Beendigung der Defizit- und Schuldenwirtschaft des Bundes
- ShortId
-
10.3854
- Id
-
20103854
- Updated
-
28.07.2023 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Beendigung der Defizit- und Schuldenwirtschaft des Bundes
- AdditionalIndexing
-
24;Haushaltsvolumen;Aufgabenüberprüfung;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Sozialversicherung;Wirtschaftswachstum;Haushaltspolitik;Staatsverschuldung
- 1
-
- L03K110801, Haushaltspolitik
- L04K11080107, Haushaltsvolumen
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
- L03K010401, Sozialversicherung
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Zeitraum 1990 bis 2009 lag das budgetierte Wachstum der ordentlichen Ausgaben in 11 Fällen über dem im Budget erwarteten Wirtschaftswachstum (nominelles BIP) und 9-mal darunter. Im Durchschnitt lag das Ausgabenwachstum damit um 0,5 Prozentpunkte höher als das Wirtschaftswachstum. Seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 liegt das budgetierte Ausgabenwachstum im Durchschnitt unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum (2003-2009: -0,2 Prozentpunkte). Betrachtet man die tatsächlich realisierten Grössen, ergibt sich keine wesentlich andere Aussage. Die Anzahl der Fälle mit höherem Ausgaben- als Wirtschaftswachstum bleibt ungefähr gleich (1990-2009: 10-mal). Zudem fallen die Abweichungen etwas höher aus: Das Ausgabenwachstum lag im Durchschnitt um 1,0 Prozentpunkte (1990-2009) höher bzw. um -0,9 Prozentpunkte tiefer (2003-2009) als das Wirtschaftswachstum.</p><p>2. Die Schuldenbremse zielt darauf ab, die nominellen Schulden des Bundes im Minimum zu stabilisieren. Sobald die Wirtschaft nominell wächst, nehmen die Schulden in Prozent der inländischen Wertschöpfung ab, d. h., die Schuldenquote sinkt. Je dynamischer das Wirtschaftswachstum, umso schneller wird dies geschehen. Eine Budgetregel mit der Vorgabe, in jedem Jahr einen ausgeglichenen Voranschlag zu präsentieren, lehnt der Bundesrat ab. Eine solche Regel wäre nicht vereinbar mit der Verfassung, welche vom Bund verlangt, die konjunkturelle Lage in der Einnahmen- und Ausgabenpolitik zu berücksichtigen (Art. 100 Abs. 4 BV; bezogen auf die Schuldenbremse: Art. 126 Abs. 2 BV).</p><p>3. Die Umsetzung der Schuldenbremse bewirkt, dass der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus und somit dauerhaft ausgeglichen ist. Im dadurch vorgegebenen Rahmen kann der Bund im Wirtschaftsabschwung Defizite schreiben, muss aber andererseits in der Hochkonjunktur auch Überschüsse erwirtschaften. Der Bundesrat wird dem Parlament auch weiterhin schuldenbremsenkonforme Budgets vorlegen. Der Finanzplan ist dafür eine zentrale Grundlage. Er gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die Haushaltentwicklung, zeigt somit frühzeitig einen allfälligen Bereinigungsbedarf auf und ermöglicht, diesen vorausschauend anzugehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Weibel 09.3186 seine Absicht bekräftigt, Regelbindungen für die Sozialversicherungen zu prüfen. Diese sollen sicherstellen, dass die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sind. Die Prüfung soll im Rahmen der anstehenden Sozialversicherungsreformen vorgenommen werden. Damit ist gewährleistet, dass die Fiskalregeln im Hinblick auf das jeweilige Finanzierungsrisiko und den Reformbedarf entwickelt werden. Eine entsprechende Regel ist in der 6. IV-Revision (zweites Massnahmenpaket) vorgesehen. Eine vergleichbare Regel wird auch bei der nächsten Revision des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zu prüfen sein. Bei der Arbeitslosenversicherung besteht bereits eine Fiskalregel (Art. 90c Avig). Die in der Schlussabstimmung vom Nationalrat verworfene 11. AHV-Revision enthielt Ansätze einer Regelbindung. Der Bundesrat sieht vor, das Anliegen einer Fiskalregel in der nächsten Vorlage wieder zu prüfen.