Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie
- ShortId
-
10.3843
- Id
-
20103843
- Updated
-
28.07.2023 11:43
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie
- AdditionalIndexing
-
36;2841;Elementarteilchen;gemischtwirtschaftliches System;Paul-Scherrer-Institut;Forschungsförderung;Therapeutik;Spitzenmedizin
- 1
-
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L05K1602020202, Paul-Scherrer-Institut
- L04K01050214, Therapeutik
- L06K160102030102, Elementarteilchen
- L04K01050218, Spitzenmedizin
- L05K0704060103, gemischtwirtschaftliches System
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Villigen ist weltweit eines der bedeutendsten Forschungsinstitute im Bereich der Protonentherapie. Der Forschungsauftrag und das weitgehende Fehlen der klinischen Infrastruktur erlauben es dem PSI aber nur in beschränktem Ausmass, Patienten aufzunehmen. Dass das PSI pro Jahr nur rund 400 Patienten behandelt, hat nicht mit einer tiefen Fallzahl zu tun, sondern mit der maximalen Auslastung und den beschränkten Kapazitäten des Forschungsinstituts. Das PSI ist nicht auf eine klinische Routinebehandlung ausgerichtet und muss bereits heute Patienten abweisen.</p><p>Mit der Proton Therapy Center Switzerland (PTCS) AG existiert am oberen Zürichsee eine unternehmerische Initiative, welche auf privater Basis den Bau eines klinischen Zentrums plant. Das PTCS strebt eine Zusammenarbeit mit dem PSI an - sowohl auf technischer wie auch auf klinischer Basis. Eine solche Zusammenarbeit würde es ermöglichen, die benötigten Kapazitäten im klinischen Bereich zur Behandlung von Krebspatienten mit Protonentherapie zur Verfügung zu stellen. Sodann können nur auf diesem Weg die für klinische Studien notwendigen Fallzahlen generiert werden. Mit der Zusammenarbeit der klinischen Anwendung und der Forschung würde der Forschungsplatz Schweiz nachhaltig gestärkt.</p>
- <p>1. Im Jahr 2009 hat das Paul-Scherrer-Institut (PSI) 84 Patientinnen und Patienten aus der Schweiz mit Protonen-Strahlentherapie (Protonentherapie) behandelt, bei denen Indikationen vorlagen, für welche diese Therapie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen wird. Darunter waren 55 Fälle mit Melanomen des Auges und 29 andere seltene Krebserkrankungen. Mit der Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturen im PSI Ende 2011/Anfang 2012 und der Optimierung der bestehenden Strukturen können die Kapazitäten für Protonentherapien für Indikationen, die nicht Melanome des Auges betreffen, schrittweise von etwa 150 Fällen pro Jahr auf 400 erhöht werden. Die Kapazitäten für die Behandlung von Melanomen des Auges bleiben mit etwa 225 Fällen pro Jahr stabil (künftige Gesamtkapazität: 625 Fälle/Jahr). Mit diesen Kapazitäten sollten alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz behandelt werden können mit einer Krebserkrankung, die potenziell eine Indikation darstellen kann, für die die Protonentherapie zurzeit von der OKP übernommen wird. </p><p>Die Wissenschaft geht zurzeit davon aus, dass 10 bis 15 Prozent der konventionellen Strahlentherapien mit möglichen Vorteilen für die Patientinnen und Patienten - sei es eine bessere Wirksamkeit oder seien es verringerte Nebenwirkungen - durch die Protonentherapie ersetzt werden könnten. Dies würde ungefähr 2000 Patientinnen und Patienten pro Jahr in der Schweiz entsprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der Zahl der 2000 Patientinnen und Patienten pro Jahr auch die Behandlungen für Indikationen eingeschlossen sind, für die die Vorteile der Protonentherapie gegenüber der konventionellen Strahlentherapie wissenschaftlich noch nicht erwiesen sind. In Bezug auf die Kriterien der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit, die gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für die Kostenübernahme ebenfalls erforderlich sind, wurde noch kein Entscheid gefällt. Die Wissenschaft erachtet es jedoch als notwendig, die Behandlungen von Indikationen, für die die Protonentherapie zurzeit wissenschaftlich anerkannt ist, mit der klinischen Forschung zu verbinden, um zu testen, ob die Vorteile der Protonentherapie auch bei anderen Indikationen überwiegen (z. B. bei gewissen Brust- und Lungenkrebsen).