Mehr Transparenz bei den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU
- ShortId
-
10.3863
- Id
-
20103863
- Updated
-
28.07.2023 15:03
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz bei den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Gemischter Ausschuss EU;Europäische Union;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Transparenz;bilaterale Verhandlungen;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L06K090304010102, Gemischter Ausschuss EU
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz und die EU haben miteinander über hundert bilaterale Verträge abgeschlossen. Diese Abkommen unterstehen keiner Rechtsprechung. Sie werden von sogenannten gemischten Ausschüssen begleitet. Diese tagen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Verträge kommt, oder aber die Verträge partiell geändert oder aber neuen Gegebenheiten angepasst werden, weil beispielsweise das EU-Recht ändert. Prominentestes Beispiel hierzu ist der Steuerstreit, der auf dem Freihandelsabkommen von 1972 beruht und der verschiedenen Auslegungen desselben.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung einer Frage in der Fragestunde im vergangenen Sommer zeigte sich der Bundesrat bereit, auf Wunsch mehr Informationen zu liefern.</p><p>Die Verhandlungsergebnisse der bilateralen Ausschüsse werden sporadisch den APK und der Efta-Delegation zur Kenntnis gebracht. Je nach Departement ist eine Teilinformation dazu zusätzlich auf den Websites der Departemente (UVEK und EVD) aufgeschaltet. Auf den entsprechenden Websites der EU finden sich teilweise mehr und zusätzliche Informationen.</p><p>Einen tatsächlichen Überblick über das Geschehen liefert allerdings weder das eine noch das andere. Eine zusammenhängende, strukturierte Information zum Stand der Verwaltung der bilateralen Abkommen ist am zweckmässigsten mit einem jährlichen Bericht zuhanden des Parlamentes. Ein solcher Bericht schafft beim Parlament Transparenz über die Verwaltung der Bilateralen.</p>
- <p>Bereits heute werden die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) von National- und Ständerat regelmässig über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse informiert: einerseits durch die vom Integrationsbüro EDA/EVD erstellte Informationstabelle, die den Mitgliedern der APK (sowie der Delegation Efta/Europäisches Parlament) vor jeder Sitzung zugestellt wird, und andererseits im Rahmen des Traktandums "aktuelle europapolitische Themen" in jeder Sitzung der APK. Die Beschlüsse der gemischten Ausschüsse werden in der Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen auf der Website des Bundes lückenlos dokumentiert und publiziert (http://www.admin.ch/ch/d/eur/gemaus.html). Im Weiteren informiert der Bundesrat jährlich im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse sowie im aussenpolitischen Bericht über die allgemeinen Entwicklungen in der Europapolitik. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die bestehenden Informationskanäle den legitimen Informationsbedürfnissen des Parlamentes Rechnung tragen. Der Bundesrat anerkennt aber das Bedürfnis nach einer Gesamtschau und wird dieses Anliegen bei der Ausarbeitung der zukünftigen Berichte zuhanden des Parlamentes berücksichtigen.</p><p>Die Frage eines jährlichen Berichts über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse wurde im Übrigen am 22. Juni 2010 auch von der APK des Nationalrates besprochen. Die APK-N ist damals aus den obenerwähnten Gründen zum Schluss gekommen, dass ein solcher Bericht nicht nötig ist; ein entsprechender Antrag wurde zurückgezogen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes einen jährlichen Bericht zu verfassen zum Stand der Verwaltung der bilateralen Abkommen. Der Bericht gibt Rechenschaft über Zusammensetzung und Arbeit der gemischten Ausschüsse, deren Sitzungsrhythmus und Verhandlungsergebnisse plus deren allfälligen Einfluss auf die Schweizer Rechtsprechung.</p>
- Mehr Transparenz bei den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz und die EU haben miteinander über hundert bilaterale Verträge abgeschlossen. Diese Abkommen unterstehen keiner Rechtsprechung. Sie werden von sogenannten gemischten Ausschüssen begleitet. Diese tagen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Verträge kommt, oder aber die Verträge partiell geändert oder aber neuen Gegebenheiten angepasst werden, weil beispielsweise das EU-Recht ändert. Prominentestes Beispiel hierzu ist der Steuerstreit, der auf dem Freihandelsabkommen von 1972 beruht und der verschiedenen Auslegungen desselben.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung einer Frage in der Fragestunde im vergangenen Sommer zeigte sich der Bundesrat bereit, auf Wunsch mehr Informationen zu liefern.</p><p>Die Verhandlungsergebnisse der bilateralen Ausschüsse werden sporadisch den APK und der Efta-Delegation zur Kenntnis gebracht. Je nach Departement ist eine Teilinformation dazu zusätzlich auf den Websites der Departemente (UVEK und EVD) aufgeschaltet. Auf den entsprechenden Websites der EU finden sich teilweise mehr und zusätzliche Informationen.</p><p>Einen tatsächlichen Überblick über das Geschehen liefert allerdings weder das eine noch das andere. Eine zusammenhängende, strukturierte Information zum Stand der Verwaltung der bilateralen Abkommen ist am zweckmässigsten mit einem jährlichen Bericht zuhanden des Parlamentes. Ein solcher Bericht schafft beim Parlament Transparenz über die Verwaltung der Bilateralen.</p>
- <p>Bereits heute werden die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) von National- und Ständerat regelmässig über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse informiert: einerseits durch die vom Integrationsbüro EDA/EVD erstellte Informationstabelle, die den Mitgliedern der APK (sowie der Delegation Efta/Europäisches Parlament) vor jeder Sitzung zugestellt wird, und andererseits im Rahmen des Traktandums "aktuelle europapolitische Themen" in jeder Sitzung der APK. Die Beschlüsse der gemischten Ausschüsse werden in der Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen auf der Website des Bundes lückenlos dokumentiert und publiziert (http://www.admin.ch/ch/d/eur/gemaus.html). Im Weiteren informiert der Bundesrat jährlich im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse sowie im aussenpolitischen Bericht über die allgemeinen Entwicklungen in der Europapolitik. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die bestehenden Informationskanäle den legitimen Informationsbedürfnissen des Parlamentes Rechnung tragen. Der Bundesrat anerkennt aber das Bedürfnis nach einer Gesamtschau und wird dieses Anliegen bei der Ausarbeitung der zukünftigen Berichte zuhanden des Parlamentes berücksichtigen.</p><p>Die Frage eines jährlichen Berichts über die Tätigkeit der gemischten Ausschüsse wurde im Übrigen am 22. Juni 2010 auch von der APK des Nationalrates besprochen. Die APK-N ist damals aus den obenerwähnten Gründen zum Schluss gekommen, dass ein solcher Bericht nicht nötig ist; ein entsprechender Antrag wurde zurückgezogen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes einen jährlichen Bericht zu verfassen zum Stand der Verwaltung der bilateralen Abkommen. Der Bericht gibt Rechenschaft über Zusammensetzung und Arbeit der gemischten Ausschüsse, deren Sitzungsrhythmus und Verhandlungsergebnisse plus deren allfälligen Einfluss auf die Schweizer Rechtsprechung.</p>
- Mehr Transparenz bei den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU
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