</p><p>5. Dem Bundeshaushalt drohen erhebliche Mehrbelastungen. Der Bundesrat hat im Hinblick auf das Konsolidierungsprogramm ein Ausgabenmoratorium beschlossen, um zu verhindern, dass der Bereinigungsbedarf weiter ansteigt. Vorlagen, die namhafte Mehrbelastungen zur Folge haben, sollen sistiert werden. Wo dies nicht möglich ist, will der Bundesrat Gegenfinanzierungen verabschieden. Er wird sich im Parlament dafür einsetzen, dass auch dieses davon absieht, neue, nichtfinanzierte Ausgaben zu beschliessen.</p><p>6./7. Für den Erfolg von ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen ist erfahrungsgemäss eine gewisse Opfersymmetrie notwendig. Demnach sind alle Aufgabengebiete und Departemente vom Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 2012/13) betroffen. Das KOP 2012/13 respektiert das vom Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung festgelegte Prioritätenprofil. Die vorgeschlagenen Massnahmen greifen zudem sowohl im Eigenbereich der Bundesverwaltung wie auch im Transferbereich. Das KOP 2012/13 ist somit ein ausgewogenes Paket, das auch vom Umfang her gesamtwirtschaftlich verkraftbar ist. In den kommenden Jahren wird der finanzpolitische Fokus vor allem auf der Vermeidung bzw. Gegenfinanzierung von absehbaren Mehrbelastungen liegen, namentlich in den Bereichen soziale Wohlfahrt (u. a. Gesundheit und AHV), Verkehr (Strasse und öffentlicher Verkehr) und Sicherheit (Landesverteidigung und Grenzkontrollen). Dazu bedarf es gezielter struktureller Reformen, um kurzfristige Sparprogramme zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinen Mitteilungen zum Konsolidierungsprogramm (KOP) 2012/13 sowie zum Voranschlag 2011 und Finanzplan 2012-2014 vom September 2010 rechtfertigt der Bundesrat die Fortführung der staatlichen Defizit- und Schuldenwirtschaft. Die Schuldenbremse wird dazu herangezogen, bei Defiziten von strukturellen Überschüssen zu sprechen. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für welche Jahre seit 1990 plante er im Rahmen der Voranschläge und Finanzpläne ein Ausgabenwachstum, welches tiefer als das erwartete Wirtschaftswachstum war, und in welchen Jahren lag das Ausgabenwachstum tatsächlich unter dem Wirtschaftswachstum?</p><p>2. Wirtschaftlich hochentwickelte Staaten wie die Schweiz weisen generell tiefe Raten des Wirtschaftswachstums auf und können somit kaum aus ihren Schulden "herauswachsen", wie das die Schuldenbremse etwa vorsieht. Wie beurteilt er die Notwendigkeit, zusätzlich zur Schuldenbremse eine Regel beispielsweise für ausgeglichene Voranschläge einzuführen?</p><p>3. Welche Massnahmen sind nötig, um innerhalb der üblichen Planungsperioden (Voranschlag und Finanzplan) einen kontinuierlich ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen? Was ist hierzu vom Bundesrat geplant?</p><p>4. Wie beurteilt er den Vorschlag, die Sozialwerke und -versicherungen ebenfalls in die Schuldenbremse einzubinden, und welche Massnahmen wären nötig, dies innerhalb der nächsten drei Jahre umzusetzen? Wie ist der Stand betreffend eine Regelbindung für die Sozialwerke (vgl. Antwort des Bundesrates vom 17. Februar 2010 auf die Interpellation Graber 09.4049)?</p><p>5. Wie will er neue und kostenintensive Aufgaben (wie z. B. Musikförderung aufgrund der Volksinitiative "Jugend und Musik") kompensieren?</p><p>6. Wie will er die Sicherheit und Souveränität des Landes gewährleisten, angesichts der massiven und einseitigen Budgetkürzungen in den Bereichen Landesverteidigung sowie Landwirtschaft und Ernährung?</p><p>7. In welchen Bereichen (ohne Landesverteidigung sowie Landwirtschaft und Ernährung) können nach Ansicht des Bundesrates substanzielle Entlastungen im Sinne der Aufgabenüberprüfung innerhalb der kommenden drei Jahre erreicht werden?</p>
