Sonderrechte von illegal Anwesenden in der Schweiz
- ShortId
-
10.3853
- Id
-
20103853
- Updated
-
28.07.2023 09:52
- Language
-
de
- Title
-
Sonderrechte von illegal Anwesenden in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2811;Kostenrechnung;soziale Rechte;Recht des Einzelnen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Verzeichnis;illegale Zuwanderung;Papierlose/r;Ausweisung;Statistik
- 1
-
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L03K020218, Statistik
- L04K02020702, Verzeichnis
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L03K050203, soziale Rechte
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0501020202, Ausweisung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von den Interpellanten verlangte Auslegeordnung in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz würde den Umfang der vorliegenden Antwort sprengen. Zudem betreffen zahlreiche Fragen ausschliesslich den Kompetenzbereich der Kantone, weshalb der Bundesrat hierzu keine Stellungnahme abgeben kann. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anwesenheit von Sans-Papiers in der Schweiz effektiv ein Problem darstellt und verschiedene Fragen aufwirft. Insbesondere trägt die Nachfrage nach sogenannt billigen Arbeitskräften erheblich zur Problembildung bei, da illegal anwesende Personen erfahrungsgemäss bereit sind, Anstellungsbedingungen in Kauf zu nehmen, welche den orts- und branchenüblichen Bedingungen nicht entsprechen. In der Vergangenheit wurden auf Bundesebene verschiedene Massnahmen, namentlich im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) und dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41), zur Bekämpfung dieses Zustandes ergriffen (vgl. Antwort zu Fragen 9 und 10). Die immer wiederkehrende Diskussion über Anwesenheit und Legalisierung von Sans-Papiers, welche sich auch in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen widerspiegelt, belegt allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf. Im Zusammenhang mit der Berufsausbildung für Jugendliche und der Gesundheitsvorsorge für Sans-Papiers sind weitere Abklärungen im Gange oder Vorkehrungen geplant (vgl. Antwort zu Fragen 4 und 5). </p><p>Die nachstehenden Ausführungen beschränken sich auf die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Fragen. Weil es sich vorliegend um illegal anwesende Personen handelt (sog. Sans-Papiers), liegt es gerade in der Natur der Sache, dass keine genauen Zahlen in Bezug auf Anzahl und Kosten usw. von Sans-Papiers in der Schweiz verfügbar sind. </p><p>1. Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration vom 24. Februar 2005 über Sans-Papiers, konzipiert und ausgewertet durch das Forschungsinstitut GFS, Bern, halten sich rund 90 000 illegal anwesende Personen in der Schweiz auf. Gemäss dieser Studie leben im Kanton Zürich etwa 20 000, im Kanton Waadt rund 12 000 bis 15 000 und im Kanton Genf zwischen 8000 und 12 000 Sans-Papiers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die genannten Zahlen in der Zwischenzeit angestiegen sind. </p><p>2./3. Entgegen der Auffassung der Interpellanten existieren im Kanton Genf weder Namenslisten von Sans-Papiers noch Hilfskassen. Auch in anderen Kantonen werden keine entsprechenden Listen und Hilfskassen geführt. Der rechtswidrige Aufenthalt wird weder von den kantonalen Behörden noch von den Bundesbehörden gefördert.</p><p>4./5. Ausländische Personen müssen die Schweiz verlassen, wenn sie nicht im Besitz der erforderlichen Bewilligung sind. Die Kantone sind verpflichtet, das AuG zu vollziehen. Ausnahmsweise können die Kantone zur Vermeidung von schwerwiegenden persönlichen Härtefallen illegal anwesenden Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Trotzdem kann nicht vermieden werden, dass sich in der Schweiz - wie in allen anderen europäischen Staaten - Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendigen Bewilligungen aufhalten. Auch den illegal anwesenden ausländischen Personen stehen bestimmte verfassungsrechtlich garantierte Rechte zu. Aus diesem Grund müssen Kinder zum obligatorischen Schulunterricht zugelassen oder muss ausländischen Personen - unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Schweiz und gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) - der Abschluss einer Krankenversicherung ermöglicht werden (Motion Kuprecht 10.3203, "Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers"; Postulat Heim 09.3484, "Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung"; Interpellation Heim 09.4122, "Menschenwürde für Papierlose"). Künftig sollen zudem jugendliche Sans-Papiers unter gewissen Voraussetzungen zur Berufslehre zugelassen werden (Motion Barthassat 08.3616, "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"). </p><p>6.