Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs

ShortId
10.3857
Id
20103857
Updated
14.11.2025 07:35
Language
de
Title
Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs
AdditionalIndexing
10;2811;Kostenrechnung;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;kantonale Hoheit;abgeleitetes Recht EU;politische Rechte;öffentliche Ordnung;Personenkontrolle an der Grenze;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K05020101, politische Rechte
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K09010101, abgeleitetes Recht EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, sämtliche von der EU beschlossenen Anpassungen und Ergänzungen des Vertragswerks zu übernehmen, ohne die Möglichkeit selbst Anpassungen vorzunehmen. In seiner Antwort auf die Interpellation 09.3817 hat es der Bundesrat unterlassen, die Anpassungen an neues Schengen-Recht und die Konsequenzen genau aufzulisten und die durch die Änderung betroffenen Gesetze und Verordnungen detailliert zu benennen. Seit dieser Antwort ist zudem ein weiteres Jahr vergangen.</p><p>Mittlerweile dürften wir etwa bei der 120. Anpassung im Zug der "Erweiterung des Schengen-Besitzstandes" stehen. Gleichzeitig erweist sich die Schengener Aussengrenze als schlecht kontrollierbar. Einreiserestriktionen werden durch eine uneinheitliche Bewilligungspraxis unterlaufen, die Kosten laufen aus dem Ruder, und auch die Weiterentwicklung des Schengen-Informationssystems scheint gefährdet. Ein detaillierter Bericht über den ungeschminkten Stand der Dinge ist dringend nötig, damit Korrekturen eingeleitet werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat und die Verwaltung informieren regelmässig über den Stand und die Entwicklungen im Dossier Schengen/Dublin. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang namentlich die Botschaften des Bundesrates zu Weiterentwicklungen, für deren Übernahme und Umsetzung die Bundesversammlung zuständig ist, sowie der jährliche Staatsvertragsbericht, welcher Schengen/Dublin seit dem Inkrafttreten des Schengen-Assoziierungsabkommens ein besonderes Kapitel widmet und das Parlament über die vom Bundesrat genehmigten Weiterentwicklungen informiert. Im Weiteren wird seit 2005 der Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung bzw. seit diesem Jahr den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates jährlich Bericht über den Stand der Arbeiten und die laufenden Entwicklungen im Bereich Schengen/Dublin erstattet. Zudem werden auch die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments regelmässig über aktuelle und anstehende Weiterentwicklungen im Bereich Schengen/Dublin in Kenntnis gesetzt (mittels Informationstabellen des Integrationsbüros EDA/EVD). Und schliesslich sei daran erinnert, dass das EJPD die Finanzdelegation der Bundesversammlung im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit betreffend die Anbindung an die grossen Datenbanken (SIS, VIS und Eurodac) seit 2006 jährlich über die Kostenentwicklung informiert. Anzufügen wären auch noch die Antworten des Bundesrates auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Information der Bundesversammlung über Stand und Entwicklungen im Schengen/Dublin-Dossier bereits heute umfassend ist. Zusätzliche Informationen im Rahmen eines detaillierten Berichts erachtet der Bundesrat nicht als nötig. Zu den im Postulat aufgeführten Themenbereichen sei noch Folgendes präzisiert: </p><p>Seit der Unterzeichnung der Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen (26. Oktober 2004) sind im Bereich Schengen bis Ende Oktober 2010 insgesamt 112, im Bereich Dublin hingegen keine Weiterentwicklungen des Besitzstands zu verzeichnen. