Mitfahren ermöglichen, Umwelt schonen

ShortId
10.3833
Id
20103833
Updated
14.11.2025 08:54
Language
de
Title
Mitfahren ermöglichen, Umwelt schonen
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Verkehrsbeeinflussung;Parkplatz;Autofahrer/in
1
  • L04K18010215, Parkplatz
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Nationalstrassenverordnung, Artikel 6 zu den Nebenanlagen, ist festgehalten, dass die Raststätten über eine der Kapazität der Anlage genügende Anzahl Parkplätze für alle Motorfahrzeugkategorien verfügen müssen. Die Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe haben in Ausgestaltung und Angebot den Bedürfnissen der Strassenbenützer und -benützerinnen zu entsprechen. Zum Zeitpunkt des Errichtens des Nationalstrassennetzes ging es dabei primär um die Versorgung der Autolenkerinnen und -lenker auf der Fahrt. Inzwischen hat sich aber das Verhalten der Autofahrenden geändert. Die Raststätten sind vielfach zum Treffpunkt für Personen geworden, die eine Fahrgemeinschaft bilden. Dadurch sind die Kapazitäten an Parkplätzen vielerorts knapp geworden. Als Alternative bietet sich an, nebst den Raststätten auch Gratisparkplätze in der Nähe von Autobahnauffahrten zu erstellen oder bestehende zu erweitern. Mit dieser Massnahme könnten Fahrgemeinschaften einfach und günstig gefördert werden, es sind weniger Autos unterwegs, und das schont auch die Umwelt.</p>
  • <p>Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat Massnahmen, die zur Reduktion von Emissionen und zur Entlastung des Strassennetzes beitragen. Der Bundesrat lehnt jedoch eine flächendeckende Einrichtung von Autoabstell- und Umsteigeplätzen im Bereich von Autobahnraststätten und -auffahrten ab, zumal der Nutzen solcher Anlagen aus energetischer Sicht umstritten und das Bedürfnis der Bevölkerung offensichtlich gering ist (vgl. dazu die Ausführungen in der Antwort auf die Interpellation Hutter 08.3489, "Flächendeckende Einrichtung von Autoabstell- und Umsteigeplätzen bei Autobahnanschlüssen"). Die erzielbare Entlastungswirkung steht insgesamt in einem ungünstigen Verhältnis zu den zu tätigenden Investitionen.</p><p>Im Zusammenhang mit den Raststätten kommt hinzu, dass diese gemäss dem Bundesgesetz vom 8. März 2008 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) der Abgabe von Treib- und Schmierstoffen sowie der Versorgung, der Verpflegung und der Beherbergung der Strassenbenützer dienen. Die Parkplätze auf den - flächenmässig ohnehin beschränkten - Raststätten sollen deshalb in erster Linie für die Kundschaft zur Verfügung stehen und nicht für Fahrgemeinschaften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für genügend Langzeitparkplätze auf den Autobahnraststätten zu sorgen und damit eine bessere Grundlage für Fahrgemeinschaften zu schaffen.</p>
  • Mitfahren ermöglichen, Umwelt schonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Nationalstrassenverordnung, Artikel 6 zu den Nebenanlagen, ist festgehalten, dass die Raststätten über eine der Kapazität der Anlage genügende Anzahl Parkplätze für alle Motorfahrzeugkategorien verfügen müssen. Die Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe haben in Ausgestaltung und Angebot den Bedürfnissen der Strassenbenützer und -benützerinnen zu entsprechen. Zum Zeitpunkt des Errichtens des Nationalstrassennetzes ging es dabei primär um die Versorgung der Autolenkerinnen und -lenker auf der Fahrt. Inzwischen hat sich aber das Verhalten der Autofahrenden geändert. Die Raststätten sind vielfach zum Treffpunkt für Personen geworden, die eine Fahrgemeinschaft bilden. Dadurch sind die Kapazitäten an Parkplätzen vielerorts knapp geworden. Als Alternative bietet sich an, nebst den Raststätten auch Gratisparkplätze in der Nähe von Autobahnauffahrten zu erstellen oder bestehende zu erweitern. Mit dieser Massnahme könnten Fahrgemeinschaften einfach und günstig gefördert werden, es sind weniger Autos unterwegs, und das schont auch die Umwelt.</p>
    • <p>Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat Massnahmen, die zur Reduktion von Emissionen und zur Entlastung des Strassennetzes beitragen. Der Bundesrat lehnt jedoch eine flächendeckende Einrichtung von Autoabstell- und Umsteigeplätzen im Bereich von Autobahnraststätten und -auffahrten ab, zumal der Nutzen solcher Anlagen aus energetischer Sicht umstritten und das Bedürfnis der Bevölkerung offensichtlich gering ist (vgl. dazu die Ausführungen in der Antwort auf die Interpellation Hutter 08.3489, "Flächendeckende Einrichtung von Autoabstell- und Umsteigeplätzen bei Autobahnanschlüssen"). Die erzielbare Entlastungswirkung steht insgesamt in einem ungünstigen Verhältnis zu den zu tätigenden Investitionen.</p><p>Im Zusammenhang mit den Raststätten kommt hinzu, dass diese gemäss dem Bundesgesetz vom 8. März 2008 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) der Abgabe von Treib- und Schmierstoffen sowie der Versorgung, der Verpflegung und der Beherbergung der Strassenbenützer dienen. Die Parkplätze auf den - flächenmässig ohnehin beschränkten - Raststätten sollen deshalb in erster Linie für die Kundschaft zur Verfügung stehen und nicht für Fahrgemeinschaften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für genügend Langzeitparkplätze auf den Autobahnraststätten zu sorgen und damit eine bessere Grundlage für Fahrgemeinschaften zu schaffen.</p>
    • Mitfahren ermöglichen, Umwelt schonen

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