-8. Der administrative Aufwand für diese Personengruppe kann nicht ausgewiesen werden. Auch die volkswirtschaftlichen Kosten können nicht ermittelt werden. Die Erfassung dieser Daten wäre mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden. </p><p>9./10. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik von illegal anwesenden Personen befasst. Illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer werden von den Kantonen gestützt auf das AuG weggewiesen und ausgeschafft. Gemäss Artikel 91 Absatz 1 AuG hat sich der Arbeitgeber vor dem Stellenantritt der Ausländerin oder des Ausländers durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht. In den Artikeln 115ff. AuG sind Strafbestimmungen und administrative Massnahmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen enthalten. Gemäss Artikel 117 AuG wird die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Für die Umsetzung dieser Sanktionen sind jedoch die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Arbeitgeber gibt, die illegal Anwesende zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zulassen. Dies gilt es konsequenter zu unterbinden, zumal mit dem AuG und dem BGSA gesetzliche Möglichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen. Die Vollzugsprobleme bei der Feststellung der Identität der betroffenen Personen sowie bei zwangsweisen Rückführungen werden insbesondere durch Rückübernahmeabkommen und Verwaltungsvereinbarungen angegangen. Das Bundesamt für Migration unterstützt hierbei die Kantone bei der Papierbeschaffung und bei der Organisation der Ausreise von weggewiesenen Personen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es gibt immer mehr Sans-Papiers in unserem Land. Dabei handelt es sich um illegale Aufenthalter. Wer Illegale toleriert, missachtet den Rechtsstaat. Zusätzliche Rechte für Sans-Papiers führen dazu, dass sich Einwanderer gar nicht mehr bei den Empfangsstellen oder kantonalen Fremdenpolizeibehörden anmelden. Damit werden klar falsche Zeichen gesetzt und Anreize für den Aufenthalt in der Illegalität geschaffen, statt dass rasch über den Aufenthaltsstatus entschieden wird. Es gilt deshalb, eine Auslegeordnung vorzunehmen in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Sans-Papiers leben in welchem Kanton (Schätzung inkl. Hochrechnung), wie verlief die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten zehn Jahren, und welche Entwicklung wird erwartet?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Kanton Genf Dossiers und Namenslisten vieler Illegaler sowie eine Hilfskasse für Sans-Papiers führt? Wenn ja, wie viele Illegale sind total in diesem Genfer Dossier registriert?</p><p>3. Gibt es andere Kantone, die über solche Listen oder Spezialkassen verfügen?</p><p>4. Welche Sonderrechte und Zugeständnisse geben die Kantone sogenannte Sans-Papiers (z. B. Schulbildung, Lehrstellen, Krankenkasse, AHV-Ausweis, Sozialhilfe, IV; tabellarisch aufgeführt pro Kanton)?</p><p>Welche Rechte kennt der Bund für sogenannten Sans-Papiers?</p><p>5. Erachtet er es als Aufsichtsbehörde der Kantone nicht als Amtsmissbrauch, wenn einzelne Kantone mit Sonderrechten für illegal Anwesende gegen die geltenden Gesetze und Richtlinien verstossen?</p><p>6. Was sind die Kostenfolgen jeder einzelnen Massnahme im Kanton bzw. beim Bund (je separat aufgeführt)? Welches sind die finanziellen Folgen für die Sozialversicherungen, Krankenkassen und im Bildungswesen?</p><p>7. Wie viele Personen in der Verwaltung, im Bildungs- und Gesundheitswesen, bei der Sozialhilfe usw. sind beschäftigt, um sich den Sans-Papiers anzunehmen (bzw. wie viel Arbeitszeit verwenden sie darauf)?</p><p>8. Was sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die Sans-Papiers verursacht werden? Dabei gilt es die Schwarzarbeit, Lohndumping und Bildung einzubeziehen.</p><p>9. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, und welche sind in Planung, um Sans-Papiers in ihre Heimatländer zurückschicken zu können?</p><p>10. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um eine weitere Zunahme der illegal Anwesenden zu verhindern?</p>
