Integrierte Produktpolitik. Hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft?

ShortId
10.3846
Id
20103846
Updated
28.07.2023 03:04
Language
de
Title
Integrierte Produktpolitik. Hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft?
AdditionalIndexing
15;52;nachhaltige Nutzung;Konsum (speziell);Gebrauchsgut;Konsumverhalten;Konsumenteninformation;Reduktion;Submissionswesen;Lebensdauer eines Produkts;Gütezeichen;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
1
  • L06K070106020301, Gebrauchsgut
  • L06K070601030501, Lebensdauer eines Produkts
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L05K0701060302, Konsumverhalten
  • L04K07010601, Konsum (speziell)
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K08020224, Reduktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund hat am 29. Juni 2010 Empfehlungen zu einer nachhaltigen Beschaffungspraxis (http://www.bbl.admin.ch/bkb/02015/index.html?lang=de&amp;msg-id=34227) verabschiedet, die den Beschaffungsstellen des Bundes aufzeigen, wie sie das in der Strategie Nachhaltige Entwicklung festgelegte bundesrätliche Ziel einer nachhaltigen Beschaffungspraxis umsetzen können. Auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) wurde aufgrund der Ergebnisse der 2008 durchgeführten Vernehmlassung vorerst verzichtet. Die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11) ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen unter Federführung des UVEK zur Beschleunigung öffentlicher Beschaffungen ist derzeit bei den Räten hängig. Der weitere Revisionsbedarf des Beschaffungsrechtes des Bundes wird nach Abschluss der internationalen Verhandlungen zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement) bestimmt werden.</p><p>2. Die umweltbezogenen Informationen, die den Marktakteuren über die von ihnen verbrauchten Produkte zur Verfügung gestellt werden, sind noch lückenhaft. Häufig decken sie nur einen Teil des Lebenszyklus oder nur eine Wirkungskategorie ab, während andere, nicht minder wichtige Aspekte wie der Bodenverbrauch, die Nutzung von Wasserressourcen oder die Biodiversität vernachlässigt werden. In ökologischer Hinsicht ist die Markttransparenz somit noch nicht gegeben. Das Bafu entwickelt derzeit einen methodischen Ansatz sowie Regeln zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Produkten und zur Bereitstellung verlässlicher und aussagekräftiger Informationen für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>3. Eine Vielzahl von Labels, die zu einer Verwirrung führen können, besteht nur bei einzelnen Produktgruppen (z. B. Textilien, Nahrungsmittel). Die Politik des Bundes in Bezug auf Labels ist im Bericht "Anerkennung und Förderung von Labels" aus dem Jahr 2000 des Interdepartementalen Ausschusses Rio dargelegt. Der Bericht hält fest, dass es sich bei Labels vor allen Dingen um privatwirtschaftliche Instrumente handelt. Der Bund spielt dabei eine subsidiäre Rolle, indem er begleitende Massnahmen durchführt wie beispielsweise die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über Sozial- und Umweltlabels der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch).</p><p>4. Die Information über Produkte und damit die Markttransparenz in ökologischen Belangen kann mit weiteren Instrumenten verknüpft werden, insbesondere mit finanziellen Anreizen. Dies ist beispielsweise bei den Biotreibstoffen der Fall, die derzeit steuerlich begünstigt werden, sofern u. a. nachgewiesen ist, dass ihre ökologische Gesamtbilanz positiv ist. Generell hängt die Wahl des geeigneten Instruments vom Produkt und von zuverlässigen Informationen über seine Unweltauswirkungen ab.</p><p>5. Gemäss dem Masterplan Cleantech Schweiz, den EVD und UVEK gemeinsam erarbeitet haben und der an der Innovationskonferenz vom 4. November 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, soll die Möglichkeit der Anwendung des Top-Runner-Konzepts in der Schweiz evaluiert werden.</p><p>6. Unter der Teilmassnahme "nachhaltige Materialbewirtschaftung" der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates werden Materialverbrauch und Umweltbelastung im Zusammenhang mit dem Internet untersucht. Ziel ist es, die für das Internet notwendigen Produkte material- und energieeffizienter zu gestalten. Insbesondere die enthaltenen seltenen Metalle sollen effizienter eingesetzt und wenn möglich aus dem Elektroschrott zurückgewonnen werden. Diese Bestrebungen tragen dazu bei, dass in der Schweiz weniger primäre Rohstoffe verbraucht werden.