgelehnt werden. In der Beantwortung der Interpellation 09.4058 verweist der Bundesrat auf das Beurteilungsschema Kabel-Freileitung des Bundesamtes für Energie. Dieses Beurteilungsschema schwebt aber so lange in der Luft, als nicht die Fakten auf eigenen Verkabelungserfahrungen beruhen. Zur Konfliktlösung drängen sich daher Pilotprojekte auf, so, wie das in einzelnen Ländern nun offenbar auch verfolgt wird.</p>
- <p>In der Schweiz wird die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen bereits seit Jahren intensiv diskutiert. Aufgrund der bestehenden rechtlichen und geografischen Rahmenbedingungen wird heute bei praktisch allen Leitungsbauvorhaben auf dieser Spannungsebene geprüft, ob eine Verkabelung anzuordnen ist. </p><p>Bei dieser Prüfung spielen neben dem Schutz der Landschaft auch die übrigen Umweltanliegen, das nationale Interesse an einer kostengünstigen, sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung, die betrieblichen Aspekte sowie die lokalen und regionalen Interessen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang werden auch laufend Erfahrungen bezüglich der Vor- und Nachteile von Erdverkabelungen gesammelt.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in Umsetzung der Motion Fournier 08.3138, "Hochspannungsleitungen", die Erarbeitung eines "Prüfungs- und Beurteilungsschemas Kabel-Freileitungen" in Auftrag gegeben, mit dem die beschriebene Interessenabwägung transparent vorgenommen und Freileitungs- und Kabelvarianten nachvollziehbar miteinander verglichen werden können. Das Beurteilungsschema wurde im Rahmen einer Anhörung von den interessierten Kreisen beurteilt und in drei Testfällen erprobt. Das Bundesamt für Energie ist zurzeit zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Amt für Raumentwicklung daran, das Beurteilungsschema aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und der Auswertung der Testphase zu überarbeiten. Es ist vorgesehen, das Beurteilungsschema in den Sachplan Energienetze (SEN) einzubauen, der dem Bundesrat Mitte nächsten Jahres unterbreitet werden soll.</p><p>Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr bedürfen in Deutschland einer Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Paragraf 43 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes). Ergänzend zu dieser Bestimmung kann ein Planfeststellungsverfahren auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt durchgeführt werden, das in einem 20 Kilometer breiten Korridor verlegt werden soll, der längs der Küstenlinie landeinwärts verläuft. Das in der Motion angesprochene Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sieht deshalb in Paragraf 2 vor, dass vier konkrete Ausbauvorhaben der Höchstspannungsebene auch als Erdkabel realisiert werden können, um den Einsatz von Erdkabeln auf dieser Ebene zu testen. Entgegen einer verbreiteten Meinung wird damit die Verkabelung dieser Leitungen nicht angeordnet - es geht einzig um die Eröffnung der Möglichkeit einer Erdverkabelung.</p><p>Würde man für die Beurteilung von Leitungsvorhaben auf die Erfahrungen warten, welche aus den in der Motion geforderten Pilotvorhaben gewonnen werden, hätte dies faktisch ein Moratorium von mindestens zehn Jahren für den Ausbau des strategischen Stromübertragungsnetzes zur Folge. Die Pilotprojekte müssten geplant, bewilligt und realisiert und über eine bestimmte Zeit betrieben werden, bevor die Erfahrungen mit der Verkabelung auf die Projektierung und Bewilligung von weiteren Leitungen nutzbar würden. Ein solches Szenario ist für den Bundesrat aus versorgungspolitischen Gründen nicht vertretbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach dem Vorbild des deutschen EnLAG dem Parlament einen Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (220/380 Kilovolt) vorzulegen.</p>
- Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
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