Finanzflüsse an die ETH
- ShortId
-
10.3869
- Id
-
20103869
- Updated
-
27.07.2023 21:30
- Language
-
de
- Title
-
Finanzflüsse an die ETH
- AdditionalIndexing
-
36;32;Buchführung;ETH;Betriebsrücklage;Finanzierung
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L03K110902, Finanzierung
- L04K07030201, Buchführung
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sieht vor, dass der Bund den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen Beiträge gemäss fixen Sätzen an den jeweiligen Gesamtbetrag der Referenzkosten gewährt. Damit soll die mit diesem Gesetz angestrebte Planungssicherheit gewährleistet werden. Für den ETH-Bereich, der dem ETH-Gesetz (SR 414.110) unterliegt, ist keine entsprechende Regel vorgesehen. </p><p>Die Bundesbeiträge an die Hochschulen werden weiterhin mit mehrjährigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten dem eidgenössischen Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Somit liegt es in der Kompetenz des Parlamentes, über die Finanzierung des ETH-Bereichs zu befinden und die Gleichbehandlung sicherzustellen.</p><p>Auf die in der Interpellation gestellten Fragen kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Der ETH-Bereich, bestehend aus den beiden ETH in Zürich und Lausanne, den vier Forschungsanstalten (PSI, WSL, Empa und Eawag) sowie dem ETH-Rat, wird über direkte Beiträge des Bundes, über Zweitmittel (kompetitiv vergebene Bundesbeiträge) sowie über Drittmittel einschliesslich der Erträge aus Dienstleistungen und Finanzergebnis finanziert.</p><p>Der Beitrag des Bundes an den ETH-Bereich wird in den Finanzierungsbeitrag (eingestellt beim Eidgenössischen Departement des Innern) und den Investitionskredit für die im Eigentum des Bundes stehenden Immobilien (eingestellt beim Eidgenössischen Finanzdepartement) aufgeteilt. Der Beitrag des Bundes an den ETH-Bereich betrug 2009 2049,9 Millionen Franken, davon entfielen 1905,3 Millionen Franken auf den direkten Finanzierungsbeitrag (EDI) und 144,6 Millionen Franken auf den Investitionskredit (EFD). Zur Erhöhung der Flexibilität des ETH-Bereichs wird das EDI mit dem Bundesbeschluss zum Voranschlag ermächtigt, Verschiebungen zwischen dem Finanzierungs- und dem Investitionskredit im Umfang von maximal 10 Prozent des Investitionskredits (ab 2011 20 Prozent) vorzunehmen. </p><p>Im Jahr 2009 betrugen die gesamten Zweit- und Drittmittel einschliesslich der Erträge aus Dienstleistungen und Finanzergebnis 704 Millionen Franken. Die Zweitmittel beliefen sich auf insgesamt 370 Millionen Franken. Sie setzten sich wie folgt zusammen: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) 153 Millionen Franken, Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 41 Millionen, Ressortforschung des Bundes 62 Millionen, europäische Forschungsrahmenprogramme 114 Millionen Franken. Der Anteil, der in Form von Drittmitteln akquiriert wurde, die aus wirtschaftsorientierter Forschung und Schenkungen sowie von Kantonen und Gemeinden stammen, betrug 188 Millionen Franken. Ferner wurden mit Dienstleistungen Erträge in der Höhe von 133 Millionen Franken erwirtschaftet. Das Finanzergebnis schliesslich betrug 13 Millionen Franken.</p><p>2009 betrugen die Gesamtmittel des ETH-Bereichs 2753,9 Millionen Franken. Die direkten Beiträge des Bundes an den ETH-Bereich entsprachen dabei 74,4 Prozent der Gesamtmittel. Wenn die Zweitmittel zu den direkten Beiträgen des Bundes hinzugezählt werden, finanzierte der Bund 2009 2419,9 Millionen Franken oder 87,9 Prozent der insgesamt dem ETH-Bereich zur Verfügung stehenden Mittel.</p><p>2. Der ETH-Rat erstellt die jährliche Rechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung nach kaufmännischen Grundsätzen und betriebswirtschaftlichen Standards (Art. 35 des ETH-Gesetzes). Gestützt auf Artikel 10 der vom Bundesrat genehmigten Verordnung des ETH-Rates über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs können Reserven für strategische Vorhaben und zum Ausgleich von Zahlungsspitzen gebildet werden. Diese Reserven werden aus nichtverwendeten Mitteln des Finanzierungsbeitrags (EDI) gebildet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die ETH ist ein wichtiger Pfeiler unseres Bildungs- und Forschungsplatzes. Im Rahmen der Debatte um das HFKG sind verschiedentlich Fragen zur Finanzierungssicherheit der ETH aufgetreten. Ich bitte den Bundesrat deshalb, mir folgende Sachverhalte darzulegen:</p><p>1. Wie viel Geld fliesst vonseiten des Bundes (alle Verwaltungseinheiten) gesamthaft an die ETH und ihre Forschungsanstalten, aufgeteilt nach Grundbeiträgen, Immobilien und Drittmitteln (KTI, SNF, EU-Programme, Ressortforschung, Aufträge, Weiterbildungssubventionen usw.)?</p><p>2. Reserven: Mit welchen Bundesbeiträgen oder -subventionen werden die Reserven alimentiert?</p>