</p><p>7. Die fünf prioritären Stossrichtungen für die Umsetzung der IPP sind im technischen Bericht zur Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates definiert: nachhaltige öffentliche Beschaffung, Sensibilisierung der privaten Konsumentinnen und Konsumenten, Ökobilanzen, Produktestandards und -kennzeichnungen sowie nachhaltige Materialbewirtschaftung. Die Kriterien für die Auswahl der prioritären Güter und Dienstleistungen für die Konkretisierung einer Umweltinformation im Rahmen der IPP werden derzeit geprüft. Zur Diskussion stehen unter anderem der Nahrungsmittel- und der Gebäudesektor.</p><p>8. Die Steuerbegünstigung von Biotreibstoffen auf der Grundlage ihrer positiven ökologischen Gesamtbilanz ist ein Beispiel für eine gelungene Umsetzung der IPP. Dasselbe gilt für die Deklaration von Holzherkunft und Art des Holzes sowie für die Normenstrategie des Bafu (http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00062/index.html?lang=de), welche auf die Integration von Umweltaspekten in die Normung abzielt. Demgegenüber sind die Bestrebungen zur Einführung einer Umweltetikette für Autos ohne Erfolg geblieben. Ausserdem hat sich der Bund an der Entwicklung einer leistungsfähigen Methode zur Beurteilung von Umweltbelastungen (Methode der ökologischen Knappheit) und einer verlässlichen und international anerkannten Datenbank beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung wurde die am Anfang aufgeführte Empfehlung verabschiedet und wurden Umweltleistungsblätter für verschiedene Produkte ausgearbeitet oder revidiert (z. B. Papierprodukte, Textilien, IKT-Geräte, Fahrzeuge, Reinigungsmittel; Papier: http://www.bbl.admin.ch/bkb/00235/00362/00369/00370/index.html?lang=de; Reinigungsmittel: http://www.bafu.admin.ch/produkte/02076/02080/index.html?lang=de; IKT-Standard: http://www.isb.admin.ch/themen/standards/alle/03235/index.html?lang=de; Weisung Fahrzeugbeschaffung: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/publication/umwelt/energiekonzept.parsys.0002.downloadList.77415.DownloadFile.tmp/weisungenfzbeschaffungddef.pdf). Ausserdem werden die Einkaufsverantwortlichen des Bundes in Basiskursen für die Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung geschult und für die Anliegen der IPP sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat legt in seiner Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel fest, eine Wirtschaft zu fördern, die wenig Ressourcen verbraucht. Im Hinblick darauf will der Bundesrat eine integrierte Produktpolitik (IPP) umsetzen, mit der er beabsichtigt, "insbesondere Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen, die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen, über die öffentliche Nachfrage (nachhaltige Beschaffungspraxis des Bundes) und über fundierte ressourcenrelevante Informationen für Marktteilnehmende" zu "stärken". Ausserdem will der Bund Strategien erarbeiten, wie der Verbrauch von Ressourcen und die Auswirkungen auf die Umwelt gemindert werden können. Im Zwischenbericht 2010 zum Stand der Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung versichert der Bund, dass auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt werden konnten.</p><p>Diesbezüglich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt der Bund den öffentlichen Konsum durch seine Beschaffungspraxis zu beeinflussen? Wie steht es mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, der 2008 in die Vernehmlassung geschickt wurde?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um den privaten Konsum durch Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten zu beeinflussen?</p><p>3. Zeigt der gegenwärtige Wildwuchs an Labels, insbesondere in bestimmten Sektoren, und die damit einhergehende Verwirrung nicht die Grenzen der bisherigen Politik auf diesem Gebiet?</p><p>4. Gedenkt der Bund, seine Ziele nur durch die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie durch die Massnahmen im Beschaffungswesen zu erreichen? Welche anderen Instrumente könnten gegebenenfalls zur Anwendung kommen?</p><p>5. Nach dem Top-Runner-Ansatz werden die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt zur Norm erklärt. Diese Norm muss dann nach Ablauf einer festgelegten Frist von allen Produkten eingehalten werden. Was hält der Bundesrat von einem derartigen Instrument?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen zur "Förderung von Strategien zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Umweltbelastungen" gedenkt der Bund zu treffen, und wo kommen diese gegebenenfalls zur Anwendung?</p><p>7. Hat der Bund Schwerpunkte oder Güter und Dienstleistungen bestimmt, für die vordringlich eine IPP umgesetzt werden soll?</p><p>8. Für welche Produkte und Dienstleistungen wurde bereits eine IPP umgesetzt? Mit welchen Ergebnissen?</p>
