Koordination von Rekrutenschule und Studium
- ShortId
-
10.3832
- Id
-
20103832
- Updated
-
28.07.2023 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Koordination von Rekrutenschule und Studium
- AdditionalIndexing
-
32;09;Studium;Bildungsplanung;Ausbildungsdauer;Koordination;Rekrutenschule;Militärdienst
- 1
-
- L04K13020110, Studium
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- L04K08020314, Koordination
- L04K04020310, Militärdienst
- L04K13030104, Ausbildungsdauer
- L04K13030107, Bildungsplanung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit den heute üblichen Terminen ist es nicht möglich, in der Zeit zwischen Matura und Studiumbeginn die Rekrutenschule vollständig ohne mehrwöchige Überschneidungen zu absolvieren. Als Lösung empfiehlt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport das Einlegen eines Zwischenjahres, Weitermachen oder Durchdienen. Als letzte Möglichkeit wird die Fraktionierung der RS genannt, d. h. Unterbrechen der RS während des Studiums. Gemäss ETH kommt es jedoch auch mit dieser Variante zu grösseren Überschneidungen mit Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitungen, was zu stark erschwerten Prüfungsbedingungen führt. In der heutigen Praxis besteht weder seitens RS noch seitens Universitäten eine Gewähr, dass Fraktionierungs- und Urlaubsgesuche bewilligt werden. Jeder Einzelfall führt zu aufreibenden Abklärungen und Diskussionen.</p><p>Diese Situation ist ineffizient und für alle Seiten unbefriedigend. Einerseits braucht die Armee gut ausgebildete und motivierte Angehörige. Andererseits ist es für die Wirtschaft wichtig, ausgebildete und junge Arbeitskräfte zu finden, ohne dass unproduktive Zwischenjahre verlorengehen. Für angehende Studenten ist es demotivierend, wegen der RS mit Zeitverlust und Unsicherheiten bezüglich des Studiums konfrontiert zu werden.</p><p>Es ist deshalb im Sinne von Armee und Wirtschaft, dass RS und Studium so koordiniert werden, dass Studierende kein Zwischenjahr einlegen müssen.</p>
- <p>Die Problematik betreffend Koordination Rekrutenschule (RS) und Studium wurde bereits im Rahmen des Postulates Malama 10.3570, "Vereinbarkeit von Militär und Ausbildung" (Antwort des Bundesrates vom 1. September 2010), beantwortet.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der zunehmenden Komplexität sowohl der zivilen als auch der militärischen Ausbildung ein friktionsloses Nebeneinander nicht immer möglich ist. Das Drei-Start-Modell mit der unterbruchslosen Weiterausbildung nimmt jedoch in optimaler Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse des zivilen Bereichs. RS und Studium gehen nur nebeneinander, wenn individuell nach der bestmöglichen Lösung gesucht wird. Die Möglichkeiten hierzu sind gegeben: frühzeitige Information am Orientierungstag betreffend Fraktionierung, Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch (Durchdiener), Einschub eines Zwischenjahres. Das militärische Ausbildungsmodell wurde darüber hinaus konstant an die zivilen Bedürfnisse angepasst, so beispielsweise seit 2007 mit der Vorverschiebung der RS um eine Woche.</p><p>Bei den Rekruten beträgt der Anteil derjenigen, die ein Studium beginnen bzw. beginnen wollen oder bereits absolviert haben, rund 28 Prozent. Bei den Kaderanwärtern steigt der Studentenanteil bis gegen 40 Prozent, je nach Truppengattung. Eine Umfrage bei den Schulen hat gezeigt, dass im Jahre 2008 rund 5 Prozent der Rekruten ein Fraktionierungsgesuch gestellt haben, das in der Regel auch bewilligt wurde. Bei den Kaderanwärtern steigt dieser Anteil auf rund 10 Prozent.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die militärischen Dienstleistungen möglichst mit der zivilen Ausbildung koordiniert werden müssen. Da jedoch die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Rechtsgrundlagen vorhanden sind, besteht aus seiner Sicht im Moment kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Weitere Massnahmen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Militärdienst und höherer Ausbildung werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geprüft. Zu beachten sind dabei folgende Aspekte:</p><p>1. Die Einführung des Bologna-Modells hat zur Folge, dass es den Studierenden praktisch nicht