- Sonderrechte von illegal Anwesenden in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die von den Interpellanten verlangte Auslegeordnung in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz würde den Umfang der vorliegenden Antwort sprengen. Zudem betreffen zahlreiche Fragen ausschliesslich den Kompetenzbereich der Kantone, weshalb der Bundesrat hierzu keine Stellungnahme abgeben kann. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anwesenheit von Sans-Papiers in der Schweiz effektiv ein Problem darstellt und verschiedene Fragen aufwirft. Insbesondere trägt die Nachfrage nach sogenannt billigen Arbeitskräften erheblich zur Problembildung bei, da illegal anwesende Personen erfahrungsgemäss bereit sind, Anstellungsbedingungen in Kauf zu nehmen, welche den orts- und branchenüblichen Bedingungen nicht entsprechen. In der Vergangenheit wurden auf Bundesebene verschiedene Massnahmen, namentlich im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) und dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41), zur Bekämpfung dieses Zustandes ergriffen (vgl. Antwort zu Fragen 9 und 10). Die immer wiederkehrende Diskussion über Anwesenheit und Legalisierung von Sans-Papiers, welche sich auch in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen widerspiegelt, belegt allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf. Im Zusammenhang mit der Berufsausbildung für Jugendliche und der Gesundheitsvorsorge für Sans-Papiers sind weitere Abklärungen im Gange oder Vorkehrungen geplant (vgl. Antwort zu Fragen 4 und 5). </p><p>Die nachstehenden Ausführungen beschränken sich auf die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Fragen. Weil es sich vorliegend um illegal anwesende Personen handelt (sog. Sans-Papiers), liegt es gerade in der Natur der Sache, dass keine genauen Zahlen in Bezug auf Anzahl und Kosten usw. von Sans-Papiers in der Schweiz verfügbar sind. </p><p>1. Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration vom 24. Februar 2005 über Sans-Papiers, konzipiert und ausgewertet durch das Forschungsinstitut GFS, Bern, halten sich rund 90 000 illegal anwesende Personen in der Schweiz auf. Gemäss dieser Studie leben im Kanton Zürich etwa 20 000, im Kanton Waadt rund 12 000 bis 15 000 und im Kanton Genf zwischen 8000 und 12 000 Sans-Papiers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die genannten Zahlen in der Zwischenzeit angestiegen sind. </p><p>2./3. Entgegen der Auffassung der Interpellanten existieren im Kanton Genf weder Namenslisten von Sans-Papiers noch Hilfskassen. Auch in anderen Kantonen werden keine entsprechenden Listen und Hilfskassen geführt. Der rechtswidrige Aufenthalt wird weder von den kantonalen Behörden noch von den Bundesbehörden gefördert.</p><p>4./5. Ausländische Personen müssen die Schweiz verlassen, wenn sie nicht im Besitz der erforderlichen Bewilligung sind. Die Kantone sind verpflichtet, das AuG zu vollziehen. Ausnahmsweise können die Kantone zur Vermeidung von schwerwiegenden persönlichen Härtefallen illegal anwesenden Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Trotzdem kann nicht vermieden werden, dass sich in der Schweiz - wie in allen anderen europäischen Staaten - Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendigen Bewilligungen aufhalten. Auch den illegal anwesenden ausländischen Personen stehen bestimmte verfassungsrechtlich garantierte Rechte zu. Aus diesem Grund müssen Kinder zum obligatorischen Schulunterricht zugelassen oder muss ausländischen Personen - unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Schweiz und gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) - der Abschluss einer Krankenversicherung ermöglicht werden (Motion Kuprecht 10.3203, "Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers"; Postulat Heim 09.3484, "Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung"; Interpellation Heim 09.4122, "Menschenwürde für Papierlose"). Künftig sollen zudem jugendliche Sans-Papiers unter gewissen Voraussetzungen zur Berufslehre zugelassen werden (Motion Barthassat 08.3616, "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"). </p><p>6.