  • Integrierte Produktpolitik. Hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund hat am 29. Juni 2010 Empfehlungen zu einer nachhaltigen Beschaffungspraxis (http://www.bbl.admin.ch/bkb/02015/index.html?lang=de&amp;msg-id=34227) verabschiedet, die den Beschaffungsstellen des Bundes aufzeigen, wie sie das in der Strategie Nachhaltige Entwicklung festgelegte bundesrätliche Ziel einer nachhaltigen Beschaffungspraxis umsetzen können. Auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) wurde aufgrund der Ergebnisse der 2008 durchgeführten Vernehmlassung vorerst verzichtet. Die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11) ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen unter Federführung des UVEK zur Beschleunigung öffentlicher Beschaffungen ist derzeit bei den Räten hängig. Der weitere Revisionsbedarf des Beschaffungsrechtes des Bundes wird nach Abschluss der internationalen Verhandlungen zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement) bestimmt werden.</p><p>2. Die umweltbezogenen Informationen, die den Marktakteuren über die von ihnen verbrauchten Produkte zur Verfügung gestellt werden, sind noch lückenhaft. Häufig decken sie nur einen Teil des Lebenszyklus oder nur eine Wirkungskategorie ab, während andere, nicht minder wichtige Aspekte wie der Bodenverbrauch, die Nutzung von Wasserressourcen oder die Biodiversität vernachlässigt werden. In ökologischer Hinsicht ist die Markttransparenz somit noch nicht gegeben. Das Bafu entwickelt derzeit einen methodischen Ansatz sowie Regeln zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Produkten und zur Bereitstellung verlässlicher und aussagekräftiger Informationen für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>3. Eine Vielzahl von Labels, die zu einer Verwirrung führen können, besteht nur bei einzelnen Produktgruppen (z. B. Textilien, Nahrungsmittel). Die Politik des Bundes in Bezug auf Labels ist im Bericht "Anerkennung und Förderung von Labels" aus dem Jahr 2000 des Interdepartementalen Ausschusses Rio dargelegt. Der Bericht hält fest, dass es sich bei Labels vor allen Dingen um privatwirtschaftliche Instrumente handelt. Der Bund spielt dabei eine subsidiäre Rolle, indem er begleitende Massnahmen durchführt wie beispielsweise die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über Sozial- und Umweltlabels der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch).</p><p>4. Die Information über Produkte und damit die Markttransparenz in ökologischen Belangen kann mit weiteren Instrumenten verknüpft werden, insbesondere mit finanziellen Anreizen. Dies ist beispielsweise bei den Biotreibstoffen der Fall, die derzeit steuerlich begünstigt werden, sofern u. a. nachgewiesen ist, dass ihre ökologische Gesamtbilanz positiv ist. Generell hängt die Wahl des geeigneten Instruments vom Produkt und von zuverlässigen Informationen über seine Unweltauswirkungen ab.</p><p>5. Gemäss dem Masterplan Cleantech Schweiz, den EVD und UVEK gemeinsam erarbeitet haben und der an der Innovationskonferenz vom 4. November 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, soll die Möglichkeit der Anwendung des Top-Runner-Konzepts in der Schweiz evaluiert werden.</p><p>6. Unter der Teilmassnahme "nachhaltige Materialbewirtschaftung" der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates werden Materialverbrauch und Umweltbelastung im Zusammenhang mit dem Internet untersucht. Ziel ist es, die für das Internet notwendigen Produkte material- und energieeffizienter zu gestalten. Insbesondere die enthaltenen seltenen Metalle sollen effizienter eingesetzt und wenn möglich aus dem Elektroschrott zurückgewonnen werden. Diese Bestrebungen tragen dazu bei, dass in der Schweiz weniger primäre Rohstoffe verbraucht werden.</p><p>7. Die fünf prioritären Stossrichtungen für die Umsetzung der IPP sind im technischen Bericht zur Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates definiert: nachhaltige öffentliche Beschaffung, Sensibilisierung der privaten Konsumentinnen und Konsumenten, Ökobilanzen, Produktestandards und -kennzeichnungen sowie nachhaltige Materialbewirtschaftung. Die Kriterien für die Auswahl der prioritären Güter und Dienstleistungen für die Konkretisierung einer Umweltinformation im Rahmen der IPP werden derzeit geprüft. Zur Diskussion stehen unter anderem der Nahrungsmittel- und der Gebäudesektor.