</p><p>2. Eine Leistung als hochspezialisierte Medizin (HSM) zu definieren liegt in der Zuständigkeit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die sich dabei auf Gutachten ihrer Expertinnen und Experten abstützt. Im Gegensatz zu den Arzneimitteln für seltene Krankheiten (orphan drugs), die so genannt werden, wenn sie nicht mehr als 5 Personen/10 000 betreffen (europäischer Wert), was in der Schweiz ungefähr 3700 Fällen entspricht, beinhalten die Vorgaben der GDK für das Kriterium der Seltenheit keinen Schwellenwert. Neben dem obligatorischen Kriterium der Seltenheit muss die Leistung zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: hohes Innovationspotenzial, einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder komplexe Behandlungsverfahren. Die HSM-Organe (das Beschlussorgan, dem Mitglieder der GDK, und das Fachorgan, dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören) müssen die Wirksamkeit, den Nutzen, die technologisch-ökonomische Lebensdauer, die Kosten der Leistung, die Relevanz des Bezugs zu Forschung und Lehre sowie die internationale Konkurrenzfähigkeit berücksichtigen. </p><p>3. Gemäss KVG werden alle medizinischen Leistungen von der OKP übernommen, sofern sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien) und sie in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nicht als Leistungen aufgeführt sind, die unter Anwendung der gleichen Kriterien nicht übernommen werden. Ob die Leistungen vom öffentlichen oder privaten Sektor erbracht werden, spielt keine Rolle, vorausgesetzt, die Leistungserbringer verfügen über die erforderliche Bewilligung. Die Planung der Spitalstrukturen, einschliesslich jener für die HSM, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, sondern in den der Kantone. Der Bund kann jedoch intervenieren, wenn die Kantone diese Aufgabe nicht rechtzeitig wahrnehmen. </p><p>4. Zurzeit wird die Protonentherapie gemäss Anhang 1 KLV von der OKP bei Melanomen des Auges vergütet. Da die Protonentherapie als vielversprechende Leistung eingestuft wird, wird sie gemäss Anhang 1 KLV ebenfalls bei einigen seltenen Krebsarten zeitlich befristet vergütet. Diese befristete Kostenübernahme ist mit einer Evaluation verbunden, sodass die Schweizer Bevölkerung frühzeitig Zugang zu dieser Leistung hat, gleichzeitig aber Daten für den Nachweis der WZW-Kriterien erhoben werden können. Jede Person, Gesellschaft, Industrie usw. hat das Recht, einen Antrag auf Übernahme dieser Behandlung durch die OKP bei anderen Indikationen zu stellen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Gesundheit beurteilt und anschliessend der Eidgenössischen Leistungs- und Grundsatzkommission vorgelegt. Diese erstellt Empfehlungen zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern, das anschliessend gestützt auf die WZW-Kriterien entscheidet, ob die Leistung von der OKP übernommen werden muss. Es ist nicht Sache des Bundes zu entscheiden, ob der Bau eines neuen Zentrums für Protonentherapie notwendig ist oder ob ein solcher Bau dringend ist. Dies ist die Aufgabe der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Fallaufkommen für die Protonentherapie wesentlich höher ist als von der GDK eingeschätzt und realistischerweise über 2000 Fälle pro Jahr zu erwarten sind?</p><p>2. Hält er es für richtig, dass die Protonentherapie trotzdem noch als hochspezialisierte Medizin (HSM) eingestuft wird, obwohl das für HSM erforderliche Kriterium der Seltenheit gar nicht mehr gegeben ist (im Gegensatz zu Herztransplantationen mit 70 bis 80 Fällen pro Jahr)?</p><p>3. Ist er bereit, im Gesundheitsbereich auch private Initiativen zuzulassen? Kennt er das PTCS? Hält er es für sinnvoll, dass auch im Gesundheitsbereich die "Public-Private-Partnership" so weit als möglich spielt und hierfür geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden?</p><p>4. Welche Strategie verfolgt er im Bereich der Protonentherapie? Teilt er die Auffassung, dass der Ausbau der klinischen Infrastrukturen - in Partnerschaft mit dem PSI - dringend notwendig ist, um den Forschungsplatz Schweiz zu stärken?</p>
- Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Villigen ist weltweit eines der bedeutendsten Forschungsinstitute im Bereich der Protonentherapie. Der Forschungsauftrag und das weitgehende Fehlen der klinischen Infrastruktur erlauben es dem PSI aber nur in beschränktem Ausmass, Patienten aufzunehmen. Dass das PSI pro Jahr nur rund 400 Patienten behandelt, hat nicht mit einer tiefen Fallzahl zu tun, sondern mit der maximalen Auslastung und den beschränkten Kapazitäten des Forschungsinstituts. Das PSI ist nicht auf eine klinische Routinebehandlung ausgerichtet und muss bereits heute Patienten abweisen.</p><p>Mit der Proton Therapy Center Switzerland (PTCS) AG existiert am oberen Zürichsee eine unternehmerische Initiative, welche auf privater Basis den Bau eines klinischen Zentrums plant. Das PTCS strebt eine Zusammenarbeit mit dem PSI an - sowohl auf technischer wie auch auf klinischer Basis. Eine solche Zusammenarbeit würde es ermöglichen, die benötigten Kapazitäten im klinischen Bereich zur Behandlung von Krebspatienten mit Protonentherapie zur Verfügung zu stellen. Sodann können nur auf diesem Weg die für klinische Studien notwendigen Fallzahlen generiert werden. Mit der Zusammenarbeit der klinischen Anwendung und der Forschung würde der Forschungsplatz Schweiz nachhaltig gestärkt.</p>
- <p>1. Im Jahr 2009 hat das Paul-Scherrer-Institut (PSI) 84 Patientinnen und Patienten aus der Schweiz mit Protonen-Strahlentherapie (Protonentherapie) behandelt, bei denen Indikationen vorlagen, für welche diese Therapie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen wird. Darunter waren 55 Fälle mit Melanomen des Auges und 29 andere seltene Krebserkrankungen. Mit der Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturen im PSI Ende 2011/Anfang 2012 und der Optimierung der bestehenden Strukturen können die Kapazitäten für Protonentherapien für Indikationen, die nicht Melanome des Auges betreffen, schrittweise von etwa 150 Fällen pro Jahr auf 400 erhöht werden. Die Kapazitäten für die Behandlung von Melanomen des Auges bleiben mit etwa 225 Fällen pro Jahr stabil (künftige Gesamtkapazität: 625 Fälle/Jahr). Mit diesen Kapazitäten sollten alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz behandelt werden können mit einer Krebserkrankung, die potenziell eine Indikation darstellen kann, für die die Protonentherapie zurzeit von der OKP übernommen wird. </p><p>Die Wissenschaft geht zurzeit davon aus, dass 10 bis 15 Prozent der konventionellen Strahlentherapien mit möglichen Vorteilen für die Patientinnen und Patienten - sei es eine bessere Wirksamkeit oder seien es verringerte Nebenwirkungen - durch die Protonentherapie ersetzt werden könnten. Dies würde ungefähr 2000 Patientinnen und Patienten pro Jahr in der Schweiz entsprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der Zahl der 2000 Patientinnen und Patienten pro Jahr auch die Behandlungen für Indikationen eingeschlossen sind, für die die Vorteile der Protonentherapie gegenüber der konventionellen Strahlentherapie wissenschaftlich noch nicht erwiesen sind. In Bezug auf die Kriterien der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit, die gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für die Kostenübernahme ebenfalls erforderlich sind, wurde noch kein Entscheid gefällt. Die Wissenschaft erachtet es jedoch als notwendig, die Behandlungen von Indikationen, für die die Protonentherapie zurzeit wissenschaftlich anerkannt ist, mit der klinischen Forschung zu verbinden, um zu testen, ob die Vorteile der Protonentherapie auch bei anderen Indikationen überwiegen (z. B. bei gewissen Brust- und Lungenkrebsen).