-8. Der administrative Aufwand für diese Personengruppe kann nicht ausgewiesen werden. Auch die volkswirtschaftlichen Kosten können nicht ermittelt werden. Die Erfassung dieser Daten wäre mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden. </p><p>9./10. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik von illegal anwesenden Personen befasst. Illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer werden von den Kantonen gestützt auf das AuG weggewiesen und ausgeschafft. Gemäss Artikel 91 Absatz 1 AuG hat sich der Arbeitgeber vor dem Stellenantritt der Ausländerin oder des Ausländers durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht. In den Artikeln 115ff. AuG sind Strafbestimmungen und administrative Massnahmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen enthalten. Gemäss Artikel 117 AuG wird die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Für die Umsetzung dieser Sanktionen sind jedoch die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Arbeitgeber gibt, die illegal Anwesende zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zulassen. Dies gilt es konsequenter zu unterbinden, zumal mit dem AuG und dem BGSA gesetzliche Möglichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen. Die Vollzugsprobleme bei der Feststellung der Identität der betroffenen Personen sowie bei zwangsweisen Rückführungen werden insbesondere durch Rückübernahmeabkommen und Verwaltungsvereinbarungen angegangen. Das Bundesamt für Migration unterstützt hierbei die Kantone bei der Papierbeschaffung und bei der Organisation der Ausreise von weggewiesenen Personen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es gibt immer mehr Sans-Papiers in unserem Land. Dabei handelt es sich um illegale Aufenthalter. Wer Illegale toleriert, missachtet den Rechtsstaat. Zusätzliche Rechte für Sans-Papiers führen dazu, dass sich Einwanderer gar nicht mehr bei den Empfangsstellen oder kantonalen Fremdenpolizeibehörden anmelden. Damit werden klar falsche Zeichen gesetzt und Anreize für den Aufenthalt in der Illegalität geschaffen, statt dass rasch über den Aufenthaltsstatus entschieden wird. Es gilt deshalb, eine Auslegeordnung vorzunehmen in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Sans-Papiers leben in welchem Kanton (Schätzung inkl. Hochrechnung), wie verlief die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten zehn Jahren, und welche Entwicklung wird erwartet?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Kanton Genf Dossiers und Namenslisten vieler Illegaler sowie eine Hilfskasse für Sans-Papiers führt? Wenn ja, wie viele Illegale sind total in diesem Genfer Dossier registriert?</p><p>3. Gibt es andere Kantone, die über solche Listen oder Spezialkassen verfügen?</p><p>4. Welche Sonderrechte und Zugeständnisse geben die Kantone sogenannte Sans-Papiers (z. B. Schulbildung, Lehrstellen, Krankenkasse, AHV-Ausweis, Sozialhilfe, IV; tabellarisch aufgeführt pro Kanton)?</p><p>Welche Rechte kennt der Bund für sogenannten Sans-Papiers?</p><p>5. Erachtet er es als Aufsichtsbehörde der Kantone nicht als Amtsmissbrauch, wenn einzelne Kantone mit Sonderrechten für illegal Anwesende gegen die geltenden Gesetze und Richtlinien verstossen?</p><p>6. Was sind die Kostenfolgen jeder einzelnen Massnahme im Kanton bzw. beim Bund (je separat aufgeführt)? Welches sind die finanziellen Folgen für die Sozialversicherungen, Krankenkassen und im Bildungswesen?</p><p>7. Wie viele Personen in der Verwaltung, im Bildungs- und Gesundheitswesen, bei der Sozialhilfe usw. sind beschäftigt, um sich den Sans-Papiers anzunehmen (bzw. wie viel Arbeitszeit verwenden sie darauf)?</p><p>8. Was sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die Sans-Papiers verursacht werden? Dabei gilt es die Schwarzarbeit, Lohndumping und Bildung einzubeziehen.</p><p>9. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, und welche sind in Planung, um Sans-Papiers in ihre Heimatländer zurückschicken zu können?</p><p>10. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um eine weitere Zunahme der illegal Anwesenden zu verhindern?</p>
- Sonderrechte von illegal Anwesenden in der Schweiz
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