</p><p>8. Die Steuerbegünstigung von Biotreibstoffen auf der Grundlage ihrer positiven ökologischen Gesamtbilanz ist ein Beispiel für eine gelungene Umsetzung der IPP. Dasselbe gilt für die Deklaration von Holzherkunft und Art des Holzes sowie für die Normenstrategie des Bafu (http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00062/index.html?lang=de), welche auf die Integration von Umweltaspekten in die Normung abzielt. Demgegenüber sind die Bestrebungen zur Einführung einer Umweltetikette für Autos ohne Erfolg geblieben. Ausserdem hat sich der Bund an der Entwicklung einer leistungsfähigen Methode zur Beurteilung von Umweltbelastungen (Methode der ökologischen Knappheit) und einer verlässlichen und international anerkannten Datenbank beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung wurde die am Anfang aufgeführte Empfehlung verabschiedet und wurden Umweltleistungsblätter für verschiedene Produkte ausgearbeitet oder revidiert (z. B. Papierprodukte, Textilien, IKT-Geräte, Fahrzeuge, Reinigungsmittel; Papier: http://www.bbl.admin.ch/bkb/00235/00362/00369/00370/index.html?lang=de; Reinigungsmittel: http://www.bafu.admin.ch/produkte/02076/02080/index.html?lang=de; IKT-Standard: http://www.isb.admin.ch/themen/standards/alle/03235/index.html?lang=de; Weisung Fahrzeugbeschaffung: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/publication/umwelt/energiekonzept.parsys.0002.downloadList.77415.DownloadFile.tmp/weisungenfzbeschaffungddef.pdf). Ausserdem werden die Einkaufsverantwortlichen des Bundes in Basiskursen für die Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung geschult und für die Anliegen der IPP sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat legt in seiner Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel fest, eine Wirtschaft zu fördern, die wenig Ressourcen verbraucht. Im Hinblick darauf will der Bundesrat eine integrierte Produktpolitik (IPP) umsetzen, mit der er beabsichtigt, "insbesondere Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen, die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen, über die öffentliche Nachfrage (nachhaltige Beschaffungspraxis des Bundes) und über fundierte ressourcenrelevante Informationen für Marktteilnehmende" zu "stärken". Ausserdem will der Bund Strategien erarbeiten, wie der Verbrauch von Ressourcen und die Auswirkungen auf die Umwelt gemindert werden können. Im Zwischenbericht 2010 zum Stand der Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung versichert der Bund, dass auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt werden konnten.</p><p>Diesbezüglich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt der Bund den öffentlichen Konsum durch seine Beschaffungspraxis zu beeinflussen? Wie steht es mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, der 2008 in die Vernehmlassung geschickt wurde?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um den privaten Konsum durch Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten zu beeinflussen?</p><p>3. Zeigt der gegenwärtige Wildwuchs an Labels, insbesondere in bestimmten Sektoren, und die damit einhergehende Verwirrung nicht die Grenzen der bisherigen Politik auf diesem Gebiet?</p><p>4. Gedenkt der Bund, seine Ziele nur durch die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie durch die Massnahmen im Beschaffungswesen zu erreichen? Welche anderen Instrumente könnten gegebenenfalls zur Anwendung kommen?</p><p>5. Nach dem Top-Runner-Ansatz werden die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt zur Norm erklärt. Diese Norm muss dann nach Ablauf einer festgelegten Frist von allen Produkten eingehalten werden. Was hält der Bundesrat von einem derartigen Instrument?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen zur "Förderung von Strategien zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Umweltbelastungen" gedenkt der Bund zu treffen, und wo kommen diese gegebenenfalls zur Anwendung?</p><p>7. Hat der Bund Schwerpunkte oder Güter und Dienstleistungen bestimmt, für die vordringlich eine IPP umgesetzt werden soll?</p><p>8. Für welche Produkte und Dienstleistungen wurde bereits eine IPP umgesetzt? Mit welchen Ergebnissen?</p>
    • Integrierte Produktpolitik. Hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft?

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