mehr möglich ist, längere Grundausbildungsdienste während den Semesterferien zu absolvieren. Für Studierende, die kein Zwischenjahr absolvieren und gleich mit dem Studium beginnen möchten, besteht die Möglichkeit der Fraktionierung der RS nach der 13. Woche (Abschluss allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung). Damit das Semester ab Beginn absolviert werden kann, sind die Schulkommandanten angewiesen, den Rekruten ab Ende der 11. RS-Woche auf Antrag zu entlassen (siehe Reglement 51.024, Organisation in Ausbildungsdiensten, Ziff. 17 Abs. 3). Der Rest der RS (5 oder 8 Wochen) kann im Folgejahr in den Semesterferien geleistet werden. Eine Absolvierung der RS, ohne den Beginn des Studiums zu verschieben, ist also möglich. Diese Fraktionierung bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich: sehr hohe Arbeitsbelastung der betroffenen Studierenden, einen gewissen administrativen Aufwand (Gesuch um Fraktionierung, Bestätigung der Hochschule), Einteilung der Fraktionierer als Betriebssoldaten, Streichung des Vorschlags für die Weiterausbildung wegen mehrmaliger Verschiebungen und Reibungsverlust für die Ausbildung. Deshalb empfehlen Armee und Bildungsinstitutionen in der Regel den einjährigen Unterbruch des Studiums bzw. die Absolvierung der RS vor oder nach dem Studium. Bei einer militärischen Weiterausbildung ist ein Zwischenjahr unumgänglich.</p><p>2. Die Kommission zivile und militärische Ausbildung, in der neben Vertretern der Armee und der Kantone auch sämtliche Bereiche der zivilen Ausbildung und die Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt die Entwicklung und erarbeitet Verbesserungsmassnahmen wie z. B. das Merkblatt "Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung". Hilfreich ist auch die Informationsbroschüre "Empfehlungen Studium und Militärdienst". Auf der regionalen Ebene sind die Kommandos der Territorialregionen für die Information und die Beratung der Bildungsstätten zuständig. Den Bildungsstätten ihrerseits wird empfohlen, Beratungsstellen für zivile und militärische Ausbildung einzurichten, welche grösstenteils bereits bestehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Fraktionierte RS-Abschnitte sollen so gelegt werden, dass studierenden Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.</p>
- Koordination von Rekrutenschule und Studium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit den heute üblichen Terminen ist es nicht möglich, in der Zeit zwischen Matura und Studiumbeginn die Rekrutenschule vollständig ohne mehrwöchige Überschneidungen zu absolvieren. Als Lösung empfiehlt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport das Einlegen eines Zwischenjahres, Weitermachen oder Durchdienen. Als letzte Möglichkeit wird die Fraktionierung der RS genannt, d. h. Unterbrechen der RS während des Studiums. Gemäss ETH kommt es jedoch auch mit dieser Variante zu grösseren Überschneidungen mit Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitungen, was zu stark erschwerten Prüfungsbedingungen führt. In der heutigen Praxis besteht weder seitens RS noch seitens Universitäten eine Gewähr, dass Fraktionierungs- und Urlaubsgesuche bewilligt werden. Jeder Einzelfall führt zu aufreibenden Abklärungen und Diskussionen.</p><p>Diese Situation ist ineffizient und für alle Seiten unbefriedigend. Einerseits braucht die Armee gut ausgebildete und motivierte Angehörige. Andererseits ist es für die Wirtschaft wichtig, ausgebildete und junge Arbeitskräfte zu finden, ohne dass unproduktive Zwischenjahre verlorengehen. Für angehende Studenten ist es demotivierend, wegen der RS mit Zeitverlust und Unsicherheiten bezüglich des Studiums konfrontiert zu werden.</p><p>Es ist deshalb im Sinne von Armee und Wirtschaft, dass RS und Studium so koordiniert werden, dass Studierende kein Zwischenjahr einlegen müssen.</p>
