Inventar von Entwicklungsräumen von nationaler Bedeutung

ShortId
10.3862
Id
20103862
Updated
28.07.2023 09:33
Language
de
Title
Inventar von Entwicklungsräumen von nationaler Bedeutung
AdditionalIndexing
2846;52;regionale Entwicklung;Agglomeration;Industrieregion;Kontrolle der Umweltbelastungen;Raumplanung;öffentliche Infrastruktur;Bundesinventar;Wirtschaftsraum;benachteiligtes Gebiet
1
  • L05K0802033501, regionale Entwicklung
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L04K07040301, Wirtschaftsraum
  • L05K0704030104, Industrieregion
  • L04K01020201, Agglomeration
  • L05K0202070201, Bundesinventar
  • L04K06010404, Kontrolle der Umweltbelastungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Benachteiligte Regionen geniessen in der Schweiz einen Schutz. Für die Natur und die Umwelt bestehen zahlreiche Inventare. Dasselbe gilt für Kulturgüter von landesweiter Bedeutung. Seit Jahren besteht das Instrument der Investitionshilfe für Berggebiete.</p><p>Regionen jedoch, die durch Verkehrsinfrastrukturen, die der ganzen Schweiz dienen, belastet sind, haben keinerlei Unterstützung. Diese Lücke muss geschlossen werden. Kandidaten für eine Aufnahme in ein Inventar von Entwicklungsräumen mit nationaler Bedeutung sind jene Gebiete, die durch einen besonderen Beitrag zur Verkehrsleistung gekennzeichnet sind. Denkbar wären die Gotthard-Region, das Gebiet Lausanne-Genfersee, die Region Basel, das Limmattal und weitere. Die Stärkung von Entwicklungsräumen stellt eine nationale strategische Notwendigkeit dar.</p><p>In einer vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Auftrag gegebenen Untersuchung über die schweizerische Raumentwicklung wurde die Feststellung postuliert, dass "die Bundesebene ... Bilder und eine nationale Strategie eines nationalen Netzwerks der Agglomerationen mit verschiedenen Charakteristiken für eine dynamische Agglomerationspolitik entwickeln" sollte. Ferner sollte die Bundesebene auch Daten und Indikatoren bereitstellen, mit denen man die Agglomerationen untereinander vergleichen kann. Damit sollten auf der Basis einer nationalen Agglomerationspolitik Verträge zwischen Entwicklungsräumen/Agglomerationen und dem Bund helfen, die Profile aufeinander abzustimmen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik und der besonderen Herausforderungen von Regionen bewusst, die von Verkehrsinfrastrukturen überdurchschnittlich belastet sind. In einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen sind nach Meinung des Bundesrates aber auch die Vorteile einzubeziehen, die sich für die Standortgunst der Region ergeben.</p><p>Verschiedene Ansätze und laufende Arbeiten nehmen die Anliegen der Motion schon auf:</p><p>1. Der Sachplan Verkehr stellt die Gesamtsicht zwischen Raum und Verkehr in den Vordergrund. Er zeigt auf, nach welchen übergeordneten räumlichen Zielen der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Verkehrsbereich handelt und welche Folgerungen sich daraus für die Planung der Verkehrsträger wie aber auch für die räumliche Entwicklung ergeben. Der Sachplan weist im Speziellen Teilräume aus, die einer besonders engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Planung der Vorhaben und Projekte der verschiedenen Verkehrsträger bedürfen.</p><p>2. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten zurzeit gemeinsam das Raumkonzept Schweiz. Es soll Anfang 2011 in eine breite Konsultation gehen. Das Raumkonzept schlägt differenziert Strategien für 12 sogenannte Handlungsräume vor. Diese gehen unter anderem auch auf die spezifischen Herausforderungen und Vorteile ein, die sich aus den Verkehrsinfrastrukturen für die Handlungsräume ergeben. Es bezeichnet zudem die Räume, die besonderen Koordinationsbedarf aufgrund der Verkehrsinfrastrukturen aufweisen.</p><p>3. Im Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes wurde ein Monitoring für den urbanen Raum aufgebaut, das in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickelt werden soll.</p><p>4. Der Infrastrukturfonds sieht eine Mitfinanzierung von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs vor. Auf der Basis eines Agglomerationsprogramms schliessen der Bund und die Trägerschaft einer Agglomeration eine Leistungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarungen gehen in die von der Motion angedachte Richtung.</p><p>5. Die neue Regionalpolitik (NRP), welche das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete seit 2008 ersetzt, hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. Dazu schliesst der Bund mit den Kantonen vierjährige Programmvereinbarungen ab, welche die gemeinsam vereinbarten Entwicklungsziele für Kantone und Regionen sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Umsetzung des Programms regeln. Damit verfügen die Kantone über den notwendigen Handlungsspielraum, um spezifische Herausforderungen der Regionen anzugehen und vorhandene Potenziale auszuschöpfen. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zurzeit über die genannten Vorhaben hinaus kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Entwurf, damit ein Inventar von Entwicklungsräumen mit nationaler Bedeutung geschaffen werden kann. Dieses Inventar bezeichnet räumliche Gebiete, die durch die Übernahme von Lasten mit nationaler Bedeutung geprägt sind.</p>