- Beendigung der Defizit- und Schuldenwirtschaft des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Zeitraum 1990 bis 2009 lag das budgetierte Wachstum der ordentlichen Ausgaben in 11 Fällen über dem im Budget erwarteten Wirtschaftswachstum (nominelles BIP) und 9-mal darunter. Im Durchschnitt lag das Ausgabenwachstum damit um 0,5 Prozentpunkte höher als das Wirtschaftswachstum. Seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 liegt das budgetierte Ausgabenwachstum im Durchschnitt unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum (2003-2009: -0,2 Prozentpunkte). Betrachtet man die tatsächlich realisierten Grössen, ergibt sich keine wesentlich andere Aussage. Die Anzahl der Fälle mit höherem Ausgaben- als Wirtschaftswachstum bleibt ungefähr gleich (1990-2009: 10-mal). Zudem fallen die Abweichungen etwas höher aus: Das Ausgabenwachstum lag im Durchschnitt um 1,0 Prozentpunkte (1990-2009) höher bzw. um -0,9 Prozentpunkte tiefer (2003-2009) als das Wirtschaftswachstum.</p><p>2. Die Schuldenbremse zielt darauf ab, die nominellen Schulden des Bundes im Minimum zu stabilisieren. Sobald die Wirtschaft nominell wächst, nehmen die Schulden in Prozent der inländischen Wertschöpfung ab, d. h., die Schuldenquote sinkt. Je dynamischer das Wirtschaftswachstum, umso schneller wird dies geschehen. Eine Budgetregel mit der Vorgabe, in jedem Jahr einen ausgeglichenen Voranschlag zu präsentieren, lehnt der Bundesrat ab. Eine solche Regel wäre nicht vereinbar mit der Verfassung, welche vom Bund verlangt, die konjunkturelle Lage in der Einnahmen- und Ausgabenpolitik zu berücksichtigen (Art. 100 Abs. 4 BV; bezogen auf die Schuldenbremse: Art. 126 Abs. 2 BV).</p><p>3. Die Umsetzung der Schuldenbremse bewirkt, dass der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus und somit dauerhaft ausgeglichen ist. Im dadurch vorgegebenen Rahmen kann der Bund im Wirtschaftsabschwung Defizite schreiben, muss aber andererseits in der Hochkonjunktur auch Überschüsse erwirtschaften. Der Bundesrat wird dem Parlament auch weiterhin schuldenbremsenkonforme Budgets vorlegen. Der Finanzplan ist dafür eine zentrale Grundlage. Er gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die Haushaltentwicklung, zeigt somit frühzeitig einen allfälligen Bereinigungsbedarf auf und ermöglicht, diesen vorausschauend anzugehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Weibel 09.3186 seine Absicht bekräftigt, Regelbindungen für die Sozialversicherungen zu prüfen. Diese sollen sicherstellen, dass die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sind. Die Prüfung soll im Rahmen der anstehenden Sozialversicherungsreformen vorgenommen werden. Damit ist gewährleistet, dass die Fiskalregeln im Hinblick auf das jeweilige Finanzierungsrisiko und den Reformbedarf entwickelt werden. Eine entsprechende Regel ist in der 6. IV-Revision (zweites Massnahmenpaket) vorgesehen. Eine vergleichbare Regel wird auch bei der nächsten Revision des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zu prüfen sein. Bei der Arbeitslosenversicherung besteht bereits eine Fiskalregel (Art. 90c Avig). Die in der Schlussabstimmung vom Nationalrat verworfene 11. AHV-Revision enthielt Ansätze einer Regelbindung. Der Bundesrat sieht vor, das Anliegen einer Fiskalregel in der nächsten Vorlage wieder zu prüfen.