</p><p>2. Eine Leistung als hochspezialisierte Medizin (HSM) zu definieren liegt in der Zuständigkeit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die sich dabei auf Gutachten ihrer Expertinnen und Experten abstützt. Im Gegensatz zu den Arzneimitteln für seltene Krankheiten (orphan drugs), die so genannt werden, wenn sie nicht mehr als 5 Personen/10 000 betreffen (europäischer Wert), was in der Schweiz ungefähr 3700 Fällen entspricht, beinhalten die Vorgaben der GDK für das Kriterium der Seltenheit keinen Schwellenwert. Neben dem obligatorischen Kriterium der Seltenheit muss die Leistung zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: hohes Innovationspotenzial, einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder komplexe Behandlungsverfahren. Die HSM-Organe (das Beschlussorgan, dem Mitglieder der GDK, und das Fachorgan, dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören) müssen die Wirksamkeit, den Nutzen, die technologisch-ökonomische Lebensdauer, die Kosten der Leistung, die Relevanz des Bezugs zu Forschung und Lehre sowie die internationale Konkurrenzfähigkeit berücksichtigen. </p><p>3. Gemäss KVG werden alle medizinischen Leistungen von der OKP übernommen, sofern sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien) und sie in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nicht als Leistungen aufgeführt sind, die unter Anwendung der gleichen Kriterien nicht übernommen werden. Ob die Leistungen vom öffentlichen oder privaten Sektor erbracht werden, spielt keine Rolle, vorausgesetzt, die Leistungserbringer verfügen über die erforderliche Bewilligung. Die Planung der Spitalstrukturen, einschliesslich jener für die HSM, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, sondern in den der Kantone. Der Bund kann jedoch intervenieren, wenn die Kantone diese Aufgabe nicht rechtzeitig wahrnehmen. </p><p>4. Zurzeit wird die Protonentherapie gemäss Anhang 1 KLV von der OKP bei Melanomen des Auges vergütet. Da die Protonentherapie als vielversprechende Leistung eingestuft wird, wird sie gemäss Anhang 1 KLV ebenfalls bei einigen seltenen Krebsarten zeitlich befristet vergütet. Diese befristete Kostenübernahme ist mit einer Evaluation verbunden, sodass die Schweizer Bevölkerung frühzeitig Zugang zu dieser Leistung hat, gleichzeitig aber Daten für den Nachweis der WZW-Kriterien erhoben werden können. Jede Person, Gesellschaft, Industrie usw. hat das Recht, einen Antrag auf Übernahme dieser Behandlung durch die OKP bei anderen Indikationen zu stellen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Gesundheit beurteilt und anschliessend der Eidgenössischen Leistungs- und Grundsatzkommission vorgelegt. Diese erstellt Empfehlungen zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern, das anschliessend gestützt auf die WZW-Kriterien entscheidet, ob die Leistung von der OKP übernommen werden muss. Es ist nicht Sache des Bundes zu entscheiden, ob der Bau eines neuen Zentrums für Protonentherapie notwendig ist oder ob ein solcher Bau dringend ist. Dies ist die Aufgabe der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Fallaufkommen für die Protonentherapie wesentlich höher ist als von der GDK eingeschätzt und realistischerweise über 2000 Fälle pro Jahr zu erwarten sind?</p><p>2. Hält er es für richtig, dass die Protonentherapie trotzdem noch als hochspezialisierte Medizin (HSM) eingestuft wird, obwohl das für HSM erforderliche Kriterium der Seltenheit gar nicht mehr gegeben ist (im Gegensatz zu Herztransplantationen mit 70 bis 80 Fällen pro Jahr)?</p><p>3. Ist er bereit, im Gesundheitsbereich auch private Initiativen zuzulassen? Kennt er das PTCS? Hält er es für sinnvoll, dass auch im Gesundheitsbereich die "Public-Private-Partnership" so weit als möglich spielt und hierfür geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden?</p><p>4. Welche Strategie verfolgt er im Bereich der Protonentherapie? Teilt er die Auffassung, dass der Ausbau der klinischen Infrastrukturen - in Partnerschaft mit dem PSI - dringend notwendig ist, um den Forschungsplatz Schweiz zu stärken?</p>
- Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Protonentherapie
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