- <p>Die Problematik betreffend Koordination Rekrutenschule (RS) und Studium wurde bereits im Rahmen des Postulates Malama 10.3570, "Vereinbarkeit von Militär und Ausbildung" (Antwort des Bundesrates vom 1. September 2010), beantwortet.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der zunehmenden Komplexität sowohl der zivilen als auch der militärischen Ausbildung ein friktionsloses Nebeneinander nicht immer möglich ist. Das Drei-Start-Modell mit der unterbruchslosen Weiterausbildung nimmt jedoch in optimaler Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse des zivilen Bereichs. RS und Studium gehen nur nebeneinander, wenn individuell nach der bestmöglichen Lösung gesucht wird. Die Möglichkeiten hierzu sind gegeben: frühzeitige Information am Orientierungstag betreffend Fraktionierung, Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch (Durchdiener), Einschub eines Zwischenjahres. Das militärische Ausbildungsmodell wurde darüber hinaus konstant an die zivilen Bedürfnisse angepasst, so beispielsweise seit 2007 mit der Vorverschiebung der RS um eine Woche.</p><p>Bei den Rekruten beträgt der Anteil derjenigen, die ein Studium beginnen bzw. beginnen wollen oder bereits absolviert haben, rund 28 Prozent. Bei den Kaderanwärtern steigt der Studentenanteil bis gegen 40 Prozent, je nach Truppengattung. Eine Umfrage bei den Schulen hat gezeigt, dass im Jahre 2008 rund 5 Prozent der Rekruten ein Fraktionierungsgesuch gestellt haben, das in der Regel auch bewilligt wurde. Bei den Kaderanwärtern steigt dieser Anteil auf rund 10 Prozent.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die militärischen Dienstleistungen möglichst mit der zivilen Ausbildung koordiniert werden müssen. Da jedoch die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Rechtsgrundlagen vorhanden sind, besteht aus seiner Sicht im Moment kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Weitere Massnahmen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Militärdienst und höherer Ausbildung werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geprüft. Zu beachten sind dabei folgende Aspekte:</p><p>1. Die Einführung des Bologna-Modells hat zur Folge, dass es den Studierenden praktisch nicht mehr möglich ist, längere Grundausbildungsdienste während den Semesterferien zu absolvieren. Für Studierende, die kein Zwischenjahr absolvieren und gleich mit dem Studium beginnen möchten, besteht die Möglichkeit der Fraktionierung der RS nach der 13. Woche (Abschluss allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung). Damit das Semester ab Beginn absolviert werden kann, sind die Schulkommandanten angewiesen, den Rekruten ab Ende der 11. RS-Woche auf Antrag zu entlassen (siehe Reglement 51.024, Organisation in Ausbildungsdiensten, Ziff. 17 Abs. 3). Der Rest der RS (5 oder 8 Wochen) kann im Folgejahr in den Semesterferien geleistet werden. Eine Absolvierung der RS, ohne den Beginn des Studiums zu verschieben, ist also möglich. Diese Fraktionierung bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich: sehr hohe Arbeitsbelastung der betroffenen Studierenden, einen gewissen administrativen Aufwand (Gesuch um Fraktionierung, Bestätigung der Hochschule), Einteilung der Fraktionierer als Betriebssoldaten, Streichung des Vorschlags für die Weiterausbildung wegen mehrmaliger Verschiebungen und Reibungsverlust für die Ausbildung. Deshalb empfehlen Armee und Bildungsinstitutionen in der Regel den einjährigen Unterbruch des Studiums bzw. die Absolvierung der RS vor oder nach dem Studium. Bei einer militärischen Weiterausbildung ist ein Zwischenjahr unumgänglich.</p><p>2. Die Kommission zivile und militärische Ausbildung, in der neben Vertretern der Armee und der Kantone auch sämtliche Bereiche der zivilen Ausbildung und die Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt die Entwicklung und erarbeitet Verbesserungsmassnahmen wie z. B. das Merkblatt "Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung". Hilfreich ist auch die Informationsbroschüre "Empfehlungen Studium und Militärdienst". Auf der regionalen Ebene sind die Kommandos der Territorialregionen für die Information und die Beratung der Bildungsstätten zuständig. Den Bildungsstätten ihrerseits wird empfohlen, Beratungsstellen für zivile und militärische Ausbildung einzurichten, welche grösstenteils bereits bestehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Fraktionierte RS-Abschnitte sollen so gelegt werden, dass studierenden Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.</p>
- Koordination von Rekrutenschule und Studium
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