</p><p>5. Dem Bundeshaushalt drohen erhebliche Mehrbelastungen. Der Bundesrat hat im Hinblick auf das Konsolidierungsprogramm ein Ausgabenmoratorium beschlossen, um zu verhindern, dass der Bereinigungsbedarf weiter ansteigt. Vorlagen, die namhafte Mehrbelastungen zur Folge haben, sollen sistiert werden. Wo dies nicht möglich ist, will der Bundesrat Gegenfinanzierungen verabschieden. Er wird sich im Parlament dafür einsetzen, dass auch dieses davon absieht, neue, nichtfinanzierte Ausgaben zu beschliessen.</p><p>6./7. Für den Erfolg von ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen ist erfahrungsgemäss eine gewisse Opfersymmetrie notwendig. Demnach sind alle Aufgabengebiete und Departemente vom Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 2012/13) betroffen. Das KOP 2012/13 respektiert das vom Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung festgelegte Prioritätenprofil. Die vorgeschlagenen Massnahmen greifen zudem sowohl im Eigenbereich der Bundesverwaltung wie auch im Transferbereich. Das KOP 2012/13 ist somit ein ausgewogenes Paket, das auch vom Umfang her gesamtwirtschaftlich verkraftbar ist. In den kommenden Jahren wird der finanzpolitische Fokus vor allem auf der Vermeidung bzw. Gegenfinanzierung von absehbaren Mehrbelastungen liegen, namentlich in den Bereichen soziale Wohlfahrt (u. a. Gesundheit und AHV), Verkehr (Strasse und öffentlicher Verkehr) und Sicherheit (Landesverteidigung und Grenzkontrollen). Dazu bedarf es gezielter struktureller Reformen, um kurzfristige Sparprogramme zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinen Mitteilungen zum Konsolidierungsprogramm (KOP) 2012/13 sowie zum Voranschlag 2011 und Finanzplan 2012-2014 vom September 2010 rechtfertigt der Bundesrat die Fortführung der staatlichen Defizit- und Schuldenwirtschaft. Die Schuldenbremse wird dazu herangezogen, bei Defiziten von strukturellen Überschüssen zu sprechen. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für welche Jahre seit 1990 plante er im Rahmen der Voranschläge und Finanzpläne ein Ausgabenwachstum, welches tiefer als das erwartete Wirtschaftswachstum war, und in welchen Jahren lag das Ausgabenwachstum tatsächlich unter dem Wirtschaftswachstum?</p><p>2. Wirtschaftlich hochentwickelte Staaten wie die Schweiz weisen generell tiefe Raten des Wirtschaftswachstums auf und können somit kaum aus ihren Schulden "herauswachsen", wie das die Schuldenbremse etwa vorsieht. Wie beurteilt er die Notwendigkeit, zusätzlich zur Schuldenbremse eine Regel beispielsweise für ausgeglichene Voranschläge einzuführen?</p><p>3. Welche Massnahmen sind nötig, um innerhalb der üblichen Planungsperioden (Voranschlag und Finanzplan) einen kontinuierlich ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen? Was ist hierzu vom Bundesrat geplant?</p><p>4. Wie beurteilt er den Vorschlag, die Sozialwerke und -versicherungen ebenfalls in die Schuldenbremse einzubinden, und welche Massnahmen wären nötig, dies innerhalb der nächsten drei Jahre umzusetzen? Wie ist der Stand betreffend eine Regelbindung für die Sozialwerke (vgl. Antwort des Bundesrates vom 17. Februar 2010 auf die Interpellation Graber 09.4049)?</p><p>5. Wie will er neue und kostenintensive Aufgaben (wie z. B. Musikförderung aufgrund der Volksinitiative "Jugend und Musik") kompensieren?</p><p>6. Wie will er die Sicherheit und Souveränität des Landes gewährleisten, angesichts der massiven und einseitigen Budgetkürzungen in den Bereichen Landesverteidigung sowie Landwirtschaft und Ernährung?</p><p>7. In welchen Bereichen (ohne Landesverteidigung sowie Landwirtschaft und Ernährung) können nach Ansicht des Bundesrates substanzielle Entlastungen im Sinne der Aufgabenüberprüfung innerhalb der kommenden drei Jahre erreicht werden?</p>
- Beendigung der Defizit- und Schuldenwirtschaft des Bundes
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