Strassenverkehr. Halbierung des Schilderwaldes

ShortId
10.3823
Id
20103823
Updated
27.07.2023 19:44
Language
de
Title
Strassenverkehr. Halbierung des Schilderwaldes
AdditionalIndexing
48;Verkehrszeichengebung;Reduktion;Strassenverkehrsordnung
1
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K08020224, Reduktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wer mit offenen Augen durch die Strassen fährt oder geht, erkennt bei den Signalen und Markierungen, Zeichen und Weisungen sowie Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Strassen zweifelsfrei Handlungsbedarf. </p><p>Dies trotz klarer Grundsätze in der Signalisationsverordnung (Art. 101): Alles, was gemäss SSV oder VRV ohnehin gilt, muss nicht noch zusätzlich mit einer Tafel angezeigt werden. Zum Beispiel auch nicht Parkverbote bei Radstreifen oder -wegen. Ein weiteres Beispiel sind die Tempo-30-Zonen: Ursprünglich herrschte die Meinung, dass in Tempo-30-Zonen keine andern Signale mehr nötig seien. Die SSV nennt denn auch nur zwei Fälle von Signalisationen, beide als Ausnahmen: aufgehobener Rechtsvortritt und Fussgängerstreifen. Mittlerweile kümmert sich kaum mehr eine Polizei um diesen Grundsatz, und das Resultat sind viele wirkungslose und überflüssige Signale. </p><p>Bei den Detailanordnungen gibt es eine Beschränkung auf maximal drei Tafeln am gleichen Pfosten (Art. 101 Ziff. 6 SSV). Die Befolgung dieser Anordnung beschränkt die Anzahl Signale von selbst, nur wird sie nicht befolgt - und niemand schreitet ein, weil die Umsetzung den Kantonen obliegt und eine Bundesaufsicht fehlt.</p><p>Würde man sich beispielsweise generell darauf festlegen, dass innerorts, ab/bis Ortstafel, in der ganzen Schweiz Tempo 50 gilt, dann könnten sämtliche Tempo-50-Tafeln entfernt werden. Die Funktion der Temposignalisation würde das Ortsschild übernehmen, ohne dass abweichende Höchstgeschwindigkeiten weiterhin signalisiert werden könnten.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion. Das Halbierungsziel der Motion ist aber eine zu starre Vorgabe. Mit der laufenden Totalrevision der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung wird dieses Ziel nur teilweise erreicht werden können. Auf Signale soll nur verzichtet werden, wo sie unnötig erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der Überarbeitung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) die Zahl der Verkehrsschilder in der Schweiz zu halbieren bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Halbierung auf allen Stufen umgesetzt wird/werden kann.</p>
  • Strassenverkehr. Halbierung des Schilderwaldes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer mit offenen Augen durch die Strassen fährt oder geht, erkennt bei den Signalen und Markierungen, Zeichen und Weisungen sowie Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Strassen zweifelsfrei Handlungsbedarf. </p><p>Dies trotz klarer Grundsätze in der Signalisationsverordnung (Art. 101): Alles, was gemäss SSV oder VRV ohnehin gilt, muss nicht noch zusätzlich mit einer Tafel angezeigt werden. Zum Beispiel auch nicht Parkverbote bei Radstreifen oder -wegen. Ein weiteres Beispiel sind die Tempo-30-Zonen: Ursprünglich herrschte die Meinung, dass in Tempo-30-Zonen keine andern Signale mehr nötig seien. Die SSV nennt denn auch nur zwei Fälle von Signalisationen, beide als Ausnahmen: aufgehobener Rechtsvortritt und Fussgängerstreifen. Mittlerweile kümmert sich kaum mehr eine Polizei um diesen Grundsatz, und das Resultat sind viele wirkungslose und überflüssige Signale. </p><p>Bei den Detailanordnungen gibt es eine Beschränkung auf maximal drei Tafeln am gleichen Pfosten (Art. 101 Ziff. 6 SSV). Die Befolgung dieser Anordnung beschränkt die Anzahl Signale von selbst, nur wird sie nicht befolgt - und niemand schreitet ein, weil die Umsetzung den Kantonen obliegt und eine Bundesaufsicht fehlt.</p><p>Würde man sich beispielsweise generell darauf festlegen, dass innerorts, ab/bis Ortstafel, in der ganzen Schweiz Tempo 50 gilt, dann könnten sämtliche Tempo-50-Tafeln entfernt werden. Die Funktion der Temposignalisation würde das Ortsschild übernehmen, ohne dass abweichende Höchstgeschwindigkeiten weiterhin signalisiert werden könnten.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion. Das Halbierungsziel der Motion ist aber eine zu starre Vorgabe. Mit der laufenden Totalrevision der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung wird dieses Ziel nur teilweise erreicht werden können. Auf Signale soll nur verzichtet werden, wo sie unnötig erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der Überarbeitung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) die Zahl der Verkehrsschilder in der Schweiz zu halbieren bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Halbierung auf allen Stufen umgesetzt wird/werden kann.</p>
    • Strassenverkehr. Halbierung des Schilderwaldes

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