  • Inventar von Entwicklungsräumen von nationaler Bedeutung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Benachteiligte Regionen geniessen in der Schweiz einen Schutz. Für die Natur und die Umwelt bestehen zahlreiche Inventare. Dasselbe gilt für Kulturgüter von landesweiter Bedeutung. Seit Jahren besteht das Instrument der Investitionshilfe für Berggebiete.</p><p>Regionen jedoch, die durch Verkehrsinfrastrukturen, die der ganzen Schweiz dienen, belastet sind, haben keinerlei Unterstützung. Diese Lücke muss geschlossen werden. Kandidaten für eine Aufnahme in ein Inventar von Entwicklungsräumen mit nationaler Bedeutung sind jene Gebiete, die durch einen besonderen Beitrag zur Verkehrsleistung gekennzeichnet sind. Denkbar wären die Gotthard-Region, das Gebiet Lausanne-Genfersee, die Region Basel, das Limmattal und weitere. Die Stärkung von Entwicklungsräumen stellt eine nationale strategische Notwendigkeit dar.</p><p>In einer vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Auftrag gegebenen Untersuchung über die schweizerische Raumentwicklung wurde die Feststellung postuliert, dass "die Bundesebene ... Bilder und eine nationale Strategie eines nationalen Netzwerks der Agglomerationen mit verschiedenen Charakteristiken für eine dynamische Agglomerationspolitik entwickeln" sollte. Ferner sollte die Bundesebene auch Daten und Indikatoren bereitstellen, mit denen man die Agglomerationen untereinander vergleichen kann. Damit sollten auf der Basis einer nationalen Agglomerationspolitik Verträge zwischen Entwicklungsräumen/Agglomerationen und dem Bund helfen, die Profile aufeinander abzustimmen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik und der besonderen Herausforderungen von Regionen bewusst, die von Verkehrsinfrastrukturen überdurchschnittlich belastet sind. In einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen sind nach Meinung des Bundesrates aber auch die Vorteile einzubeziehen, die sich für die Standortgunst der Region ergeben.</p><p>Verschiedene Ansätze und laufende Arbeiten nehmen die Anliegen der Motion schon auf:</p><p>1. Der Sachplan Verkehr stellt die Gesamtsicht zwischen Raum und Verkehr in den Vordergrund. Er zeigt auf, nach welchen übergeordneten räumlichen Zielen der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Verkehrsbereich handelt und welche Folgerungen sich daraus für die Planung der Verkehrsträger wie aber auch für die räumliche Entwicklung ergeben. Der Sachplan weist im Speziellen Teilräume aus, die einer besonders engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Planung der Vorhaben und Projekte der verschiedenen Verkehrsträger bedürfen.</p><p>2. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten zurzeit gemeinsam das Raumkonzept Schweiz. Es soll Anfang 2011 in eine breite Konsultation gehen. Das Raumkonzept schlägt differenziert Strategien für 12 sogenannte Handlungsräume vor. Diese gehen unter anderem auch auf die spezifischen Herausforderungen und Vorteile ein, die sich aus den Verkehrsinfrastrukturen für die Handlungsräume ergeben. Es bezeichnet zudem die Räume, die besonderen Koordinationsbedarf aufgrund der Verkehrsinfrastrukturen aufweisen.</p><p>3. Im Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes wurde ein Monitoring für den urbanen Raum aufgebaut, das in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickelt werden soll.</p><p>4. Der Infrastrukturfonds sieht eine Mitfinanzierung von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs vor. Auf der Basis eines Agglomerationsprogramms schliessen der Bund und die Trägerschaft einer Agglomeration eine Leistungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarungen gehen in die von der Motion angedachte Richtung.</p><p>5. Die neue Regionalpolitik (NRP), welche das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete seit 2008 ersetzt, hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. Dazu schliesst der Bund mit den Kantonen vierjährige Programmvereinbarungen ab, welche die gemeinsam vereinbarten Entwicklungsziele für Kantone und Regionen sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Umsetzung des Programms regeln. Damit verfügen die Kantone über den notwendigen Handlungsspielraum, um spezifische Herausforderungen der Regionen anzugehen und vorhandene Potenziale auszuschöpfen. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zurzeit über die genannten Vorhaben hinaus kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Entwurf, damit ein Inventar von Entwicklungsräumen mit nationaler Bedeutung geschaffen werden kann. Dieses Inventar bezeichnet räumliche Gebiete, die durch die Übernahme von Lasten mit nationaler Bedeutung geprägt sind.</p>
    • Inventar von Entwicklungsräumen von nationaler Bedeutung

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