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Fehr Hans 09.3817, "Schengen. Wohin?", ausgeführt, ist die Mehrheit dieser Rechtsakte selbst dann, wenn sie rechtsverbindlich sind, von ausgeprägt technisch-administrativem Charakter. Folgerichtig konnten die entsprechenden Notenaustausche zur Übernahme als "Verträge von beschränkter Tragweite" eingestuft und vom Bundesrat selbstständig abgeschlossen werden. Lediglich für etwa ein Fünftel der Weiterentwicklungen war aufgrund des Inhalts bisher die Bundesversammlung zuständig. Die Notenaustausche zur Übernahme der Weiterentwicklungen werden nach Massgabe der Grundsätze des Publikationsgesetzes (SR 170.512) in der Amtlichen Sammlung publiziert und können unter der Ziffer 0.362 in der Systematischen Sammlung aufgefunden werden. Darüber hinaus ist eine komplette Übersicht über alle Weiterentwicklungen auf der Website der Bundeskanzlei (Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen) öffentlich zugänglich, wobei jeweils auch auf den Wortlaut der Rechtsakte zugegriffen werden kann (http://www.admin.ch/ch/d/eur/index.html). </p><p>Die im Zuge der Umsetzung der Vorgaben von Schengen/Dublin geänderten Erlasse des Bundesrechts sind in der Antwort auf die eben erwähnte Interpellation Fehr 09.3817, "Schengen wohin?", bereits benannt worden. Auch hat der Bundesrat zur Frage der finanziellen und personellen Aufwendungen für die Beteiligung der Schweiz an Schengen/Dublin im Rahmen der Beantwortung diverser parlamentarischer Vorstösse wiederholt Auskunft gegeben, zuletzt und umfassend in seinen Antworten auf die Motion der SVP-Fraktion 10.3557, "Situationsanalyse der Folgen von Schengen und Dublin", sowie auf die Interpellation der SVP-Fraktion 10.3561, "Vollkostenrechnung für Schengen". Schliesslich ist der Bundesrat auf die Frage der Sicherheit ebenfalls bereits mehrfach eingegangen, wobei er neben der Erfolgsstatistik im Bereich Dublin namentlich auf die sehr zufriedenstellenden Erfahrungen mit dem SIS hingewiesen hat. Es sei hierzu z. B. an die Antworten auf die Interpellation Flückiger-Bäni 10.3547, "Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?", die Interpellation Reymond 10.3476, "Schweizer Grenzen. Ein Sicherheitsrisiko?" sowie die Frage Fehr 09.5239, "Erfolgsstatistik seit dem Schengen-Beitritt", erinnert. Schliesslich hat der Bundesrat auch in seinem Bericht vom 23. Juni 2010 über die Sicherheitspolitik (BBl 2010 5133ff.) die Bedeutung von Schengen im Rahmen der internationalen Sicherheitszusammenarbeit hervorgehoben. </p><p>Die Auswirkungen auf den Föderalismus hat der Bundesrat namentlich im Rahmen des Föderalismusberichts vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 5907ff.) für alle europapolitischen Optionen dargestellt. Dabei hat er auf den Umstand hingewiesen, dass Bund und Kantone an der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands mitwirken. Soweit die Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen der Kantone berührt sind, können Vertreter der Kantone an den Sitzungen der als Gemischte Ausschüsse tagenden EU-Arbeitsgruppen zusammen mit den Vertretern des Bundes teilnehmen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die in der Vereinbarung vom 20. März 2009 (SR 362.1) nun auch ihren rechtlichen Ausdruck gefunden hat, hat sich aus der Sicht des Bundesrates in der Praxis bewährt. Diese Einschätzung wird auch von den Kantonen, insbesondere der KdK und der KKJPD, geteilt. Im Übrigen sei zu diesem Themenkreis auch auf den Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010 über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik verwiesen (10.086).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst bald einen detaillierten Bericht vorzulegen,</p><p>1. der sämtliche Anpassungsschritte auflistet, welche das Schweizer Recht seit der Übernahme von "Schengen" im Zug der Erweiterung des Schengen-Besitzstandes erfahren hat;</p><p>2. der die betroffenen Gesetze und Verordnungen genau benennt;</p><p>3. der die Auswirkungen auf die Kantonshoheit (Föderalismus) beleuchtet;</p><p>4. der die jeweiligen Konsequenzen für unsere Sicherheit und für unsere Volksrechte aufzeigt und die entsprechenden Kosten möglichst genau beziffert.</p>
  • Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, sämtliche von der EU beschlossenen Anpassungen und Ergänzungen des Vertragswerks zu übernehmen, ohne die Möglichkeit selbst Anpassungen vorzunehmen. In seiner Antwort auf die Interpellation 09.3817 hat es der Bundesrat unterlassen, die Anpassungen an neues Schengen-Recht und die Konsequenzen genau aufzulisten und die durch die Änderung betroffenen Gesetze und Verordnungen detailliert zu benennen. Seit dieser Antwort ist zudem ein weiteres Jahr vergangen.</p><p>Mittlerweile dürften wir etwa bei der 120. Anpassung im Zug der "Erweiterung des Schengen-Besitzstandes" stehen. Gleichzeitig erweist sich die Schengener Aussengrenze als schlecht kontrollierbar. Einreiserestriktionen werden durch eine uneinheitliche Bewilligungspraxis unterlaufen, die Kosten laufen aus dem Ruder, und auch die Weiterentwicklung des Schengen-Informationssystems scheint gefährdet. Ein detaillierter Bericht über den ungeschminkten Stand der Dinge ist dringend nötig, damit Korrekturen eingeleitet werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat und die Verwaltung informieren regelmässig über den Stand und die Entwicklungen im Dossier Schengen/Dublin. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang namentlich die Botschaften des Bundesrates zu Weiterentwicklungen, für deren Übernahme und Umsetzung die Bundesversammlung zuständig ist, sowie der jährliche Staatsvertragsbericht, welcher Schengen/Dublin seit dem Inkrafttreten des Schengen-Assoziierungsabkommens ein besonderes Kapitel widmet und das Parlament über die vom Bundesrat genehmigten Weiterentwicklungen informiert. Im Weiteren wird seit 2005 der Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung bzw. seit diesem Jahr den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates jährlich Bericht über den Stand der Arbeiten und die laufenden Entwicklungen im Bereich Schengen/Dublin erstattet. Zudem werden auch die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments regelmässig über aktuelle und anstehende Weiterentwicklungen im Bereich Schengen/Dublin in Kenntnis gesetzt (mittels Informationstabellen des Integrationsbüros EDA/EVD). Und schliesslich sei daran erinnert, dass das EJPD die Finanzdelegation der Bundesversammlung im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit betreffend die Anbindung an die grossen Datenbanken (SIS, VIS und Eurodac) seit 2006 jährlich über die Kostenentwicklung informiert. Anzufügen wären auch noch die Antworten des Bundesrates auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Information der Bundesversammlung über Stand und Entwicklungen im Schengen/Dublin-Dossier bereits heute umfassend ist. Zusätzliche Informationen im Rahmen eines detaillierten Berichts erachtet der Bundesrat nicht als nötig. Zu den im Postulat aufgeführten Themenbereichen sei noch Folgendes präzisiert: </p><p>Seit der Unterzeichnung der Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen (26. Oktober 2004) sind im Bereich Schengen bis Ende Oktober 2010 insgesamt 112, im Bereich Dublin hingegen keine Weiterentwicklungen des Besitzstands zu verzeichnen. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Fehr Hans 09.3817, "Schengen. Wohin?", ausgeführt, ist die Mehrheit dieser Rechtsakte selbst dann, wenn sie rechtsverbindlich sind, von ausgeprägt technisch-administrativem Charakter. Folgerichtig konnten die entsprechenden Notenaustausche zur Übernahme als "Verträge von beschränkter Tragweite" eingestuft und vom Bundesrat selbstständig abgeschlossen werden. Lediglich für etwa ein Fünftel der Weiterentwicklungen war aufgrund des Inhalts bisher die Bundesversammlung zuständig. Die Notenaustausche zur Übernahme der Weiterentwicklungen werden nach Massgabe der Grundsätze des Publikationsgesetzes (SR 170.512) in der Amtlichen Sammlung publiziert und können unter der Ziffer 0.362 in der Systematischen Sammlung aufgefunden werden. Darüber hinaus ist eine komplette Übersicht über alle Weiterentwicklungen auf der Website der Bundeskanzlei (Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen) öffentlich zugänglich, wobei jeweils auch auf den Wortlaut der Rechtsakte zugegriffen werden kann (http://www.admin.ch/ch/d/eur/index.html). </p><p>Die im Zuge der Umsetzung der Vorgaben von Schengen/Dublin geänderten Erlasse des Bundesrechts sind in der Antwort auf die eben erwähnte Interpellation Fehr 09.3817, "Schengen wohin?", bereits benannt worden. Auch hat der Bundesrat zur Frage der finanziellen und personellen Aufwendungen für die Beteiligung der Schweiz an Schengen/Dublin im Rahmen der Beantwortung diverser parlamentarischer Vorstösse wiederholt Auskunft gegeben, zuletzt und umfassend in seinen Antworten auf die Motion der SVP-Fraktion 10.3557, "Situationsanalyse der Folgen von Schengen und Dublin", sowie auf die Interpellation der SVP-Fraktion 10.3561, "Vollkostenrechnung für Schengen". Schliesslich ist der Bundesrat auf die Frage der Sicherheit ebenfalls bereits mehrfach eingegangen, wobei er neben der Erfolgsstatistik im Bereich Dublin namentlich auf die sehr zufriedenstellenden Erfahrungen mit dem SIS hingewiesen hat. Es sei hierzu z. B. an die Antworten auf die Interpellation Flückiger-Bäni 10.3547, "Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?", die Interpellation Reymond 10.3476, "Schweizer Grenzen. Ein Sicherheitsrisiko?" sowie die Frage Fehr 09.5239, "Erfolgsstatistik seit dem Schengen-Beitritt", erinnert. Schliesslich hat der Bundesrat auch in seinem Bericht vom 23. Juni 2010 über die Sicherheitspolitik (BBl 2010 5133ff.) die Bedeutung von Schengen im Rahmen der internationalen Sicherheitszusammenarbeit hervorgehoben. </p><p>Die Auswirkungen auf den Föderalismus hat der Bundesrat namentlich im Rahmen des Föderalismusberichts vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 5907ff.) für alle europapolitischen Optionen dargestellt. Dabei hat er auf den Umstand hingewiesen, dass Bund und Kantone an der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands mitwirken. Soweit die Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen der Kantone berührt sind, können Vertreter der Kantone an den Sitzungen der als Gemischte Ausschüsse tagenden EU-Arbeitsgruppen zusammen mit den Vertretern des Bundes teilnehmen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die in der Vereinbarung vom 20. März 2009 (SR 362.1) nun auch ihren rechtlichen Ausdruck gefunden hat, hat sich aus der Sicht des Bundesrates in der Praxis bewährt. Diese Einschätzung wird auch von den Kantonen, insbesondere der KdK und der KKJPD, geteilt. Im Übrigen sei zu diesem Themenkreis auch auf den Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010 über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik verwiesen (10.086).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst bald einen detaillierten Bericht vorzulegen,</p><p>1. der sämtliche Anpassungsschritte auflistet, welche das Schweizer Recht seit der Übernahme von "Schengen" im Zug der Erweiterung des Schengen-Besitzstandes erfahren hat;</p><p>2. der die betroffenen Gesetze und Verordnungen genau benennt;</p><p>3. der die Auswirkungen auf die Kantonshoheit (Föderalismus) beleuchtet;</p><p>4. der die jeweiligen Konsequenzen für unsere Sicherheit und für unsere Volksrechte aufzeigt und die entsprechenden Kosten möglichst genau beziffert.</p>
    • Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs

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