Einführung der DRG. Qualitätstransparenz

ShortId
10.3845
Id
20103845
Updated
27.07.2023 21:06
Language
de
Title
Einführung der DRG. Qualitätstransparenz
AdditionalIndexing
2841;Tarif;ärztliche Versorgung;Qualitätssicherung;Transparenz;Therapeutik;Spital;Qualitätsmanagement
1
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L06K110503020101, Tarif
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K0703050204, Qualitätsmanagement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2010 meldet der Bundesrat, er habe den Swiss-DRG-Vertrag im Bereich der OKP genehmigt. Der Preisüberwacher kritisiert am 12. April 2010 die Auflage gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG, und Artikel 59d Absatz 1 Litera b KVV sei unerfüllt. Das Thema Qualität bestehe aus einem knappen Dreizeiler. Im Tarifvertrag fehlten ein verbindliches Konzept zur Messung der Ergebnisqualität und deren Definition. Die Repräsentativität und Qualität der Kostendaten seien ungenügend, 56 Prozent beruhten auf Daten deutscher Spitäler mangels Partizipation der Schweizer Akutspitäler (von 205 Schweizer Spitälern lieferten nur 38 Daten), und die sogenannte Helvetisierung der DRG beruhe auf einer äusserst schmalen Datenbasis. "Die Sicherstellung einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung" ist "eine der wichtigsten Prämissen des KVG", schreibt der Bundesrat in seinem Qualitätsbericht. Trotz Qualitätsstrategie, mehreren überwiesenen parlamentarischen Vorstössen, über 10 Handlungsaufforderungen der GPK des Ständerates und Artikel 58 KVG besteht offensichtlich akuter Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Im Bestreben, die Gesundheitsleistungen in der Schweiz zu optimieren, hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Stahl 09.4239 im Zusammenhang mit der Machbarkeit eines nationalen Ansatzes einer Spitalplanung sowie in seiner Stellungnahme zum Postulat Humbel 10.3753 bereits verpflichtet, einen Bericht zu verfassen. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen dieses Berichts den in diesem Postulat aufgeworfenen Fragen nachzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen:</p><p>1. wie und auf wann er mit der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 die für einen echten Wettbewerb (Qualität und Preis) nötige Transparenz hinsichtlich Qualität der Leistungen und der medizinischen Ergebnisqualität realisieren will, verankert in den Tarifverträgen Artikel 49 Absatz 1 KVG, Artikel 58 KVG und Artikel 77 KVV;</p><p>2. welche Instrumente ihm zur Verfügung stehen, um durchzusetzen, dass die Tarifpartner ein Qualitätskonzept in den Swiss-DRG-Tarifvertrag integrieren, das den Anforderungen der nationalen Qualitätsstrategie des Bundes und den Transparenzforderungen genügt;</p><p>3. mit welchen konkreten Massnahmen in welchen Fristen er der fachlichen Kritik begegnen will: Ein echter Preisvergleich sei ohne ein schweizweites Qualitätssystem, ohne Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungen illusorisch, so würde allein das Geld diktieren.</p>
  • Einführung der DRG. Qualitätstransparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2010 meldet der Bundesrat, er habe den Swiss-DRG-Vertrag im Bereich der OKP genehmigt. Der Preisüberwacher kritisiert am 12. April 2010 die Auflage gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG, und Artikel 59d Absatz 1 Litera b KVV sei unerfüllt. Das Thema Qualität bestehe aus einem knappen Dreizeiler. Im Tarifvertrag fehlten ein verbindliches Konzept zur Messung der Ergebnisqualität und deren Definition. Die Repräsentativität und Qualität der Kostendaten seien ungenügend, 56 Prozent beruhten auf Daten deutscher Spitäler mangels Partizipation der Schweizer Akutspitäler (von 205 Schweizer Spitälern lieferten nur 38 Daten), und die sogenannte Helvetisierung der DRG beruhe auf einer äusserst schmalen Datenbasis. "Die Sicherstellung einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung" ist "eine der wichtigsten Prämissen des KVG", schreibt der Bundesrat in seinem Qualitätsbericht. Trotz Qualitätsstrategie, mehreren überwiesenen parlamentarischen Vorstössen, über 10 Handlungsaufforderungen der GPK des Ständerates und Artikel 58 KVG besteht offensichtlich akuter Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Im Bestreben, die Gesundheitsleistungen in der Schweiz zu optimieren, hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Stahl 09.4239 im Zusammenhang mit der Machbarkeit eines nationalen Ansatzes einer Spitalplanung sowie in seiner Stellungnahme zum Postulat Humbel 10.3753 bereits verpflichtet, einen Bericht zu verfassen. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen dieses Berichts den in diesem Postulat aufgeworfenen Fragen nachzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen:</p><p>1. wie und auf wann er mit der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 die für einen echten Wettbewerb (Qualität und Preis) nötige Transparenz hinsichtlich Qualität der Leistungen und der medizinischen Ergebnisqualität realisieren will, verankert in den Tarifverträgen Artikel 49 Absatz 1 KVG, Artikel 58 KVG und Artikel 77 KVV;</p><p>2. welche Instrumente ihm zur Verfügung stehen, um durchzusetzen, dass die Tarifpartner ein Qualitätskonzept in den Swiss-DRG-Tarifvertrag integrieren, das den Anforderungen der nationalen Qualitätsstrategie des Bundes und den Transparenzforderungen genügt;</p><p>3. mit welchen konkreten Massnahmen in welchen Fristen er der fachlichen Kritik begegnen will: Ein echter Preisvergleich sei ohne ein schweizweites Qualitätssystem, ohne Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungen illusorisch, so würde allein das Geld diktieren.</p>
    • Einführung der DRG. Qualitätstransparenz

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