- Finanzflüsse an die ETH
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sieht vor, dass der Bund den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen Beiträge gemäss fixen Sätzen an den jeweiligen Gesamtbetrag der Referenzkosten gewährt. Damit soll die mit diesem Gesetz angestrebte Planungssicherheit gewährleistet werden. Für den ETH-Bereich, der dem ETH-Gesetz (SR 414.110) unterliegt, ist keine entsprechende Regel vorgesehen. </p><p>Die Bundesbeiträge an die Hochschulen werden weiterhin mit mehrjährigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten dem eidgenössischen Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Somit liegt es in der Kompetenz des Parlamentes, über die Finanzierung des ETH-Bereichs zu befinden und die Gleichbehandlung sicherzustellen.</p><p>Auf die in der Interpellation gestellten Fragen kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Der ETH-Bereich, bestehend aus den beiden ETH in Zürich und Lausanne, den vier Forschungsanstalten (PSI, WSL, Empa und Eawag) sowie dem ETH-Rat, wird über direkte Beiträge des Bundes, über Zweitmittel (kompetitiv vergebene Bundesbeiträge) sowie über Drittmittel einschliesslich der Erträge aus Dienstleistungen und Finanzergebnis finanziert.</p><p>Der Beitrag des Bundes an den ETH-Bereich wird in den Finanzierungsbeitrag (eingestellt beim Eidgenössischen Departement des Innern) und den Investitionskredit für die im Eigentum des Bundes stehenden Immobilien (eingestellt beim Eidgenössischen Finanzdepartement) aufgeteilt. Der Beitrag des Bundes an den ETH-Bereich betrug 2009 2049,9 Millionen Franken, davon entfielen 1905,3 Millionen Franken auf den direkten Finanzierungsbeitrag (EDI) und 144,6 Millionen Franken auf den Investitionskredit (EFD). Zur Erhöhung der Flexibilität des ETH-Bereichs wird das EDI mit dem Bundesbeschluss zum Voranschlag ermächtigt, Verschiebungen zwischen dem Finanzierungs- und dem Investitionskredit im Umfang von maximal 10 Prozent des Investitionskredits (ab 2011 20 Prozent) vorzunehmen. </p><p>Im Jahr 2009 betrugen die gesamten Zweit- und Drittmittel einschliesslich der Erträge aus Dienstleistungen und Finanzergebnis 704 Millionen Franken. Die Zweitmittel beliefen sich auf insgesamt 370 Millionen Franken. Sie setzten sich wie folgt zusammen: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) 153 Millionen Franken, Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 41 Millionen, Ressortforschung des Bundes 62 Millionen, europäische Forschungsrahmenprogramme 114 Millionen Franken. Der Anteil, der in Form von Drittmitteln akquiriert wurde, die aus wirtschaftsorientierter Forschung und Schenkungen sowie von Kantonen und Gemeinden stammen, betrug 188 Millionen Franken. Ferner wurden mit Dienstleistungen Erträge in der Höhe von 133 Millionen Franken erwirtschaftet. Das Finanzergebnis schliesslich betrug 13 Millionen Franken.</p><p>2009 betrugen die Gesamtmittel des ETH-Bereichs 2753,9 Millionen Franken. Die direkten Beiträge des Bundes an den ETH-Bereich entsprachen dabei 74,4 Prozent der Gesamtmittel. Wenn die Zweitmittel zu den direkten Beiträgen des Bundes hinzugezählt werden, finanzierte der Bund 2009 2419,9 Millionen Franken oder 87,9 Prozent der insgesamt dem ETH-Bereich zur Verfügung stehenden Mittel.</p><p>2. Der ETH-Rat erstellt die jährliche Rechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung nach kaufmännischen Grundsätzen und betriebswirtschaftlichen Standards (Art. 35 des ETH-Gesetzes). Gestützt auf Artikel 10 der vom Bundesrat genehmigten Verordnung des ETH-Rates über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs können Reserven für strategische Vorhaben und zum Ausgleich von Zahlungsspitzen gebildet werden. Diese Reserven werden aus nichtverwendeten Mitteln des Finanzierungsbeitrags (EDI) gebildet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die ETH ist ein wichtiger Pfeiler unseres Bildungs- und Forschungsplatzes. Im Rahmen der Debatte um das HFKG sind verschiedentlich Fragen zur Finanzierungssicherheit der ETH aufgetreten. Ich bitte den Bundesrat deshalb, mir folgende Sachverhalte darzulegen:</p><p>1. Wie viel Geld fliesst vonseiten des Bundes (alle Verwaltungseinheiten) gesamthaft an die ETH und ihre Forschungsanstalten, aufgeteilt nach Grundbeiträgen, Immobilien und Drittmitteln (KTI, SNF, EU-Programme, Ressortforschung, Aufträge, Weiterbildungssubventionen usw.)?</p><p>2. Reserven: Mit welchen Bundesbeiträgen oder -subventionen werden die Reserven alimentiert?</p>
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